Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 01.08.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.02.2007 - 3 U 109/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3470
OLG Hamburg, 08.02.2007 - 3 U 109/06 (https://dejure.org/2007,3470)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2007 - 3 U 109/06 (https://dejure.org/2007,3470)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 3 U 109/06 (https://dejure.org/2007,3470)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Sedo Domainparking, sponsored links und test24.de

    Die Verwendung einer Domain im Rahmen einer Sedo Domainparking-Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Verwendung der in der Domain enthaltenen Bezeichnung dar.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Domain "test24.de” beeinträchtigt nicht die Rechte der Stiftung Warentest

  • openjur.de

    § 15 Abs. 2 MarkenG
    Zur Verwechslungsgefahr von "test24.de" mit einem Zeichen der Stiftung Warentest

  • JurPC

    MarkenG §§ 14, 15
    Test24.de

  • aufrecht.de

    Erlaubtes Domaninparking bringt Erfolg für "test24.de" gegen Stiftung Warentest

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Verwendung des Kennzeichenrechts "test24.de" ; Kennzeichnungsmäßige Verwendung der Angabe bei Veröffentlichung von Hinweisen auf Ergebnisse von vergleichenden Warenuntersuchungen unter dieser herausgestellten Überschrift im ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; MarkenG § 15
    Markenmäßige Verwendung einer Domain bei einer Standard Sedo-Verkaufsseite mit sponsored links; Keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen der Stiftung Warentest und dem Zeichen "test24.de"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Domain "test24.de"

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Domainparking kann Kennzeichenverletzung darstellen

  • loh.de (Kurzinformation)

    Domainparking kann Kennzeichenverletzung darstellen

  • beck.de (Leitsatz)

    "Test24.de"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 399 (Ls.)
  • MMR 2007, 384
  • K&R 2007, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 24.02.2006 - 408 O 37/06

    Domain "test24.de"

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2007 - 3 U 109/06
    Durch Urteil vom 24. Februar 2006 hat das Landgericht Hamburg (Kammer 8 für Handelssachen, 408 O 37/06) die Beschlussverfügung mit der Maßgabe bestätigt, dass in dem Verbot die Worte "registrieren lassen und/oder" entfallen.
  • LG Hamburg, 08.07.2005 - 312 O 537/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2007 - 3 U 109/06
    Das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12 (312 O 537/05), hatte mit seiner Beschlussverfügung vom 8. Juli 2005 antragsgemäß dem Antragsgegner unter Androhung von bestimmten Ordnungsmitteln verboten, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung "test24.de" als Adresse im Internet (Domainname) registrieren zu lassen und/oder zu benutzen.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.08.2007 - 3 U 109/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9076
OLG Brandenburg, 01.08.2007 - 3 U 109/06 (https://dejure.org/2007,9076)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.08.2007 - 3 U 109/06 (https://dejure.org/2007,9076)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. August 2007 - 3 U 109/06 (https://dejure.org/2007,9076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit der Feststellungsklage bei zulässiger Zwischenfeststellungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Schrottimmobilien: Feststellung der Unwirksamkeit d. Widerrufs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Unzulässigekeit einer Feststellungsklage im Darlehensprozess

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage und einfacheren Rechtsschutzmöglichkeiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienanlagen: Leistung vor Feststellung auch beim Haustürwiderruf! (IMR 2007, 307)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 460
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 22/67

    Handstrickapparat

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2007 - 3 U 109/06
    (Anschluß an BGH, Urteil vom 27.11.1969 - X ZR 22/67 = BGHZ 53, 92).

    Hier hat die Klägerin eine bessere Rechtsschutzmöglichkeit, indem sie eine Zwischenfeststellungswiderklageklage nach § 256 Abs. 2 ZPO erhebt, was ihr auch in dem im Berufungsverfahren befindlichen Parallelprozess ohne Einschränkung des § 533 ZPO offen steht (vgl. Vgl. BGHZ 53, 92).

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2007 - 3 U 109/06
    Sind die Streitgegenstände identisch, so folgt dies aus § 261 ZPO; ist der zu beurteilende Lebenssachverhalt (Klagegrund) bei einer Feststellungs- und einer Leistungsklage identisch, gilt der Vorrang der Leistungsklage (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 17/03 = BGHZ 165, 305); ist der Klagegrund für die Leistungsklage präjudiziell, so bestimmt dies § 256 Abs. 2 ZPO (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. Rn. 109).
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09

    Fehlen der Vorgreiflichkeit für eine Zwischenfeststellungswiderklage bei

    Dabei kann dahinstehen, ob das nach § 256 Abs. 1 ZPO notwendige Feststellungsinteresse für eine selbständige positive Feststellungsklage überhaupt durch die Möglichkeit, die erstrebte Entscheidung durch eine Widerklage im Rahmen eines bereits anhängigen Rechtsstreits umgekehrten Rubrums zu erreichen, beseitigt wird (so Brandenburgisches OLG, BKR 2007, 508, 509), oder ob dem Kläger insoweit grundsätzlich die von § 35 ZPO eröffnete Wahlmöglichkeit zusteht (Stein/Jonas/H. Roth, ZPO, 22. Aufl., § 33 Rn. 31, § 256 Rn. 62, jeweils m. w. N.).
  • LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Hinzu kommt, dass nach weiterer obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg, 3 U 109/06) sich in Fällen wie diesen die Zwischenfeststellungswiderklage nach § 256 Abs. 2 ZPO letztlich einfachere Rechtsschutzmöglichkeit darstellt, die am besten dem Interesse der endgültigen Klärung des Streitstoffs in einem Prozess Rechnung trägt.
  • OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 10 U 140/09

    Berufung im Verfahren über einen Gesamtschuldnerausgleich zwischen Bauunternehmer

    Teilweise wird vertreten, dass eine Zwischenfeststellungswiderklage nach § 256 Abs. 2 ZPO eine einfachere Rechtsschutzmöglichkeit darstelle und deshalb eine Feststellungsklage ausschließe (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2008, 69, Juris RN 15 ff.).
  • LG Wuppertal, 22.02.2024 - 4 O 203/21

    Zwischenfeststellungsklage; Allgemeine Feststellungsklage;

    Bei dem mit dem Klageantrag zu 1) geltend gemachten Rechtsschutzbegehren, gerichtet auf die Feststellung, dass die im Antrag bezeichneten Beitragsanpassungen unwirksam sind, handelt es sich um eine unselbstständige Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO, die gegenüber der selbstständigen allgemeinen Feststellungsklage vorrangig ist (vgl. Anders in: Gehle/Anders, 82. Aufl. 2024, ZPO § 256 Rn. 67; Becker-Eberhard , MüKoZPO, 6. Aufl. 2020, ZPO § 256 Rn. 62; Brandenburgisches Oberlandesgericht , Urteil vom 01.08.2007 - 3 U 109/06 -, Rn. 15; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Urteil vom 06.07.1999 - 13 U 115/98 -, Rn. 14, juris; davon ausgehend und lediglich das Vorliegen einer Zwischenfeststellungsklage verneinend: BGH , Urteil vom 03.07.2002 - XII ZR 234/99; im Ergebnis ebenso LG München I , Urteil vom 17.11.2023 - 12 O 5893/23 -, Rn. 99 mit Verweis auf LG Meiningen , Az. 3 O 510/22 und 3 O 323/22 und LG Darmstadt , Urteil vom 07.12.2022, Az. 4 O 15/22).

    Bei einer Überschneidung einer Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO mit einer selbstständigen allgemeinen Feststellungsklage im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO hat nämlich die unselbstständige Zwischenfeststellungsklage Vorrang (vgl. Anders in: Gehle/Anders, 82. Aufl. 2024, ZPO § 256 Rn. 67; Becker-Eberhard , MüKoZPO, 6. Aufl. 2020, ZPO § 256 Rn. 62; Brandenburgisches Oberlandesgericht , Urteil vom 01.08.2007 - 3 U 109/06 -, Rn. 15; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Urteil vom 06.07.1999 - 13 U 115/98 -, Rn. 14, juris; davon ausgehend: BGH , Urteil vom 03.07.2002 - XII ZR 234/99; im Ergebnis ebenso LG München I , Urteil vom 17.11.2023 - 12 O 5893/23 -, Rn. 99 mit Verweis auf LG Meiningen , Az. 3 O 510/22 und 3 O 323/22, und LG Darmstadt , Urteil vom 07.12.2022, Az. 4 O 15/22), weil die Erledigung des Rechtsschutzbegehrens im Rahmen der Zwischenfeststellungsklage das für einen selbstständigen Feststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht , Urteil vom 01.08.2007 - 3 U 109/06 -, Rn. 15).

  • OLG Hamm, 02.03.2009 - 31 U 42/07

    Schadensersatzansprüche gegen die finanzierende Bank beim Erwerb einer

    Deshalb stand dem rechtlichen Interesse der Beklagten zu 1) an der Feststellung, dass der Darlehensvertrag wirksam fortbesteht, die aufgezeigte prozessuale Möglichkeit der Zwischenfeststellungsklage nicht entgegen (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1377 ff.; BGH WM 2008, 1260; BGH, Beschluss vom 09.12.2008 - XI ZR 134/08; aA OLG Brandenburg, BKR 2007, 508).
  • OLG Brandenburg, 29.08.2007 - 4 U 29/07

    Feststellungsklage: Rechtsschutzbedürfnis bei Klärung der streitgegenständlichen

    Aber auch mit diesem Begehren ist die Klage unzulässig, und zwar ohne dass dabei es auf den Inhalt der Urkunde des Notars S. vom 18.11.1996, Urkundennummer: 4271/1996, und den Vorrang einer Leistungsklage (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 08.02.2007, 2 U 81/06) oder die Möglichkeit der Erhebung einer Zwischenfeststellungswiderklage in dem beim LG Karlsruhe geführten Rechtsstreit der Parteien (vgl. Brandenbg. OLG [3. ZS], Urteil vom 01.08.2007, 3 U 109/06) ankommt.
  • LG Berlin, 08.02.2013 - 63 S 95/12

    Mieterhöhung trotz geringerer Finanzierungskosten zulässig!

    Für die Zwischenfeststellungswiderklage gelten die Beschränkungen des § 533 ZPO nicht (BGH, Urt. v. 27. November 1969 - X ZR 22/67 - Brandenburgisches OLG, Urt. v. 3. August 2007 - 3 U 109/06 - Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 256 Rn 29).
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