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   OLG Köln, 27.02.2007 - 3 U 113/06   

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https://dejure.org/2007,2126
OLG Köln, 27.02.2007 - 3 U 113/06 (https://dejure.org/2007,2126)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.02.2007 - 3 U 113/06 (https://dejure.org/2007,2126)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 3 U 113/06 (https://dejure.org/2007,2126)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachträgliche Befristung der Gültigkeitsdauer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 133, 157, 315
    Nachträgliche Befristung der Gültigkeitsdauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Sperre von Telefonkarten im Zusammenhang mit einem Telefonkartenvertrag; Anspruch des Karteninhabers auf zeitlich unbegrenzte Telefoniermöglichkeit mit gerade der ersten Karte; Ersatz des Nominalwerts und des Sammlerwerts; Auslegung ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Kein Schadenersatz bei nachträglicher Beschränkung von Telefonkarten-Gültigkeitsdauer

  • beck.de (Leitsatz)

    Nachträgliche Befristung der Gültigkeitsdauer von Telefonkarten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz bei nachträglicher Beschränkung von Telefonkarten-Gültigkeitsdauer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz für Telefonkartensammler

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telefonkarten sind nicht ewig gültig - Kein Schadenersatz für Telefonkartensammler wegen nachträglicher Beschränkung der Gültigkeitsdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 133 § 157 § 315
    Nachträgliche Befristung der Gültigkeitsdauer von Telefonkarten durch ergänzende Vertragsauslegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 382
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04

    Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2007 - 3 U 113/06
    Sie haben Vorrang gegenüber der Bestimmung der Leistungspflicht nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB und gegenüber der Lehre von der fehlerhaften Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB n. F. (vgl. BGH NJW 2006, 54).

    Die ergänzende Vertragsauslegung richtet sich danach, was redliche und verständige Parteien bei Kenntnis der planwidrigen Regelungslücke nach dem Vertragszweck und sachgemäßer Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2006, 54).

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2007 - 3 U 113/06
    Es mag dahin stehen, ob Telefonkarten als sog. kleine Inhaberpapiere im Sinne von § 807 BGB einzustufen sind (so OLG Köln, 6. Zivilsenat, ZIP 2000, 1836; Palandt/Sprau, § 807 BGB, Rdz. 3; ausdrücklich offengelassen von BGH NJW 2001, 2635, 2636).

    Ein anerkennenswertes Interesse der Beklagten an einer Gültigkeitsbefristung liegt auf der Hand (vgl. BGH NJW 2001, 2635, 2637).

  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2007 - 3 U 113/06
    Die für eine ergänzende Vertragsauslegung erforderliche Lücke ist in diesem Fall unter Zugrundelegung eines objektiv generalisierenden Maßstabes zu schließen, der sich am Willen der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu orientieren hat (BGHZ 119, 305, 325).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2007 - 3 U 113/06
    Eine ergänzende Vertragsauslegung würde nur dann ausscheiden, wenn zur Ausfüllung einer vertraglichen Regelungslücke verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und kein Anhaltspunkt dafür besteht, welche Regelung die Parteien getroffen hätten (vgl. BGH NJW 2000, 1110, 1114).
  • LG Bonn, 13.06.2006 - 10 O 564/04
    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2007 - 3 U 113/06
    Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Juni 2006 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 564/04 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 23.08.2000 - 6 U 202/99

    Klauselverbot für gültigkeitsbeschränkende Hinweise auf Telefonkarten bei

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2007 - 3 U 113/06
    Es mag dahin stehen, ob Telefonkarten als sog. kleine Inhaberpapiere im Sinne von § 807 BGB einzustufen sind (so OLG Köln, 6. Zivilsenat, ZIP 2000, 1836; Palandt/Sprau, § 807 BGB, Rdz. 3; ausdrücklich offengelassen von BGH NJW 2001, 2635, 2636).
  • OLG Nürnberg, 16.05.2007 - 12 U 1636/06

    Verjährungsfrist für den Umtausch bis zum 31.12.2001 ausgegebener Telefonkarten

    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf das unter dem Aktenzeichen 3 U 113/06 vor dem Oberlandesgericht Köln geführte Verfahren nun behauptet, die Beklagte habe dort sich zur Umtauschpraxis abweichend gegenüber dem hiesigen Verfahren geäußert, ist ihr Sachvortrag schon nicht hinreichend substantiiert.

    Das von der Klägerin zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az: 3 U 113/06) befasst sich mit der hier maßgeblichen Rechtsfrage der Verjährung gerade nicht.

  • LG Bonn, 30.10.2008 - 18 O 80/08

    Telefonkarten, ergänzende Vertragsauslegung, Umtausch, Verjährung, Verzicht,

    Sie, die Beklagte, habe auch nicht in einem früheren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln (3 U 113/06; Anlage B 10) darauf verwiesen, dass Telefonkarten der ersten Generation unbefristet umgetauscht würden.
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