Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 08.06.2005 | OLG Hamburg, 04.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.05.2004 - 3 U 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3089
OLG Stuttgart, 19.05.2004 - 3 U 12/04 (https://dejure.org/2004,3089)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.05.2004 - 3 U 12/04 (https://dejure.org/2004,3089)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 3 U 12/04 (https://dejure.org/2004,3089)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Verbrauchsgüterkauf, Gewährleistungsausschluß und Umgehungsgeschäft: "Agenturlösung" bei Inzahlungnahme und Weiterverkauf von Gebrauchtwagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrags; Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs; Zulässigkeit des Agenturgeschäfts beim Gebrauchtwagenkauf; Verteilung des wirtschaftlichen Risikos des Verkaufs; Zustandekommen eines Kaufvertrags lediglich im Verhältnis Käufer zu ...

  • Judicialis

    BGB § 474; ; BGB § 475

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 474; BGB § 475
    Zur Frage der Behandlung einer Gebrauchtwagenagentur nach den Richtlinien des Verbrauchsgüterkaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausschluss der Gewährleistung - Agenturverkauf an Verbraucher zulässig?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gewährleistung bei Agenturgeschäft

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Agenturgeschäft beim Gebrauchtwagenkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2169
  • NJW 2005, 1072 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 339/79

    Formularvertrag - Gebrauchtwagen - Gebrauchtwagenkauf - Verdeckter Kaufvertrag -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2004 - 3 U 12/04
    Dies lässt sich bereits aus den früheren Entscheidungen, die für die Umgehung der Umsatzsteuer getroffen wurden, entnehmen (BGH NJW 78, 1482; NJW 81, 388).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04

    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW 2004, 2169 ff. und DAR 2004, 588 ff. abgedruckt ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Berlin, 09.05.2017 - 55 S 133/16

    Darlegungs- und Beweislast des Käufers für ein Umgehungsgeschäft -

    Auch für den Händler selbst kann es legitime Gründe geben, Gebrauchtfahrzeuge nicht anzukaufen, sondern ihren Weiterverkauf nur zu vermitteln ( OLG Stuttgart, Urt . v. 19.05.2004 - 3 U 12/04, NJW 2004, 2169).
  • OLG Naumburg, 01.03.2005 - 11 U 132/04

    Zum vereinbarten Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen die zwischen einem

    Eine zur Umgehung geeignete, anderweitige Gestaltung nach § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt darin selbst bei wirtschaftlicher Betrachtung (OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Mai 2004, 3 U 12/04 = OLGR 2004, 291-293 zum Agenturgeschäft) nicht.
  • OLG Saarbrücken, 04.01.2006 - 1 U 99/05

    Gewährleistung: Versuch der Umgehung verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften im

    Davon ist jedenfalls auszugehen, wenn vernünftige oder wirtschaftlich verständliche Gründe für ein Vertretergeschäft nicht ersichtlich sind (in ähnlicher Weise: OLG Stuttgart, NJW 2004/2169; Hermanns, Gewährleistungsvorschriften und Gebrauchsgüterrichtlinie, ZFS 2001, 437, 440; Müller NJW 2003/1975).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - I-3 U 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1090
OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - I-3 U 12/04 (https://dejure.org/2005,1090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2005 - I-3 U 12/04 (https://dejure.org/2005,1090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - I-3 U 12/04 (https://dejure.org/2005,1090)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Die Tatsache, dass Seitentüren nicht bündig schliessen führt beim Neuwagenkauf nicht ohne weiteres zu einem Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Neuwagenkauf: Rücktritt weil Seitentüren nicht bündig schliessen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht- Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Neuwagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto-Vordertüren stehen minimal aus der Karosserie heraus - Wegen so einer Bagatelle kann der Käufer einen Neuwagen nicht zurückgeben

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugmangel: Erheblichkeit entscheidet

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Auf die Erheblichkeit kommt es an

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kleinlicher Neuwagenkäufer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Geringfügiger Versatz der Türen eines Kleinwagens als Mangel

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktrittsrecht vom Neuwagenkauf bei nicht bündigem Türanschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2235
  • MDR 2006, 442
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.04.1991 - 19 O 205/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
    Maßgebend ist vielmehr der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge (OLG Oldenburg DAR 2000, 219; OLG Düsseldorf -22. ZS.- NJW-RR 1997, 1211; OLG Köln NJW-RR 1991, 1340, 1341).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 3 W 21/04

    Zum Rücktrittsrecht des Käufers vom Kaufvertrag über Gebrauchtfahrzeug bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
    Denn auch wenn relativ geringe Reparaturkosten dafür sprechen, dass ein Mangel unerheblich ist (Senat NJW-RR 2004, 1060), so ist dies nicht das einzige Kriterium.
  • OLG Oldenburg, 10.02.2000 - 8 U 211/99

    Abgetretenes Wandlungsrecht des Leasingnehmers bei Vorliegen von erheblichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
    Maßgebend ist vielmehr der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge (OLG Oldenburg DAR 2000, 219; OLG Düsseldorf -22. ZS.- NJW-RR 1997, 1211; OLG Köln NJW-RR 1991, 1340, 1341).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1996 - 22 U 202/95

    Begriff des Standes der Technik; Kurzfristige Veränderung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
    Maßgebend ist vielmehr der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge (OLG Oldenburg DAR 2000, 219; OLG Düsseldorf -22. ZS.- NJW-RR 1997, 1211; OLG Köln NJW-RR 1991, 1340, 1341).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Mit der obergerichtlichen Judikatur, der in diesem Punkt durch die Neubestimmung des Sachmangelbegriffs im Rahmen der Schuldrechtsreform nicht der Boden entzogen ist, ist ein Vergleich mit anderen, typgleichen Fahrzeugen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
  • AG Halle/Saale, 08.12.2011 - 93 C 2126/10

    Gebrauchtwagenkauf: Übermäßiger Ölverbrauch als Sachmangel

    (OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 2005, Az. 3 U 12/04, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06

    Rücktritt des Gebrauchtwagenkäufers: Abgrenzung zwischen Sachmangel und normaler

    Es ist daher ein Vergleich mit anderen typgleichen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.08.2005 - 3 U 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7193
OLG Hamburg, 04.08.2005 - 3 U 12/04 (https://dejure.org/2005,7193)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.08.2005 - 3 U 12/04 (https://dejure.org/2005,7193)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. August 2005 - 3 U 12/04 (https://dejure.org/2005,7193)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Unternehmens auf einen klarstellenden Hinweis in einer Werbeanzeige gegen ein Unternehmen mit identischer Firma und Rechtsform; Störung der Gleichgewichtslage von zwei Unternehmen mit identischer Firma und Rechtsform durch Ausgabe einer Kundenkarte durch ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    MarkenG § 15; ; MarkenG § 19

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 15 § 19
    Zulässigkeit der Werbung der Peek & Cloppenburg KG Süd im Gebiet der Peek & Cloppenburg KG Nord

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 335 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.08.2005 - 3 U 12/04
    Die Gleichnamigkeit begründet einerseits die Pflicht des Prioriätsälteren zur Duldung der Verwendung des jüngeren Namens, andererseits aber die Pflicht zur Verringerung der Verwechslungsgefahr, insbesondere durch Aufnahme unterscheidungskräftiger Zusätze, die im Regelfall dem Prioritätsjüngeren obliegt (BGH GRUR 2002, 706 - vossius.de).
  • BGH, 14.12.1989 - I ZR 1/88

    "Baelz"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Wort-Marke bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.08.2005 - 3 U 12/04
    In besonderen Fallgestaltungen kann diese Pflicht aber auch den Prioritätsälteren treffen (BGH GRUR 1990, 364 - Baelz), und zwar insbesondere dann, wenn es um spätere Veränderungen geht, bei der die ursprüngliche Priorität nicht mehr das allein entscheidende Kriterium ist, sondern die Verantwortung für die Veranlassung der Veränderung in den Vordergrund tritt und diese Veränderung in den Verantwortungsbereich des Ändernden fällt und nicht nur Folge von Entwicklungen ist, die jedermann treffen, wie insbesondere Notwendigkeiten, die durch eine allgemeine technologische oder gesellschaftliche Entwicklung entstanden sind (Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 23 MarkenG Rz. 29).
  • BGH, 20.09.1957 - I ZR 14/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.08.2005 - 3 U 12/04
    Diese Regeln gelten auch für Veränderungen, die nicht die Firmierung selbst betreffen, sondern durch Ausdehnung des räumlichen Tätigkeitsbereichs entstehen (BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel).
  • OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10

    Recht der Gleichnamigen: Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer

    Die heutige Firmierung der Beklagten besteht seit 1972 (über die Frage, ob die Beklagte Rechtsnachfolgerin der im Jahr 1900 in Düsseldorf gegründeten Fa. Peek et Cloppenburg GmbH ist, haben die Parteien in einem früheren Verfahren gestritten; s. Urteil des Senats vom 4.8.2005 in der Sache 3 U 12/04, Anlage K 25).

    In der Folge kam es zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die in einer Reihe von Entscheidungen auch des erkennenden Senats Niederschlag gefunden haben (Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 12/04, Magazindienst 2006, 1009 [Anlage K 25]; Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 142/04; Urteil v. 17.1.2008, Az. 3 U 143/07, Magazindienst 2008, 1157; Urteil v. 24.1.2008, Az. 3 U 130/07, GRUR-RR 2008, 342; Urteil v. 3.4.2008, Az. 3 U 270/07, OLGR Hamburg 2009, 65).

  • OLG Hamburg, 12.07.2018 - 3 U 90/12

    Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage II - Schutz eines

    In der Folge kam es u.a. zu der aus den Anlagen K 8 bis K 10 ersichtlichen Korrespondenz der Parteien und zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die in einer Reihe von Entscheidungen auch des erkennenden Senats (Urteil v. 04.08.2005, Az. 3 U 12/04, Magazindienst 2006, 1009 [Anlage K 7]; Urteil v. 04.08.2005, Az. 3 U 142/04; Urteil v. 17.01.2008, Az. 3 U 143/07, Magazindienst 2008, 1157; Urteil v. 24.01.2008, Az. 3 U 130/07, GRUR-RR 2008, 342; Urteil v. 003.04.2008, Az. 3 U 270/07, OLGR Hamburg 2009, 65; Urt. v. 17.03.2011, Az. 3 U 139/10) und des Bundesgerichtshofs (u.a. BGH, GRUR 2010, 738 - Peek & Cloppenburg I; GRUR 2011, 623 - Peek & Cloppenburg II; GRUR 2013, 397 - Peek & Cloppenburg III; GRUR-RR 2014, 201 - Peek & Cloppenburg IV; NZKart 2016, 591) Niederschlag gefunden haben .

    Die von dem einen Kennzeicheninhaber zu verantwortende, durch eine Störung der Gleichgewichtslage verursachte Erhöhung der Verwechslungsgefahr muss der andere Kennzeicheninhaber in aller Regel nur dann hinnehmen, wenn ersterer ein schutzwürdiges Interesse an der Benutzung hat und alles Erforderliche und Zumutbare tut, um einer Erhöhung der Verwechslungsgefahr weitestgehend entgegenzuwirken (BGH, GRUR-RR 2014, 201, Rn. 17 m.w.Nw. - Peek & Cloppenburg IV; GRUR 2010, 738, Rn. 19 - Peek & Cloppenburg I; vgl. auch BGH GRUR 1990, 364, juris-Rn. 40f.; vgl. ferner Senat, Urteil v. 04.08.2005, Az. 3 U 12/04, Magazindienst 2006, 1009, juris-Rn. 103; Urt. v. 17.03.2011, Az. 3 U 139/10).

  • OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07

    Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen

    Wegen solcher Werbeaktivitäten in den Jahren 2001-2002 bzw. 2004 wurde die Antragsgegnerin von der Antragstellerin u. a. auf Unterlassung in Anspruch genommen (vgl. das Senatsurteil vom 4. August 2005, 0LG Hamburg 3 U 12/04, MagazinDienst 2006, 1009 = Anlage ASt 1; vgl. das weitere Senatsurteil vom 4. August 2005, 0LG Hamburg 3 U 142/04).
  • OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07

    Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen

    Wegen solcher Werbeaktivitäten in den Jahren 2001-2002 bzw. 2004 wurde die Antragsgegnerin von der Antragstellerin u. a. auf Unterlassung in Anspruch genommen (vgl. das Senatsurteil vom 4. August 2005, 0LG Hamburg 3 U 12/04, MagazinDienst 2006, 1009 = Anlage ASt 1; vgl. das weitere Senatsurteil vom 4. August 2005, 0LG Hamburg 3 U 142/04).
  • OLG Hamburg, 03.04.2008 - 3 U 270/07

    Zur Verwechslungsgefahr bei der Werbung in abgegrenzten Wirtschaftsräumen tätiger

    Wegen solcher Werbeaktivitäten in den Jahren 2001-2002 bzw. 2004 wurde die hiesige Antragstellerin von der Antragsgegnerin u. a. auf Unterlassung in Anspruch genommen (vgl. z. B. das Senatsurteil umgekehrten Rubrums vom 4. August 2005, 0LG Hamburg 3 U 12/04, MagazinDienst 2006, 1009 = Anlage ASt 1).
  • LG Hamburg, 05.06.2012 - 315 O 80/12

    Markenrecht: Unterlassungsanspruch wegen der Benutzung eines verwechslungsfähigen

    Denn dem angesprochenen Verkehr - zu dem auch die Mitglieder des erkennenden Senats gehören, so dass dem Senat diese Feststellungen aus eigener Sachkenntnis möglich sind - ist nicht bekannt, dass es zwei Bekleidungsunternehmen dieses Namens gibt, und er hat auch aufgrund des Zusatzes " D." keinen Grund zur Annahme, es sei immer nur die Beklagte gemeint (vgl. Senat, Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 12/04, Magazindienst 2006, 1009 [Anlage K 25]; Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 142/04; Urteil v. 17.1.2008, Az. 3 U 143/07, Magazindienst 2008, 1157; Urteil v. 24.1.2008, Az. 3 U 130/07, GRUR-RR 2008, 342; Urteil v. 3.4.2008, Az. 3 U 270/07, OLGR Hamburg 2009, 65).".
  • OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 142/07

    Unterlassungsanspruch nach dem Recht der Gleichnamigen: Gestaltung eines

    Wegen solcher Werbeaktivitäten in den Jahren 2001-2002 bzw. 2004 wurde die Antragsgegnerin von der Antragstellerin u. a. auf Unterlassung in Anspruch genommen (vgl. das Senatsurteil vom 4. August 2005, 0LG Hamburg 3 U 12/04, MagazinDienst 2006, 1009 = Anlage ASt 1; vgl. das weitere Senatsurteil vom 4. August 2005, 0LG Hamburg 3 U 142/04).
  • LG Hamburg, 29.07.2010 - 327 O 569/09

    Markenrecht: Störung der Gleichgewichtslage zwischen gleichnamigen Unternehmen

    Die Klägerin beanstandet seit längerem bundesweite Werbemaßnahmen der Beklagten, die in den "Wirtschaftsraum NORD" hineinreichen, was zu diversen Rechtsstreitigkeiten und u. a. zu dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28.04.2004 (3 U 12/04) führte ( Anlage K25 ).
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