Weitere Entscheidung unten: LSG Hamburg, 16.04.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.08.2013 - 3 U 12/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29512
OLG Hamburg, 29.08.2013 - 3 U 12/12 (https://dejure.org/2013,29512)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.08.2013 - 3 U 12/12 (https://dejure.org/2013,29512)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. August 2013 - 3 U 12/12 (https://dejure.org/2013,29512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Werbung für Babynahrung, natürliche Milchsäurekultur

    § 5 Abs 1 Nr 1 UWG, § 22a Abs 3 Nr 1 Buchst a DiätV, § 22a Abs 3 Nr 1 Buchst b DiätV
    Wettbewerbs- und Lebensmittelrecht: Irreführende Werbung für Babynahrung mit den Angaben "natürliche Milchsäurekultur" und "nach dem Vorbild der Muttermilch"

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung mit "natürlicher Milchsäurekultur" ist irreführend, wenn die Kultur im Labor hergestellt wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung des Wettbewerbs durch Bewerbung von Babynahrung mit der Angabe "mit natürlicher Milchsäurekultur"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1; DiätVO § 22a Abs. 3 Nr. 1
    Irreführung durch Bewerbung von

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung für Babynahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung "mit natürlicher Milchsäurekultur" für Babynahrung kann irreführend sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung "mit natürlicher Milchsäurekultur" für Babynahrung kann irreführend sein

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Irreführende Werbung für Babynahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 87
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2013 - 3 U 12/12
    Bei der Beurteilung von Werbemaßnahmen ist auf das Verkehrsverständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen (BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft m.w.N.).

    Denn zum einen ist der Senat ständig mit Wettbewerbssachen befasst, zum anderen bedarf es für das Verständnis der vorliegenden Werbung für Säuglingsnahrung keiner besonderen Fachkenntnisse (vgl. BGH GRUR 2002, 77, 79 - Rechenzentrum; BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft m.w.N.; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5 Rn. 3.11 f.).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2013 - 3 U 12/12
    Denn zum einen ist der Senat ständig mit Wettbewerbssachen befasst, zum anderen bedarf es für das Verständnis der vorliegenden Werbung für Säuglingsnahrung keiner besonderen Fachkenntnisse (vgl. BGH GRUR 2002, 77, 79 - Rechenzentrum; BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft m.w.N.; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5 Rn. 3.11 f.).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 16.04.2013 - L 3 U 12/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18231
LSG Hamburg, 16.04.2013 - L 3 U 12/12 (https://dejure.org/2013,18231)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.2013 - L 3 U 12/12 (https://dejure.org/2013,18231)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 2013 - L 3 U 12/12 (https://dejure.org/2013,18231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.04.2013 - L 3 U 12/12
    Auf der Grundlage dieser gutachterlichen Einschätzung hat das Sozialgericht die Beklagte wie geschehen verurteilt und zur Begründung ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wie sie in der Entscheidung vom 5. Juli 2011 (B 2 U 17/10 R) zum Ausdruck komme, sei das CRPS nach der besonderen Zurechnungsnorm des § 11 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII) als Unfallfolge anzusehen, weil es infolge einer gemäß §§ 26 ff. SGB VII durchgeführten berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung entstanden sei.

    Sie kann mit Blick auf die Entscheidung des BSG vom 05.07.2011 - B 2 u 17/10 R - aber nicht mehr aufrechterhalten werden.

    Maßgeblich hierfür ist die Überlegung, dass der Versicherte, der bei einem Versicherungsfall Gesundheitsschäden davongetragen hat und deswegen in berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung ist, dem Behandlungsregime des Trägers der Unfallversicherung unterworfen ist, der die Behandlung durch seine Vertragsärzte durchführen lässt (BSG vom 05.07.2011, a.a.O. Rn. 40 ff.).

  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.04.2013 - L 3 U 12/12
    Mit der Entscheidung vom 05.07.2011 hat das BSG der Sache nach seine bereits in der Entscheidung vom 24.06.1981 - 2 RU 87/80 - noch zu der Vorläufervorschrift des § 555 Reichsversicherungsordnung entwickelte Rechtsprechung wieder aufgegriffen, wonach Versicherungsschutz für mittelbare Unfallfolgen in einem solchen Falle des Fehlens objektiver Unfallfolgen auch dann besteht, wenn der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, dass die Heilbehandlung, zu deren Durchführung er sich begeben hat, geeignet ist, der Beseitigung oder Erkennung von durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsstörungen zu dienen und dies in den objektiv gegebenen Verhältnissen seine Stütze findet (a.a.O. Rn. 28).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.04.2013 - L 3 U 12/12
    Allerdings wird zu dieser Vorschrift vertreten, dass eine mittelbare Unfallfolge im Rahmen von § 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII dann nicht anzunehmen ist, wenn irrtümlich oder gezielt ein nicht durch den Versicherungsfall bedingtes Leiden behandelt wurde (BSG, Urt. vom 30.10.1991 - 2 RU 41/90; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, § 11 Rn. 10 m.N.; Wagner in juris-PK-SGB VII, § 11 Rn. 23 m.N.; Schmitt, SGB VII, 3. Aufl. 2008, § 11 Rn. 8), weil bei einer solchen Konstellation das Unfallereignis zwar im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne Ursache auch des der Heilbehandlung nachfolgenden Gesundheitsschadens ist, es jedoch bei einer nach der Theorie der wesentlichen Ursache vorzunehmenden wertenden Betrachtung nicht als Folge des Versicherungsfalls angesehen werden kann.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2007 - L 3 U 44/04

    Haftungsbegründende und -ausfüllende Kausalität bei Unfallentschädigung

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.04.2013 - L 3 U 12/12
    Widerspruch, Klage (S 24 U 184/01) und Berufung (L 3 U 44/04) blieben erfolglos.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1601/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Maßgeblich hierfür ist die Überlegung, dass der Versicherte, der bei einem Versicherungsfall Gesundheitsschäden davongetragen hat und deswegen in berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung ist, dem Behandlungsregime des Trägers der Unfallversicherung unterworfen ist, der die Behandlung durch seine Vertragsärzte durchführen lässt (BSG 05.07.2011, aaO; LSG Hamburg 16.04.2013, L 3 U 12/12, juris).
  • LSG Sachsen, 05.11.2015 - L 2 U 126/12

    Kreuzbandriss als strittige Unfallfolge - bestandskräftiger Ablehnungsbescheid

    Allein eine durch die Operation oder anderweitige Behandlung verursachte Gesundheitsschädigung kann nach § 11 SGB VII als mittelbare Unfallfolge festgestellt werden (vgl. zuletzt Urteil des LSG Hamburg v.16.04.2013, L 3 U 12/12).
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