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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.04.2004 - 3 U 120/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5098
OLG Hamburg, 29.04.2004 - 3 U 120/00 (https://dejure.org/2004,5098)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.04.2004 - 3 U 120/00 (https://dejure.org/2004,5098)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. April 2004 - 3 U 120/00 (https://dejure.org/2004,5098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    BGB § 809
    Faxkarte II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offenlegung des Quellcodes eines Computerprogramms; Gegenüber den Besitzer beanspruchte Gestattung der Besichtigung einer Sache; Erforderliche Begehungsgefahr und Wiederholungsgefahr

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Faxkarte II

    § 809 BGB

  • Judicialis

    BGB § 809

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 809
    Zum Besichtigungsanspruch des aus Urheberrecht Berechtigten gemäß § 809 BGB (hier: Offenlegung des Quellcodes eines Computerprogramms)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2005, 394
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2004 - 3 U 120/00
    Voraussetzung ist dabei stets, dass für die Existenz eines Anspruchs bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (BGH GRUR 1985, 512, 516 - Druckbalken; BGH NJW-RR 2002, 1617, 1619 - Faxkarte).

    Die gegen das Urteil des Senats eingelegte Revision hat der BGH mit Beschluss vom 25.10.2001 nur insoweit angenommen, soweit der Hilfsantrag zurückgewiesen wurde (I ZR 45/01).

    Mit Urteil vom 2.5.2002 (veröffentlicht u.a. in NJW-RR 2002, 1617 - Faxkarte) hat der BGH das Urteil des Senats vom 11.1.2001 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage auch mit dem Hilfsantrag abgewiesen worden ist.

    Der BGH hat im Urteil vom 2.5.2002 (I ZR 45/01, Urteilsumdruck S. 8, = NJW-RR 2002, 1617, 1618 - Faxkarte) entschieden, dass der Anspruch aus § 809 BGB grundsätzlich auch dem Urheber oder dem aus Urheberrecht Berechtigten zusteht, wenn er sich vergewissern möchte, ob eine bestimmte Sache unter Verletzung - beispielsweise durch Vervielfältigung - des geschützten Werkes hergestellt worden ist.

    Es muss vielmehr bereits ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit der Existenz des Anspruchs vorliegen (BGH GRUR 1985, 512, 516 - Druckbalken; BGH NJW-RR 2002, 1617, 1619 - Faxkarte; Palandt-Sprau, BGB, 63. Aufl. 2004, § 809 Rn. 4).

    Während der BGH in der eine mögliche Patentverletzung betreffenden Druckbalkenentscheidung insoweit einen erheblichen Grad an Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung verlangte (BGH GRUR 1985, 516 - Druckbalken), stellt er in der Faxkartenentscheidung jedenfalls für Fälle der Verletzung anderer Schutzrechte klar, dass der Grad der Wahrscheinlichkeit ein im Rahmen einer Gesamtwürdigung zur berücksichtigender Punkt ist (BGH NJW-RR 2002, 1617, 1619, 1620).

  • BGH, 08.01.1985 - X ZR 18/84

    "Druckbalken"; Anspruch des Patentinhabers auf Vorlegung einer Sache

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2004 - 3 U 120/00
    Voraussetzung ist dabei stets, dass für die Existenz eines Anspruchs bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (BGH GRUR 1985, 512, 516 - Druckbalken; BGH NJW-RR 2002, 1617, 1619 - Faxkarte).

    Es muss vielmehr bereits ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit der Existenz des Anspruchs vorliegen (BGH GRUR 1985, 512, 516 - Druckbalken; BGH NJW-RR 2002, 1617, 1619 - Faxkarte; Palandt-Sprau, BGB, 63. Aufl. 2004, § 809 Rn. 4).

    Insoweit muss der Nachweis bereits bis zu einem Punkt erbracht sein, an dem nur noch die Besichtigung fehlt, um letzte Klarheit zu schaffen (BGH GRUR 1985, 512, 516 - Druckbalken).

    Auf die Vorlegung besteht dagegen kein Anspruch, wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen noch nicht bewiesen sind, das heißt wenn auch nach erfolgter Vorlegung noch die Möglichkeit besteht, dass weitere Tatbestandsmerkmale aufgeklärt werden müssen (BGH GRUR 1985, 512, 516 - Druckbalken m.w.N.; MüKo-Hüffer, 4. Aufl. 2004, § 809 Rn. 5).

  • OLG Köln, 30.03.2017 - 15 U 97/16

    Anspruch des Auftraggebers eines Dokumentarfilms über seine Person auf

    Ist Ziel des Anspruchs nach § 809 BGB die Verschaffung von Gewissheit über das Bestehen eines Anspruchs, dann muss dieser Anspruch zwar nicht nachweislich bestehen, sondern es genügt ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit, wobei eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen hat (vgl. BGH, Urt. v. 2.5.2002 - I ZR 45/01, NJW-RR 2002, 1617; OLG Hamburg, Urt. v. 29.4.2004 - 3 U 120/00, juris Rn. 15; MüKo BGB (Habersack), 7. Auflage 2017, § 809 Rn. 4).
  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
    Der Senat hat dazu in seinem in Anschluss an die Entscheidung "Fax-Karte" des BGH ergangenem Urteil vom 29. April 2004 - 3 U 120/00 - (im Leitsatz abgedruckt in: WRP 2005, 522) folgendes ausgeführt:.
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   OLG Hamburg, 11.01.2001 - 3 U 120/00   

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https://dejure.org/2001,10916
OLG Hamburg, 11.01.2001 - 3 U 120/00 (https://dejure.org/2001,10916)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.01.2001 - 3 U 120/00 (https://dejure.org/2001,10916)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 3 U 120/00 (https://dejure.org/2001,10916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    UrhG §§ 2 Abs. 1 Ziff. 7, Abs. 2, 69 a ff.
    Urheberrechtsschutz für Hardwarekonfiguration einer Faxkarte

  • debier datenbank

    PK 1115

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 289
  • ZUM 2001, 519
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Das Berufungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen und die Klage auch mit dem Hilfsantrag abgewiesen (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 289 = ZUM 2001, 519 = CR 2001, 434).
  • LG Hamburg, 08.07.2016 - 310 O 89/15

    Darlegungslast für Miturheberschaft an Gesamt-Sourcecode

    "Schutzfähig können dabei auch Teile von Computerprogrammen sein, wenn diese ihrerseits die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz erfüllen [...], was dann der Fall sein kann, wenn sie jedenfalls für den Programmablauf von nicht nur untergeordneter Bedeutung sind und eine eigene Befehlsstruktur haben, die innerhalb eines vorhandenen Gestaltungsspielraumes Ausdruck individuellen Schaffens ist." (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 11. Januar 2001 - 3 U 120/00 -, Rn. 37, juris).
  • OLG Hamburg, 28.02.2019 - 5 U 146/16

    Darlegungslast eines Softwareentwicklers bei Bearbeiterurheberrechten an Software

    Schutzfähig können auch Teile von Computerprogrammen sein, wenn diese ihrerseits die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz erfüllen, was dann der Fall sein kann, wenn sie jedenfalls für den Programmablauf von nicht nur untergeordneter Bedeutung sind und eine eigene Befehlsstruktur haben, die innerhalb eines vorhandenen Gestaltungsspielraumes Ausdruck individuellen Schaffens ist (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 11.01.2001, Az. 3 U 120/00, Rn. 37, juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2010 - 6 U 46/09

    Zum Urheberrechtsschutz für eine Bildschirmmaske

    An dieser Auffassung, die in der Literatur teilweise Zustimmung gefunden hat (Hoeren, in: Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Auflage, § 69a Rn. 6; Nordemann/Vinck, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Auflage, § 69a Rn. 2; Koch, GRUR 1995, 459, 465; Zscherpe, MMR 1998, 404, 405), ganz überwiegend jedoch abgelehnt wird (OLG Düsseldorf, MMR 1999, 729; OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 289; LG Köln, MMR 2008, 64; LG Frankfurt/Main, CR 2007, 424; Loewenheim, in: Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage, § 69a Rn. 7; Dreier, in: Schulze/Dreier, UrhG, 3. Auflage, § 69a Rn. 16; Grützmacher, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage, § 69a Rn. 14; Koch, GRUR 1991, 180; Wiebe/Funkat, MMR 1998, 69, 71; Schack, MMR 2001, 9 12) hält der Senat nicht fest.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 6 Sa 402/14

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubter Wettbewerb - Auskunftspflicht - Treu und

    Unabhängig davon setzt das Vorliegen einer Rechtsverletzung bezüglich urheberrechtlich geschützter Software bei Übereinstimmungen der Software in Teilbereichen voraus, dass urheberrechtlich geschützte Programmteile übernommen werden (LG Düsseldorf 12. Januar 2007 - 12 O 345/02 - Rn. 69; OLG Hamburg, CR 2001, 434, 435).
  • LG Düsseldorf, 12.01.2007 - 12 O 345/02

    Auskunftserteilung durch einen Mitentwickler über die Einkünfte aus der

    Das Vorliegen einer Rechtsverletzung bezüglich urheberrechtlich geschützter Software setzt bei Übereinstimmungen der Software in Teilbereichen voraus, dass urheberrechtlich geschützte Programmteile übernommen werden (OLG Hamburg, CR 2001, 434, 435).
  • LG Frankfurt/Main, 23.08.2006 - 6 O 272/06

    "TOMA-Maske"- Die fast identische Nachahmung eines überragend bekannten Produkts

    Benutzeroberflächen und Bildschirmmasken sind keine Computerprogramme i. S. v. § 69 a Abs. 1, (vgl. OLG Düsseldorf CR 2000, 184 - Framing; OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 289, 290 - Faxkarte; LG Mannheim NJW-RR 1994, 1007 f.; Wandtke/Bullinger/Grützmacher, § 69a, Rn. 14; Dreier/Schulze/Dreier, 2. Aufl., § 69 a Rn. 16).
  • LG Düsseldorf, 08.11.2006 - 12 O 457/05

    Urheberrechtsschutz eines Kinderhochstuhls als Möbelstück als Werk der

    Die Beklagte berühmt sich unter anderem des sogenannten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 9 UWG, der auch bei der Übernahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes, wie vorliegend des "U", gegeben sein kann; dies setzt voraus, dass besondere Umstände gegeben sind, die die Ausnutzung einer fremden Leistung wettbewerbsrechtlich als unlauter erscheinen lassen (zu § 1 UWG a.F.: OLG Hamburg, Urt. v. 11.01.2001 - 3 U 120/00, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 28.08.2001 - 3 U 120/00   

Zitiervorschläge
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OLG Bremen, 28.08.2001 - 3 U 120/00 (https://dejure.org/2001,63387)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.08.2001 - 3 U 120/00 (https://dejure.org/2001,63387)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. August 2001 - 3 U 120/00 (https://dejure.org/2001,63387)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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