Weitere Entscheidung unten: LSG Hamburg, 25.09.2012

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12120
OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07 (https://dejure.org/2008,12120)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2008 - 3 U 13/07 (https://dejure.org/2008,12120)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 2008 - 3 U 13/07 (https://dejure.org/2008,12120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,12120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung eines Anwaltsvertrages bei fälschlicher Annahme durch das Gericht von einem noch nicht eingezahlten Kostenvorschuss; Frage des erforderlichen Zustellungswillens eines Gerichts für die wirksame ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § ... 61; ; ZPO § 167 n. F.; ; ZPO § 187 a. F.; ; ZPO § 189 n. F.; ; ZPO § 212 a a. F; ; ZPO § 270 Abs. 3 a. F.; ; ZPO § 295; ; ZPO § 295 Abs. 2; ; ZPO §§ 517 ff; ; GKG § 11 Abs. 2 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 167 (n.F.)
    Zustellungsrückwirkung: Keine Pflicht des Rechtsanwalts zur Hinwirkung auf beschleunigte Zustellung durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Anwaltsverschuldens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07
    Er ist nicht verpflichtet, das Gericht auf dessen falsche Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. Bundesverfassungsgericht, 1. Senat, 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.08.2002, Az. 1 BvR 399/02).

    Dass der Beklagte entsprechend der gerichtlichen Aufforderung auf Einzahlung eines weiteren Kostenvorschusses verspätet reagiert und diesen tatsächlich eingezahlt hat, ist ohne Belang, da er schon vorher alles für die Zustellung Erforderliche getan hat, das Schreiben ohnehin an seinen Mandanten gerichtet war und die Parteien im Hinblick auf diese Verzögerung nichts vorgetragen haben (BVerfG NJW 2002, 2937; Fischer in Zugehör u.a., Handbuch d. Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rdnr. 1024, 1028, 1030).

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07
    Vielmehr sollen, da die Zustellung von Amts wegen geschieht, die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebes bewahrt werden, weil diese Verzögerungen von ihnen nicht beeinflusst werden können (BGHZ 103, 20, 28; 145, 358, 362).

    Allerdings fallen hierunter nicht solche nicht nur geringfügigen Verzögerungen, die die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätten vermeiden können (BGHZ 145, 358, 362).

  • LG Potsdam, 12.12.2006 - 12 O 95/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 12.12.2006 (Az. 12 O 95/06) abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das am 12.12.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (Az. 12 O 95/06) abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07
    Sie ergibt sich auch nicht aus dem Prozessrechtsverhältnis, weil der Beklagte seinerseits bereits alles getan hat, was die Zivilprozessordnung für die Klagezustellung von ihm fordert (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2006, IV ZR 23/05).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2007 - 3 U 116/06

    Bürgschaft: Einrede der Verjährung bzgl. der Hauptforderung; Hemmung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07
    Diese Zustellungsverzögerungen, die auf einer nicht gebotenen Rückfrage durch das Gericht beruhen, sind der die Zustellung veranlassenden Partei nicht zuzurechnen (OLG Brandenburg, Urteil vom 10.01.2007, 3 U 116/06).
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 652/96

    Rechtsbeugung von Staatsanwälten der DDR durch Nichtverfolgung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07
    Folglich haftet er für die Folgen eines gerichtlichen Fehlers, sofern dieser auf Problemen beruht, die der Anwalt durch eine Pflichtverletzung erst geschaffen hat oder bei vertragsgemäßer Arbeit hätte vermeiden müssen (BGH NJW 1996, 48, 51; 1998, 248).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07

    Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07
    Es war davon auszugehen, dass die Erhebung der Klage nicht unter dem Vorbehalt der Prozesskostenhilfebewilligung gestellt wurde, sondern der Kläger sich für den Fall der Versagung der Prozesskostenhilfe die Rücknahme der Klage vorbehielt (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 18.07.2007, XII ZB 31/07).
  • BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94

    Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07
    Folglich haftet er für die Folgen eines gerichtlichen Fehlers, sofern dieser auf Problemen beruht, die der Anwalt durch eine Pflichtverletzung erst geschaffen hat oder bei vertragsgemäßer Arbeit hätte vermeiden müssen (BGH NJW 1996, 48, 51; 1998, 248).
  • OLG Köln, 19.11.1985 - 4 WF 314/85

    Umfang der Kostentragung bei einer Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit der Klage;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07
    Der erforderliche Zustellungswillen des Gerichts ist dann nicht gegeben, wenn ein Prozessbeteiligter aus der ihm zur Einsichtnahme überlassenen Akte eigenmächtig Abschriften entnimmt, es sei denn, das Gericht tut später nach außen kund, dass es die entnommenen Schriftsätze als zugestellt ansieht (vgl. OLG Köln, FamRZ 1986, 278, 279).
  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07
    In diesen Fällen war die Partei bzw. ihr Prozessbevollmächtigter gehalten, nach angemessener Frist wegen der ausstehenden Vorschussanforderung nachzufragen, um auf eine größtmögliche Beschleunigung der Zustellung hinzuwirken (BGH NJW 1993, 2811; BGHZ 69, 361, 363).
  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2018 - 1 LZ 782/17

    Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheides; Substantiierung

    Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat zwar über die Akteneinsicht in die vom Verwaltungsgericht beigezogene Steuerakte Kenntnis von dem Grundsteuermessbescheid erhalten, diese Akteneinsicht ist jedoch nicht von der Finanzbehörde, sondern vom Gericht veranlasst worden und diente nicht dem Zweck der Bekanntgabe, sodass es bereits am Bekanntgabewillen der zuständigen Behörde fehlt (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 189 ZPO: OLG Braunschweig, Beschl. v. 10.11.2000 - 6 W 10/10, 6 W 11/10 -, juris; siehe auch OLG Brandenburg, Urt. v. 05.03.2008 - 3 U 13/07 -, juris, OLG München, Urt. v. 29.01.2004 - 23 U 3875/03 -, juris, OLG Dresden, Urt. v. 18.07.2007 - 8 U 730/07 -, juris).
  • KG, 25.07.2011 - 8 U 170/10

    Berufungsverfahren: Voraussetzung für eine prozessuale Bedeutung der Befangenheit

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Kläger, der alle von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung erbracht hat, im Weiteren nicht mehr gehalten, das gerichtliche Verfahren zu kontrollieren und durch Nachfrage auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken (vgl. BGH Urteil vom 12.07.2006 - IV ZR 23/05 - NJW 2006, 3206 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; so auch OLG Brandenburg Urteil vom 05.03.2008 - 3 U 13/07 - bei JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 25.09.2012 - L 3 U 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46035
LSG Hamburg, 25.09.2012 - L 3 U 13/07 (https://dejure.org/2012,46035)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25.09.2012 - L 3 U 13/07 (https://dejure.org/2012,46035)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25. September 2012 - L 3 U 13/07 (https://dejure.org/2012,46035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,46035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.09.2012 - L 3 U 13/07
    Die bloße Möglichkeit genügt allerdings nicht (vgl. BSG v. 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 = BSGE 96, 196 m. zahlr. Nachw. aus der Rechtsprechung des BSG).

    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist danach gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung (vgl. BSG v. 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 = BSGE 96, 196) mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden.

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.09.2012 - L 3 U 13/07
    Zur Feststellung des kausalen Zusammenhangs reicht indessen nach allgemeiner Auffassung die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl. schon BSG v. 02.02.1978 - 8 RU 66/77 - SozR 2200 § 548 Nr. 38, S. 104 f. = BSGE 45, 285, 287; BSG v. 30.04.1985 - 2 RU 24/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 70 = BSGE 58, 76; BSG v. 30.04.1985 - 2 RU 43/84 - SozR 2200 § 555a Nr. 1 = BSGE 58, 80; BSG v. 20.01.1987 - 2 RU 27/86 - SozR 2200 § 548 Nr. 84 = BSGE 61, 127, 129): Während die einzelnen Glieder der Kausalkette (versicherte Tätigkeit, schädigende Einwirkung und Gesundheitsschaden) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen, ohne dass eine völlige Gewissheit zu fordern ist, genügt für den Ursachenzusammenhang eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, d.h. es müssen mehr Gesichtspunkte dafür als dagegen sprechen.
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.09.2012 - L 3 U 13/07
    Zur Feststellung des kausalen Zusammenhangs reicht indessen nach allgemeiner Auffassung die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl. schon BSG v. 02.02.1978 - 8 RU 66/77 - SozR 2200 § 548 Nr. 38, S. 104 f. = BSGE 45, 285, 287; BSG v. 30.04.1985 - 2 RU 24/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 70 = BSGE 58, 76; BSG v. 30.04.1985 - 2 RU 43/84 - SozR 2200 § 555a Nr. 1 = BSGE 58, 80; BSG v. 20.01.1987 - 2 RU 27/86 - SozR 2200 § 548 Nr. 84 = BSGE 61, 127, 129): Während die einzelnen Glieder der Kausalkette (versicherte Tätigkeit, schädigende Einwirkung und Gesundheitsschaden) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen, ohne dass eine völlige Gewissheit zu fordern ist, genügt für den Ursachenzusammenhang eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, d.h. es müssen mehr Gesichtspunkte dafür als dagegen sprechen.
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Hamburg, 25.09.2012 - L 3 U 13/07
    Nach der das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung beherrschenden Lehre von der wesentlichen Bedingung, die bereits vom Reichsversicherungsamt entwickelt wurde und die das Bundesozialgericht (BSG) für seine Rechtsprechung übernommen hat und in seinen Entscheidungen als Theorie der wesentlich mitwirkenden bzw. rechtlich erheblichen Ursache bezeichnet (vgl. u.a. BSG v. 14.10.1955 - 2 RU 16/54 - BSGE 1, 254, 256; BSG v. 31.08.1956 - 2 RU 129/54 - BSGE 3, 240, 245; BSG v. 30.06.1960 - 2 RU 86/56 - BSGE 12, 242, 245 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO), sind ursächlich (im Rechtssinne) aber nur diejenigen Bedingungen (im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne), die unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.09.2012 - L 3 U 13/07
    Zur Feststellung des kausalen Zusammenhangs reicht indessen nach allgemeiner Auffassung die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl. schon BSG v. 02.02.1978 - 8 RU 66/77 - SozR 2200 § 548 Nr. 38, S. 104 f. = BSGE 45, 285, 287; BSG v. 30.04.1985 - 2 RU 24/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 70 = BSGE 58, 76; BSG v. 30.04.1985 - 2 RU 43/84 - SozR 2200 § 555a Nr. 1 = BSGE 58, 80; BSG v. 20.01.1987 - 2 RU 27/86 - SozR 2200 § 548 Nr. 84 = BSGE 61, 127, 129): Während die einzelnen Glieder der Kausalkette (versicherte Tätigkeit, schädigende Einwirkung und Gesundheitsschaden) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen, ohne dass eine völlige Gewissheit zu fordern ist, genügt für den Ursachenzusammenhang eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, d.h. es müssen mehr Gesichtspunkte dafür als dagegen sprechen.
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.09.2012 - L 3 U 13/07
    Zur Feststellung des kausalen Zusammenhangs reicht indessen nach allgemeiner Auffassung die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl. schon BSG v. 02.02.1978 - 8 RU 66/77 - SozR 2200 § 548 Nr. 38, S. 104 f. = BSGE 45, 285, 287; BSG v. 30.04.1985 - 2 RU 24/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 70 = BSGE 58, 76; BSG v. 30.04.1985 - 2 RU 43/84 - SozR 2200 § 555a Nr. 1 = BSGE 58, 80; BSG v. 20.01.1987 - 2 RU 27/86 - SozR 2200 § 548 Nr. 84 = BSGE 61, 127, 129): Während die einzelnen Glieder der Kausalkette (versicherte Tätigkeit, schädigende Einwirkung und Gesundheitsschaden) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen, ohne dass eine völlige Gewissheit zu fordern ist, genügt für den Ursachenzusammenhang eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, d.h. es müssen mehr Gesichtspunkte dafür als dagegen sprechen.
  • BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54
    Auszug aus LSG Hamburg, 25.09.2012 - L 3 U 13/07
    Nach der das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung beherrschenden Lehre von der wesentlichen Bedingung, die bereits vom Reichsversicherungsamt entwickelt wurde und die das Bundesozialgericht (BSG) für seine Rechtsprechung übernommen hat und in seinen Entscheidungen als Theorie der wesentlich mitwirkenden bzw. rechtlich erheblichen Ursache bezeichnet (vgl. u.a. BSG v. 14.10.1955 - 2 RU 16/54 - BSGE 1, 254, 256; BSG v. 31.08.1956 - 2 RU 129/54 - BSGE 3, 240, 245; BSG v. 30.06.1960 - 2 RU 86/56 - BSGE 12, 242, 245 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO), sind ursächlich (im Rechtssinne) aber nur diejenigen Bedingungen (im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne), die unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.
  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
    Auszug aus LSG Hamburg, 25.09.2012 - L 3 U 13/07
    Nach der das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung beherrschenden Lehre von der wesentlichen Bedingung, die bereits vom Reichsversicherungsamt entwickelt wurde und die das Bundesozialgericht (BSG) für seine Rechtsprechung übernommen hat und in seinen Entscheidungen als Theorie der wesentlich mitwirkenden bzw. rechtlich erheblichen Ursache bezeichnet (vgl. u.a. BSG v. 14.10.1955 - 2 RU 16/54 - BSGE 1, 254, 256; BSG v. 31.08.1956 - 2 RU 129/54 - BSGE 3, 240, 245; BSG v. 30.06.1960 - 2 RU 86/56 - BSGE 12, 242, 245 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO), sind ursächlich (im Rechtssinne) aber nur diejenigen Bedingungen (im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne), die unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht