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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.03.1997 - 3 U 132/96   

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OLG Hamm, 03.03.1997 - 3 U 132/96 (https://dejure.org/1997,14758)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.1997 - 3 U 132/96 (https://dejure.org/1997,14758)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 1997 - 3 U 132/96 (https://dejure.org/1997,14758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Nacktphoto / Nacktfoto

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1044
  • afp 1998, 304
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 283/18

    Werbevideo und Frisörsalon

    Der insoweit darlegungs- und glaubhaftmachungsbelastete Beklagte (vgl. OLG Hamm, AfP 1998, 304 [OLG Hamm 03.03.1997 - 3 U 132/96] ; Dreyer in: Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch, a.a.O., § 22, Rn. 32) hat nicht zur Überzeugung der Kammer glaubhaft gemacht, dass die Klägerin in die Aufnahme und Veröffentlichung des streitgegenständlichen Videos eingewilligt hat.
  • LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22

    Rachepornografie: Rekordschmerzensgeld von 120.000 Euro

    Abzustellen ist insoweit insbesondere darauf, unter welchen Umständen und zu welchem Zweck die Bilder bzw. Videos gefertigt wurden, wie der Schädiger an die Bilder bzw. Videos gelangt ist, was auf diesen genau zu erkennen ist, ob die betreffende Person darauf zu erkennen ist bzw. ob Hinweise auf deren Identität gegeben sind, wer von den Bildern bzw. Videos Kenntnis erlangt hat, welche Folgen privater, beruflicher und/oder finanzieller Art die Bekanntgabe der Fotos hatten und aus welchen Motiven heraus (z.B. aus Rache nach einer beendeten Liebesbeziehung) die Veröffentlichung im Internet erfolgte (vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 16.11.2011, 12 O 438/11: 5.000,00 EUR für ein Nacktfoto eines Nacktmodells bei einer Malaktion; LG Kiel, Urt. v. 27.04.2006, Az. 4 O 251/05, NJW 2007, 1002: 25.000,00 EUR für drei Nacktfotos im Internet, die die Geschädigte zum Teil vollständig nackt zeigten, wobei zudem deren vollständiger Name und ihre Anschrift genannt wurde; LG Berlin, Urt. v. 07.10.2014, Az. 27 O 166/14: 15.000,00 EUR für die Veröffentlichung eines Privatpornos im Internet; AG Neukölln, Urt. v. 25.03.2021, Az. 8 C 212/20: 3.000,00 EUR für die Versendung eines Fotos und eines kürzeren Sexvideos über einen Messenger-Dienst an eine Verwandte der betroffenen Person nach dem Ende der Liebesbeziehung; OLG Hamm, Urt. v. 20.02.2017, Az.: 3 U 138/15, NJW-RR 2017, 1124: 7.000,00 EUR für ein Foto einer 16-Jährigen, das diese beim Oralverkehr zeigt und OLG Hamm, Urt. v. 03.03.1997, Az. 3 U 132/96, NJW-RR 1997, 1044: 20.000 DM für ungenehmigte Veröffentlichung von Aktfotos auf dem Titelblatt einer Zeitschrift; vgl. hierzu auch die Übersicht bei Krumm, FamRB 2019, 124, 127).
  • AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04

    Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter

    Die Veröffentlichung von Nacktfotos oder von Bildern einer Person in sexuellem Zusammenhang hat - bei vielfältigen einzelfallbezogenen Schwankungen - bisher zu folgenden Entschädigungen geführt: 4.000 DM (OLG Oldenburg, NJW 1989, 400 f. [OLG Oldenburg 14.11.1988 - 13 U 72/88] - "Oben ohne" - Aufnahme einer Strandurlauberin in Illustrierte), 5.000 DM (LG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 1571 ff. [LG Saarbrücken 19.05.2000 - 13 AS 112/99] - Fotoaufnahmen einer Nacktszene einer nichtöffentlichen Theatergeneralprobe in einer auflagenstarken Zeitung), 3.000 Euro (LG München, NJW 2004, 617 - sieben Sekunden dauernder Fernsehbeitrag zum Thema Nacktbaden), 10.000 DM (OLG Hamburg, NJW-RR 1995, 220 [OLG Hamburg 22.09.1994 - 3 U 106/94] - redaktionell frei erfundener Bericht über "Heiße Quickies" ), 12.000 DM (OLG München, NJW-RR 1996, 539 [OLG München 09.03.1995 - 29 U 3903/94] - neutrales Foto in Zeitschrift mit Hinweis auf Telefonsex), 15.000 DM (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 95 [OLG Karlsruhe 23.04.1993 - 15 U 237/92] - Abbildung des entblößten weiblichen Oberkörpers bei Brustvergrößerungs-operation in einer Illustrierten), 20.000 DM (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1044 f. [OLG Hamm 03.03.1997 - 3 U 132/96] - Veröffentlichung eines Nacktfotos auf dem Titelblatt einer Zeitschrift), 90.000 DM (LG München I, CR 2002, 567 - Sex-Computer-Spiel der Bildzeitung im Internet: "Klick die Ermakova" ), 150.000 DM (LG Hamburg, ZUM 2002, 68 ff. - 15 "Paparazzi" -Fotos einer bekannten Sängerin und Moderatorin während eines Strandurlaubes teils in unbekleidetem Zustand).
  • LG Kaiserslautern, 22.06.2007 - 2 O 970/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Recherchierpflicht eines

    Ein Zeitschriftenunternehmen, das ein Nacktfoto veröffentlichen will, ist demgemäß bei Tagesgeschäften jedenfalls dann zur Prüfung verpflichtet, ob die Befugnis zur Veröffentlichung erteilt ist und wie weit diese Befugnis tatsächlich reicht, wenn es das Foto von dritter Seite erworben hat und ein konkreter Anlass für weitere Recherchen bestand (vgl. BGH MDR 1962, 194; GRUR 1965, 495, 496; OLG Hamm, Urteil vom 3.3.1997, veröffentlicht in NJW-RR 1997, 1044; OLG Düsseldorf AfP 1984, 229, 230 = FamRZ 1984, 1221 ff).

    In Übereinstimmung mit der zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 3.3.1997, veröffentlicht in NJW-RR 1997, 1044 f) ist auch die Kammer der Auffassung, dass ein Zeitschriftenunternehmen sich der gesetzlichen Verpflichtung, die Rechte Dritter zu achten, nicht durch den Hinweis entziehen kann, ihm sei eine Kontrolle der zu veröffentlichenden Bildnisse nicht möglich.

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   OLG Hamburg, 16.07.1998 - 3 U 132/96   

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https://dejure.org/1998,8650
OLG Hamburg, 16.07.1998 - 3 U 132/96 (https://dejure.org/1998,8650)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.07.1998 - 3 U 132/96 (https://dejure.org/1998,8650)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 3 U 132/96 (https://dejure.org/1998,8650)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1
    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Tagesreport" für eine Nachrichtensendung

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 80
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 167/15

    Tagesschau vs. Tagesumschau, Werktitelschutz "Tagesschau" - Markenzeichenschutz:

    "1.) Es ist insbesondere durch das in dem Rechtsstreit 3 U 132/96 (der hiesigen Klägerin gegen die SAT.1 Satelliten Fernsehen GmbH wegen "Tagesreport") eingeholten Sachverständigengutachten vom Juni 1994 (betreffend "Tagesschau" und "Tagesthemen"), das die Klägerin unbeanstandet als Anlage K 17 vorliegend zur Akte gereicht hat, festzustellen, daß der Sendetitel "Tagesschau" berühmt ist und daher einen besonders weiten Schutzumfang genießt.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 205/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (OLG Hamburg AfP 1998, 640 = ZUM-RD 1998, 497).
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