Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7722
OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10 (https://dejure.org/2011,7722)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.2011 - 3 U 136/10 (https://dejure.org/2011,7722)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 3 U 136/10 (https://dejure.org/2011,7722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Rücktritt vom Kaufvertrag unter Berufung auf Selbstbelieferungsvorbehalt

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Selbstbelieferungsklausel in einem Kaufvertrag über Pkw

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Selbstbelieferungsklausel in einem Kaufvertrag über Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGB helfen, wenn die Ware ausbleibt - Wirksame Vereinbarung falls Lieferung an Händler ausbleibt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 283/83

    Zum Zeitpunkt der "Ablieferung" im Rahmen der Rügelast gem. § 377 HGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10
    Ein Selbstbelieferungsvorbehalt mit diesem Inhalt wurde bei Verträgen unter Kaufleuten von der Rechtsprechung als nicht unangemessen im Sinne von § 307 BGB gebilligt, da er handelsüblich ist (BGHZ 92, 396 = NJW 1985, 738).

    Das einseitige Vertragslösungsrecht greift nur Platz, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und von seinem Lieferanten im Stich gelassen wird (BGH NJW 1985, 738; BGH 49, 388 = WM 1968, 510).

    Bedenken gegen die Wirksamkeit ergeben sich weder aus § 308 Nr. 3 BGB (BGH NJW 1983, 1321; BGH NJW 1985, 738) noch aus § 308 Nr. 8 BGB.

    Kongruenz ist gegeben, wenn der Verkäufer - was zu seiner Beweislast steht - am Tage des Abschlusses des Verkaufskontraktes im Besitz eines rechtsverbindlichen Einkaufskontraktes war, der seinen eigenen Lieferanten verpflichtete, die Ware dergestalt zu liefern, dass er damit seinen Käufer befriedigen konnte (BGHZ 92, 396 = NJW 1985, 738).

    Gleiches muss gelten, sofern sich der Verkäufer der sich nach Sachlage aufdrängenden Einsicht, sein Vertragspartner werde das Deckungsgeschäft möglicherweise nicht erfüllen, verschließt, und das Deckungsgeschäft sozusagen "blindlings" abschließt (BGHZ 92, 396 = NJW 1985, 738).

  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05

    Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10
    Die Anwendung von § 139 BGB setzt jedoch einen Einheitlichkeitswillen der Parteien voraus, d.h. aus den Erklärungen der Parteien muss sich unter Berücksichtigung der Interessenlage und der Verkehrssitte der Wille ergeben, dass die Rechtsgeschäfte miteinander stehen und fallen sollen (BGH NJW 1990, 1473; BGH NJW-RR 2007, 395; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 139 BGB Rn. 5).

    Bei getrennten Beurkundungen ist prima facie Selbstständigkeit zu vermuten (BGH NJW-RR 2007, 395).

  • BGH, 18.10.1989 - VIII ZR 274/88

    Kaufvertrag mit Selbstbelieferungsvorbehalt im kaufmännischen Verkehr -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10
    Dies ist der Fall, wenn der Einkaufskontrakt die gleiche Ware und mindestens die gleiche Menge wie der Verkaufskontrakt betrifft, die Qualität der Waren und die Liefer- oder Abladezeit sich jeweils entsprechen und die Erfüllung aus dem Einkaufskontrakt nicht von einer Bedingung oder sonstigen, in der Sphäre des Vorlieferanten auftretenden Umständen abhängig gemacht ist (BGH NJW 1995, 1959; BGH WM 1990, 107).

    Insoweit ist unschädlich, dass der Einkaufskontrakt auch zur Erfüllung anderweitiger Verträge gedient hat (BGH WM 1990, 107).

  • BGH, 29.02.1996 - III ZR 4/95

    Dritter i.S.d. § 839 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei rechtswidriger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10
    Anspruchsinhaber ist in Fällen der Drittschadensliquidation der Inhaber der verletzten Rechtsstellung, der auf Leistung an sich oder an den Geschädigten klagen kann (BGH NJW 1989, 452; BGH NJW-RR 1987, 880; BGH NJW-RR 1996, 724).
  • BGH, 08.12.1986 - II ZR 2/86

    Bestimmung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte - Rechtsstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10
    Anspruchsinhaber ist in Fällen der Drittschadensliquidation der Inhaber der verletzten Rechtsstellung, der auf Leistung an sich oder an den Geschädigten klagen kann (BGH NJW 1989, 452; BGH NJW-RR 1987, 880; BGH NJW-RR 1996, 724).
  • BGH, 06.03.1968 - VIII ZR 221/65

    Vorbehalt der Selbstbelieferung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10
    Das einseitige Vertragslösungsrecht greift nur Platz, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und von seinem Lieferanten im Stich gelassen wird (BGH NJW 1985, 738; BGH 49, 388 = WM 1968, 510).
  • BGH, 14.02.1995 - XI ZR 65/94

    Schweigen auf ein Angebot als Annahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10
    Zu Unrecht verweist die Klägerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des BGH vom 14.02.1995 - VI ZR 65/94 - NJW 1995, 1281.
  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 98/94

    Rechtsfolgen eines Selbstbelieferungsvorbehalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10
    Dies ist der Fall, wenn der Einkaufskontrakt die gleiche Ware und mindestens die gleiche Menge wie der Verkaufskontrakt betrifft, die Qualität der Waren und die Liefer- oder Abladezeit sich jeweils entsprechen und die Erfüllung aus dem Einkaufskontrakt nicht von einer Bedingung oder sonstigen, in der Sphäre des Vorlieferanten auftretenden Umständen abhängig gemacht ist (BGH NJW 1995, 1959; BGH WM 1990, 107).
  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10
    Er ist in seiner Bedeutung auf zukünftige und noch ganz ungewisse Gefahren unter Ausschluss der regelmäßigen und vorhersehbaren Ereignisse beschränkt und befreit von einer Haftung nur, wenn sich der Verkäufer die Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht zu besorgen vermag (BGHZ 124, 351 = NJW 1994, 1060).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10
    Denn das Schweigen auf ein Angebot zeitigt regelmäßig gerade keine Rechtswirkungen (BGH NJW 2002, 3629; Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl. 2011, vor § 116 Rn. 7).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

  • OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 18 U 26/94

    Vereinbarung der AGB eines Paketdienstes im Verkehr unter Kaufleuten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 3 U 136/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43682
LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 3 U 136/10 (https://dejure.org/2012,43682)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2012 - L 3 U 136/10 (https://dejure.org/2012,43682)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2012 - L 3 U 136/10 (https://dejure.org/2012,43682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 3 U 136/10
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (etwa BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 B 2 U 14/03 R -, zitiert nach juris Rn. 12).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 3 U 136/10
    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 3 U 136/10
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (etwa Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 02. April 2009 B 2 U 29/07 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • LSG Bayern, 22.07.1997 - L 3 U 229/96
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - L 3 U 136/10
    Im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens holte das Landessozialgericht Berlin (LSG) im damals anhängigen Berufungsverfahren L 3 U 229/96 das orthopädische Sachverständigengutachten des Chefarztes der Abteilung für Orthopädie an der Klinik W Prof. Dr. P vom 24. März 2000 ein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht