Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2015

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   OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12   

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https://dejure.org/2013,15711
OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12 (https://dejure.org/2013,15711)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.2013 - 3 U 142/12 (https://dejure.org/2013,15711)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 3 U 142/12 (https://dejure.org/2013,15711)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Spitzentrio

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 3 HeilMWerbG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Werbung mit der Angabe "Testsieger"

  • webshoprecht.de

    Zur Irreführung bei Werbung mit der Angabe "Testsieger" - Spitzentrio -

  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    "Testsieger" darf sich nur nennen, wer alleine oben auf dem Treppchen steht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit Testergebnissen

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit dem Begriff "Testsieger"

  • Betriebs-Berater

    Werbung mit der Angabe "Testsieger" als unzulässige Alleinstellungsbehauptung

  • online-und-recht.de

    "Testsieger" muss stets alleine gewonnen haben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit Testergebnissen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Testsieger"-Werbung bei mehreren gleich gut bewerteten Produkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: Keine Werbung als "Testsieger” wenn es mehrere "Sieger” gab

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Es kann nur einen (Testsieger) geben!

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Testsieger” nur bei alleinigem Sieg erlaubt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit Testsieger

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Testsieger" - Reklame mit diesem Etikett ist unzulässig, wenn im Test mehrere Produkte gleich gut abschnitten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werbung mit der Angabe "Testsieger" als unzulässige Alleinstellungsbehauptung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewerbung eines Produkts mit der Angabe "Testsieger" kann irreführend sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "Testsieger" nur bei alleinigem Test-Gewinn zulässig

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung Testsieger der Stiftung Warentest nur bei alleiniger Bestbewertung erlaubt

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Online-Shops: Wann darf ein Produkt als Testsieger bezeichnet werden?

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Mit "Testsieger" darf nur bei alleinigem Test-Gewinn geworben werden

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Testsieger ist nur, wer alleine siegt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "Testsieger" nur bei alleinigem Test-Gewinn zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1456
  • MDR 2013, 993
  • GRUR-RR 2013, 437
  • WM 2013, 1771
  • BB 2013, 1922
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12
    Die Entscheidung "Schachcomputerkatalog" des BGH (GRUR 2003, 800) steht dieser Annahme nicht entgegen, weil sie den Werbenden nur in solchen Fällen von der Pflicht zum Nachweis seiner Alleinstellung ausnimmt, in denen das in der Werbung verwendete Prädikat - wie vorliegend nicht - tatsächlich vergeben wurde.

    Der BGH habe in der Entscheidung "Schachcomputerkatalog" (WRP 2003, 1111) entschieden, dass die Werbung mit einem Testergebnis keine Alleinstellungswerbung sei und der Werbende nicht darüber informieren müsse, ob er sich das Prädikat mit Wettbewerbern teilen müsse oder wie groß der Abstand zu den Produkten der Wettbewerber sei.

    Die von der Antragsgegnerin in Bezug genommene "Schachcomputerkatalog"-Entscheidung des BGH (WRP 2003, 1111) trägt zur Frage des Verkehrsverständnisses der vorliegend verwendeten Begriffe nichts bei, denn sie befasst sich mit dem im dortigen Fall verliehenen Prädikat "ICCA-Weltmeister".

    Die Entscheidung "Schachcomputerkatalog" des BGH (GRUR 2003, 800) steht dieser Annahme nicht entgegen.

  • LG Hamburg, 27.08.2012 - 408 HKO 103/12
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 8 für Handelssachen, vom 27.8.2012, Geschäfts-Nr. 408 HKO 103/12, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 27.8.2012, Az. 408 HKO 103/12, die einstweilige Verfügung vom 17.7.2012 aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.

  • OLG Köln, 28.05.2008 - 6 U 19/08

    Werbung eines Kreditinstituts mit Testergebnis - "Gehört zu den Testsiegern"

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12
    Vorliegend verhält es sich auch anders als in dem durch das OLG Köln entschiedenen Fall, in welchem mit der Behauptung "In einem Test erhielt Institut X das Urteil GUT und gehört damit zu den Testsiegern" geworben worden war (GRUR-RR 2009, 73).
  • OLG München, 20.04.1989 - 29 U 2356/89

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbebehauptung; Werbung für einen Ski mit dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12
    In diesem Sinne hat auch das OLG München (GRUR 1990, 134) ausgeführt, dass von einem "Testsieger" (dort: aus der Sportgeräte-Branche) erwartet werde, dass er im Test in der Rangfolge als Bester abgeschnitten, also die relativ beste Note unter den am Test Beteiligten erreicht habe.
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17

    Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines

    Eine Werbung, mit der der Werbende das Testergebnis nicht in der wörtlich verliehenen Form nutzt, sondern mit eigenen Worten umschreibt, ist (nur) irreführend, wenn der Werbende die Aussage des Testergebnisses zu seinen Gunsten verändert (Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 5 Rn. 2.281; Peifer/Obergfell in Fezer/Büscher/Obergfell aaO § 5 Rn. 323; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 5 Rn. 420; Weidert in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., § 5 Rn. 268; vgl. auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 437, 438).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 15 U 24/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Ultra-Mini-Energiesparlampe mit der

    Das bereits zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs "Schachcomputerkatalog" ist dabei nach Ansicht des Senats so zu verstehen, dass dazu die Werbung mit Testergebnissen als eigenständige Alternative zur Vergabe von Prädikaten und Auszeichnungen durch Dritte gehört (a. A. OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 437 - Spitzentrio).

    Denn diese Ansicht beruht auf der Prämisse, dass nach der Verkehrsauffassung Sieger stets nur der Bestplatzierte ist (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 437 - Spitzentrio).

    Dem Urteil des OLG Hamburg (GRUR-RR 2013, 437) lässt sich nicht entnehmen, dass dies bei dem dort entschiedenen Sachverhalt ebenso war und gleichwohl eine Irreführung bejaht worden ist.

  • OLG Brandenburg, 10.10.2023 - 6 U 91/22
    Zwar bezeichnet dieser seiner ursprünglichen Bedeutung nach in Zusammenhang mit der Positionierung in einem (Wett-)Kampf denjenigen, der alle anderen im Feld ausgestochen hat, der also der Beste von mehreren ist (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013 - 3 U 142/12; juris Rn. 34 - Spitzentrio).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 6 W 81/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Telekommunkationsdienstleisters mit der

    Diese Privilegierung gilt allerdings grundsätzlich nur für Titel oder Qualitätsurteile, die tatsächlich vergeben worden sind und in gleicher Weise werblich verwendet werden (vgl. OLG Hamburg, WRP 2013, 1206 Rn. 38).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2015 - L 3 U 142/12   

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https://dejure.org/2015,102651
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2015 - L 3 U 142/12 (https://dejure.org/2015,102651)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.07.2015 - L 3 U 142/12 (https://dejure.org/2015,102651)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - L 3 U 142/12 (https://dejure.org/2015,102651)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 6/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Einwirkungskausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2015 - L 3 U 142/12
    Diese allgemeinen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn bestimmte Personengruppen infolge einer versicherten Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII (§§ 539, 540 und 543 - 545 RVO) in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt sind, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft eine Krankheit hervorrufen (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 6/12 R - juris mwN).

    Andererseits reichen vereinzelte Meinungen einiger Sachverständiger grundsätzlich nicht aus (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 6/12 R - aaO mwN).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2015 - L 3 U 142/12
    Hierbei ist die sog Bedingungstheorie anzuwenden, wonach jedes Ereignis Ursache eines Erfolges ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Enderfolg entfiele (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Insgesamt hat die Kausalitätsbeurteilung auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2015 - L 3 U 142/12
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich (für einen Gesundheitsschaden), die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2015 - L 3 U 142/12
    Für den Nachweis eines Ursachenzusammenhangs zwischen berufsbedingten Einwirkungen und einem Gesundheitsschaden gilt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 13/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluss eines Vorverfahrens vor dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2015 - L 3 U 142/12
    Dies ergibt sich unmittelbar aus § 95 SGG; von der Vorschrift werden auch die Fälle erfasst, in denen - wie hier - das (für die Zulässigkeit einer Klage erforderliche) Widerspruchsverfahren erst während des Rechtsstreits nachgeholt wird (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 11. Mai 2001 - B 6 KA 13/10 R - juris mwN).
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