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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07   

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OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07 (https://dejure.org/2008,6930)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.01.2008 - 3 U 143/07 (https://dejure.org/2008,6930)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 3 U 143/07 (https://dejure.org/2008,6930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 15 MarkenG; § 5 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der Ausweitung von Werbemaßnahmen im Falle der Anwendbarkeit des sog. Rechts der Gleichnamigen; Voraussetzungen für die Kennzeichnung bei der Verwendung der gleichnamigen Firmierung in unterschiedlichen Wirtschaftsräumen; ...

  • Judicialis

    MarkenG § 15; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 15; UWG § 5
    Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen tätiger Bekleidungshäuser des gleichen Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gleichnamige Firmen müssen durch Zusätze auf ihre unterschiedliche Identität aufmerksam machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 345 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07
    Denn die Blickfang-Angabe wird als solche herausgestellt wahrgenommen und kann den Verkehr veranlassen, sich damit zu beschäftigen (BGH GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II).

    (c) Die BGH-Rechtsprechung zu Hinweisen auf die eingeschränkt erfolgte Bevorratung besonders herausgestellt beworbener Waren (BGH GRUR 2000, 911 und GRUR 2003, 163 - Computerwerbung I und II) stützt die Argumentation der Antragsgegnerin nicht, sie betreffen andere Sachverhaltsgestaltungen ohne Sternchenvermerke.

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07
    Eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein; in solchen Fällen kann eine irrtumsausschließende Aufklärung nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2007, 802 - Testfotos III, WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 260/98

    Eusovit; Irreführung durch eine Packungsbeilage

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07
    Zusätzliche Hinweise im Fließtext reichen grundsätzlich nicht (BGH WRP 2001, 1171 - Eusovit).
  • BGH, 14.12.1989 - I ZR 1/88

    "Baelz"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Wort-Marke bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07
    In besonderen Fallgestaltungen kann diese Pflicht aber auch den Prioritätsälteren treffen (BGH GRUR 1990, 364 - Baelz), und zwar insbesondere dann, wenn es um spätere Veränderungen geht, bei der die ursprüngliche Priorität nicht mehr das allein entscheidende Kriterium ist, sondern die Verantwortung für die Veranlassung der Veränderung in den Vordergrund tritt und diese Veränderung in den Verantwortungsbereich des Ändernden fällt und nicht nur Folge von Entwicklungen ist, die jedermann treffen, wie insbesondere Notwendigkeiten, die durch eine allgemeine technologische oder gesellschaftliche Entwicklung entstanden sind (Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 23 MarkenG Rz. 29).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04

    Testfotos III

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07
    Eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein; in solchen Fällen kann eine irrtumsausschließende Aufklärung nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2007, 802 - Testfotos III, WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus).
  • BGH, 20.09.1957 - I ZR 14/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07
    Diese Regeln gelten auch für Veränderungen, die nicht die Firmierung selbst betreffen, sondern unter Beibehalten der bisherigen Firmenbezeichnungen der Parteien durch Ausdehnung des räumlichen Tätigkeitsbereichs entstehen (BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07
    Die Gleichnamigkeit begründet einerseits die Pflicht des Prioriätsälteren zur Duldung der Verwendung des jüngeren Namens, andererseits aber die Pflicht zur Verringerung der Verwechslungsgefahr, insbesondere durch Aufnahme unterscheidungskräftiger Zusätze, die im Regelfall dem Prioritätsjüngeren obliegt (BGH GRUR 2002, 706 - vossius.de).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07
    (c) Die BGH-Rechtsprechung zu Hinweisen auf die eingeschränkt erfolgte Bevorratung besonders herausgestellt beworbener Waren (BGH GRUR 2000, 911 und GRUR 2003, 163 - Computerwerbung I und II) stützt die Argumentation der Antragsgegnerin nicht, sie betreffen andere Sachverhaltsgestaltungen ohne Sternchenvermerke.
  • OLG Hamburg, 04.08.2005 - 3 U 12/04

    Zulässigkeit der Werbung der Peek & Cloppenburg KG Süd im Gebiet der Peek &

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07
    Wegen solcher Werbeaktivitäten in den Jahren 2001-2002 bzw. 2004 wurde die Antragsgegnerin von der Antragstellerin u. a. auf Unterlassung in Anspruch genommen (vgl. das Senatsurteil vom 4. August 2005, 0LG Hamburg 3 U 12/04, MagazinDienst 2006, 1009 = Anlage ASt 1; vgl. das weitere Senatsurteil vom 4. August 2005, 0LG Hamburg 3 U 142/04).
  • OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10

    Recht der Gleichnamigen: Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer

    In der Folge kam es zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die in einer Reihe von Entscheidungen auch des erkennenden Senats Niederschlag gefunden haben (Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 12/04, Magazindienst 2006, 1009 [Anlage K 25]; Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 142/04; Urteil v. 17.1.2008, Az. 3 U 143/07, Magazindienst 2008, 1157; Urteil v. 24.1.2008, Az. 3 U 130/07, GRUR-RR 2008, 342; Urteil v. 3.4.2008, Az. 3 U 270/07, OLGR Hamburg 2009, 65).
  • OLG Hamburg, 12.07.2018 - 3 U 90/12

    Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage II - Schutz eines

    In der Folge kam es u.a. zu der aus den Anlagen K 8 bis K 10 ersichtlichen Korrespondenz der Parteien und zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die in einer Reihe von Entscheidungen auch des erkennenden Senats (Urteil v. 04.08.2005, Az. 3 U 12/04, Magazindienst 2006, 1009 [Anlage K 7]; Urteil v. 04.08.2005, Az. 3 U 142/04; Urteil v. 17.01.2008, Az. 3 U 143/07, Magazindienst 2008, 1157; Urteil v. 24.01.2008, Az. 3 U 130/07, GRUR-RR 2008, 342; Urteil v. 003.04.2008, Az. 3 U 270/07, OLGR Hamburg 2009, 65; Urt. v. 17.03.2011, Az. 3 U 139/10) und des Bundesgerichtshofs (u.a. BGH, GRUR 2010, 738 - Peek & Cloppenburg I; GRUR 2011, 623 - Peek & Cloppenburg II; GRUR 2013, 397 - Peek & Cloppenburg III; GRUR-RR 2014, 201 - Peek & Cloppenburg IV; NZKart 2016, 591) Niederschlag gefunden haben .
  • OLG Hamburg, 03.04.2008 - 3 U 270/07

    Zur Verwechslungsgefahr bei der Werbung in abgegrenzten Wirtschaftsräumen tätiger

    Weitere Werbeaktivitäten der hiesigen Antragstellerin führten zu Verfügungsverfahren, in denen die Antragstellerin vom Landgericht jeweils zur Unterlassung verurteilt und in denen die Berufung jeweils zurückgewiesen wurde, so mit den Senatsurteilen umgekehrten Rubrums vom 17. Januar 2008 (3 U 142/07 und 3 U 143/07) und vom 24. Januar 2008 (3 U 129/07 und 3 U 130/07).
  • LG Hamburg, 05.06.2012 - 315 O 80/12

    Markenrecht: Unterlassungsanspruch wegen der Benutzung eines verwechslungsfähigen

    Denn dem angesprochenen Verkehr - zu dem auch die Mitglieder des erkennenden Senats gehören, so dass dem Senat diese Feststellungen aus eigener Sachkenntnis möglich sind - ist nicht bekannt, dass es zwei Bekleidungsunternehmen dieses Namens gibt, und er hat auch aufgrund des Zusatzes " D." keinen Grund zur Annahme, es sei immer nur die Beklagte gemeint (vgl. Senat, Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 12/04, Magazindienst 2006, 1009 [Anlage K 25]; Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 142/04; Urteil v. 17.1.2008, Az. 3 U 143/07, Magazindienst 2008, 1157; Urteil v. 24.1.2008, Az. 3 U 130/07, GRUR-RR 2008, 342; Urteil v. 3.4.2008, Az. 3 U 270/07, OLGR Hamburg 2009, 65).".
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 23.10.2007 - L 3 U 143/07   

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LSG Hessen, 23.10.2007 - L 3 U 143/07 (https://dejure.org/2007,95411)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.10.2007 - L 3 U 143/07 (https://dejure.org/2007,95411)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - L 3 U 143/07 (https://dejure.org/2007,95411)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 15.11.2004 - 3 U 242/03
    Auszug aus LSG Hessen, 23.10.2007 - L 3 U 143/07
    Hiergegen ist ein Berufungsverfahren anhängig (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 3 U 242/03).
  • LSG Hessen, 30.09.2011 - L 9 U 46/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zugunstenverfahren gem § 44 SGB 10 -

    Auf eine Fortführung des Berufungsverfahrens (L 3 U 143/07) werde angesichts dessen verzichtet.
  • SG Frankfurt/Main, 13.01.2010 - S 8 U 89/08
    Auf den Hinweis des HLSG vom 15.10.2007 (L 3 U 143/07) nahm der Kläger mit Schriftsatz vom 22.10.2007 die Berufung zurück und stellte unter dem gleichen Datum bei der Beklagten einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X; diese Anregung war seitens des HLSG erfolgt.
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