Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 01.11.2006

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5369
LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06 (https://dejure.org/2008,5369)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.11.2008 - L 3 U 15/06 (https://dejure.org/2008,5369)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. November 2008 - L 3 U 15/06 (https://dejure.org/2008,5369)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - betriebliche Handlungstendenz - Unterbrechung - Verlassen des räumlichen Arbeitsbereichs - eigenwirtschaftliche Handlungstendenz - tätliche Auseinandersetzung - persönliches Tatmotiv - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - betriebliche Handlungstendenz - Unterbrechung - Verlassen des räumlichen Arbeitsbereichs - eigenwirtschaftliche Handlungstendenz - tätliche Auseinandersetzung - persönliches Tatmotiv - ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - tätliche Auseinandersetzung - Türsteher einer Diskothek - tödliche Verletzung durch Gast - fehlender innerer (sachlicher) Zusammenhang - Unterbrechung der versicherten Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Türsteher stirbt nach privater Auseinandersetzung - Berufsgenossenschaft muss nicht entschädigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Türsteher ohne Arbeitsunfall

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Türsteher bei privatem Streit getötet - kein Arbeitsunfall

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Privater Streit ist kein Arbeitsunfall

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Türsteher stirbt nach privater Auseinandersetzung- Berufsgenossenschaft muss nicht entschädigen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Türsteher stirbt nach privater Auseinandersetzung - Berufsgenossenschaft muss nicht entschädigen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06
    Dieser Zusammenhang ist nicht durch Anwendung der Kausalitätslehre, sondern wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. BSG, Urteil vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 11/04 R mwN).

    Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist die Handlungstendenz des Versicherten (so BSG zuletzt vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 11/04 R mwN).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06
    Die entscheidungserhebliche Tatsache, dass der Versicherte zum Unfallzeitpunkt einer Verrichtung nachgegangen ist, die zur versicherten Tätigkeit gehört, ist folglich bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 2 186/287).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06
    Denn aufgrund der Handlungstendenz kann beurteilt werden, ob der versicherte Arbeitnehmer mit seiner konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine auf seinem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB) beruhende, dem Unternehmen dienende und damit unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit ausüben wollte (BSG Urteil vom 26.10.2004, Az.: B 2 U 24/03 R).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfall wegen eigenwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06
    Es muss also sicher feststehen, ob der Versicherte im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt hat (vgl. BSG Urteil vom 20.02.2001, Az.: B 2 U 6/00 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2020 - L 17 U 626/16

    Aggressiver Busfahrer ohne Unfallversicherungsschutz

    Der Kläger hat hierbei seine versicherte Tätigkeit auch räumlich unterbrochen, indem er den Arbeitsbereich seines Arbeitsplatzes, nämlich den Bus, verlassen hat, um sich einer im Wesentlichen persönlich-privaten Auseinandersetzung mit dem Zeugen T1 zuzuwenden, die schon deshalb nicht dazu bestimmt war, den betrieblichen Interessen seines Arbeitgebers, eines Verkehrsbetriebes, zu dienen (vgl. dazu auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.11.2008, L 3 U 15/06 -, juris Rn. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2012 - L 3 U 2233/12
    Die entscheidungserhebliche Tatsache, dass der Versicherte zum Unfallzeitpunkt einer Verrichtung nachgegangen ist, die zur versicherten Tätigkeit gehört, ist folglich bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 18.11.2008 - L 3 U 15/06 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.11.2006 - 3 U 15/06   

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https://dejure.org/2006,15957
OLG Brandenburg, 01.11.2006 - 3 U 15/06 (https://dejure.org/2006,15957)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.11.2006 - 3 U 15/06 (https://dejure.org/2006,15957)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. November 2006 - 3 U 15/06 (https://dejure.org/2006,15957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme der Beklagten als Erbin ihres Ehemannes auf Gesamtschuldnerausgleich nach Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft für die Hauptschuldnerin aus abgetretenem Recht ihres Geschäftsführers; Schlüssigkeit des Klägervortrages im Hinblick auf die Valutierung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 01.11.2006 - 3 U 14/06

    Gesamtschuldnerausgleich des Bürgen - Kein schlüssiger Sachvortrag bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.11.2006 - 3 U 15/06
    Allerdings kann aufgrund des im Verfahren 3 U 14/06 eingeholten Handelsregisterauszuges des Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 68227 B) festgestellt werden, dass die Klägerin existiert und der Zedent als deren Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist, so dass der Wirksamkeit einer Abtretung nichts entgegenstünde.
  • OLG Schleswig, 08.12.2021 - 9 U 86/20

    Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklausel bei Tod eines Kommanditisten:

    Der Beklagte hat die Ansicht vertreten, dass die Klage bereits unzulässig sei, da das Oberlandesgericht Schleswig zu dem Aktenzeichen 3 U 15/06 bereits rechtskräftig über den geltend gemachten Anspruch der Klägerin entschieden habe.

    Über denselben Streitgegenstand sei nicht bereits durch das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 8. Mai 2007 zum Az. 3 U 15/06 (Landgericht Itzehoe, Az. 2 O 130/05) rechtskräftig entschieden worden.

    Dies habe das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bereits rechtskräftig festgestellt (Urteil vom 5. Juni 2007, Seite 15, Aktenzeichen 3 U 15/06).

  • OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 58/06

    Begehungsort im Hinblick auf Internet-Werbung

    Mit Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 6. Juli 2006, Az. 3 U 15/06, wurde dieses landgerichtliche Urteil vom 27. September 2005, Aktenzeichen 407 O 235/05, abgeändert und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 7. Juli 2005, Az. 312 O 534/05, erneut erlassen.

    Im Übrigen hat sie auf ihren Vortrag in dem Verfügungsverfahren, Aktenzeichen 3 U 15/06, sowie auf ihren erstinstanzlichen Vortrag Bezug genommen.

  • OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08

    Internationale Zuständigkeit: Zuständigkeit bei einer Deliktsklage gegen ein

    Die Klausel muss daher leicht zu erkennen sein und darf nicht etwa an versteckter Stelle stehen (vgl. OLG Karlsruhe vom 02.11.2006, Az. 3 U 15/06; Kropholler, 8. Aufl., Art. 23 EuGVO Rn. 34 f.; Geimer/Schütze, 2. Aufl., Art. 23 EuGVO Rn. 77 u. 85 ff.; Schlosser, EuGVÜ, Art. 17 Rn. 20 mwN.).
  • OLG Celle, 24.01.2007 - 3 U 100/06

    Bestehen besonderer Aufklärungspflichten der mit einem Vertrieb

    Wie bereits in früheren Verfahren (insbesondere 3 U 15/06 und 3 U 1606, Urteile vom 26. Juli 2006, 3 U 75/06, Urteil vom 30. August 2006) hat der Senat Bedenken gegen die Zulässigkeit der Berufung.
  • OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 204/06

    Widerlegliche Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der arglistigen

    Bei alledem ist entgegen der Auffassung der Beklagten und der von ihnen zuletzt im Schriftsatz vom 18. März 2008 zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle (Urteile vom 26. Juli 2006 - 3 U 15/06 und 3 U 16/06) nicht auf die mit den Nutzern der Wohnungen vereinbarten Mieten und die daraus abgeleiteten Einkünfte des Mietpools abzustellen; ebenso und erst recht nicht sind die sich aus den Mietpoolabrechnungen vor Steuern und Rücklagenbildungen ergebenden Beträge maßgebend.
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