Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 04.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.11.2007 - 3 U 152/07   

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OLG Celle, 07.11.2007 - 3 U 152/07 (https://dejure.org/2007,3052)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.11.2007 - 3 U 152/07 (https://dejure.org/2007,3052)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. November 2007 - 3 U 152/07 (https://dejure.org/2007,3052)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank für Girogeschäfte: Pauschale Vergütungsklauseln für die Bearbeitung von Rücklastschriften oder Rückschecks

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 UKlaG; § 307 Abs. 1 BGB; § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB; § 670 BGB
    Anspruch eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Bank auf Unterlassung hinsichtlich einer Klausel über die Rückbuchungskosten von Scheck-Lastschriften mangels Deckung; Unwirksamkeit einer preisregelnden Bankklausel über die Abwälzung eigener Verpflichtungen der Bank ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Bank auf Unterlassung hinsichtlich einer Klausel über die Rückbuchungskosten von Scheck-Lastschriften mangels Deckung; Unwirksamkeit einer preisregelnden Bankklausel über die Abwälzung eigener Verpflichtungen der Bank ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 1, 4 UKlaG, §§ 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, 670 BGB
    AGB-Klausel zu pauschalem Schadensersatz für Rücklastschriften ist unzulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine pauschalen Bankgebühren bei ungedecktem Scheck

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Pauschaler Betrag von 7,50 Euro für Rücklastschriften unzulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein pauschaler Vergütungsanspruch der Bank für Rücklastschrift oder Rückscheck mangels Deckung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Pauschaler Betrag von 7,50 Euro für Rücklastschriften unzulässig -

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Pauschale Bankgebühren für Bearbeitung von Rückschecks vom Scheckaussteller sind nicht zulässig

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1213
  • BB 2008, 229 (Kurzinformation)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 154/04

    Zum Schadenersatzanspruch einer Bank nach Rückgabe einer Lastschrift mangels

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2007 - 3 U 152/07
    Auch bei mangelnder Deckung seines Kontos steht der Bank ein kontokorrentfähiger Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB erst dann zu, wenn der Schuldner die Belastungsbuchung auf seinem Konto genehmigt hat (BGHZ 162, 294 ff., zitiert nach Juris Rn. 33).

    denn die Zahlstelle (die Bank) wird nur aufgrund ihrer girovertraglichen Beziehungen zur ersten Inkassostelle bzw. zu einer eingeschalteten Zwischenbank tätig (BGHZ 162, 294 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 34).

    Die Bank muss dann die Belastung rückgängig machen, ohne dafür Schadensersatz oder eine Vergütung beanspruchen zu können (BGHZ 162, 294 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 33).

  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 5/97

    BGH beanstandet Entgeltklauseln der Banken

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2007 - 3 U 152/07
    Jede preisregelnde Vertragsklausel, die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern die Aufwendungen für die Erfüllung eigener Verpflichtungen oder die Zwecke des Verwenders abzuwälzen versucht, stellt deshalb eine wesentliche Abweichung von Rechtsvorschriften dar (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1996 - XI ZR 21795. Urteil vom 15. Juli 1997 - XI ZR 26996. Urteile vom 21. Oktober 1997, XI ZR 29696. WM 1997, 2300, hier zitiert nach Juris Rn. 10, und XI ZR 597, BGHZ 137, 43 ff. hier zitiert nach Juris Rn. 10).

    Entscheidet sie sich bei nicht hinreichender Deckung für die Nichtausführung, so liegt in ihrer berechtigten Weigerung, die entsprechende girovertragliche Weisung des Kunden nach §§ 665, 675 BGB zu erfüllen, keine Leistung und folglich kein eine Vergütungspflicht auslösender Tatbestand (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 29696, WM 1997, 2300, hier zitiert nach Juris Rn. 11, und XI ZR 597, BGHZ 137, 43 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 13. Urteil vom 9. April 2002 - XI ZR 24501, BGHZ 150, 269 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 20).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind solche Pauschalierungsklauseln unwirksam, die dem Kunden für den Fall einer schuldhaften Vertragsverletzung eine Schadensersatzleistung in bestimmter Höhe befehlen oder ihm auf andere Weise den Weg zur Einwendung eines wesentlich niedrigeren Schadens verschließen (BGH, Urt. v. 21. Oktober 1997 - XI ZR 29696, a. a. O., Rn. 15. BGHZ 137, 43 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 18).

  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 296/96

    Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für eine Lastschriftrückgabe

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2007 - 3 U 152/07
    Jede preisregelnde Vertragsklausel, die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern die Aufwendungen für die Erfüllung eigener Verpflichtungen oder die Zwecke des Verwenders abzuwälzen versucht, stellt deshalb eine wesentliche Abweichung von Rechtsvorschriften dar (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1996 - XI ZR 21795. Urteil vom 15. Juli 1997 - XI ZR 26996. Urteile vom 21. Oktober 1997, XI ZR 29696. WM 1997, 2300, hier zitiert nach Juris Rn. 10, und XI ZR 597, BGHZ 137, 43 ff. hier zitiert nach Juris Rn. 10).

    Entscheidet sie sich bei nicht hinreichender Deckung für die Nichtausführung, so liegt in ihrer berechtigten Weigerung, die entsprechende girovertragliche Weisung des Kunden nach §§ 665, 675 BGB zu erfüllen, keine Leistung und folglich kein eine Vergütungspflicht auslösender Tatbestand (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 29696, WM 1997, 2300, hier zitiert nach Juris Rn. 11, und XI ZR 597, BGHZ 137, 43 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 13. Urteil vom 9. April 2002 - XI ZR 24501, BGHZ 150, 269 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 20).

    bb) Die bei der Prüfung ausreichender Deckung entstehenden Aufwendungen kann die Beklagte deshalb auch nicht nach §§ 670, 675 BGB von dem Kunden ersetzt verlangen, da der gesetzliche Anspruch auf Wertersatz, wenn auch nicht unbedingt eine Bereicherung des Auftraggebers, so aber doch ein seinen Zwecken dienendes Handeln des Beauftragten voraussetzt (BGH, Urteile vom 21. Oktober 1997, a. a. O.).

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 245/01

    Zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für Scheckinkasso- und

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2007 - 3 U 152/07
    Entscheidet sie sich bei nicht hinreichender Deckung für die Nichtausführung, so liegt in ihrer berechtigten Weigerung, die entsprechende girovertragliche Weisung des Kunden nach §§ 665, 675 BGB zu erfüllen, keine Leistung und folglich kein eine Vergütungspflicht auslösender Tatbestand (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 29696, WM 1997, 2300, hier zitiert nach Juris Rn. 11, und XI ZR 597, BGHZ 137, 43 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 13. Urteil vom 9. April 2002 - XI ZR 24501, BGHZ 150, 269 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 20).

    Der Wortlaut der Klausel beschränkt ihre Geltung nicht auf Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat (vgl. zu dem ganzen etwa BGHZ 150, 269 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 25, 26).

  • LG Verden, 07.06.2007 - 4 O 506/06

    Bankrecht: Zulässigkeit der Erhebung einer Bankgebühr bei Rückbuchung von Schecks

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2007 - 3 U 152/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Juni 2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Verden (4 O 506/06) wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Verden vom 7. Juni 2007 (Az. 4 O 506/06) die Klage abzuweisen.

  • BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

    BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2007 - 3 U 152/07
    Dies kann indessen nicht anders beurteilt werden als der Fall der Klauseln über die (ggf. kostenpflichtige) Benachrichtigung des Ausstellers über die Nichteinlösung von Schecks oder Lastschriften, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls unwirksam sind (vgl. BGHZ 146, 377 ff., hier zitiert nach Juris, insb. Rn. 18).
  • LG Hamburg, 29.01.2008 - 324 O 1121/07
    Ein solcher Schadensersatzanspruch der Zahlstelle, also der Antragsgegnerin, besteht bei Rückgabe eines Schecks mangels Deckung jedoch nicht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 07.11.2007, 3 U 152/07 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.12.2008 - 3 U 152/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6554
OLG Hamburg, 04.12.2008 - 3 U 152/07 (https://dejure.org/2008,6554)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.12.2008 - 3 U 152/07 (https://dejure.org/2008,6554)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 3 U 152/07 (https://dejure.org/2008,6554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 8, 4, 3 UWG; §§ 1, 3 HWG; Art. 5 GG; § 86 RL-83/2001

  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Unterlassungsantrags bzgl. des Werbens für ein Arzneimittel durch Verwendung von Zitaten aus einem wissenschaftlich überholten Fachbuch über den verwendeten Wirkstoff; Verletzung eines Unterlassungsantrags bzgl. des Werbens für ein Arzneimittel durch ...

  • Judicialis

    GG Art. 5; ; HWG § 1; ; HWG § 3; ; UWG § 3; ; UWG § 8; ; UWG § 4 Nr. 11; ; RL 2001/83/EG Art. 86

  • rechtsportal.de

    Irreführung der Werbung für ein Arzneimittel mit wissenschaftlich überholten Angaben aus einem Fachbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verteilung wissenschaftlicher Bücher auf Kongressstand keine irreführende Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wissenschaftliche Publikationen sind keine Werbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 592 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 73
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 08.12.2004 - 3 U 163/04

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzung der Steuerberaterin hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2008 - 3 U 152/07
    Bezüglich der Aussage das "nierensicherste" Bisphosphonat habe die Antragsgegnerin bereits in dem vor dem Senat zum Geschäftszeichen 3 U 163/04 anhängig gewesenen Verfahren eine Verpflichtungserklärung abgegeben.
  • OLG Hamburg, 20.12.2007 - 3 U 160/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Poster einer wissenschaftlichen Studie als

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2008 - 3 U 152/07
    Insoweit unterscheidet sich der Fall von dem der Entscheidung des Senats vom 20. Dezember 2007 - 3 U 160/06 - zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem eine Posterveröffentlichung über eine Studie in eine vom Werbenden eigens zur Verteilung des Posters geschaffene Klappkarte eingelegt war.
  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 188/16

    Abgabe einer wissenschaftlichen Fachpublikation durch ein pharmazeutisches

    Die vom Berufungsgericht angeführte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg (MD 1996, 533 juris Rn. 15 bis 17; Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 U 160/06, juris Rn. 106; Urteil vom 4. Dezember 2008 - 3 U 152/07, juris Rn. 29) steht ebenso im Einklang mit der Rechtsansicht, die das Berufungsgericht in seinem Urteil vertreten hat, wie die in WRP 2015, 1143 veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 30. Juli 2015 (vgl. dort Rn. 39).
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