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   OLG München, 24.10.2018 - 3 U 1551/17   

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https://dejure.org/2018,36329
OLG München, 24.10.2018 - 3 U 1551/17 (https://dejure.org/2018,36329)
OLG München, Entscheidung vom 24.10.2018 - 3 U 1551/17 (https://dejure.org/2018,36329)
OLG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 3 U 1551/17 (https://dejure.org/2018,36329)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; GWB § 1; AEUV Art. 101 Abs. 1, Abs. 2; Vertikal-GVO VO 330/2010 Art. 4 Buchst. b; DS-GVO Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Ansprüche aus einem Vertragshändlervertrag: Auskunft über Abnehmer eines Krans mit Anschrift, Vertragsdatum, Typ, Kaufpreis und Vergütung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Ansprüche aus einem Vertragshändlervertrag

  • RA Kotz

    Vertragliches Aufrechnungsverbot in einem Vertragshändlervertrag wirksam?

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung; Schadensersatzanspruch; Auskunftsanspruch; AGB; Widerklage; Marktanteilsangabe; Lieferung; Kran; Treu und Glauben; Auskunft

  • rechtsportal.de

    BGB § 309 Abs. 3 ; BGB § 242
    Formularmäßige Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots in einem Vertragshändlervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch bei vertraglichem Schadensersatzanspruch

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Auskunftsanspruch bei vertraglichem Schadensersatzanspruch

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    DSGVO steht Auskunftsanspruch über Abnehmer von Waren regelmäßig nicht entgegen - Berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit f DGSVO

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - PALFINGER -, Ladekräne, Einbeziehung von AGB, Aufrechnungsverbot in AGB, Vertragsgebiet des VH, Spürbarkeit, Wettbewerbsbeschränkung, Datenschutz, Inhalt der Auskunft zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs des VH, Auskunftsanspruch, VHV, Widerklage, Darlegung ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch nicht durch DSGVO beschränkt

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    DSGVO: Berechtigtes Interesse ist weit zu interpretieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen Vertragshändler - Weigerung nach der DSGVO zulässig?

  • va-ra.com (Rechtsprechungsübersicht)

    DSGVO: Eine Zwischenbilanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 137
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG München, 24.10.2018 - 3 U 1551/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegeben, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (BGH NJW 2002, 3771, BGH WM 2001, 686).
  • BGH, 22.11.2000 - VIII ZR 40/00

    Schadensersatzanspruch eines Kfz-Direkt-Händlers

    Auszug aus OLG München, 24.10.2018 - 3 U 1551/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegeben, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (BGH NJW 2002, 3771, BGH WM 2001, 686).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2020 - 2 U 10/19
    In Satz 2 wird als Beispiel für eine solche Beziehung u.a. genannt, dass der Betroffene ein Kunde des Verantwortlichen ist (OLG München, GRUR-RR 2019, 137 Rn. 29 m.w.N.).

    Vor dem teleologischen Hintergrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DS-GVO, einen Ausgleich zwischen den Interessen des Betroffenen und jenen des Verantwortlichen oder eines Dritten (wie des Inhabers eines verletzten Patents) zu schaffen, sind dabei nicht nur rechtliche Interessen von Bedeutung, sondern müssen auch wirtschaftliche oder ideelle Interessen berücksichtigt werden (OLG München, GRUR-RR 2019, 137 Rn. 29 m.w.N.).

    Auch stehen Interessen der Kunden an wirtschaftlicher Geheimhaltung nicht inmitten: Daten wie Ratenzahlung, Kreditfinanzierung und ähnliches sind nicht Gegenstand der geschuldeten Auskunft (OLG München, GRUR-RR 2019, 137 Rn. 30).

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München in GRUR-RR 2019, 137, wonach der Auskunftsverpflichtung des wegen einer Verletzung eines Vertragshändlervertrages zum Schadensersatz Verpflichteten Art. 6 Abs. 1 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nicht entgegensteht, weil der Gesichtspunkt des Schutzes der Daten der jeweiligen Kunden der Auskunftsverpflichteten nicht höher gestellt werden kann als das Interesse des Verletzten an der Berechnung des Schadensersatzes, ist insoweit auf den allgemeinen Rechnungslegungsanspruch - und erst recht auf den spezialgesetzlichen Auskunftsanspruch gemäß § 140b PatG - des Patentinhabers wegen Verletzung seines Patents durch den Auskunftsverpflichteten übertragbar (vgl. Graf Ballestrem, GRUR-RR 2019, 97).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22

    Sanitärarmatur

    v. 24. Oktober 2018, Az. 3 U 1551/17, GRUR-RR 2019, 137 - Vertragshändlervertrag; OLG Düsseldorf GRUR-RS 2020, 44647 - Zündkerze; Voß/Fricke/BeckOK, a.a.O., § 140b Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19

    Arbeitnehmervergütung - Arbeitnehmererfindervergütung: Ermittlung der

    Erkennt ein Gericht auf gesetzlicher Grundlage einen Auskunftsanspruch zu, so sind diese Voraussetzungen - wie auch im vorliegenden Fall - regelmäßig erfüllt (vgl. OLG München, Teilurteil vom 24.10.2018 - 3 U 1551/17, Rn. 30).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2023 - 1 U 8/22

    Speicherung von Einträgen zur Person in einer Datenbank; Datenspeicherung zur

    Unter den Begriff der berechtigten Interessen im Sinne dieser Vorschrift sind nach Maßgabe des Erwägungsgrunds Nr. 47 die auf ihrer Beziehung zu dem Verantwortlichen beruhenden vernünftigen Erwartungen der betroffenen Person zu verstehen, wobei es sich grundsätzlich um jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse handeln kann (OLG München, GRUR-RR 2019, 137 Rn. 30; OVG Lüneburg, ZD 2021, 222 Rn. 15; Sydow/Marsch/Reimer, DS- GVO , BDSG , 3. Auflage, Art. 6 DS- GVO Rn. 75).
  • OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18

    Keine urheberrechtliche Auskunfts- und Vergütungspflicht bei Vertrieb an

    Im Übrigen ist auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO zu verweisen, nachdem vorliegend das Auskunftsinteresse der Urheber die Interessen der Betroffenen überwiegt, zumal es sich nicht um höchstpersönliche Daten handeln würde und das Geheimhaltungsinteresse des Auskunftsverpflichteten wie auch etwa betroffener Personen durch § 54 h Abs. 5 UrhG hinreichend geschützt wird (s.a. OLG München, GRUR-RR 2019, 137 Rn. 30 - Vertragshändlervertrag).
  • VG Weimar, 03.08.2022 - 3 K 820/21
    Vor dem teleologischen Hintergrund von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DS-GVO, einen Ausgleich zwischen den Interessen des Betroffenen und jenen des Verantwortlichen (oder eines Dritten) zu schaffen, können dabei nämlich nicht nur rechtliche Interessen von Bedeutung sein, sondern es gilt jedes wirtschaftliche oder ideelle Interesse des Verarbeiters zu berücksichtigen (vgl. OLG München, Urteil vom 24. Oktober 2018, Az.: 3 U 1551/17, Rn. 41 f. - zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 27.06.2019 - 1 S 148/18
    Diese Rechtsauffassung wird auch gestützt durch die klägerseitig zitierte Entscheidung des OLG München (Urteil v. 24.10.2018, Az. 3 U 1551/17, BeckRS 2018 27477, Bl. 238 ff. d.A.).
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