Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 11.06.2009 | OLG Bremen, 13.08.2009

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 16/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1214
OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 16/09 (https://dejure.org/2009,1214)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.05.2009 - 3 U 16/09 (https://dejure.org/2009,1214)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 3 U 16/09 (https://dejure.org/2009,1214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Doppelte Schriftformklausel in AGB unwirksam - Eine Schriftformklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei dem anderen Vertragsteil den Eindruck erweckt, einer mündlichen Abrede bzw. Individualvereinbarung komme entgegen § 305b BGB keine Geltung zu, ist unwirksam.

  • openjur.de

    §§ 307, 305b BGB

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 125, 305b
    Unwirksamkeit einer doppelten Schriftformklausl im AGB-Vertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer doppelten Schriftformklausel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schriftformklausel - doppelte - Unwirksamkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Doppelte (qualifizierte) Schriftformklausel im Formularvertrag

  • info-it-recht.de

    Doppelte Schriftformklausel in AGB unwirksam (§ 305 b BGB)

  • Betriebs-Berater

    Vorformulierte, qualifizierte Schriftformklauseln sind sittenwidrig

  • Judicialis

    BGB § 305; ; BGB § 307

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Doppelte Schriftformklauseln in AGB unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305; BGB § 307
    Formularmäßige Vereinbarung einer doppelten Schriftformklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit einer doppelten Schriftformklausl im AGB-Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorformulierte, qualifizierte Schriftformklauseln sind sittenwidrig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Qualifizierte Schriftformklausel unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Doppelte Schriftformklausel in Verträgen rechtswidrig

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Doppelte Schriftformklausel AGB-rechtlich unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Qualifizierte Schriftformklausel unwirksam

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schriftformklausel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Qualifizierte (doppelte) Schriftformklausel (IMR 2009, 306)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3376
  • NZM 2009, 705
  • MIR 2009, Dok. 184
  • BB 2009, 2282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 16/09
    Der Klauselgegner wird davon abgehalten, sich auf die Rechte zu berufen, die ihm auf Grund einer wirksamen mündlichen Vereinbarung zustehen (vgl. ausführlich BAG, Urt. v. 20.05.2008, 9 AZR 382/07, NJW 2009, 316 m.w.N.).
  • KG, 20.11.2000 - 20 U 421/99
    Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 16/09
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat in solchen Fällen den Vorrang der späteren Individualvereinbarung einer Vertragsänderung oder Vertragsaufhebung aus § 305b BGB (§ 4 AGBG a.F.) den Vorrang eingeräumt, wenn diese dem festgestellten Willen der Parteien entsprach (KG, Urt. v. 20.11.2000, 20 U 421/99, GE 2001, 278; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2006 10 U 1/06, ZMR 2007, 35).
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 16/09
    Dieser hat bislang nur mit Urteil vom 02.06.1976 (VIII ZR 97/74, BGHZ 66, 378 = MDR 1976, 925) entschieden, dass eine zwischen Kaufleuten individuell ausgehandelte doppelte Schriftformklausel keinen rechtlichen Bedenken begegnet.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2006 - 10 U 1/06

    Vorrang von nachträglichen mündlichen Individualvereinbarungen

    Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 16/09
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat in solchen Fällen den Vorrang der späteren Individualvereinbarung einer Vertragsänderung oder Vertragsaufhebung aus § 305b BGB (§ 4 AGBG a.F.) den Vorrang eingeräumt, wenn diese dem festgestellten Willen der Parteien entsprach (KG, Urt. v. 20.11.2000, 20 U 421/99, GE 2001, 278; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2006 10 U 1/06, ZMR 2007, 35).
  • BGH, 25.01.2017 - XII ZR 69/16

    Gewerberaummiete: Mündliche Änderung einer formularmäßig vereinbarten sog.

    Demgegenüber wird überwiegend die Meinung vertreten, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte doppelte Schriftformklausel wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam sei, weil sie den wegen § 305 b BGB unzutreffenden Eindruck erwecke, eine Änderungsvereinbarung sei nur schriftlich möglich (OLG München Urteil vom 7. April 2016 - 23 U 3162/15 - juris Rn. 41; OLG Brandenburg Grundeigentum 2012, 1375, 1376; OLG Rostock NZM 2009, 705; Blank in Blank/Börstinghaus Miete 5. Aufl. § 550 BGB Rn. 100; Bub in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. Kap. II Rn. 1790 f.; Erman/Arnold BGB 14. Aufl. § 125 Rn. 26; Emmerich/Sonnenschein Miete 11. Aufl. § 550 BGB Rn. 38; MünchKommBGB/Basedow 7. Aufl. § 305 b Rn. 13; Palandt/Grüneberg BGB 76. Aufl. § 305 b Rn. 5; Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht 12. Aufl. Vorbem zu § 535 BGB Rn. 49 f.; Schweitzer in Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer Gewerberaummiete § 550 Rn. 106; Staudinger/Emmerich BGB [2014] § 550 Rn. 48; vgl. auch BAG NJW 2009, 316 Rn. 31 ff.).
  • KG, 19.05.2016 - 8 U 207/15

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit einer qualifizierten

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob (auch) bei der Vereinbarung einer qualifizierten Schriftformklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vorrang individueller Vertragsabreden gilt (§ 305 b BGB) und/oder ob diese Klausel wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist (vgl. zum Stand der Rechtsprechung auch Bub/Treier/ Heile/Landwehr, a.a.O., II, Rdnr. 2515 ff.: qualifizierte Schriftformklauseln in Formularmietverträgen sind in der Regel unwirksam unter Bezugnahme auf OLG Rostock Urteil vom 19.05.2009 - 3 U 16/09,NJW 2009, 3376 im Anschluss an BAG Urteil vom 20.05.2008 - 9 AZR 382/07, NJW 2009, 316; Schmidt- Futterer/Lammel, Mietrecht, 12. Auflage, Vor § 535 BGB, Tz. 49: unwirksam nach § 307 BGB ohne nach einfacher oder qualifizierter Schriftformklausel zu differenzieren; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, Gewerberaummiete, 2015, § 550 BGB, Rdnr. 106: es spricht mehr gegen Wirksamkeit auch wegen § 305 b BGB; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdnr. 156 ff; Lindner- Figura/ Opreé/ Stellmann, Geschäftsraummiete, 3. Auflage, Kap. 7, Rdnr. 82, 157f.: jeweils für Vorrang der Individualabrede; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 550 BGB, Rdnr. 47: umstritten; vgl. auch OLG München vom 07.04.2016 - 23 U 3162/15, juris, Tz. 41; OLG München vom 13.03.2008 - 23 U 4481/07, juris, Tz. 7; a.A. Senatsurteil vom 18.08.2005 - 8 U 106/04, NZM 2005, 908; OLG Frankfurt Urteil vom 18.03.2013 - 2 U 179/12, ZMR 2013, 708; OLG Naumburg Urteil vom 26.07.2012 - 9 U 38/12, NZM 2012, 808; Kammergericht Urteil vom 07.04.2014 - 22 U 86/13, GE 2014, 799, Tz. 6 für Werkvertrag).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2018 - 12 U 11/17

    Restwerklohnklage aus einem Pauschalpreisvertrag über eine Schwimmbadausstattung

    Es kann dahinstehen, ob eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte doppelte Schriftformklausel wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam ist, weil sie den wegen § 305 b BGB unzutreffenden Eindruck erweckt, eine Änderungsvereinbarung sei nur schriftlich möglich, und deshalb geeignet ist, den Vertragspartner von der Durchsetzung ihm zustehender Rechte abzuhalten (vgl. OLG Rostock NJW 2009, 3376).
  • OLG Celle, 06.01.2017 - 2 U 101/16

    Treuwidrigkeit der Berufung auf die fehlende Schriftform des langfristigen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob auch qualifizierte Schriftformklauseln in einem Formularmietvertrag wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB bereits unwirksam sind (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 U 16/09 - juris; BAG, Urteil vom 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 -, BAGE 126, 364-374), Individualabreden entsprechend § 305b BGB qualifizierten Schriftformklauseln vorgehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 01. Juni 2006 - 10 U 1/06 -, juris), oder ob bei mündlichen Vertragsänderungen diese in diesem Fall wegen Formmangels mit der Konsequenz nichtig sind, dass ein Formverstoß gemäß § 550 BGB nicht vorliegt (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juli 2012 - 9 U 38/12 -, juris).
  • OLG Hamm, 21.04.2016 - 18 U 17/14

    Haftung des Frachtführers für die Beschädigung von Transportgut aufgrund eines

    Die vorstehenden Erwägungen gelten auch für den hier vorliegenden Fall einer sogenannten doppelten Schriftformklausel, bei der auch für einen Verzicht bzw. eine Abänderung das Formerfordernis vereinbart ist (vgl. BAG NJW 2009, 316; OLG Koblenz, aaO, OLG Rostock, Beschl. vom 19.05.2009 - 3 U 16/09-, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2006 - 10 U 1/06-, juris; Palandt/Grüneberg, aaO, § 305b Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 2 U 179/12

    Wirksamkeit einer doppelten Schriftformklausel in AGB

    Damit schließen sie zugleich aus, dass die Vertragsparteien nachträglich eine mündliche Vereinbarung treffen, welche nach der gesetzlichen Regelung des § 305 b BGB als individuelle Vertragsabrede Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen hätte (anders für eine doppelte Schriftformklausel in einem Formularmietvertrag OLG Rostock, NJW 2009, 3376 f.).
  • AG Villingen-Schwenningen, 03.09.2015 - 11 C 243/14

    Mietminderung bei defekter Heizungsanlage

    Sie ist intransparent und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, denn sie erweckt bei diesem den Eindruck, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305 BGB unwirksam und ist deshalb geeignet, den Vertragspartner von der Durchsetzung ihm zustehender Rechte abzuhalten (OLG Rostock, Beschluss vom 19.05.2009 - 3 U 16/09).
  • LG Wuppertal, 13.06.2013 - 9 S 245/12

    Doppelvermietung

    Eine solche doppelte Schriftformklausel, die bestimmt, dass eine Abweichung von der Schriftformklausel ebenfalls der Schriftform bedürfe, ist intransparent und benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie den Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305 BGB (bzw. dem früheren Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) unwirksam und ist deshalb geeignet, ihn von der Durchsetzung ihm zustehender Rechte abzuhalten (OLG Rostock, 3 U 16/09 bei juris).Der Anspruch auf Besitzeinräumung scheitert auch nicht wegen subjektiver Unmöglichkeit an § 275 I BGB.
  • LG Halle, 21.05.2021 - 4 O 208/19

    Wirksamkeit von Klauseln eines Anbieters von Einfamilien-, Doppel- und

    Auch die Klausel zu § 17 Abs. 2 des Bauvertrages zum doppelten Schriftformerfordernis ist gemäß § 307 BGB unwirksam (vgl. BGH juris , Urteil vom 15.2.1995, Az. VIII ZR 93/94; OLG Rostock juris , Beschluss vom 19.5.2009, Az. 3 U 16/09).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2013 - 5 Sa 375/12

    Klageänderung, Zulässigkeit, Arbeitszeit, Arbeitszeiterhöhung, Befristung,

    Sie benachteiligt den Vertragspartner deshalb unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10.04.2013 - 3 Sa 316/12; BAG, Urt. v. 20.05.2008 - 9 AZR 382/07 -, Rn. 39, juris; OLG Rostock, Beschl. v. 19.05.2009 - 3 U 16/09 -, Rn. 5, juris; Schaub-Linck, 14. Auflage, § 35 Rz. 78 a m. w. N.).
  • AG Berlin-Schöneberg, 18.07.2012 - 6 C 152/12

    Die Zustimmung zur Mieterhöhung bedarf nicht der Schriftform!

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 5 Sa 207/15

    Vergütung, Provision, Provisionsabrede, Änderung, konkludente Einigung, Erfüllung

  • OLG Rostock, 03.06.2010 - 3 U 173/09

    Rechtsfolgen der Mitunterzeichnung eines Ehegatten auf einem geschäftlichen

  • OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10

    Verpflichtung zur Leistung von Umlagen aufgrund eines Untermietvertrages über

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 16/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5580
OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 16/09 (https://dejure.org/2009,5580)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.06.2009 - 3 U 16/09 (https://dejure.org/2009,5580)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - 3 U 16/09 (https://dejure.org/2009,5580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 24 MarkenG; Art. 13 GMV
    Co-branding

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer nach den zeichenrechtlichen Grundsätzen des Parallelimports von Arzneimitteln einer Erschöpfung entgegenstehenden Rufschädigung unter dem Gesichtspunkt des "co-branding"; Rufschädigung bei einer dem Patienten den unzutreffenden Eindruck einer ...

  • Judicialis

    MarkenG § 24 Abs. 1; ; GMV Art. 13

  • kanzlei.biz

    Packungsgestaltung beim co-branding

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 24 Abs. 1; GMV Art. 13
    Anforderungen an die Packungsgestaltung beim Parallelimport von Arzneimitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von co-branding im Parallelimport von Arzneimitteln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 16/09
    Nicht relevant ist dagegen die erste Voraussetzung der Erforderlichkeit des Umpackens durch den Importeur, denn dieser Umstand betrifft allein den Umstand des Umpackens als solchen und nicht die Art der Gestaltung der Ware (EuGH GRUR 2009, 154, 155 Rn. 25 f., Rn. 29 f. - Wellcom/Paranova im Anschluss an EuGH GRUR 2007, 586, 590 f. - Boehringer Ingelheim/Swingward II; dem folgend auch der BGH GRUR 2008, 1087, 1088-Lefaxin m.w.N.).

    b) Nach der Rechtsprechung des EuGH kann es grundsätzlich den Ruf der Marke schädigen, wenn der Parallelimporteur die Marke nicht auf dem neuen äußeren Karton anbringt ("de-branding") oder entweder sein eigenes Logo oder Firmenmarkenzeichen, eine Firmenaufmachung oder eine für eine Reihe verschiedener Waren verwendete Aufmachung für den neuen äußeren Karton verwendet ("co-branding"); dies gilt ebenso, wenn er entweder einen zusätzlichen Aufkleber so anbringt, dass die Marke des Inhabers ganz oder teilweise überklebt wird oder auf dem zusätzlichen Aufkleber nicht den Inhaber der Marke angibt oder den Namen des Parallelimporteurs in Großbuchstaben schreibt (EuGH GRUR 2007, 586, 590 f. - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    Wie die Frage, ob eine Werbung den Eindruck erwecken kann, dass eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Wiederverkäufer und dem Markeninhaber besteht, und folglich einen berechtigten Grund i.S. von Art. 7 II der Richtlinie 89/104 darstellen kann, ist es ebenso eine Sachfrage, über die nach dem jeweiligen Sachverhalt zu entscheiden Sache des nationalen Gerichts ist, ob diese Umstände so sind, dass sie den Ruf der Marke schädigen können (EuGH GRUR 2007, 586, 590 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    Auch der EuGH geht gerade nicht davon aus, dass der fälschlich durch die verschiedenen Formen des co-branding vermittelte Eindruck der Kooperation zu einer Rufschädigung bei dem Markeninhaber führen muss, sondern nur, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, über diese Sachfrage in dem jeweiligen Sachverhalt zu entscheiden (EuGH GRUR 2007, 586, 590 - Boehringer Ingelheim/Swingward II, Rn. 47).

    Die Möglichkeit einer Rufschädigung soll nach den bisher vom EuGH angeführten Beispielen vielmehr insbesondere dann gegeben sein, wenn das Markenprodukt von dem Parallelimporteur in unangemessener Aufmachung weiter vertrieben wird (siehe die Zusammenfassung der Beispiele bei EuGH GRUR 2007, 586, 590 - Boehringer Ingelheim/Swingward II, Rdnr. 42 bis 44).

    (3) Der Antragstellerin ist allerdings zuzugestehen, dass der EuGH eine Rufschädigung bei Fällen des co-branding und sogar dann grundsätzlich möglich hält, wenn der Parallelimporteur seinen Namen in Großbuchstaben schreibt (vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 590 f. - Boehringer Ingelheim/Swingward II), so dass in der Tat Fälle denkbar sein müssen, in denen keine Erschöpfung mehr angenommen werden kann.

    Der EuGH selbst legt diese Parallele nahe (vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 590 f. - Boehringer Ingelheim/Swingward II Rz. 46).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 30/05

    Lefax/Lefaxin

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 16/09
    Nicht relevant ist dagegen die erste Voraussetzung der Erforderlichkeit des Umpackens durch den Importeur, denn dieser Umstand betrifft allein den Umstand des Umpackens als solchen und nicht die Art der Gestaltung der Ware (EuGH GRUR 2009, 154, 155 Rn. 25 f., Rn. 29 f. - Wellcom/Paranova im Anschluss an EuGH GRUR 2007, 586, 590 f. - Boehringer Ingelheim/Swingward II; dem folgend auch der BGH GRUR 2008, 1087, 1088-Lefaxin m.w.N.).

    Mithin ist die Art der Gestaltung der Packung auch nicht an dem Kriterium des geringstmöglichen Eingriffs in das Markenrecht zu messen (EuGH GRUR 2009, 154, 155 Rn. 27 - Wellcom/Paranova; BGH GRUR 2008, 1087, 1088 - Lefaxin gegen die anderslautende Argumentation des Senats in der dortigen Vorinstanz).

    Dem ist der BGH gefolgt (GRUR 2008, 1087, 1088 - Lefaxin).

    Aus einer solchen Anordnung des Logos wird der Verkehr, dem der Vertrieb von parallelimportierten Arzneimitteln und die dabei seit langem verwendeten Angaben grundsätzlich bekannt sind, erfahrungsgemäß nur einen Bestandteil des nach der Rechtsprechung des EuGH nicht nur zulässigen, sondern sogar erforderlichen Hinweises sehen, dass das angegriffene Unternehmen das Arzneimittel importiert und umgepackt hat und als Parallelimporteur im Inland vertreibt (BGH GRUR 2008, 1087, 1088 f. - Lefaxin).

    Es wurde bereits ausgeführt, dass das Logo in die Angabe des "Pharmazeutischen Unternehmers" eingebunden verwendet wird und der Verkehr darin erfahrungsgemäß nur einen Bestandteil des nach der Rechtsprechung des EuGH nicht nur zulässigen, sondern sogar erforderlichen Hinweises sehen wird, dass das angegriffene Unternehmen das Arzneimittel importiert und umgepackt hat und als Parallelimporteur im Inland vertreibt (vgl. BGH GRUR 2008, 1087, 1088 f. - Lefaxin).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-276/05

    The Wellcome Foundation - Marken - Arzneimittel - Umverpackung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 16/09
    Nicht relevant ist dagegen die erste Voraussetzung der Erforderlichkeit des Umpackens durch den Importeur, denn dieser Umstand betrifft allein den Umstand des Umpackens als solchen und nicht die Art der Gestaltung der Ware (EuGH GRUR 2009, 154, 155 Rn. 25 f., Rn. 29 f. - Wellcom/Paranova im Anschluss an EuGH GRUR 2007, 586, 590 f. - Boehringer Ingelheim/Swingward II; dem folgend auch der BGH GRUR 2008, 1087, 1088-Lefaxin m.w.N.).

    Mithin ist die Art der Gestaltung der Packung auch nicht an dem Kriterium des geringstmöglichen Eingriffs in das Markenrecht zu messen (EuGH GRUR 2009, 154, 155 Rn. 27 - Wellcom/Paranova; BGH GRUR 2008, 1087, 1088 - Lefaxin gegen die anderslautende Argumentation des Senats in der dortigen Vorinstanz).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 16/09
    a) Eine Erschöpfung des Markenrechts der Antragstellerin wäre nach der vierten Voraussetzung der Grundsätze der verbundenen Rechtssachen C-427/93, C-429/93 und C-436/93 des EuGH aus dem Jahre 1996 dann nicht gegeben, wenn das umgepackte Arzneimittel so aufgemacht ist, dass dadurch der Ruf der Marke und ihres Inhabers geschädigt werden kann (EuGH, GRURInt 1996, 1144 ff., 1150 - Bristol-Myers Squibb).
  • OLG Hamburg, 12.07.2012 - 3 U 159/10

    Aufstockpackung - Verletzung einer Gemeinschaftsmarke durch Umpackung eines

    Der Sache "OLG Hamburg MarkenR 2009, 409, 411 - co-branding" (= BeckRS 2009, 20808) lag der Fall der Verwendung einer neuen eigenen Umverpackung des Parallelimporteurs zugrunde.

    Nur insoweit hat der erkennende Senat ausgeführt, dass die Erforderlichkeit des Umpackens allein den Umstand des Umpackens als solchen, nicht jedoch die Art der Gestaltung der Ware betreffe (OLG Hamburg, BeckRS 2009, 20808, Ziff. II. 3. a).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27957
OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09 (https://dejure.org/2009,27957)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.08.2009 - 3 U 16/09 (https://dejure.org/2009,27957)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. August 2009 - 3 U 16/09 (https://dejure.org/2009,27957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,27957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 602/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Fristverlängerung im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09
    Als solcher erheblicher Grund im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3, 1etzter Halbsatz ZPO ist die Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten, auf die der Kläger verwiesen hat, auch anzusehen (BVerfG NJW 2007, 3342).
  • BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06

    Ausnahmen vom Erfordernis der Schriftlichkeit bei Fehlen einer Unterschrift auf

    Auszug aus OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09
    Zwar darf eine Partei, die erstmalig unter Angabe von erheblichen Gründen oder der Zustimmung des Gegners fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stellt, im Regelfall darauf vertrauen, dass dieser positiv beschieden wird (BGH NJW-RR 2009, 933).
  • BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des

    Auszug aus OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09
    So steht z.B. ein unvollständiger Antrag der Wiedereinsetzung entgegen, etwa wenn die Zustimmung des Gegners zwar eingeholt, aber dem Gericht versehentlich nicht mitgeteilt wurde (BGH NJW-RR 2005, 865).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 23/08

    Anforderungen an die Würdigung des Vortrags eines Prozessbevollmächtigten zu den

    Auszug aus OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09
    Dies führt dazu, dass etwa dann, wenn eine Partei behauptet, die Berufungsbegründung sei abweichend von der Aktenlage rechtzeitig eingegangen, da das anwaltliches Empfangsbekenntnis ein zu frühes Zustelldatum ausweise, eine anwaltliche Versicherung grundsätzlich nicht ausreichend sein wird, sondern Zeugenbeweis anzutreten ist (vgl. dazu BGH NJW 2009, 855).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht