Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 30.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.12.2010 - 3 U 161/09   

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https://dejure.org/2010,11094
OLG Hamburg, 16.12.2010 - 3 U 161/09 (https://dejure.org/2010,11094)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.12.2010 - 3 U 161/09 (https://dejure.org/2010,11094)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 3 U 161/09 (https://dejure.org/2010,11094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung mit "Extraklasse” erfordert qualitativen Vorsprung vor Konkurrenzprodukten

  • openjur.de

    §§ 12 Abs. 2, 4 Nr. 11, 5, 3 UWG; § 3 HWG
    Die werblichen Angabe "Thromboseprophylaxe der EXtraklasse" ist irreführend, wenn der behauptete Vorsprung ggü. Konkurrenzpräparaten nicht hinreichend wissenschaftlich belegt ist; Dringlichkeitsvermutung

  • Justiz Hamburg

    Thromboseprophylaxe der EXtraklasse

    § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 12 Abs 2 UWG
    Arzneimittelwerbung: Wahrung der Dringlichkeitsvermutung im Eilverfahren bei Vorkenntnis der kerngleichen Verwendung der Angaben zur Vergleichbarkeit sowie der in Bezug genommenen Zulassungsstudien; irreführende Überlegenheitsbehauptung bei fehlendem wissenschaftlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung einer werblichen Angabe für ein Arzneimittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung einer werblichen Angabe für ein Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 557
  • GRUR-RR 2011, 376
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2010 - 3 U 161/09
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • OLG Hamburg, 25.02.1999 - 3 U 272/98

    Irreführung der Werbung der Bezeichnung "Schoko-Keks" für einen mit Kakao-Creme

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2010 - 3 U 161/09
    Auch wenn es einem Antragsgegner in der Regel schwerfallen dürfte, der ihm zwecks Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung obliegenden Last zur Darlegung und Glaubhaftmachung einer dringlichkeitsschädlichen Vorkenntnis des Antragstellers zu genügen, weil es sich in aller Regel um interne Vorgänge des Antragstellers handelt, ist für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung regelmäßig über die Darlegung des Beginns der Verletzungshandlung hinaus die Glaubhaftmachung solcher Tatsachen zu verlangen, aus denen sich zumindest hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine dringlichkeitsschädliche Vorkenntnis ergeben (vgl. Senat, MDR 2002, 1026; NJWE-WettbR 1999, 264; Harte/Henning/Retzer, UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 Rz. 311).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2010 - 3 U 161/09
    Daher sind werbende Anpreisungen auf diesem Gebiet nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153 - Tampax).
  • OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 166/01

    Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbsprozessen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2010 - 3 U 161/09
    Auch wenn es einem Antragsgegner in der Regel schwerfallen dürfte, der ihm zwecks Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung obliegenden Last zur Darlegung und Glaubhaftmachung einer dringlichkeitsschädlichen Vorkenntnis des Antragstellers zu genügen, weil es sich in aller Regel um interne Vorgänge des Antragstellers handelt, ist für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung regelmäßig über die Darlegung des Beginns der Verletzungshandlung hinaus die Glaubhaftmachung solcher Tatsachen zu verlangen, aus denen sich zumindest hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine dringlichkeitsschädliche Vorkenntnis ergeben (vgl. Senat, MDR 2002, 1026; NJWE-WettbR 1999, 264; Harte/Henning/Retzer, UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 Rz. 311).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Eine entsprechende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast gilt, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt, seine Aussage nicht rechtfertigen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 88, 89) oder sogar jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (OLG Düsseldorf, MD 2008, 49, 52 f.; OLG Hamburg, PharmR 2011, 99, 102; Weidert in Harte/Henning aaO § 5 Rn. C175; Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza aaO § 4 Rn. 1/140; Zimmermann, HWG, § 3 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13

    Zulässigkeit der Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften und

    Denn die Dringlichkeit entfällt auch dann, wenn Verstöße desselben Verletzers zu lange toleriert worden sind, die zwar nicht mit dem begangenen identisch, ihm aber im Kern gleich sind (OLG Hamburg, Urt. v. 16.12.2010, 3 U 161/09, juris Rz. 52 = GRUR-RR 2011, 376 ff.; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage 2014, § 12, Rz. 3.15a).
  • OLG Hamm, 20.05.2014 - 4 U 57/13

    Irreführende Heilmittelwerbung für umstrittene kinesiologische Behandlungen

    Eine entsprechende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast gilt, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt, seine Aussage nicht rechtfertigen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 88, 89) oder sogar jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (BGH, GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil ; OLG Düsseldorf, Magazindienst 2008, 49, 52 f.; OLG Hamburg, PharmR 2011, 99, 102; Weidert in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 3. Aufl., § 5 Rn. C175; Piper/Ohly/ Sosnitza , UWG, 5. Aufl., § 4 Rn. 1/140; Zimmermann, HWG, § 3 Rn. 5).
  • BGH, 18.07.2013 - I ZR 62/11

    Berichtigungsbeschluss

    Eine entsprechende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast gilt, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt, seine Aussage nicht rechtfertigen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 88, 89) oder sogar jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (OLG Düsseldorf, MD 2008, 49, 52 f.; OLG Hamburg, PharmR 2011, 99, 102; Weidert in Harte/Henning aaO § 5 Rn. C 175; Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza aaO § 4 Rn. 1/140; Zimmermann, HWG, § 3 Rn. 5).
  • OLG Bremen, 23.12.2022 - 2 U 103/22

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts als "nachhaltig";

    Diese Tatsachen, aus denen sich konkrete Anhaltspunkte für eine dringlichkeitsschädliche Vorkenntnis ergeben sollen, hat aber der Anspruchsgegner glaubhaft zu machen (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 3 U 161/09 -, Rn. 49, juris; MüKoUWG/Schlingloff, 3. Aufl. 2022, UWG § 12 Rn. 77).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 15 U 70/14

    Wettbewerbswidrigkeit der unvollständigen Angabe der Inhaltsstoffe bei einem

    Eine entsprechende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast gilt gleichfalls, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt, seine Aussagen nicht rechtfertigen (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 88 - Chitosan) oder sogar jede tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH Beschluss v. 08.05.2013, BeckRs 2013, 08444; OLG Köln GRUR-RR 2014, 303 - Feuchtigkeitsspende; OLG Hamburg PharmR 2011, 99; OLG Düsseldorf [20. ZS], Urt. v. 13.11.2007, BeckRS 2008, 03329; Feddersen, GRUR 2013, 127; Harte/Henning/Weidert, UWG, 3. Aufl., § 5 Rn. C 175; Zimmermann, HWG, R 3 Rn. 5).
  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 3 U 97/11

    Fitness für die grauen Zellen, Ginkgo Kapseln, Fitness für die grauen Zellen -

    Wer mit einer an das Gesundheitsbewusstsein der von ihm angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die - wie vorliegend - den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis vermittelt, übermittelt die Gewähr für deren Richtigkeit und muss daher nach ständiger Rechtsprechung die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe auch beweisen (BGH, Urteil vom 7.3.1991, I ZR 127/89, GRUR 1991, 848 - Rheumalind II; Senat, Urteil vom 16.12.2010, 3 U 161/09, GRUR-RR 2011, 376 - Thromboseprophylaxe der Extraklasse; Urteil des Senats vom 18.9.2003, 3 U 70/02, GRUR-RR 2004, 88 - Chitosan; Urteil des Senats vom 26.8.2010, 3 U 158/09, PharmR 2011, 24 - "Die Salzform spielt keine Rolle"; KG Berlin, Beschluss vom 11.8.2011, 5 U 115/09, MD 2011, 714 - VitalfeldTherapie; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.07.2005, 6 U 48/05, GRUR-RR 2005, 394 - Bluttest).
  • OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11

    Wettbewerbsverstoß: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung; irreführende

    Zwar kann die Untätigkeit eines Anspruchsgläubigers nach Kenntnisnahme von einer früheren Verletzungshandlung die Dringlichkeit für eine später wiederholte kerngleiche Verletzungshandlung tangieren (s. nur Senat GRUR-RR 2011, 376).
  • LG Bonn, 27.09.2011 - 11 O 38/11
    Denn dies würde voraussetzen, ' dass dem Verfügungskläger Tatsachen bekannt geworden oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt gewesen sind, die einen Wettbewerbsverstoß der Verfügungsbeklagten in der streitgegenständlichen - zumindest in kerngleicher - Form begründen (vgl. nur OLG Hamburg, Urteil vom 16.12.2010 - 3 U 161/09 - veröffentlicht bei: BeckRS 2011, 02046; Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. 2011, 8 12 UWG Rd:3.15 m.w.N.).

    Für eine Umkehrung der der Verfügungsbeklagten obliegenden Darlegungs- und Beweislast (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 16.12.2010, aaO., unter II.1.; OLG München WRP 2008, 972ff. = GRUR-RR 2008, 310 - juris-Dokument Rd.51; Köhler/Bornkamm, aaO., § 12 Rd.3.21) besteht schon vor diesem Hintergrund kein Anlass.

    Die Dringlich- keitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist vielmehr Ausdruck eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses im Wettbewerbsrecht (OLG Hamburg, Urteil vom 16.12.2010, aaO.; OLG Hamburg GRUR 2007, 614; Retzer GRUR 2009, 329, 330 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung

    Insbesondere hat die Antragsgegnerin eine bei der Antragstellerin bestehende dringlichkeitsschädliche Vorkenntnis kerngleicher Verletzungsformen (vgl. dazu Senat GRUR-RR 2011, 376) nicht in substantiierter Weise dargelegt.
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - 2 U 12/12

    Eilbedürfnis für die Verfolgung einer Patentverletzung im Wege einstweiliger

  • LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 34/15

    Prothetischer Stent I

  • OLG Hamburg, 14.06.2012 - 3 U 5/11

    Praebiotik + Probiotik, Praebiotik + Probiotik I - EU-Lebensmittelrecht:

  • LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 33/15

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Besorgnis der Verletzung

  • OLG Hamburg, 05.11.2012 - 3 W 18/12

    Manuelle Therapie, KISS/KIDD-Syndrom - Wettbewerbswidrige Bewerbung einer

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2012 - W (Kart) 4/12

    Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung auf dem Gebiet des gewerblichen

  • LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 35/15

    Prothetischer Stent II

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2012 - W (Kart) 5/12

    Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung auf dem Gebiet des gewerblichen

  • LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 4b O 99/12

    Elektrofahrradmotor II

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 30.06.2011 - 3 U 161/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26286
OLG Rostock, 30.06.2011 - 3 U 161/09 (https://dejure.org/2011,26286)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.06.2011 - 3 U 161/09 (https://dejure.org/2011,26286)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 3 U 161/09 (https://dejure.org/2011,26286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erwachsen einer Sache als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks durch Übertragung auf den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage

  • RA Kotz

    Voraussetzungen der Entstehung eines wesentlichen Bestandteils eines Grundstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Entstehung wesentlicher Bestandteile eines Grundstücks durch Übertragung auf den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus OLG Rostock, 30.06.2011 - 3 U 161/09
    Verbindet aber ein Pächter Sachen mit dem Grund und Boden, so spricht nach feststehender Rechtsprechung regelmäßig eine Vermutung dafür, dass dies mangels besonderer Vereinbarung nur in seinem Interesse für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit zu einem vorübergehenden Zweck geschieht (BGH, Urteil vom 31.10.1952, V ZR 36/51, BGHZ 8, 1; Urteil vom 20.05.1988, V ZR 269/86, NJW 1988, 2789-2790 m.w.N.).
  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51

    Behelfsheim auf fremdem Grundstück

    Auszug aus OLG Rostock, 30.06.2011 - 3 U 161/09
    Verbindet aber ein Pächter Sachen mit dem Grund und Boden, so spricht nach feststehender Rechtsprechung regelmäßig eine Vermutung dafür, dass dies mangels besonderer Vereinbarung nur in seinem Interesse für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit zu einem vorübergehenden Zweck geschieht (BGH, Urteil vom 31.10.1952, V ZR 36/51, BGHZ 8, 1; Urteil vom 20.05.1988, V ZR 269/86, NJW 1988, 2789-2790 m.w.N.).
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus OLG Rostock, 30.06.2011 - 3 U 161/09
    Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 5 Abs. 1 Satz 1 EGBGB auch nach dem Wirksamwerden des Beitritts erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 22.12.1995, V ZR 334/94, BGHZ 131, 368).
  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 114/04

    Ansprüche der Nutzer von Erholungs- und Freizeitgrundstücken

    Auszug aus OLG Rostock, 30.06.2011 - 3 U 161/09
    Von einem auf Dauer mit dem Grundstück verbundenen Bauwerk ist in diesen Fällen nur dann auszugehen, wenn sich aus den Vereinbarungen der Parteien oder aus den sonstigen Umständen ergibt, dass der Erbauer bei der Errichtung des Baues den Willen hatte, das Bauwerk bei Beendigung des Vertragsverhältnisses in das Eigentum seines Vertragspartners übergehen zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 04.02.2005, V ZR 114/04, ZM 205, 835 m.w.N.).
  • LG Rostock, 25.11.2009 - 10 O 185/09

    Herausgabeanspruch gegenüber dem mittelbaren Besitzer

    Auszug aus OLG Rostock, 30.06.2011 - 3 U 161/09
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.11.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Rostock, Az. 10 O 185/09, wird zurückgewiesen.
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