Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08   

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OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08 (https://dejure.org/2016,30458)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.03.2016 - 3 U 171/08 (https://dejure.org/2016,30458)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. März 2016 - 3 U 171/08 (https://dejure.org/2016,30458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 47 InsO, § 85 InsO, § 86 Abs 1 Nr 1 InsO
    Abgrenzung zwischen der Aufnahme eines Aktiv- oder eines Passivprozesses durch den Insolvenzverwalter im Streit um patent- und markenrechtliche Unterlassungsansprüche

  • damm-legal.de

    Das Verständnis von der Lehre zum technischen Handeln bei der Bestimmung des Patentgegenstandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von patentrechtlichen Unterlassungsansprüchen gegen den Insolvenzschuldner; Passivprozess betreffend die Aussonderung eines Gegenstands aus der Insolvenzmasse; Bestimmung des maßgeblichen Verständnisses der beanspruchten Lehre zum technischen Handeln zur ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das Verständnis von der Lehre zum technischen Handeln bei der Bestimmung des Patentgegenstandes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung von Klagepatent in äquivalenter Weise durch gleichwirkende Ausführungsform

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08
    (1) Eine Verwirklichung des Patentanspruchs trotz Abweichung vom Sinngehalt - sogenannte äquivalente Patentverletzung - liegt vor (siehe BGHZ 150, 161 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; Benkard/Scharen, aaO, Rz. 101), wenn erstens die nicht vollständig wortsinngemäße angegriffene Ausführungsform das der Erfindung zugrundeliegende Problem mit objektiv gleichwirkenden Mitteln löst, zweitens der Fachmann aufgrund seiner Fachkenntnisse befähigt ist, die Ausführungsform in ihrer durch vom Sinngehalt abweichende Mittel gekennzeichneten Form als gleichwirkend aufzufinden und drittens der Fachmann die durch vom Sinngehalt abweichende Mittel gekennzeichnete Form als der wortsinngemäßen gleichwertige Lösung in Betracht zieht.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08
    (1) Eine Verwirklichung des Patentanspruchs trotz Abweichung vom Sinngehalt - sogenannte äquivalente Patentverletzung - liegt vor (siehe BGHZ 150, 161 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; Benkard/Scharen, aaO, Rz. 101), wenn erstens die nicht vollständig wortsinngemäße angegriffene Ausführungsform das der Erfindung zugrundeliegende Problem mit objektiv gleichwirkenden Mitteln löst, zweitens der Fachmann aufgrund seiner Fachkenntnisse befähigt ist, die Ausführungsform in ihrer durch vom Sinngehalt abweichende Mittel gekennzeichneten Form als gleichwirkend aufzufinden und drittens der Fachmann die durch vom Sinngehalt abweichende Mittel gekennzeichnete Form als der wortsinngemäßen gleichwertige Lösung in Betracht zieht.
  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08
    Die Abgrenzung zwischen Aktivprozessen, deren Aufnahme in § 85 InsO geregelt ist, und den in § 86 InsO genannten Passivprozessen ist nicht anhand der Parteirolle im Prozess, sondern nach Maßgabe der materiellen Rechtslage aus Schuldnersicht zu beurteilen (BGH ZIP 1995, 643f.; OLG Köln, Urteil v. 31.8.2007, Az. 6 U 80/02, juris Rz. 39; Münchener Komm. zur InsO/Schumacher, aaO § 85 Rz. 4).
  • BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93

    "Kunststoffaufbereitung"; Beginn der Verjährungsfrist zu Lasten des Lizenznehmers

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08
    Die Verwendung eines Ersatzmittels, welches bei der angegriffenen Ausführungsform an die Stelle des im Patent ausdrücklich empfohlenen Mittels tritt, ist nur dann gleichwirkend im Sinne der Äquivalenz, wenn es der Erfüllung der im Patent gestellten konkreten Aufgabe dient und den vom Patent angestrebten Erfolg zumindest im Wesentlichen erreicht (BGH GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08
    Die Ermittlung des patentgemäßen Begriffsinhalts kann sich ggf. auf die zwischen den Parteien streitigen Merkmale konzentrieren; jedoch darf der Gesamtzusammenhang des Patents nicht aus den Augen verloren werden, da Feststellungen zum Inhalt einzelner Merkmale stets nur dazu dienen, schrittweise den allein maßgeblichen Wortsinn des Patentanspruchs als einer Einheit zu ermitteln (BGH GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung; BGH GRUR 2006, 311 - Baumscheibenabdeckung).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZR 136/03

    Baumscheibenabdeckung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08
    Die Ermittlung des patentgemäßen Begriffsinhalts kann sich ggf. auf die zwischen den Parteien streitigen Merkmale konzentrieren; jedoch darf der Gesamtzusammenhang des Patents nicht aus den Augen verloren werden, da Feststellungen zum Inhalt einzelner Merkmale stets nur dazu dienen, schrittweise den allein maßgeblichen Wortsinn des Patentanspruchs als einer Einheit zu ermitteln (BGH GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung; BGH GRUR 2006, 311 - Baumscheibenabdeckung).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08
    aa) Das zur Bestimmung des Gegenstandes der geschützten Erfindung maßgebliche Verständnis der beanspruchten Lehre zum technischen Handeln ist unter Berücksichtigung des im Prioritätszeitpunkt auf dem betreffenden Gebiet der Technik vorhandenen allgemeinen Fachwissens sowie der durchschnittlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten der dort tätigen Fachwelt zu bestimmen (BGH GRUR 2004, 1023, 1025 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2003, 550 - Richterausschluss; Benkard/Scharen, PatG, 11. Auflage 2015, § 14 PatG Rz. 57, 60).
  • OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02

    Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens, in dem Ansprüche aus

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08
    Die Abgrenzung zwischen Aktivprozessen, deren Aufnahme in § 85 InsO geregelt ist, und den in § 86 InsO genannten Passivprozessen ist nicht anhand der Parteirolle im Prozess, sondern nach Maßgabe der materiellen Rechtslage aus Schuldnersicht zu beurteilen (BGH ZIP 1995, 643f.; OLG Köln, Urteil v. 31.8.2007, Az. 6 U 80/02, juris Rz. 39; Münchener Komm. zur InsO/Schumacher, aaO § 85 Rz. 4).
  • BGH, 20.10.1977 - X ZR 37/76

    Erfindung zur Verbesserung eines Stromwandlers - Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08
    Hierbei gibt der in der Patentschrift mitgeteilte Stand der Technik eine wichtige Verständnishilfe (BGH GRUR 1978, 235, 237 - Stromwandler; Benkard/Scharen, aaO, Rz. 61).
  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08
    Zu untersuchen ist, welche von den einzelnen Wirkungen, die mit den wortsinngemäßen Merkmalen des Patentanspruchs erzielt werden können, zur Lösung des ihm zugrundeliegenden Problems patentgemäß zusammenkommen müssen; diese die patentgemäße Lösung repräsentierende Gesamtheit muss bei der angegriffenen Ausführung vorhanden sein (BGH GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; Benkard/Scharen, aaO, § 14 Rz. 103).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08

    Kettenradanordnung II

  • BGH, 12.11.2002 - X ZR 176/01

    Ausschluss eines Richters aufgrund Vorbefassung

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 02.06.2010 - 3 U 171/08   

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https://dejure.org/2010,60450
OLG Braunschweig, 02.06.2010 - 3 U 171/08 (https://dejure.org/2010,60450)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.06.2010 - 3 U 171/08 (https://dejure.org/2010,60450)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 3 U 171/08 (https://dejure.org/2010,60450)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 21.05.2012 - 1 BvR 1841/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 2. Juni 2010 - 3 U 171/08, 3 U 177/08, 3 U 182/08 und 3 U 190/08 - verletzen die Beschwerdeführer jeweils in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Damit werden die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 30. November 2010 - 3 U 171/08, 3 U 177/08, 3 U 182/08 und 3 U 190/08 - gegenstandslos.

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   OLG Braunschweig, 30.11.2010 - 3 U 171/08   

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https://dejure.org/2010,65632
OLG Braunschweig, 30.11.2010 - 3 U 171/08 (https://dejure.org/2010,65632)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.11.2010 - 3 U 171/08 (https://dejure.org/2010,65632)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. November 2010 - 3 U 171/08 (https://dejure.org/2010,65632)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 3 U 171/08   

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https://dejure.org/2012,127940
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 3 U 171/08 (https://dejure.org/2012,127940)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.04.2012 - L 3 U 171/08 (https://dejure.org/2012,127940)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. April 2012 - L 3 U 171/08 (https://dejure.org/2012,127940)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 3 U 171/08
    Zunächst ist zu untersuchen, ob der angeschuldigte Vorfall im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinn Ursache für die jetzt vorliegende Gesundheitsstörung ist, wobei die sogenannte Bedingungstheorie anzuwenden ist, wonach jedes Ereignis Ursache eines Erfolges ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (vgl zB BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 3 U 171/08
    Die hinreichende Wahrscheinlichkeit ist zu bejahen, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden müssen (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 3 U 171/08
    Maßgeblich sind demnach die durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die mithin - von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen - Konsens besteht (BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 3 U 171/08
    Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 S 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (so etwa BSGE 4, 147).
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