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   OLG Frankfurt, 12.01.2018 - 3 U 171/15   

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https://dejure.org/2018,7430
OLG Frankfurt, 12.01.2018 - 3 U 171/15 (https://dejure.org/2018,7430)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2018 - 3 U 171/15 (https://dejure.org/2018,7430)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 3 U 171/15 (https://dejure.org/2018,7430)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Feuchtigkeitsschadens

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2014 - VI ZB 22/13

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Notwendiger Inhalt der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2018 - 3 U 171/15
    Legt man auch hier die seitens des BGH in Arzthaftungsprozessen (BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - VI ZB 22/13 -, Rn. 12, juris m.w.N.) entwickelte, wohl aber verallgemeinerungsfähige Pflicht des Gerichts zugrunde, sich mit von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinanderzusetzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt, so hat das Landgericht dieser Pflicht Genüge getan, indem es seiner Entscheidung nicht lediglich die - möglicherweise unzureichenden - Feststellungen des selbständigen Beweisverfahrens zugrunde gelegt sondern den Sachverständigen in einem weiteren Termin nochmals angehört und ihn mit den Einschätzungen des Privatgutachters C konfrontiert hat.
  • BGH, 01.12.1995 - V ZR 9/94

    Begriff des Störers bei Bodenverunreinigungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2018 - 3 U 171/15
    1) Aus § 1004 BGB können die Kläger hier bereits deswegen nicht gegen den Beklagten vorgehen, da der nicht von einem Verschulden abhängende Beseitigungsanspruch nicht das für Schadensersatzansprüche notwendige Verschuldenserfordernis unterlaufen darf, so dass jedenfalls eine Herstellung des früheren Zustands aus dieser Norm grundsätzlich nicht verlangt werden kann (BGH NJW 2004, 1035 [BGH 12.12.2003 - V ZR 98/03] ; BGH Urteil vom 1.12.1995, Az. V ZR 9/94, juris).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2018 - 3 U 171/15
    1) Aus § 1004 BGB können die Kläger hier bereits deswegen nicht gegen den Beklagten vorgehen, da der nicht von einem Verschulden abhängende Beseitigungsanspruch nicht das für Schadensersatzansprüche notwendige Verschuldenserfordernis unterlaufen darf, so dass jedenfalls eine Herstellung des früheren Zustands aus dieser Norm grundsätzlich nicht verlangt werden kann (BGH NJW 2004, 1035 [BGH 12.12.2003 - V ZR 98/03] ; BGH Urteil vom 1.12.1995, Az. V ZR 9/94, juris).
  • LSG Hessen, 02.06.2023 - L 9 U 205/19

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Dagegen erhob der Kläger (am 9. Oktober 2015) Klage beim Sozialgericht Darmstadt (S 3 U 171/15).

    Das Sozialgericht hat (auch in dem Verfahren S 3 U 171/15) von Amts wegen ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten bei Prof. Dr. med.

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