Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 3 U 186/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 12 Abs 1 UAbs 2 Buchst e AKB, § 61 VVG
Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls bei Benutzung von Sommerreifen während des Winterurlaubs in einer Bergregion - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Kaskoversicherungsschutzes; Unfall eines mit Sommerreifen ausgestatteten Fahrzeugs, auf dessen Hinterreifen für diese Reifenart nicht zugelassene Schneeketten montiert waren- ; Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadensfalles; Grobe Fahrlässigkeit als ...
- versicherung-recht.de
§ 61 VVG a. F.
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- Judicialis
VVG § 619
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 12 Abs. 1 II e; VVG § 61
Fahren mit Sommerreifen im Winter kann grob fahrlässig sein - RA Kotz
Sommerreifennutzung im Winterurlaub
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 619
Kein Kaskoversicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Keinen Kaskoversicherungsschutz genießt, wer im Winter in Arosa/Schweiz mit seinem mit Sommerreifen ausgestatteten Fahrzeug nebst auf den Hinterreifen montierten - für die Reifenart nicht zugelassenen - Schneeketten ins Rutschen gerät
- IWW (Kurzinformation)
Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung - Sind Winterreifen Sonderausstattung?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sommerreifen im Winter - Kaskoschutz weg!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mit Schneeketten auf Sommerreifen unterwegs - In hoch gelegenem Schweizer Wintersportort ist das grob fahrlässig
- ra-felsmann.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kaskoversicherung - Versicherungsschutz mit Sommerreifen im Winter
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Versicherungsschutz ohne Winterreifen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sommerreifen mit Schneeketten - Haftung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sommerreifen im Winterurlaub grob fahrlässig - Vollkaskoversicherung muss für den Schaden nicht aufkommen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Kasko: Fahrlässigkeit - In der Regel keine Pflicht zu Winterreifen auf Schnee
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.09.2002 - 7 O 540/00
- OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 3 U 186/02
Papierfundstellen
- VersR 2004, 1260
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Braunschweig, 10.07.1996 - 3 U 225/95
Fahrlässigkeit; Autobahn; Fahrbahn; Schleudern; Geschwindigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 3 U 186/02
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige nicht beachtet wird, was im konkreten Fall jedem Verkehrsteilnehmer hätte einleuchten müssen (OLG Braunschweig in Versicherungsrecht 1997, Seite 182 mit weiteren Nachweisen).
- AG Papenburg, 10.03.2016 - 20 C 322/15
Vollkaskoversicherung - Verkehrsunfall durch Benutzung von Sommerreifen im Winter
Neben einem objektiv grob verkehrswidrigen Verhalten setzt sie subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus (OLG Braunschweig, VersR 1997, 182; OLG Frankfurt, VersR 2004, 1260; LG Hamburg, DAR 2010, 473). - LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09
Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls bei …
Sie setzt neben einem objektiv verkehrswidrigen Verhalten subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2004, 1260 ff).