Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.01.2009 - 3 U 186/08   

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https://dejure.org/2009,5946
OLG Celle, 28.01.2009 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2009,5946)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.01.2009 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2009,5946)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2009,5946)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwaltsvertrag; Allgemeine Geschäftsbedingungen: Schadenersatzanspruch wegen unterlassener Vorbehaltserklärung im Zusammenhang mit einer ein Pferd betreffenden Vertragsstrafenklausel; Wirksamkeit der Vertragsstrafenklausel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 138 BGB; § 307 BGB
    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Überlassung eines Ponys zu Zuchtzwecken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Überlassung eines Ponys zu Zuchtzwecken

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 307

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138; BGB § 307
    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Überlassung eines Ponys zu Zuchtzwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe im Schutzvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vereinbarung einer Vertragsstrafe in "Schutzvertrag"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel im Pferderecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 857
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1991 - VII ZR 54/90

    Abnahme von Bauleistungen aufgrund der Feststellung eines Sachverständigen;

    Auszug aus OLG Celle, 28.01.2009 - 3 U 186/08
    Die unverzügliche Nachholung des Vorbehalts kommt in diesen Fällen in Betracht (BGH BauR 1992, 232).
  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

    Auszug aus OLG Celle, 28.01.2009 - 3 U 186/08
    Es kommt nämlich gerade nicht darauf an, dass der Verwender selbst die Vertragsbedingungen für eine unbestimmte Vielzahl von Verträgen erstellt hat (vgl. BGH NJW 1991, 843).
  • BGH, 11.03.1971 - VII ZR 112/69

    Vertragsstrafe; Verschulden; Vorbehalt bei Erfüllungsannahme; Fälligkeit

    Auszug aus OLG Celle, 28.01.2009 - 3 U 186/08
    Dabei ist die Erklärung des Vorbehalts gerade bei Annahme nach Ansicht des Bundesgerichtshofs streng auszulegen (vgl. NJW 1971, 883, 884. NJW 1997, 1982, 1983).
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG Celle, 28.01.2009 - 3 U 186/08
    Eine unangemessen hoch angesetzte Vertragsstrafe, die die Unwirksamkeit zur Folge hat, liegt vor, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoß und zu dessen Folgen für den Vertragspartner steht (vgl. BGH, NJW 1998, 2600, 2602).
  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 288/94

    Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Ersatzvornahme; Technische Anlagen als Bauwerke

    Auszug aus OLG Celle, 28.01.2009 - 3 U 186/08
    Dabei ist die Erklärung des Vorbehalts gerade bei Annahme nach Ansicht des Bundesgerichtshofs streng auszulegen (vgl. NJW 1971, 883, 884. NJW 1997, 1982, 1983).
  • AG Ebersberg, 11.06.2019 - 9 C 67/19

    Vermittlung von Hunden aus dem Ausland - Rückgabe des Hundes

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 28.01.2009 (3 U 186/08) befasst sich mit einem "Schutzvertrag" mit Übergabe eines Ponys zu Zuchtzwecken und der Frage, wann eine Vertragsstrafe verwirkt ist.
  • OLG Celle, 19.09.2013 - 2 U 125/13

    Kürzung des Milchgeldes wegen Hemmstoffbelastung

    Nach § 307 BGB können Strafklauseln im Verkehr zwischen Unternehmern unwirksam sein, wenn die Strafe unverhältnismäßig hoch, unangemessen oder intransparent ist und der Schuldner unangemessen benachteiligt wird (vgl. BGH NJW 2012, 2577; OLG Celle MDR 2009, 857).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 03.12.2009 - 3 U 186/08   

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https://dejure.org/2009,22843
OLG Rostock, 03.12.2009 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2009,22843)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.12.2009 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2009,22843)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2009,22843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Leasingvertrag: Anspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmers bei vorzeitiger Beendigung eines PKW-Leasingvertrages

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berechnung des Schadensersatzanspruchs des Leasingnehmers bei vorzeitiger Beendigung eines Pkw-Leasingvertrages; Anrechnung des Verkehrswerts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 535 Abs. 2
    Anforderungen an die Berechnung des Schadensersatzanspruchs des Leasingnehmers bei vorzeitiger Beendigung eines Pkw-Leasingvertrages; Anrechnung des Verkehrswerts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96

    Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2009 - 3 U 186/08
    Dabei ist der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz der ausstehenden abgezinsten Raten und den kalkulierten Restwert abzüglich des Verwertungserlöses gerichtet (Palandt/Weidenkaff, a.a.O., Vorbem. 69 vor § 535; BGH, Urt. v. 04.06.1997, VIII ZR 312/96, NJW 1997, 3166).

    Übernimmt der Leasingnehmer eine Restwertgarantie im Vertrag, kann der Berechnung des Schadens der garantierte Restwert zugrundegelegt werden (BGH, Urt. v. 04.06.1997, a.a.O.).

    Nach herrschender Ansicht ist die Klägerin als Leasinggeberin verpflichtet, ihrem ermittelten Schaden den Verwertungserlös entgegenzusetzen, den sie bei ihren Bemühungen um die bestmögliche Verwertung hätte erzielen können (BGH, Urt. v. 04.06.1997, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urt. v. 29.05.2007, 6 U 45/07, ZMR 2007, 694; OLG Dresden, Beschl. v. 07.08.2000, 8 W 2306/99, NJW-RR 2003, 194).

    Sind dem Leasinggeber konkrete Verwertungsbemühungen nicht möglich oder zumutbar oder erfolglos, kann der Leasinggeber statt dessen den Einkaufswert des Fahrzeuges gutachterlich feststellen lassen und dem Leasingnehmer das Fahrzeug zu diesem andienen - ob zum Eigenkauf oder für einen zu benennenden Drittkäufer (BGH, Urt. vom 04.06.1997, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.).

  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2009 - 3 U 186/08
    Fehlt es an einer wirksamen vertraglichen Regelung der Berechnung des Schadensersatzes oder einer Pauschalierung desselben, muss der Leasinggeber seinen Schadensersatzanspruch konkret berechnen (BGH, Urt. v. 12.06.1985, VIII ZR 148/84, BGHZ 95, 39).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07

    Finanzierungsleasing: Verwertung eines Leasinggegenstandes zum Restwert nach

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2009 - 3 U 186/08
    Nach herrschender Ansicht ist die Klägerin als Leasinggeberin verpflichtet, ihrem ermittelten Schaden den Verwertungserlös entgegenzusetzen, den sie bei ihren Bemühungen um die bestmögliche Verwertung hätte erzielen können (BGH, Urt. v. 04.06.1997, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urt. v. 29.05.2007, 6 U 45/07, ZMR 2007, 694; OLG Dresden, Beschl. v. 07.08.2000, 8 W 2306/99, NJW-RR 2003, 194).
  • OLG Dresden, 07.08.2000 - 8 W 2306/99

    Verwertungserlös; Pflicht zur bestmöglichen Verwertung; Schadenminderungspflicht

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2009 - 3 U 186/08
    Nach herrschender Ansicht ist die Klägerin als Leasinggeberin verpflichtet, ihrem ermittelten Schaden den Verwertungserlös entgegenzusetzen, den sie bei ihren Bemühungen um die bestmögliche Verwertung hätte erzielen können (BGH, Urt. v. 04.06.1997, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urt. v. 29.05.2007, 6 U 45/07, ZMR 2007, 694; OLG Dresden, Beschl. v. 07.08.2000, 8 W 2306/99, NJW-RR 2003, 194).
  • OLG Rostock, 21.06.2018 - 3 U 57/17

    Leasinggutverwertung durch ein Auktionshaus; Mehrwertsteuer

    Zwar ist im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt, dass dieser die restlichen Raten umfasst, nach der Rechtsprechung ist der Schadensersatzanspruch jedoch - wie von der Klägerin geltend gemacht - auf den Ersatz der ausstehenden abgezinsten Raten und den kalkulierten Restwert gerichtet (vgl. Palandt-Weidenkaff, BGB, 76. Aufl., Einf. v. § 535 Rn. 69; BGH, Urteil v. 08.03.1995 - VIII ZR 313/93 -, zit. n. juris, Rn. 28; OLG Rostock, Urteil v. 03.12.2009 - 3 U 186/08 -, zit. n. juris, Rn. 48).

    Nach herrschender Ansicht ist die Klägerin als Leasinggeberin verpflichtet, ihrem ermittelten Schaden den Verwertungserlös entgegenzusetzen, den sie bei ihren Bemühungen um die bestmögliche Verwertung hätte erzielen können (BGH, Urteil v. 04.06.1997, a.a.O.; OLG Rostock, Urteil v. 03.12.2009, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil v. 29.05.2007 - 6 U 45/07 -, ZMR 2007, 694; OLG Dresden, Beschluss.

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   OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 3 U 186/08   

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OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2014,54925)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.02.2014 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2014,54925)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2014,54925)
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   OLG Braunschweig, 02.06.2010 - 3 U 186/08   

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OLG Braunschweig, 02.06.2010 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2010,81200)
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OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2010,81200)
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