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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 3 U 186/16   

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https://dejure.org/2017,56845
OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 3 U 186/16 (https://dejure.org/2017,56845)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2017 - 3 U 186/16 (https://dejure.org/2017,56845)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 3 U 186/16 (https://dejure.org/2017,56845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Verletzung Räum- und Streupflicht - Schmerzensgeld & Haushaltsführungsschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Übertragung der Räum- und Streupflicht auf ein Unternehmen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht bei Übertragung der Räum- und Streupflicht auf einen Hausmeister

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 3 U 186/16
    Die Räum- und Streupflicht kann vielmehr auch wie im konkreten Fall einem Hausmeister übertragen werden ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2012, Az. 7 U 104/11, Rn. 13 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 3 U 186/16
    Die Beklagten haben Tatumstände dargelegt und nach Vernehmung der Zeugen A und B auch bewiesen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsgemäßen Ablaufs ergibt (BGH, Urteil vom 23.05.1952, Az. I ZR 163/51, Leitsatz, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 126/07

    Einbeziehung Dritter in die Schutzwirkung eines die Streupflicht des Vermieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 3 U 186/16
    Damit hat sich die Räum- und Streupflicht der Beklagten jeweils auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht verkürzt (so BGH Urteil vom 22.01.2008, Az. VI ZR 126/07, Rn. 9 zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 2 U 15/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden in Brandenburg bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 3 U 186/16
    Denn für einen etwaigen Mangel in der Durchführung der Räum- und Streupflicht kommen eine Vielzahl anderer Ursachen als die Verletzung der Kontroll- und Überwachungspflicht in Betracht (so OLG Brandenburg, Urteil vom 05.08.2008, Az. 2 U 15/07, Rn. 28, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 24.11.2014 - 6 U 92/12

    Hobelspäne waren ungeeignete Streumittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 3 U 186/16
    Denn wenn ein Fußgänger auf einem erkennbar nicht geräumten oder gestreuten Weg zu Fall kommt, so ist dem ersten Anschein nach zu vermuten, dass Ursache für den Sturz mangelnde Aufmerksamkeit des Fußgängers ist (OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2014, Az. 6 U 92/12, Rn. 16, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.02.2020 - 3 U 186/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4574
OLG Hamburg, 06.02.2020 - 3 U 186/16 (https://dejure.org/2020,4574)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2020 - 3 U 186/16 (https://dejure.org/2020,4574)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 3 U 186/16 (https://dejure.org/2020,4574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 13 Abs 2 S 1 Buchst c EGV 2100/94, Art 13 Abs 2 S 1 Buchst d EGV 2100/94, Art 13 Abs 2 S 1 Buchst g EGV 2100/94, Art 94 Abs 1 Buchst a EGV 2100/94, § 37b SortSchG
    Sortenschutzrechtlicher Anspruch auf Unterlassung des Angebots und Verkaufs von geschütztem Erntematerial der Ackerbohnensorte "Fuego"

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    VO (EG) 1768/95 Art. 3 Abs. 2
    Verletzung von Sortenschutzrechten an einer Ackerbohnensorte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1987 - X ZR 55/86

    "Achat"; Schutzzweck des Sortenschutzgesetzes

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2020 - 3 U 186/16
    13 Abs. 2 S. 1 lit. c), d) und g), 94 Abs. 1 lit. a) GemSortV; § 37 b SortG, 242, 259f. BGB 1. Der gewerbsmäßige Vertreiber gefährdet das Recht des Sortenschutzinhabers bereits dann, wenn er objektiv zur Vermehrung geeignetes Saat- und Pflanzgut an die Vermehrung betreibende Landwirte in Verkehr bringt und nicht durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge trägt, dass die Rechte des Sortenschutzinhabers auf der gewerbsmäßigen Vertriebsstufe gewahrt bleiben, wenn die Abnehmer das gelieferte Erntegut zur Vermehrung verwendet (Anschluss an BGH, GRUR 1988, 370, 373 - Achat).

    Er greift bereits dann in das dem Sortenschutzinhaber vorbehaltene Recht zum gewerbsmäßigen Vertrieb von Vermehrungsgut ein, wenn er nicht beim Vertrieb von zur Vermehrung geeignetem Erntegut an die Vermehrung betreibende Abnehmer durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge trägt, dass die Rechte des Sortenschutzinhabers auf der gewerbsmäßigen Vertriebsstufe gewahrt bleiben, wenn die Abnehmer das gelieferte Erntegut zur Vermehrung verwendet (BGH, GRUR 1988, 370, 373 - Achat).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 3 U 186/16   

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https://dejure.org/2017,60737
OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 3 U 186/16 (https://dejure.org/2017,60737)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.10.2017 - 3 U 186/16 (https://dejure.org/2017,60737)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 3 U 186/16 (https://dejure.org/2017,60737)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 21.04.2021 - 11 U 102/20

    Schadensersatz wegen behaupteter Verletzung von Räumpflichten und Streupflichten

    Angesichts des Umstandes, dass das Nichteinhalten der Streupflicht auf einer Vielzahl von Ursachen beruhen kann, die nicht durch rein präventiv wirkende Kontrollen beeinflusst werden können, lässt sich nach der Lebenserfahrung nicht mit hinreichender, den Anscheinsbeweis rechtfertigender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass eine Einhaltung der Kontrollpflicht dazu geführt hätte, dass der hier in Rede stehende Gehweg am Unfalltag von den Streithelfern zum Unfallzeitpunkt bereits geräumt und gestreut gewesen wäre (OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2009, I-9 U 153/08 - Rz. 23 juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.10.2017, 3 U 186/16 - Rz. 49 juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 05.08.2008, 2 U 15/07 - Rz. 28 juris).
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