Weitere Entscheidung unten: LSG Hessen, 18.06.2013

Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10   

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https://dejure.org/2011,8351
OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10 (https://dejure.org/2011,8351)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.04.2011 - 3 U 190/10 (https://dejure.org/2011,8351)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. April 2011 - 3 U 190/10 (https://dejure.org/2011,8351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ein Steuerberater haftet nicht wegen unterlassener Beantragung des Insolvenzverfahrens bei wirtschaftlicher Beratung und eingetretener Überschuldung einer GmbH; Eine Pflicht zur Empfehlung der Erstellung eines Insolvenzstatus besteht bei nicht festgestellter ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Rechtsstellung des Steuerberaters; Feststellung der Überschuldung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Haftung, Insolvenz, Insolvenzverfahrensverschleppung, Überschuldung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Der Bundesgerichtshof hat aber klargestellt, dass die Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Vertrages insbesondere dort, wo es lediglich um Vermögensschäden geht, zurückhaltend zu handhaben ist (vgl. Urteil vom 6. April 2006 - III ZR 256/04; Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 424/04; Urteil vom 7. Mai 2009 - III ZR 277/08 = BGHZ 181, 12 ff.).

    Für die Annahme einer Schutzwirkung kommt es wesentlich darauf an, dass eine von Sachkunde geprägte Stellungnahme oder Begutachtung den Zweck hat, Vertrauen eines Dritten zu erwecken und - für den Sachkundigen hinreichend deutlich erkennbar - Grundlage einer Entscheidung mit wirtschaftlichen Folgen zu werden (BGHZ 181, 12 ff, juris Rn. 17).

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Welche konkreten Pflichten daraus abzuleiten sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGHZ 129, 386, 396).
  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Der Bundesgerichtshof hat aber klargestellt, dass die Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Vertrages insbesondere dort, wo es lediglich um Vermögensschäden geht, zurückhaltend zu handhaben ist (vgl. Urteil vom 6. April 2006 - III ZR 256/04; Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 424/04; Urteil vom 7. Mai 2009 - III ZR 277/08 = BGHZ 181, 12 ff.).
  • BGH, 18.02.1987 - IVa ZR 232/85

    Anspruch aus positiven Vertragsverletzung gegen einen steuerlichen Berater wegen

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Gleichwohl liegt es nahe, dass der mit der Erstellung der Bilanz bzw. der betriebswirtschaftlichen Auswertungen beauftragte Steuerberater - jedenfalls bei einem umfassenden Beratungsvertrag - den Mandanten auch ungefragt auf eine bilanzielle Überschuldung hinweisen und die Prüfung der etwaigen Überschuldung gemäß §§ 63, 64 GmbHG [a. F.] anregen muss (Gräfe/Lenzen/Schmeer, a. a. O., Rn. 291 u. a. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 18. Februar 1987 - IVa ZR 232/85, in dem es um die fehlerhaft unterbliebene Feststellung einer Überschuldung durch den Steuerberater ging).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 34/04

    Pflicht des Steuerberaters zur Herbeiführung einer verbindlichen Auskunft des

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Die pflichtgemäße Steuerberatung verlangt daher sachgerechte Hinweise über die Art, die Größe und die mögliche Höhe eines Steuerrisikos, um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und Fehlentscheidungen zu vermeiden (BGH, Urteil vom 15. November 2007 - IX ZR 34/04).
  • OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 260/06

    Voraussetzungen für einen konkludent abgeschlossenen Steuerberatungsvertrag;

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Steuerberatungsvertrag mit einer GmbH jedenfalls in der Regel keinen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des GmbH-Geschäftsführers darstellt (Urteil vom 30. Mai 2007 - 3 U 260/06, OLGR 2007, 670 ff. = MDR 2007, 1228).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 245/96

    Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Eine solche Haftung kommt insbesondere bei Anfertigung eines Gutachtens in Betracht, das einem Dritten gegenüber verwendet werden soll (BGHZ 127, 378 ff.) oder bei der Erstellung eines Testats gemäß § 323 HGB durch einen Abschlussprüfer bei einer Pflichtprüfung (BGHZ 138, 257 ff.).
  • BGH, 06.04.2006 - III ZR 256/04

    Umfang des Schutzbereichs der Beauftragung des Abschlussprüfers mit dem

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Der Bundesgerichtshof hat aber klargestellt, dass die Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Vertrages insbesondere dort, wo es lediglich um Vermögensschäden geht, zurückhaltend zu handhaben ist (vgl. Urteil vom 6. April 2006 - III ZR 256/04; Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 424/04; Urteil vom 7. Mai 2009 - III ZR 277/08 = BGHZ 181, 12 ff.).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens besteht nur, wenn aus Sicht des Mandanten aufgrund des erteilten Rats nur eine einzige vernünftige Reaktion nahe gelegen hätte (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - IX ZR 6/06, WM 2009, 715 ff. und ständig).
  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Eine solche Haftung kommt insbesondere bei Anfertigung eines Gutachtens in Betracht, das einem Dritten gegenüber verwendet werden soll (BGHZ 127, 378 ff.) oder bei der Erstellung eines Testats gemäß § 323 HGB durch einen Abschlussprüfer bei einer Pflichtprüfung (BGHZ 138, 257 ff.).
  • OLG Schleswig, 28.05.1993 - 10 U 13/92

    Darlegungspflicht eines auf Schadensersatz klagenden Konkursverwalters für das

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 64/12

    Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht bei Unterdeckung in der Handelsbilanz einer

    bb) Die im Schrifttum mehrheitlich und vereinzelt auch in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, der Steuerberater habe im Rahmen seiner Vertragspflichten zur Beratung und Schadensverhütung kraft seines überlegenen Wissens den Geschäftsführer einer GmbH darüber aufzuklären, dass er verpflichtet sei, zur Klärung der Insolvenzreife eine Überschuldungsbilanz aufzustellen und bei Feststellung der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft fristgerecht zu beantragen, wenn Überschuldung der Gesellschaft gemäß § 19 Abs. 2 InsO unmittelbar drohe oder bereits eingetreten sei (vgl. LG Wuppertal, ZInsO 2011, 1997, 1998 f; LG Saarbrücken, ZInsO 2012, 330, 337; Hölzle, DStR 2003, 2075; Gräfe, DStR 2010, 618 ff; Mutschler, DStR 2012, 539, 540; Reck, ZInsO 2000, 121, 122; Schmittmann, StuB 2009, 696; Sundermeier/Gruber, DStR 2000, 929; Wagner/Zabel, NZI 2008, 660; Zugehör, NZI 2008, 652, 653; K. Schmidt in Schmidt/Uhlenbruck, Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, 4. Aufl., Rn. 1.182; Gräfe in Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Aufl., Rn. 291 Stichwort: Überschuldung), ist mit der Beschränkung der Pflichten des Steuerberaters auf die steuerliche Beratung bei einem allgemeinen steuerrechtlichen Mandat nicht in Übereinstimmung zu bringen.

    Zutreffend sind die Entscheidungen und Literaturmeinungen, die eine Hinweis- und Warnpflicht des Steuerberaters auf die Pflichten bei möglicher Insolvenzreife im Falle eines allgemeinen Mandats ablehnen (vgl. OLG Celle, ZInsO 2011, 1004; ZIP 2012, 2353; OLG Schleswig, GI 1993, 373, 378 f; LG Koblenz, DStRE 2010, 647 ff; Hoth, ZInsO 2011, 1009; Farr, Die Besteuerung in der Insolvenz, Rn. 101).

    Es ist originäre Aufgabe des Geschäftsführers, die Zahlungsfähigkeit und eine etwaige Überschuldung des von ihm geleiteten Unternehmens im Auge zu behalten und auf eventuelle Anzeichen für eine Insolvenzreife zu reagieren (OLG Celle, ZInsO 2011, 1004, 1005).

    Nur wenn die insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Beratung als Haupt- oder Nebenaufgaben zum Vertragsinhalt des Steuerberaters gehört, kann mit einem Teil der Rechtsprechung erwogen werden, ob eine Hinweispflicht des Beraters dann entfällt, wenn der Geschäftsführer sich der bestehenden Insolvenzgefahr bereits bewusst ist (vgl. OLG Celle, ZInsO 2011, 1004; ZIP 2012, 2353; OLG Schleswig, GI 1993, 373, 381 f, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 24. Februar 1994 - IX ZR 126/93, unveröffentlicht; LG Koblenz, DStRE 2010, 647 f).

  • LG Saarbrücken, 28.11.2011 - 9 O 261/10

    Fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht durch

    Mit dem aus dieser Prüfung gewonnenen vertieften Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ist der Steuerberater ohne Probleme in der Lage und damit auch verpflichtet, auf bestehende Gefahren einer sich abzeichnenden Überschuldung oder (drohenden) Zahlungsunfähigkeit hinzuweisen (OLG Schleswig Urt. v. 02.09.2011 - 17 U 14/11, [...] Rn. 45; Wagner/Zabel NZI 2008, 660, 663; Ehlers NZI 2008, 211, 212; Gräfe DStR 2010, 618, 621; vgl. auch OLG Celle ZInsO 2011, 1004 ff., [...] Rn. 30).
  • LG Aschaffenburg, 10.05.2016 - 2 HKO 12/15

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Bewerbung einer

    Dem sei das OLG Bamberg im Berufungsverfahren 3 U 190/10 (Anlage B 2 Bl. 196-221) mit der Maßgabe gefolgt, dass das Wörtchen "noch" aus diesem Hinweis zu entfernen sei (Bl. 132 a).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10   

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https://dejure.org/2013,66444
LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10 (https://dejure.org/2013,66444)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.06.2013 - L 3 U 190/10 (https://dejure.org/2013,66444)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - L 3 U 190/10 (https://dejure.org/2013,66444)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10
    Den Unfallversicherungsträgern ist als Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit als Stellen der mittelbaren Staatsverwaltung ein weiter Entscheidungs- und Ermessensspielraum bei der Regelung der eigenen Angelegenheiten eingeräumt, soweit sie innerhalb der ihnen erteilten gesetzlichen Ermächtigung Recht setzen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R - BSGE 91, 128).

    Hierbei ist es nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. BSGE 91, 128, 132 [BSG 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R] m.w.N.) aber nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob der Gefahrtarif die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Reglung trifft.

    Die Risikobewertung nach dem Gewerbezweigprinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie die Rechtsprechung in zahlreichen Entscheidungen bekräftigt hat (beispielsweise BSGE 91, 128 [BSG 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R] ; 95, 479 sowie BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03).

    Auch wenn es eine allgemein gültige Definition des Begriffs "Gewerbezweig" nicht gibt, hat dieser in der gesetzlichen Unfallversicherung eine lange Tradition (dazu Becker, Gefahrtarif und Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung, BG 2004, 528, 531); Anknüpfungspunkt für die Definition und den Zuschnitt von Gewerbezweigen sind Art und Gegenstand der zu veranlagenden Unternehmen (BSGE 91, 128 [BSG 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R] ; 95, 147).

    Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften reicht ( BSGE 91, 128 ff [BSG 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R] .; 92, 190 ; 95, 47).

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10
    Die Risikobewertung nach dem Gewerbezweigprinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie die Rechtsprechung in zahlreichen Entscheidungen bekräftigt hat (beispielsweise BSGE 91, 128 [BSG 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R] ; 95, 479 sowie BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03).

    Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (dazu BSGE 27, 237, 241 ff. [BSG 14.12.1967 - 2 RU 60/65] , BSGE 95, 47 [BSG 05.07.2005 - B 2 U 32/03R] sowie BSG - Urteil vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88).

    Dass alle gewerbezugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden, als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (dazu BSGE 95, 47 [BSG 05.07.2005 - B 2 U 32/03R] ; BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1; BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; BSG in NZA 1992, 335 [BSG 21.08.1991 - 2 RU 54/90] ).

    Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften reicht ( BSGE 91, 128 ff [BSG 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R] .; 92, 190 ; 95, 47).

  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65

    Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10
    Bei den Vorschriften des Gefahrtarifs handelt es sich um autonomes Recht des Versicherungsträgers (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1967, 2 RU 60/65, BSGE 27, 237, 243), das nur darauf überprüfbar ist, ob es mit dem SGB VII, also dem Gesetz, das die Ermächtigungsgrundlage beinhaltet, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar ist.

    Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (dazu BSGE 27, 237, 241 ff. [BSG 14.12.1967 - 2 RU 60/65] , BSGE 95, 47 [BSG 05.07.2005 - B 2 U 32/03R] sowie BSG - Urteil vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88).

  • BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B

    Bestimmung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10
    Anhaltspunkte für eine darüber hinausgehende, höhere Wertigkeit des Verfahrensgegenstandes liegen nicht vor, weil es hier der Sache nach dem Kläger, einem Alleinunternehmer, der zuletzt unter dem bis zum 31. Dezember 2006 geltenden 2. Gefahrtarif der Beklagten einen jährlichen Beitrag von 257, 04 EUR gezahlt hat, darum geht, unter dem zukünftigen Gefahrtarif in eine andere Gefahrklasse eingeordnet zu werden und dort einen deutlich geringeren Jahresbeitrag zu erreichen; eine Streitwertfestsetzung in Höhe des dreifachen Auffangwertes wie etwa im Beschluss des BSG vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 B (zitiert nach [...] Rdnr. 17) würde der weitaus geringeren Bedeutung des vorliegenden Rechtstreits nicht gerecht.
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10
    Ein Unternehmen kann auf der Basis eines insoweit also als rechtmäßig zu erachtenden Gewerbezweig-Gefahrtarifs letztlich nur mit Aussicht auf Erfolg fordern, wegen eines erheblich abweichenden Grades der Unfallgefahr einem anderen Gewerbezweig zugeteilt zu werden, wenn der Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft mehrere für die betreffende Unternehmensart in Betracht kommende Gewerbezweige ausweist und unklar ist, welchem von ihnen sie nach Art und Gegenstand zuzurechnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05) und eine fehlerhafte Anwendung des Gefahrtarifs erfolgt wäre.
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10
    Dass alle gewerbezugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden, als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (dazu BSGE 95, 47 [BSG 05.07.2005 - B 2 U 32/03R] ; BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1; BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; BSG in NZA 1992, 335 [BSG 21.08.1991 - 2 RU 54/90] ).
  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10
    Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften reicht ( BSGE 91, 128 ff [BSG 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R] .; 92, 190 ; 95, 47).
  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 2/88
    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10
    Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (dazu BSGE 27, 237, 241 ff. [BSG 14.12.1967 - 2 RU 60/65] , BSGE 95, 47 [BSG 05.07.2005 - B 2 U 32/03R] sowie BSG - Urteil vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88).
  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 40/85

    Unfallversicherung - Gefahrklassenbildung

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10
    Letztere entspricht weitgehend der Gefahrklasse und stellt einen verwertbaren Maßstab für die Beurteilung der Unfallgefahr in den verschiedenen Gewerbezweigen dar, wo sie die Unfallgefahr nur ungefähr wiedergibt (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 12. Dezember 1985, 2 RU 40/85, SozR 2200 § 731 Nr. 2).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 101/79

    Unfallversicherungsträger - Allgemeinverfügung - Grundlage eines

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10
    Dagegen ist die jeweilige Veranlagung der Unternehmen für die Tarifzeit auf der Grundlage der Satzung durch die Gerichte in vollem Umfang überprüfbar (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1982, 2 RU 101/79, SozR 2200 § 730 Nr. 2).
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