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   OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 3 U 195/16   

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OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 3 U 195/16 (https://dejure.org/2017,56863)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.10.2017 - 3 U 195/16 (https://dejure.org/2017,56863)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 3 U 195/16 (https://dejure.org/2017,56863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Videoüberwachung Eines Nachbargrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Anbringung einer Attrappe einer Überwachungskamera auf dem Nachbargrundstück

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Nachbarn durch Attrappe einer Überwachungskamera

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 3 U 195/16
    Die Installation einer Überwachungskamera auf einem privaten Grundstück ist nämlich nicht rechtwidrig, wenn dadurch öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden bzw. wenn eine solche Erfassung nur durch eine äußerliche wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage möglich ist (BGH, Urteil vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09, zitiert nach juris).

    Die Befürchtung, durch vorhandene Überwachungsgeräte überwacht zu werden ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn sie aufgrund konkreter Umstände als nachvollziehbar und verständlich erscheint, etwa im Hinblick auf einen eskalierenden Nachbarschaftsstreit oder aufgrund objektiv Verdacht erregender Momente (BGH, Urteil vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09, Rn. 13 f. zitiert nach juris; OLG Köln NJW 2009, 1827 [OLG Köln 30.10.2008 - 21 U 22/08] ).

    Weiter haben die Metallobjekte keinen Schwenkarm und damit auch keine Steuerungsanlage, so dass die Kläger, um diese auf das Grundstück der Beklagten auszurichten, diese mit erheblichem und äußerlich wahrnehmbarem Aufwand auf einer Leiter stehend ab- und an anderer Stelle wieder anmontieren müssten (so BGH, Urteil vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09, Rn. 15, zitiert nach juris).

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 3 U 195/16
    Denn allein aus dem Beschreiten des Rechtswegs und der hiermit verbundenen Belastung des nachbarschaftlichen Verhältnisses kann nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden, die Beklagten würden sich zukünftig rechtswidrig verhalten und echte Kameras zu einer Überwachung der Kläger einsetzen (so BGH, Urteil vom 21.10.2011, Az. V ZR 265/10, Rn. 12, zitiert nach juris).
  • LG Gießen, 23.09.2016 - 3 O 54/16

    Unterlassungsanspruch bei Kameraüberwachung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 3 U 195/16
    das Urteil des Landgerichts Gießen vom 23.09.2016 (Az. 3 O 54/16) abzuändern und wie folgt zu erkennen:.
  • OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 199/06

    Videoüberwachung von Stellplätzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 3 U 195/16
    aa) Zwar stellt das Filmen des Nachbargrundstücks mit Überwachungskameras einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG dar, da die Herstellung von Bildern ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen - verfassungsrechtlich und zivilrechtlich geschütztes - allgemeines Persönlichkeitsrecht in dessen Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung bedeutet (BGH, Urteil vom 25.04.1995, Az. VI ZR 272/94, VersR 1995, 841 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2007, Az. 3 Wx 199/06, Rn. II, NJW 2007, S. 780 [OLG Düsseldorf 05.01.2007 - I-3 Wx 199/06] ).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 3 U 195/16
    aa) Zwar stellt das Filmen des Nachbargrundstücks mit Überwachungskameras einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG dar, da die Herstellung von Bildern ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen - verfassungsrechtlich und zivilrechtlich geschütztes - allgemeines Persönlichkeitsrecht in dessen Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung bedeutet (BGH, Urteil vom 25.04.1995, Az. VI ZR 272/94, VersR 1995, 841 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2007, Az. 3 Wx 199/06, Rn. II, NJW 2007, S. 780 [OLG Düsseldorf 05.01.2007 - I-3 Wx 199/06] ).
  • OLG Köln, 30.10.2008 - 21 U 22/08

    Ansprüche wegen der Anbringung einer Videokamera am Nachbarhaus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 3 U 195/16
    Die Befürchtung, durch vorhandene Überwachungsgeräte überwacht zu werden ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn sie aufgrund konkreter Umstände als nachvollziehbar und verständlich erscheint, etwa im Hinblick auf einen eskalierenden Nachbarschaftsstreit oder aufgrund objektiv Verdacht erregender Momente (BGH, Urteil vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09, Rn. 13 f. zitiert nach juris; OLG Köln NJW 2009, 1827 [OLG Köln 30.10.2008 - 21 U 22/08] ).
  • OLG München, 13.02.2012 - 20 U 4641/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Miterfassung des öffentlichen Gehwegs durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 3 U 195/16
    Das non-liquet geht zu Lasten der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Kläger (siehe nur OLG München, Urteil vom 13.02.2012, Az. 20 U 4641/11, Rn. 5, zitiert nach juris; MüKo-Baldus, 7. Auflage 2017, § 1004 Rn. 307).
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