Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08 BSch   

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https://dejure.org/2009,7331
OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08 BSch (https://dejure.org/2009,7331)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.2009 - 3 U 201/08 BSch (https://dejure.org/2009,7331)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 3 U 201/08 BSch (https://dejure.org/2009,7331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Keine Ansprüche des Trägers der Feuerwehr aus GoA oder §§ 812 ff. BGB bei Feuerwehreinsatz in NRW

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Keine Ansprüche des Trägers der Feuerwehr aus GoA oder §§ 812 ff. BGB bei Feuerwehreinsatz in NRW

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für den Einsatz einer Werksfeuerwehr zur Bergung von durch ein havariertes Binnenschiff auf dem Rhein verlorenen Containern

  • Judicialis

    BGB §§ 677 ff; ; BGB § ... 683; ; BGB §§ 812 ff.; ; BinSchG § 2; ; BinSchG §§ 4 ff.; ; BinSchG § 5b; ; BinSchG § 93; ; HGB §§ 740 ff.; ; RheinSchPVO § 1.18 Nr. 1; ; FSHG NRW § 1 Abs. 1; ; FSHG NRW § 9; ; FSHG NRW § 15; ; FSHG NRW §§ 40 f.; ; FSHG NRW § 40 Abs. 8 S. 2; ; FSHG NRW § 41; ; FSHG NRW § 41 Abs. 1; ; FSHG NRW § 25; ; FSHG NRW § 25 Abs. 4; ; FSHG NRW § 25 Abs. 5

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 677; BGB § 683; BGB § 812; FSHG NW § 1; FSHG NW § 41
    Keine Aufwendungsersatzansprüche der Feuerwehr bei Pflichteinsatz in Nordrhein-Westfalen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten für den Einsatz einer Werksfeuerwehr zur Bergung von durch ein havariertes Binnenschiff auf dem Rhein verlorenen Containern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 76
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04

    Gemeinden können für die Beseitigung von Ölspuren im öffentlichen Straßenraum

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08
    Für Pflichteinsätze der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen (vgl. § 1 Abs. 1 FSHG NRW) gilt mithin grundsätzlich das so genannte Entstehungsprinzip, wonach grundsätzlich der Träger einer jeden Behörde die Kosten der von dieser eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen im Verhältnis zu anderen Behörden zu tragen hat (OVG Münster, NWVBl. 2007, 437 ff. m.w.Nachw. insbesondere auch zur Entstehungsgeschichte).

    Sie handelte bei ihrem Einsatz im Rahmen eines Pflichteinsatzes nach § 1 Abs. 1 FSHG NRW, denn bei der Havarie von MS "F" handelte es sich zweifelsohne um einen Unglücksfall im Sinne dieser Vorschrift, denn hierunter ist jedes Ereignis zu verstehen, das mit einer gewissen Plötzlichkeit eintritt und eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bringt oder zu bringen droht, wobei es nicht darauf ankommt, ob den Betroffenen ein Verschulden am Schadenseintritt trifft oder er die Gefahrenlage selbst herbeiführt (vgl. OVG Münster, NWVBl. 2007, 437 ff.).

    Das ist im Falle des FSHG NRW anders (vgl. OVG Münster, NWVBl. 2007, 437 ff.).

  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08
    Der Senat ist als Schifffahrtsobergericht zuständig für die ausdrücklich auf eine privatrechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag gestützten Ansprüche der Klägerin auf Aufwendungsersatz (vgl. nur BGH, Urt. v. 12.03.1964, II ZR 243/62, NJW 1964, 1365; Urt. v. 15.12.1975, II ZR 54/74, NJW 1976, 748 f.).

    Soweit die Klägerin auf die Rechtsprechung zur Kostenerstattung nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag gegenüber der für die Bundeswasserstraßen verkehrssicherungspflichtigen Bundesrepublik verweist, hat der Bundesgerichtshof seine diesbezügliche Rechtsprechung ausdrücklich damit begründet, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass der Gesetzgeber bei Erlass des Bundeswasserstraßengesetzes insoweit eine abschließende Regelung hinsichtlich aller Maßnahmen zur Beseitigung der von Dritten veranlassten Schifffahrtsgefahren habe treffen wollen (BGH, Urt. v. 15.12.1975, II ZR 54/74, NJW 1976, 748 f.).

  • VG Aachen, 08.10.2007 - 6 K 1457/06

    Kein Ersatz von Feuerwehrkosten beim Brand von sich nicht im Betrieb befindlicher

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08
    Diese abschließende Regelung gilt ungeachtet der Frage, ob die jeweilige Maßnahme von der örtlich zuständigen Feuerwehr oder im Rahmen überörtlicher Hilfe gem. § 25 FSHG NRW ausgeführt wurde (VG Aachen, DAR 2008, 227 - dort nur LS, zit. nach juris).

    Jede hiervon abweichende Regelung unterliefe den abschließenden Charakter der Kostenersatzregelung in § 41 FSHG NRW, denn sie würde die äußerst differenzierte Kostenzuordnung im Ergebnis vollständig außer Kraft setzen (so auch VG Aachen, DAR 2008, 227 - dort nur LS, zit. nach juris, zu anderen öffentlich-rechtlichen Kostenerstattungsansprüchen); dies ist offensichtlich auch nicht durch die von der Klägerin zitierte TUIS-Vereinbarung möglich, die nicht in der Lage ist, insoweit die gesetzliche Regelung zu derogieren.

  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08
    Die §§ 677 ff BGB sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn das Handeln des Geschäftsführers zugleich öffentlich-rechtlich geregelt ist, wie es etwa beim Einsatz der Feuerwehr der Fall ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.1963, VII ZR 223/72, BGHZ 40, 28 ff.; Urt. v. 24.10.1974, VII ZR 223/72, BGHZ 63, 167 ff.; vgl. hierzu auch BayVGH BayVBl. 1979, 621 ff.).
  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03

    Ersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden eines Polizeibeamten bei einem Einsatz

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt aber auch ungeachtet einer Verpflichtung zu unentgeltlichem Tätigwerden ein Ausschluss der Anwendbarkeit der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag bei Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung in Betracht (BGH, Urt. v. 13.11.2003, III ZR 70/03, BGHZ 156, 394 ff.).
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08
    Die §§ 677 ff BGB sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn das Handeln des Geschäftsführers zugleich öffentlich-rechtlich geregelt ist, wie es etwa beim Einsatz der Feuerwehr der Fall ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.1963, VII ZR 223/72, BGHZ 40, 28 ff.; Urt. v. 24.10.1974, VII ZR 223/72, BGHZ 63, 167 ff.; vgl. hierzu auch BayVGH BayVBl. 1979, 621 ff.).
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08
    Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag sind aber dann nicht gegeben, wenn besondere Bestimmungen des bürgerlichen Rechts das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn abweichend regeln oder wenn das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet, insbesondere, wenn er die Aufwendungen kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll, oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (BGH, Urt. v. 21.10.2003, X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.03.1964 - II ZR 243/62

    Wahrschau und Kennzeichnung eines gesunkenen Schiffes durch die Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08
    Der Senat ist als Schifffahrtsobergericht zuständig für die ausdrücklich auf eine privatrechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag gestützten Ansprüche der Klägerin auf Aufwendungsersatz (vgl. nur BGH, Urt. v. 12.03.1964, II ZR 243/62, NJW 1964, 1365; Urt. v. 15.12.1975, II ZR 54/74, NJW 1976, 748 f.).
  • BayObLG, 25.02.2002 - 1Z RR 331/99

    Aufwendungsersatzanspruch der bayerischen Feuerwehr für Pflichteinsätze -

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08
    Für die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ist daher neben dieser abschließenden Regelung kein Raum, weil dies in Fällen der vorliegenden Art, in denen der Kostenträger für Pflichteinsätze seiner Feuerwehr Kostenersatz beansprucht, dazu führen würde, dass die in §§ 40 f. FSHG festgelegte Risikozuordnung von Kosten unterlaufen würde (so auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 25. Februar 2002 - 1Z RR 331/99 -, BayVBl. 2002, 502 zu einer ähnlichen Vorschrift des bayerischen Landesrechts).
  • AG Euskirchen, 06.08.2009 - 4 C 401/08

    Öffentlich-rechtlich, Schadensersatz, Eigentum, Straße, Ölspur, Gefahrenabwehr,

    Dazu wurde regelmäßig entschieden, dass diese unanwendbar seien, sofern dies zu einer Umgehung öffentlich-rechtlicher Vorschriften führen würde (z. B. BGH vom 19.07.2007, Az. III ZR 20/07; Bundesverwaltungsgericht vom 25.11.1964, Az. I C 55/59; OLG Köln vom 05.06.2009, Az. 3 U 201/08 BSch; BayOLG vom 25.02.2002, Az. 1Z RR 331/99).
  • LG Bielefeld, 23.10.2009 - 1 O 486/08

    Erstattung von Ölspurbeseitigungskosten nach einer Nassreinigung; Wirksamkeit der

    Das schließt die Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag aus (OVG Münster, NWVBl. 2007, 437; OLG Köln, Urteil vom 05.06.2009, 3 U 201/08; s. auch BGH VersR 2007, 1707).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5749
OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08 (https://dejure.org/2009,5749)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2009 - 3 U 201/08 (https://dejure.org/2009,5749)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2009 - 3 U 201/08 (https://dejure.org/2009,5749)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • kanzlei.biz

    Bekanntheitsschutz für "Red Bull"

  • kanzlei.biz

    Bekanntheitsschutz für "Red Bull"

  • rechtsportal.de

    Ausnutzung der Unterscheidungskraft und Wertschätzung einer Marke durch die Bezeichnung eines alkoholfreien Getränks als "Bullenmeister"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Bullenmeister" verletzt Markenrechte von "Red Bull"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Bullenmeister" verletzt Rechte von "Red Bull"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Red Bull und kein Bullenmeister

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 244 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08
    Nicht hingegen handelt es sich lediglich - wie im Fall "Zwilling/Zweibrüder" (BGH, Urt. v. 29.4.2004, Az. I ZR 191/01) - um eine für die Anname eines Verstoßes gegen § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG nicht ausreichende bloße Assoziation, die aufgrund einer geschickt gewählten begrifflichen Annäherung bestehende Zeichenunterschiede überwindet.

    Denn anerkanntermaßen ist im Falle der Zeichenbenutzung für ähnliche oder gar identische Waren der Markeninhaber noch schutzbedürftiger als in den vom Wortlaut der Vorschrift erfassten Fällen (EuGH, GRUR 2003, 240, Tz. 24f. - Davidoff; Urt. v. 23.10.2003, Rs. C-408/01, Tz. 19 - Adidas/Fitnessworld; BGH, Urt. v. 29.4.2004, Az. I ZR 191/01, juris-Rz. 70 m.w.N. - Zwilling/Zweibrüder).

    Es reicht allerdings nicht aus, wenn ein Zeichen durch bloße Assoziation an ein fremdes Zeichen Aufmerksamkeit erweckt (BGH, Urt. v. 29.4.2004, Az. I ZR 191/01, juris-Rz. 70 - Zwilling/Zweibrüder).

    Es handelt sich hierbei nicht - wie im Fall "Zwilling/Zweibrüder" (BGH, Urt. v. 29.4.2004, Az. I ZR 191/01, juris-Rz. 70) - lediglich um eine - für die Annahme eines Anspruchs nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG nicht hinreichende - bloße Assoziation, die aufgrund einer geschickt gewählten begrifflichen Annäherung bestehende Zeichenunterschiede überwindet, sondern eine gedankliche Zuordnung infolge ähnlichkeitsbedingter Wiederkennung eines Markenbestandteils.

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08
    Ein Fall der Ausnutzung im Sinne der vorgenannten Vorschrift ist gegeben, wenn ein Wettbewerber sich mit der Kennzeichnung seiner Waren der Marke angenähert hat, um Gütevorstellungen, die der Verkehr mit den unter der Marke vertriebenen Erzeugnissen verbindet, für sich nutzbar zu machen (BGH, Urteil v. 3.2.2005, Az. I ZR 159/02, juris-Rz. 19 - Lila-Postkarte).

    Eine solche Ausnutzung liegt insbesondere dann vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Anspielung auf die bekannte Klagemarke erkennen, denn hierdurch wird die besondere Aufmerksamkeit ausgenutzt, die die Assoziation mit einer bekannten Marke wecken kann; die Erregung von Aufmerksamkeit durch Anlehnung an eine dem Verkehr bereits bekannte Marke kann gerade bei einem neuen Produkt eine wesentliche Vorstufe des Verkaufserfolgs darstellen und mithin eine Ausnutzungswirkung erzielen, die einer neuen Kennzeichnung, die diese Erinnerung an eine bekannte Marke nicht weckt, gerade fehlte (BGH, Urteil v. 3.2.2005, Az. I ZR 159/02, juris-Rz. 20 - Lila-Postkarte; zu § 1 UWG: BGH GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister).

    Wird eine identische oder ähnliche Benutzung einer bekannten Marke zu dem Zweck verwandt, die mit ihrer Verwendung verbundene Aufmerksamkeit auszubeuten, begründet dies regelmäßig den Vorwurf der Unlauterkeit (BGH , Urteil v. 3.2.2005, Az. I ZR 159/02, juris-Rz. 22 - Lila-Postkarte).

  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78

    Zeichenrechtliche Verwechslungsfähigkeit der Kennzeichnungen "Jägermeister" und

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08
    Eine solche Ausnutzung liegt insbesondere dann vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Anspielung auf die bekannte Klagemarke erkennen, denn hierdurch wird die besondere Aufmerksamkeit ausgenutzt, die die Assoziation mit einer bekannten Marke wecken kann; die Erregung von Aufmerksamkeit durch Anlehnung an eine dem Verkehr bereits bekannte Marke kann gerade bei einem neuen Produkt eine wesentliche Vorstufe des Verkaufserfolgs darstellen und mithin eine Ausnutzungswirkung erzielen, die einer neuen Kennzeichnung, die diese Erinnerung an eine bekannte Marke nicht weckt, gerade fehlte (BGH, Urteil v. 3.2.2005, Az. I ZR 159/02, juris-Rz. 20 - Lila-Postkarte; zu § 1 UWG: BGH GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister).

    Je höher der Grad der Bekanntheit und der Gütevorstellung des Verkehrs ist, umso eher kann angenommen werden, dass sie dem Verletzer geläufig und für sie bestimmend waren (vgl. zu § 1 UWG BGH GRUR 1981, 142, 145 - Kräutermeister).

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08
    Die Zeichenähnlichkeit im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist im Ausgangspunkt nach den auch für § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG geltenden Grundsätzen zu beurteilen (BGH GRUR 2004, 594, 597 - Ferrari-Pferd).

    Besteht keine Zeichenähnlichkeit, scheidet auch die Annahme Bekanntheitsschutz aus (BGH GRUR 2004, 594, 597 - Ferrari-Pferd).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08
    Denn anerkanntermaßen ist im Falle der Zeichenbenutzung für ähnliche oder gar identische Waren der Markeninhaber noch schutzbedürftiger als in den vom Wortlaut der Vorschrift erfassten Fällen (EuGH, GRUR 2003, 240, Tz. 24f. - Davidoff; Urt. v. 23.10.2003, Rs. C-408/01, Tz. 19 - Adidas/Fitnessworld; BGH, Urt. v. 29.4.2004, Az. I ZR 191/01, juris-Rz. 70 m.w.N. - Zwilling/Zweibrüder).

    Demgegenüber ist für Bekanntheitsschutz nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG nicht Voraussetzung, dass Verwechslungsgefahr besteht; es genügt vielmehr, dass der Grad der Ähnlichkeit zwischen der bekannten Marke und dem Zeichen bewirkt, dass die beteiligten Verkehrskreise das Zeichen und die Marke gedanklich miteinander verknüpfen (EuGH Urt. v. 23.10.2003, Rs. C-408/01, Tz. 27 - Adidas/Fitnessworld).

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08
    Bei der Ermittlung des Grades der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen im Klang, (Schrift-) Bild und Bedeutungsgehalt ist danach der Erfahrungssatz zugrunde zu legen, dass der Verkehr ein Kennzeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen, wie es ihm bei der konkreten Verwendung entgegentritt, aufnimmt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH, Urteil v. 14.2.2008, Az. I ZR 162/05, juris-Rz. 21 - HEITEC ; Urteil v. 15.2.2001, Az. I ZR 232/98, juris-Rz. 36 - CompuNet/ComNet), so dass also der Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen maßgeblich ist (BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08
    Bei der Ermittlung des Grades der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen im Klang, (Schrift-) Bild und Bedeutungsgehalt ist danach der Erfahrungssatz zugrunde zu legen, dass der Verkehr ein Kennzeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen, wie es ihm bei der konkreten Verwendung entgegentritt, aufnimmt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH, Urteil v. 14.2.2008, Az. I ZR 162/05, juris-Rz. 21 - HEITEC ; Urteil v. 15.2.2001, Az. I ZR 232/98, juris-Rz. 36 - CompuNet/ComNet), so dass also der Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen maßgeblich ist (BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08
    Bei der Ermittlung des Grades der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen im Klang, (Schrift-) Bild und Bedeutungsgehalt ist danach der Erfahrungssatz zugrunde zu legen, dass der Verkehr ein Kennzeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen, wie es ihm bei der konkreten Verwendung entgegentritt, aufnimmt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH, Urteil v. 14.2.2008, Az. I ZR 162/05, juris-Rz. 21 - HEITEC ; Urteil v. 15.2.2001, Az. I ZR 232/98, juris-Rz. 36 - CompuNet/ComNet), so dass also der Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen maßgeblich ist (BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV).
  • EuGH, 09.01.2003 - C-292/00

    Davidoff

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08
    Denn anerkanntermaßen ist im Falle der Zeichenbenutzung für ähnliche oder gar identische Waren der Markeninhaber noch schutzbedürftiger als in den vom Wortlaut der Vorschrift erfassten Fällen (EuGH, GRUR 2003, 240, Tz. 24f. - Davidoff; Urt. v. 23.10.2003, Rs. C-408/01, Tz. 19 - Adidas/Fitnessworld; BGH, Urt. v. 29.4.2004, Az. I ZR 191/01, juris-Rz. 70 m.w.N. - Zwilling/Zweibrüder).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08
    Der für die Anwendung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG erforderliche Bekanntheitsgrad ist erreicht, wenn die Marke einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt ist, das von den durch diese Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen betroffen ist; bei dieser Prüfung sind alle relevanten Umstände, insbesondere Marktanteil, Intensität, geographische Ausdehnung und Dauer der Benutzung sowie der Umfang der zur Förderung der Marke getätigten Investitionen, zu berücksichtigen (EuGH GRUR Int. 2000, 73, 75 - Chevy; BGH GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 13.03.2009 - 3 U 201/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,38732
OLG Braunschweig, 13.03.2009 - 3 U 201/08 (https://dejure.org/2009,38732)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.03.2009 - 3 U 201/08 (https://dejure.org/2009,38732)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. März 2009 - 3 U 201/08 (https://dejure.org/2009,38732)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 13.01.2012 - 20 W 75/11

    Keine Streitwerterhöhung bei fälligen Beiträgen nach Einreichung einer Klage auf

    Die nach Einreichung der Klage - bzw. der dieser gleichstehenden Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs - fällig gewordenen Beträge wirken bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen nach § 42 Abs. 5 S. 1 und 2 GKG, der auch auf andere als die in § 42 Abs. 1 bis 4 GKG genannten Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen Anwendung findet (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.03.2009, 3 U 201/08, dokumentiert in BeckRS 2009, 89294), nicht gesondert streitwerterhöhend.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 15.03.2011 - L 3 U 201/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24227
LSG Bayern, 15.03.2011 - L 3 U 201/08 (https://dejure.org/2011,24227)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.03.2011 - L 3 U 201/08 (https://dejure.org/2011,24227)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. März 2011 - L 3 U 201/08 (https://dejure.org/2011,24227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Zur Abgrenzung einer unfallbedingten Verletzung der Schulter von vorbestehenden unfallunabhängigen Funktionsstörungen der nämlichen Schulter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 264/74

    Einnierigkeit - Grad der MdE in der Unfallversicherung von 20 vH - Begriff der

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2011 - L 3 U 201/08
    Die MdE ist der durch die gesundheitlichen (körperlichen, seelischen und geistigen) Folgen des Versicherungsfalls bedingte Verlust an Erwerbsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (Kranig in Sozialgesetzbuch VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Rz. 35 zu § 56 mit weiteren Hinweisen auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 27.01.1976 - 8 RU 264/74 und folgende).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2011 - L 3 U 201/08
    Zur Bewertung der MdE sind die sogenannten "Erfahrungswerte" heranzuziehen (Bundessozialgericht Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R; Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R).
  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 170/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2011 - L 3 U 201/08
    Nur in diesen Fällen hätte der Senat entweder die Sachverständigen schriftlich anhören oder zur mündlichen Verhandlung laden müssen (BSG, Beschluss vom 09.12.2010 - B 13 R 170/10 B).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2011 - L 3 U 201/08
    Zur Bewertung der MdE sind die sogenannten "Erfahrungswerte" heranzuziehen (Bundessozialgericht Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R; Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 3 U 201/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,120066
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 3 U 201/08 (https://dejure.org/2010,120066)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.07.2010 - L 3 U 201/08 (https://dejure.org/2010,120066)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - L 3 U 201/08 (https://dejure.org/2010,120066)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 3 U 201/08
    Hierzu ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geklärt (vgl insbesondere BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 28, mwN), dass der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und damit der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt, wenn der Weg zum oder vom Ort der jeweiligen Tätigkeit aus eigenwirtschaftlichen Gründen unterbrochen wird.

    Weiter hat das BSG in der Entscheidung vom 2. Dezember 2008 (aaO mwN) bereits klargestellt, dass die Grundsätze zur Gewährung von (Unfall-)Versicherungsschutz für den während einer Arbeitspause zurückgelegten Weg beispielweise zur Nahrungsaufnahme nicht auf Unterbrechungen wegen eigenwirtschaftlicher Verrichtungen auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte übertragen werden können.

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 3 U 201/08
    Dieser eingeschobene Weg kann nicht mehr dem versicherten Weg iSv § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII zugerechnet werden; die konkreten Verrichtungen sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten (vgl grundlegend hierzu BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19: Tanken auf dem Heimweg; BSG, Urteil vom 27. August 1981 - 2 RU 47/79 - juris: Verrichtung der Notdurft) und stehen erkennbar in keinem sachlichen Zusammenhang zu dem versicherten Zurücklegen des Heimwegs von der Arbeitsstätte des Klägers.
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 3 U 201/08
    So ist eine Unterbrechung nur dann als geringfügig anzusehen, wenn die jeweilige eigenwirtschaftliche Verrichtung ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung quasi "im Vorbeigehen" oder "nebenher" zu erledigen ist (vgl hierzu BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 Rn 8; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 Rn 12).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 3 U 201/08
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn es zur Aufnahme oder Durchführung der eigentlichen versicherten Tätigkeit erforderlich ist, die (eigenwirtschaftliche) Vor- oder Nachbereitungshandlung gerade auf dem versicherten Weg vorzunehmen und aus diesem Grund der erforderliche enge sachliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit noch besteht (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 S 62: Kauf von Schmerzmitteln bei plötzlich auftretenden Schmerzen, um die Arbeitsfähigkeit zu sichern).
  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 47/79
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 3 U 201/08
    Dieser eingeschobene Weg kann nicht mehr dem versicherten Weg iSv § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII zugerechnet werden; die konkreten Verrichtungen sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten (vgl grundlegend hierzu BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19: Tanken auf dem Heimweg; BSG, Urteil vom 27. August 1981 - 2 RU 47/79 - juris: Verrichtung der Notdurft) und stehen erkennbar in keinem sachlichen Zusammenhang zu dem versicherten Zurücklegen des Heimwegs von der Arbeitsstätte des Klägers.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 3 U 201/08
    So ist eine Unterbrechung nur dann als geringfügig anzusehen, wenn die jeweilige eigenwirtschaftliche Verrichtung ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung quasi "im Vorbeigehen" oder "nebenher" zu erledigen ist (vgl hierzu BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 Rn 8; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 Rn 12).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 3 U 201/08
    Ohne Konkretisierung auf bestimmte Leistungsansprüche kommt einem - wie hier - allgemeinen Antrag, einen Arbeitsunfall "zu entschädigen", keine eigenständige Bedeutung zu (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 mwN).
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