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   OLG Nürnberg, 16.09.1986 - 3 U 2021/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2539
OLG Nürnberg, 16.09.1986 - 3 U 2021/84 (https://dejure.org/1986,2539)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.09.1986 - 3 U 2021/84 (https://dejure.org/1986,2539)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. September 1986 - 3 U 2021/84 (https://dejure.org/1986,2539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeldes; Fehlerhafte Implantation einer Penisprothese; Ärztlicher Behandlungsfehler; Erektionsimpotenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 299
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.09.1986 - 3 U 2021/84
    Dabei ist es Sache des Klägers, die schadensursächlichen Beeinträchtigungen darzutun und zu beweisen (vgl. BGH, NJW 1986, 1541 ).
  • BGH, 19.10.1971 - VI ZR 177/70

    Abweisung der Klage bei Zurückbleiben hinter dem Klageziel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.09.1986 - 3 U 2021/84
    Für sie ist die Größenordnung des begehrten Schmerzensgeldes maßgebend (vgl. BGH, VersR 1972, 98 ).
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.09.1986 - 3 U 2021/84
    Die Pflicht zur Rückerstattung der Operationskosten in Höhe von 5.500 DM folgt aus der schuldhaften Schlechterfüllung des unter dienstrechtlichen Gesichtspunkten zu würdigenden Behandlungsvertrags (vgl. BGH, NJW 1980, 1452 f.).
  • BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80

    Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.09.1986 - 3 U 2021/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 1982, 340 ) ist aber auch der sogen. unbezifferte Leistungsantrag nicht grundsätzlich von dem Erfordernis der Bestimmtheit befreit, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO .
  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 189/79

    Hornschwiele - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Reichweite der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.09.1986 - 3 U 2021/84
    Damit kann nicht von einer wirksamen Einwilligung des Klägers in die Operation einschließlich des sich aus der Art des Eingriffs ergebenden Risikos ausgegangen werden; denn dem Kläger wurde gerade die bei zweifelhafter Operationsindikation erforderliche Aufklärung nicht zuteil (vgl. BGH, NJW 1981, 633).
  • OLG Celle, 19.02.2020 - 14 U 69/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Zusammenstoß mit einer minderjährigen

    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]).
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).
  • OLG München, 21.03.2014 - 10 U 3341/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Syndrom mit lang anhaltender Schmerzsymptomatik

    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]; Senat, Urt. v. 01.07.2005 - 10 U 2544/05 [[...]] = SVR 2006, 180 [nur Ls.]); v. 14.07.2006 - 10 U 2623/05 [[...]]; v. 27.10.2006 - 10 U 3345/06 [[...]]; v. 24.11.2006 - 10 U 2555/06 [[...]]; v. 13.08.2010 - 10 U 3928/09 [[...] = NJW-Spezial 2010, 617 = VA 2010, 185 ]; v. 24.09.2010 - 10 U 2671/10 [[...]]; v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [[...]]).
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