Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 09.03.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.07.2003 - 3 U 211/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2295
OLG Hamburg, 03.07.2003 - 3 U 211/02 (https://dejure.org/2003,2295)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.07.2003 - 3 U 211/02 (https://dejure.org/2003,2295)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 3 U 211/02 (https://dejure.org/2003,2295)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    GG Art. 5; UWG § 14
    Wettbewerbsrelevante Äußerungen in einem Internet-Kommunikationsforum

  • aufrecht.de

    Haftung für E-Mail-Adresse und Äußerungen in einem Forum

  • stroemer.de

    Reisebüro-Warnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsklage eines Reiseveranstalters gegen ein Reisebüro wegen geschäftsschädigender Aussagen in einem Internet-Kommunikationsforum; Behauptung "Provisionen zu schulden" als nicht erweislich wahre Tatsachenbehauptung mit geschäftsschädigender Eignung; Eignung von ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 GG

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    GG Art. 5; ; UWG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5; UWG § 14
    Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Diskreditierung namentlich genannter Reiseveranstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.is (Leitsatz)

    Wettbewerbsabsicht bei Warnung von Reisebüros vor einem Reiseveranstalter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung für Webforum-Äußerungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung für Webforum-Äußerungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 199
  • GRUR-RR 2004, 52
  • K&R 2005, 94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2003 - 3 U 211/02
    Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit i.S. des Art. 5 Abs. 1 GG umfasst sind (vgl. nur BVerfG NJW 94, 1779 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2003 - 3 U 211/02
    Sofern jedoch eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung anzusehen sein (vgl. zum Ganzen BVerfG NJW 94, 2614, 2615).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2003 - 3 U 211/02
    Erforderlich ist schließlich, dass die angegriffene Äußerung nach den Gegebenheiten des Einzelfalls so schwerwiegend ist, dass sie eine hinreichende Gefährdung des Leistungswettbewerbs als das materielle Schutzgut des § 1 UWG darstellt (BVerfG GRUR 2001, 1058, 1060 - Therapeutische Äquivalenz).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 09.03.1998 - L 3 U 211/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10776
LSG Bayern, 09.03.1998 - L 3 U 211/02 (https://dejure.org/1998,10776)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.03.1998 - L 3 U 211/02 (https://dejure.org/1998,10776)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. März 1998 - L 3 U 211/02 (https://dejure.org/1998,10776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Befinden auf Abweg in Bezug auf geplante Weiterfahrt zu Kunden während des Unfallzeitpunkts; Überwiegen von privaten Gründen für das Aufsuchen eines Lebensmittelsgeschäfts; Auswirkung des Abweichens von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.1998 - L 3 U 211/02
    Dazu ist in der Regel erforderlich, dass das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und dass diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R).

    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (stRspr BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nrn 82, 95, 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38; BSG Urteil vom 18. April 2000, aaO).

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; BSG Urteil vom 18. April 2000, aaO).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.1998 - L 3 U 211/02
    Dazu ist in der Regel erforderlich, dass das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und dass diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R).

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; BSG Urteil vom 18. April 2000, aaO).

    Es muß also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt noch eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN).

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.1998 - L 3 U 211/02
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private - hier der Einkauf von Semmelbrösel - Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 215, 219 = SozR aaO; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; Mehrtens, aaO).

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.1998 - L 3 U 211/02
    Ob das betriebliche Interesse wesentlich ist, beurteilt sich in erster Linie nach den aufgrund von objektiven Anhaltspunkten nachvollziehbaren subjektiven Vorstellungen des Versicherten (BSGE 20, 215, 218 = SozR aaO).

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private - hier der Einkauf von Semmelbrösel - Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 215, 219 = SozR aaO; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; Mehrtens, aaO).

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.1998 - L 3 U 211/02
    Die Verrichtung braucht nicht überwiegend betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt gewesen sein (BSG vom 22.08.2000 B 2 U 18/99 R; mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.1998 - L 3 U 211/02
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; BSG Urteil vom 18. April 2000, aaO).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.1998 - L 3 U 211/02
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muß der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.1998 - L 3 U 211/02
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (stRspr BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nrn 82, 95, 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38; BSG Urteil vom 18. April 2000, aaO).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96

    Wegeunfall eines ehrenamtlichen Beigeordneten beim Besuch eines Heimatfestes

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.1998 - L 3 U 211/02
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (stRspr BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nrn 82, 95, 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38; BSG Urteil vom 18. April 2000, aaO).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.1998 - L 3 U 211/02
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; BSG Urteil vom 18. April 2000, aaO).
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