Rechtsprechung
LSG Bayern, 27.06.2007 - L 3 U 212/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung einer Hepatitis-C-Erkrankung (HCV) einer Krankenschwester als Berufskrankheit wegen einer über das normale Maß hinausgehenden Gefahr einer Infektion; Kausalität zwischen dem berufsbedingten Kontakt mit infektiösem Material und der HCV-Erkrankung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
BK Nr. 3101 - berufsbedingter Kontakt einer examinierten Krankenschwester mit infektiösem Material - Hepatitis-C-Erkrankung - hinreichende Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 07.04.2005 - S 24 U 810/03
- LSG Bayern, 27.06.2007 - L 3 U 212/05
- BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 24.02.2004 - B 2 U 13/03 R
Berufskrankheit - Infektionskrankheit - Hepatitis B - Kinderkrankenschwester - …
Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2007 - L 3 U 212/05
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die zumindest erforderliche Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit nach Nr. 3101 grundsätzlich gegeben, wenn nachgewiesen ist, dass der Versicherte bei der Berufstätigkeit - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise - einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist (vgl. Urteile des BSG vom 24.02.2004, Az.: B 2 U 13/03 R und 18.11.1997, Az.: 2 RU 15/97).Diese vom BSG für HIV-Infektionen erarbeiteten (vgl. Urteil vom 18.11.1997, 2 RU 15/97) und für HBV-Infektionen (Urteil vom 24.02.2004, B 2 U 13/03 R) konkretisierten Voraussetzungen sind auch bei HCV-Infektionen anzuwenden, da das Erkrankungsrisiko nach einer Nadelstichverletzung mit HCV-positivem Blut bis zu 10 % beträgt, wobei allerdings in der Regel Infektionsraten zwischen 1, 5 und 3 % beobachtet wurden (Deutsches Ärzteblatt, 19.08.2005, B 1884, B 1886).
- BSG, 18.11.1997 - 2 RU 15/97
HIV-Infektion bei einer Ärztin als Berufskrankheit
Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2007 - L 3 U 212/05
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die zumindest erforderliche Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit nach Nr. 3101 grundsätzlich gegeben, wenn nachgewiesen ist, dass der Versicherte bei der Berufstätigkeit - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise - einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist (vgl. Urteile des BSG vom 24.02.2004, Az.: B 2 U 13/03 R und 18.11.1997, Az.: 2 RU 15/97).Diese vom BSG für HIV-Infektionen erarbeiteten (vgl. Urteil vom 18.11.1997, 2 RU 15/97) und für HBV-Infektionen (Urteil vom 24.02.2004, B 2 U 13/03 R) konkretisierten Voraussetzungen sind auch bei HCV-Infektionen anzuwenden, da das Erkrankungsrisiko nach einer Nadelstichverletzung mit HCV-positivem Blut bis zu 10 % beträgt, wobei allerdings in der Regel Infektionsraten zwischen 1, 5 und 3 % beobachtet wurden (Deutsches Ärzteblatt, 19.08.2005, B 1884, B 1886).
- LSG Hessen, 13.07.2010 - L 3 U 5/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 - …
Hierbei muss auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch eine Missachtung der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften die Arbeitsbedingungen zwar nicht allgemein, aber im Einzelfall durchaus mit einer konkreten Gefährdung verbunden sein können (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28. Januar 2003 - L 2 U 180/01 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juni 2007 - L 3 U 212/05 - juris).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Streitgegenstandes bei Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaft für mehrere Darlehen; Ersatz eines erstinstanzlichen Prozessurteils durch ein Sachurteil des Berufungsgerichts; Differenzierung zwischen einer Höchstbetragsbürgschaft und einer ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 142; ; ZPO § ... 156 Abs. 1; ; ZPO § 156 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 296a Satz 1; ; ZPO § 314 Satz 1; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; ZPO § 525 Satz 1; ; ZPO § 528 Satz 2; ; InsO § 134 Abs. 1; ; InsO § 166 Abs. 2; ; InsO § 173 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 204; ; BGB § 174; ; BGB § 767 Abs. 1; ; BGB § 1280
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Näheres zur Nebenbürgschaft mit Sicherungsklausel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 02.11.2005 - 8 O 753/04
- OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94
Zulässigkeit der Berufung bei Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
Die weiteren Ausführungen der jeweiligen Vorinstanz, die sich in Fällen der streitgegenständlichen Art mit der Unbegründetheit des Rechtsschutzbegehrens befassen, gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - als nicht geschrieben, weil eine Klage wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen nicht zugleich aus prozessualen und aus materiell-rechtlichen Gründen abgewiesen werden darf (vgl. BGHZ 11, 222, 223 f.; ferner BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 285; BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, NJW 1994, 2098 = MDR 1994, 825). - BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51
Verwerfung einer Anschlußberufung
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
Die weiteren Ausführungen der jeweiligen Vorinstanz, die sich in Fällen der streitgegenständlichen Art mit der Unbegründetheit des Rechtsschutzbegehrens befassen, gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - als nicht geschrieben, weil eine Klage wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen nicht zugleich aus prozessualen und aus materiell-rechtlichen Gründen abgewiesen werden darf (vgl. BGHZ 11, 222, 223 f.; ferner BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 285; BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, NJW 1994, 2098 = MDR 1994, 825). - BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93
Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
Denn die Verpfändung ist nach dem in Deutschland geltenden Internationalen Privatrecht (IPR) eine Verfügung über die Forderung, die - nicht zuletzt aus Gründen des kollisionsrechtlichen Schuldnerschutzes - dem jeweiligen Forderungsstatut unterliegt (arg. Art. 33 Abs. 2 EGBGB und Art. 105 CH-IPRG; vgl. v. Bar, RabelsZ 53 [1989], 462, 474;… Martiny in Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht, 6. Aufl., Rdn. 338;… Staudinger/Stoll, BGB, 13. Bearb., Internationales SachenR Rdn. 317; ferner zur Einziehungsermächtigung BGHZ 125, 196, 204 f.;… Kropholler, IPR, 4. Aufl., § 52 VIII 1).
- BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53
Zurückverweisung an Berufungsgericht
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
Die weiteren Ausführungen der jeweiligen Vorinstanz, die sich in Fällen der streitgegenständlichen Art mit der Unbegründetheit des Rechtsschutzbegehrens befassen, gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - als nicht geschrieben, weil eine Klage wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen nicht zugleich aus prozessualen und aus materiell-rechtlichen Gründen abgewiesen werden darf (vgl. BGHZ 11, 222, 223 f.; ferner BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 285; BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, NJW 1994, 2098 = MDR 1994, 825). - BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64
Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
Die weiteren Ausführungen der jeweiligen Vorinstanz, die sich in Fällen der streitgegenständlichen Art mit der Unbegründetheit des Rechtsschutzbegehrens befassen, gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - als nicht geschrieben, weil eine Klage wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen nicht zugleich aus prozessualen und aus materiell-rechtlichen Gründen abgewiesen werden darf (vgl. BGHZ 11, 222, 223 f.; ferner BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 285; BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, NJW 1994, 2098 = MDR 1994, 825). - BGH, 20.02.2003 - IX ZR 384/99
Mitverschulden des Mandanten bei fehlerhafter steuerlicher Beratung
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, darf das Berufungsgericht - ohne gegen das sich aus § 528 Satz 2 ZPO ergebende Schlechterstellungsverbot (sog. Verbot der reformatio in peius) zu verstoßen - ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozessurteil der Eingangsinstanz auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn allein die klagende Partei das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 23, 36, 50; 104, 212, 214; BGH, Urt. v. 20.02.2003 - IX ZR 384/99, WM 2003, 1623 = NJW-RR 2003, 931;… ferner Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 528 Rdn. 9;… Schumann/Kramer, Die Berufung in Zivilsachen, 6. Aufl., Rdn. 437;… Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 528 Rdn. 32). - BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86
Abweisung der Klage als endgültig unbegründet in der Berufungsinstanz; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, darf das Berufungsgericht - ohne gegen das sich aus § 528 Satz 2 ZPO ergebende Schlechterstellungsverbot (sog. Verbot der reformatio in peius) zu verstoßen - ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozessurteil der Eingangsinstanz auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn allein die klagende Partei das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 23, 36, 50; 104, 212, 214;… BGH, Urt. v. 20.02.2003 - IX ZR 384/99, WM 2003, 1623 = NJW-RR 2003, 931;… ferner Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 528 Rdn. 9;… Schumann/Kramer, Die Berufung in Zivilsachen, 6. Aufl., Rdn. 437;… Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 528 Rdn. 32). - BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
Zusicherung der Einstellung als Beamter
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, darf das Berufungsgericht - ohne gegen das sich aus § 528 Satz 2 ZPO ergebende Schlechterstellungsverbot (sog. Verbot der reformatio in peius) zu verstoßen - ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozessurteil der Eingangsinstanz auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn allein die klagende Partei das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 23, 36, 50; 104, 212, 214;… BGH, Urt. v. 20.02.2003 - IX ZR 384/99, WM 2003, 1623 = NJW-RR 2003, 931;… ferner Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 528 Rdn. 9;… Schumann/Kramer, Die Berufung in Zivilsachen, 6. Aufl., Rdn. 437;… Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 528 Rdn. 32).