Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 09.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06   

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OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06 (https://dejure.org/2009,1163)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2009 - 3 U 225/06 (https://dejure.org/2009,1163)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 3 U 225/06 (https://dejure.org/2009,1163)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    § 7 HWG; § 13 GVG; Art. 34 EGBGB; § 78 AMG; § 51 SGG; §§ 3, 1 AM-PreisV

  • webshoprecht.de

    Zur Pflicht zur Einhaltung der deutschen Arzneimitelpreisbindung durch ausländische Versandapotheke

  • JurPC

    Art. 34 EGBGB; GVG § 13; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1; AMG § 78 Abs. 2 S. 2; AMPreisV §§ 1, 3; HWG § 7 Abs. 1
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen DocMorris

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Arzneimittelpreisbindung im grenzüberschreitenden Versandhandel

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Arzneimittelpreisbindung im grenzüberschreitenden Versandhandel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des nationalen Wettbewerbsrechts nach dem Marktortprinzip als Recht des Ortes der geschäftlichen Tätigkeit eines grenzüberschreitenden Internet-Versandhandels; Rechtmäßigkeit einer Bonus-Erteilung und einer Bonuszahlung durch einen Internet-Versandhandel i.R.e. ...

  • unalex.eu

    Art. 6, 16 Rom II-VO
    Unlauterer Wettbewerb und den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten - Anwendbares Recht auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus unlauterem Wettbewerbsverhalten - Anwendungsfälle - Ermittlung des beeinträchtigten Markts - Eingriffsnormen - Regelungsinhalt

  • Judicialis

    EGBGB Art. 34; ; GVG § 13; ; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2; ; SGG § 51 Abs. 2 S. 1; ; AMG § 78 Abs. 2 S. 2; ; AMPreisV § 1; ; AMPreisV § 3; ; HWG § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des deutschen Wettbewerbsrechts auf die Internet-Versandapotheke DocMorris; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines Bonusmodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ausländische Versandapotheken an deutsche Preisvorschriften gebunden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deutsche Arnzeimittelpreisbindung für ausländische Versandapotheken

  • apothekenrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Bei einem Versand nach Deutschland ist auch eine ausländische Versandapotheke an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 78 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (35)

  • LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07

    Wettbewerbsverstoß: Bonusgewährung im grenzüberschreitenden Versandhandel mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06
    Bis zum Beginn der Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 1 der Rom II-Verordnung am 11. Januar 2009 (vgl. Art. 32 der Rom II-Verordnung) ist diese wettbewerbsspezifische Bestimmung des Tatortes auf die Ausweichklausel des Art. 41 Abs. 1 EGBGB zu stützen (LG München NJOZ 2008, 4133, 4135 - Versandhandel einer ausländischen Apotheke mit einer Zugabe - Geld verdienen auf Rezept II unter Hinweis auf Bundestagsdrucksache 14/343, S.10 rechte Spalte).

    Diese erfolgte vielmehr in Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG (so auch LG München NJOZ 2008, 4133, 4138 - Geld verdienen auf Rezept II).

    Vielmehr rechtfertigt der Schutzgedanke, der hinter dieser Norm steht, gerade ein präventives Tätigwerden der nationalen Gesetzgeber (LG München, NJOZ 2008 4133, 4139 f.- Geld verdienen auf Rezept II).

    Zu beachten ist, dass die Festpreisregelung von vornherein nur für rezeptpflichtige Medikamente gilt, also solche, die wegen des ihnen innewohnenden Gefährdungspotentials in der Regel nur zur Behandlung schwerwiegenderer Krankheiten eingesetzt werden (LG München, NJOZ 2008 4133, 4140 - Geld verdienen auf Rezept II).

    Andernfalls wären Staaten, die Nachteile aus der Zulassung des Versandhandels vermeiden wollen, darauf verwiesen, von ihrem umfassenden Verbotsrecht Gebrauch zu machen, was für die Schaffung eines grenzenlosen Binnenmarktes auf dem Gebiet der Arzneimittel gerade kontraproduktiv wäre (LG München, NJOZ 2008 4133, 4140 - Geld verdienen auf Rezept II).

    Hierin liegt der konkrete Produktbezug, der den Fall von der produktunabhängigen Gewährung von Zuwendungen im Rahmen einer reinen Imagewerbung unterscheidet (LG München, NJOZ 2008, 4133, 4141 f. - Geld verdienen auf Rezept II).

    Ein Wille des europäischen Gesetzgebers, den Bereich der produktunabhängigen Imagewerbung von jeglichen nationalen Regeln freizuhalten, und ein diesbezüglicher Regelungsgehalt lassen sich der Richtlinie nicht entnehmen (LG München, NJOZ 2008, 4133, 4142 - Geld verdienen auf Rezept II).

  • BGH, 30.01.2008 - I ZB 8/07

    Treuebonus

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06
    Nicht von Bedeutung ist nach der Bestimmung des § 51 SGG, ob die Streitigkeit öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist (BGH GRUR 2008, 447 f. - Treuebonus; BGH GRUR 2004, 444, 445 - Arzneimittelsubstitution; BGH GRUR 2007, 535 - Gesamtzufriedenheit).

    Von einer Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung ist auszugehen, wenn durch den Gegenstand des Streits Maßnahmen betroffen sind, die unmittelbar der Erfüllung der den Krankenkassen nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs obliegenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben dienen (BGH GRUR 2008, 447, 448 - Treuebonus; BGH GRUR 2003, 549 - Arzneimittelversandhandel).

    Werden die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche dagegen nicht auf einen Verstoß gegen Vorschriften des SGB V gestützt, sondern ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Normen, deren Beachtung auch jedem privaten Mitbewerber obliegt, handelt es sich nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1 SGG (BGH GRUR 2008, 447, 448 - Treuebonus; BGH GRUR 2007, 535 - Gesamtzufriedenheit).

    Streitigkeiten auf Grund dieser Vorschriften betreffen aber keine Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1 SGG in Verbindung mit Vorschriften des SGB V. Es handelt sich vielmehr um eine Streitsache zwischen Leistungserbringern bzw. Leistungserbringern und Dritten über die Einhaltung der Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, für die der Zivilrechtsweg nach § 13 GVG gegeben ist (BGH GRUR 2008, 447 f. - Treuebonus).

    Eine Vorabentscheidung über den Rechtsweg war hier -ausnahmsweise- nicht erforderlich, da die Frage des Rechtsweges für Fälle der vorliegenden Art durch den Beschluss des BGH vom 30. Januar 2008, Az. I ZB 8/07, (GRUR 2008, 447 f.- "Treuebonus") bereits höchstrichterlich geklärt ist (vgl. dazu BGH NJW 1999, 651).

    So liegt es hier, denn der BGH hat in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 30. Januar 2008, Az. I ZB 8/07, entschieden, dass für einen Fall der vorliegenden Art der Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnet ist (BGH GRUR 2008, 447 ff. - Treuebonus).

  • BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 269/97

    Aufhebung und Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06
    Eine Vorabentscheidung über den Rechtsweg war hier -ausnahmsweise- nicht erforderlich, da die Frage des Rechtsweges für Fälle der vorliegenden Art durch den Beschluss des BGH vom 30. Januar 2008, Az. I ZB 8/07, (GRUR 2008, 447 f.- "Treuebonus") bereits höchstrichterlich geklärt ist (vgl. dazu BGH NJW 1999, 651).

    Das führt dazu, dass das Berufungsgericht mangels Vorabentscheidung des Landgerichts nach § 17 a Abs. 3 S. 2 GVG entgegen § 17 a Abs. 5 S. 5 GVG nicht an die Bejahung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten gebunden ist (BGH NJW 1999, 651; BGH NJW 1993, 470; BGH NJW 1993, 1799; BGH NJW 1995, 2851).

    Dies gilt nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH allerdings dann nicht, wenn das Berufungsgericht nicht nur ebenfalls die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht, sondern darüber hinaus im Falle der Vorabentscheidung auch keinen Anlass sieht, gemäß § 17 a Abs. 4 S. 4 bis 6 GVG die Beschwerde an den BGH zuzulassen (BGH NJW 1999, 651; BGH NJW 1996, 591; BGH NJW 1996, 1890; BGH WM 1997, 1858).

    Wenn -wie hier- die Bejahung des Rechtswegs zu den Zivilgerichten die rechtlich einzig mögliche Entscheidung darstellt, widerspräche es dem Grundsatz der Prozessökonomie, diese der Vorinstanz zu überlassen (BGH NJW 1999, 651, 652; BGH NJW 1996, 1890).

  • LG Hamburg, 17.08.2006 - 315 O 340/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke durch Bonus- und

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. August 2006, Az. 315 O 340/06, wird zurückgewiesen.

    Unter dem 3. Mai 2006 hat das Landgericht Hamburg der Antragsgegnerin im Wege der Beschlussverfügung, Az. 315 O 340/06, bei Meidung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsmittel verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Apotheke D............ wie im nachfolgenden eingeblendet zu empfehlen [es folgen 8 Seiten = Anlagen AS 4 und AS 3 = Seiten 17 - 24 des landgerichtlichen Urteils].

    die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 03.05.2006, Aktenzeichen 315 O 340/06, aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.

    die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 3. Mai 2006 (Aktenzeichen 315 O 340/06) aufrechtzuerhalten und den Widerspruch der Antragsgegnerin vom 19. Mai 2006 zurückzuweisen; .

    über die Zuständigkeit vorab nach § 17 a (3) GVG zu entscheiden; das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. August 2006, Az. 315 O 340/06, und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 3. Mai 2006, Az. 315 O 340/06, aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • OLG Hamm, 21.09.2004 - 4 U 74/04

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Arzneimittelversand einer niederländischen Apotheke

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06
    Zur Begründung hat sie insbesondere auf das Urteil des Landgerichts Münster vom 26. März 2004, Az. 23 O 202/02 (Anlage AG 2), und das entsprechende Berufungsurteil des OLG Hamm vom 21. September 2004, Az. 4 U 74/04 (MMR 2005, 101 ff. = Anlage AG 3), Bezug genommen.

    Die gegenteilige Ansicht des OLG Hamm (MMR 2005, 101, 102 - Preisbindung bei Arzneimittelversand ausländischer Internetapotheken), auf welche sich die Antragsgegnerin maßgeblich stützen will, vermag den Senat nicht zu überzeugen.

    Es kann dahinstehen, ob die Bindung ausländischer Versandapotheken an die Festpreisregelung eine Maßnahme gleicher Wirkung i.S.d. Dassonville-Formel ist, wie dies die Antragsgegnerin mit Blick auf die dadurch verwehrte Anlockung von Patienten durch Preisvorteile behauptet (befürwortend OLG Hamm MMR 2005, 101 ff., Rn. 64 ff.; ablehnend: OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 306, 307 - Bonusgewährung auf Arzneimittel durch Versandapotheke), denn jedenfalls wäre eine solche Maßnahme nach Art. 30 EG zum Schutze der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt.

    Auch Normen, die den Wettbewerb in der Weise beeinflussen, dass sie ihn auf dem Gebiet des Preises unterbinden, regeln das Marktverhalten unter den Apothekern, und weisen daher den für § 4 Nr. 11 UWG erforderlichen Wettbewerbsbezug auf (OLG Hamm MMR 2005, 101, 102 -Preisbindung bei Arzneimittelversand ausländischer Internetapotheken).

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06
    Vielmehr hat der EuGH in seiner Entscheidung D............ (NJW 2004, 131 ff.) klargestellt, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass eine nationale Festpreisregelung deshalb beizubehalten sei, weil sie einen integralen Bestandteil des nationalen Gesundheitswesens bilde.

    Dass der EuGH im Fall D............ eine Rechtfertigung der AMPreisV abgelehnt hat, lag lediglich daran, dass die Beteiligten in jenem Verfahren keine hinreichenden Argumente für deren Erforderlichkeit vorgebracht hatten (EuGH NJW 2004, 131, 137, Rn. 123 - D...........), und ändert daher nichts an der Aussage des EuGH, dass eine Festpreisregelung dem anerkannten Schutzgut der Gesundheit dienen könne.

    Die Beteiligten haben im D.............-Verfahren im wesentlichen Rechtfertigungsgründe für das damals noch bestehende Verbot des Versandhandels angeführt (fehlende persönliche Beratung, erschwerte Kontrolle bei Versandapotheken; vgl. EuGH NJW 2004, 131, 134: Rn. 82 ff. - D.............), da allein dies streitgegenständlich war.

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06
    Die einschränkende Auffassung, auch bei Händlerwerbung unterfielen nur Zuwendungen für bestimmte Heilmittel der Regelung des § 7 Abs. 1 HWG, ist jedenfalls durch das Urteil des Bundesgerichtshofs "Kunden werben Kunden" (GRUR 2006, 949 ff.) überholt.

    Darin hat der Bundesgerichtshof die Werbung eines Augenoptikerunternehmens für Gleitsichtgläser ohne Unterscheidung nach Hersteller oder sonstigen konkretisierenden Merkmalen nicht als bloße Unternehmenswerbung, sondern als eine den Verboten des Heilmittelwerbegesetzes unterfallende Produktwerbung angesehen (vgl. BGH GRUR 2006, 949, 952: Rn. 23 - Kunden werben Kunden).

    Da das Verbot des § 7 Abs. 1 HWG den Schutz der Verbraucher bezweckt, ist der Verstoß gegen diese Vorschrift zugleich unlauter i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH GRUR 2006, 949, 952: Rn. 25 - Kunden werben Kunden).

  • OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 6 U 26/07

    Arzneimittelpreise: Geltung von Festpreisen für Arzneimittel im

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06
    Es kann dahinstehen, ob die Bindung ausländischer Versandapotheken an die Festpreisregelung eine Maßnahme gleicher Wirkung i.S.d. Dassonville-Formel ist, wie dies die Antragsgegnerin mit Blick auf die dadurch verwehrte Anlockung von Patienten durch Preisvorteile behauptet (befürwortend OLG Hamm MMR 2005, 101 ff., Rn. 64 ff.; ablehnend: OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 306, 307 - Bonusgewährung auf Arzneimittel durch Versandapotheke), denn jedenfalls wäre eine solche Maßnahme nach Art. 30 EG zum Schutze der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt.

    Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung - § 7 HWG unterbindet unsachlich beeinflussende Wertreklame, während die AMPreisV einen Preiswettbewerb auf der letzten Handelsstufe ausschließen möchte - sind jedoch beide Normen in der Regel nebeneinander anwendbar (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 306 - Bonussystem ausländischer Versandapotheken).

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06
    Dies gilt nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH allerdings dann nicht, wenn das Berufungsgericht nicht nur ebenfalls die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht, sondern darüber hinaus im Falle der Vorabentscheidung auch keinen Anlass sieht, gemäß § 17 a Abs. 4 S. 4 bis 6 GVG die Beschwerde an den BGH zuzulassen (BGH NJW 1999, 651; BGH NJW 1996, 591; BGH NJW 1996, 1890; BGH WM 1997, 1858).

    Wenn -wie hier- die Bejahung des Rechtswegs zu den Zivilgerichten die rechtlich einzig mögliche Entscheidung darstellt, widerspräche es dem Grundsatz der Prozessökonomie, diese der Vorinstanz zu überlassen (BGH NJW 1999, 651, 652; BGH NJW 1996, 1890).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06
    Auf den von der Antragsgegnerin beworbenen Internet-Versandhandel von D............ ist nach dem kollisionsrechtlichen Marktortprinzip deutsches Wettbewerbsrecht (UWG) als Recht des Ortes anzuwenden, auf dessen Markt die wettbewerblichen Interessen der Parteien aufeinandertreffen (BGH GRUR 2006, 513, 515, Rn. 25 - Arzneimittelwerbung im Internet).

    Soweit das Unterlassungsbegehren des Antragstellers -wofür es keine hinreichenden Anhaltspunkte gibt- auch auf ein Verbot des Vertriebs gerichtet sein sollte, sind die aufgrund der E-Commerce-Richtlinie ergangenen Bestimmungen für die Beurteilung des Vertriebsverbots nicht einschlägig, denn die E-Commerce-Richtlinie, deren Umsetzung die Novellierung des Teledienstegesetzes durch das elektronische Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) gedient hat, regelt nicht die Lieferung von Produkten (BGH GRUR 2006, 513, 515: Rn. 28 - Arzneimittelwerbung im Internet; BGH GRUR 2007, 67, 68: Rn. 16 - Pietra di Soln).

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

  • BGH, 09.11.2006 - I ZB 28/06

    Gesamtzufriedenheit

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 229/03

    Pietra di Soln

  • BVerfG, 29.11.2001 - 2 BvR 1486/01

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Unterlassung einer Vorlage an

  • EuGH, 21.03.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Delattre

  • OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04

    Ankündigung eines Barrabatts gestaffelt nach dem Lebensalter des Patienten beim

  • OLG Hamburg, 26.07.2007 - 3 U 21/07

    Gewährung von Prämienpunkten durch eine Versandapotheke anlässlich der Abgabe von

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04

    Rabattverbot für Arzneimittel nach Neufassung des § 7 HWG

  • BGH, 15.05.1997 - I ZR 10/95

    Politikerschelte - Gefühlsbetonte Werbung; Pflichtangaben

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 169/02

    Anwendung der Mindestsatzregelung auf einen grenzüberschreitenden Architekten-

  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 24/02

    Rechtsweg für Ansprüche gegen eine Ersatzkasse wegen Werbung für den Bezug von

  • OLG München, 22.03.2007 - 29 U 5300/06

    Geld verdienen auf Rezept

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

  • EuGH, 13.07.2004 - C-262/02

    DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 313/95

    Keine Rückgabe der Konsum-Grundstücke

  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 53/05

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Barrabatt beim Kauf eines Hörgeräts

  • OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05

    Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Wertgutschein auslobt, verstößt

  • BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94

    Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 19/03

    "Arzneimittelsubstitution"; Rechtsweg bei Inanspruchnahme einer Partei als

  • LG Münster, 26.03.2004 - 23 O 202/02

    Heilmittel - Internetapotheke - Nahrungsergänzungsmittel - Wettbewerbsverstöße

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08

    Sparen Sie beim Medikamentenkauf!

    Diese Vorschrift bestimmt jedoch ausdrücklich, dass die Zuständigkeiten der Behörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Festsetzung der Arzneimittelpreise durch die Richtlinie 2001/83/EG unberührt bleiben (vgl. OLG Hamburg, A&R 2009, 87, 90 f. = APR 2009, 32; OLG München, GRUR-RR 2010, 53, 55).
  • OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 126/09

    Wettbewerbsverstoß: Bonusangebote der niederländischen Versandapotheke DocMorris

    Die Klägerin hat darüber hinaus ihrem Katalog vom April 2006 eine entsprechende Werbebroschüre als Einleger beigefügt (Anlage AS 4 des Verfügungsverfahrens 3 U 225/06).

    Sobald auf dem entsprechenden Sammelkonto ein Betrag von EUR 30 erreicht war, sollte der Betrag an den Privatversicherten überwiesen werden (vgl. Anlage AS 4 des Verfügungsverfahrens 3 U 225/06).

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde mit Urteil des Senats vom 19. Februar 2009, Az. 3 U 225/06, zurückgewiesen (Anlage K 5).

    Der Senat hat die Akte des vorangegangenen Verfügungsverfahrens, Az. 3 U 225/06 (LG-Az. 315 O 340/06), beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Berufungsverhandlung gemacht.

  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3992/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

    Der Anwendungsbereich des § 69 SGB V ist deshalb nicht eröffnet (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 19. Februar 2009 - 3 U 225/06, juris, dort Tz. 64).
  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3648/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

    Der Anwendungsbereich des § 69 SGB V ist deshalb nicht eröffnet (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 19. Februar 2009 - 3 U 225/06, juris, dort Tz. 64).
  • LG Hamburg, 06.01.2011 - 327 O 779/10

    Zur Aufforderung des Verkäufers, die Ware bei Ausübung des Widerrufs- bzw.

    Aufgrund der Konzeption des § 8 Abs. 4 UWG als Ausnahmeregel, ist grundsätzlich von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen (vgl. Teplitzky, Kap. 13 Rdnr. 54; Hans. OLG, Urt. v. 19.02.2009 - 3 U 225/06, zitiert nach juris, Tz. 62; KG, Beschl. v. 25.1.2008 - 5 W 371/07 = GRUR-RR 2008, 212 - Fliegender Gerichtsstand).
  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3744/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

    Der Anwendungsbereich des § 69 SGB V ist deshalb nicht eröffnet (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 19. Februar 2009 - 3 U 225/06, juris, dort Tz. 64).
  • OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08

    Zur Zulässigkeit der Internetapothekenwerbung mit einem 10%-Preisvorteil für

    a) Dabei hat die Kammer die Konstellation des Streitfalles wie einen Versand der Arzneimittel durch die niederländische Apotheke N B.V. an die deutschen Kunden der Beklagten bewertet und insoweit die auch von den Oberlandesgerichten Frankfurt am Main (GRUR-RR 2008, 306 = WRP 2008, 969) und Hamburg (Urt. v. 19.02.2009 - 3 U 225/06, vorgelegt als Anl. 27 = Bl. 232 ff. d.A. und in juris veröffentlicht) vertretene Auffassung zu Grunde gelegt, dass die deutschen Arzneimittelpreisvorschriften auf den Medikamenten-Versandhandel ausländischer Apotheken ebenfalls anzuwenden seien.
  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4587/08

    Unlauterer Wettbewerb: Bonusversprechen einer Versandapotheke für zuzahlungsfreie

    Der Anwendungsbereich des § 69 SGB V ist deshalb nicht eröffnet (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 19. Februar 2009 - 3 U 225/06, juris, dort Tz. 64).
  • LG Darmstadt, 12.08.2009 - 22 O 400/08

    Zur Wettbewerbswidrigkeit der Gutscheingewährung eines mit der Apotheke

    Dagegen kommt nach Auffassung der Oberlandesgerichte Frankfurt (GRUR-RR 2008, 306 und 454), Kammergericht Magazindienst 2008, 754), Köln (GRUR 06, 88), München (GRUR-RR 07, 297), Karlsruhe (Urteil vom 12.2.2009, 4 U 160/07) und Hamburg (Urteil vom 19.2.2009, 3 U 225/06) nach Vorstellung des Kunden dem Gutschein schon mit dessen Empfang Geldersatzfunktion zu.
  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Der Senat folgt der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 19.02.2009 (GRUR-RR 2010, 78, juris Tz. 111), wonach nicht ersichtlich ist, wie die Gewährung von Boni oder Werbeprämien diese Anforderungen erfüllt.
  • LG Köln, 19.11.1914 - 84 O 70/14
  • Ärztegericht des Saarlandes, 08.04.2009 - ÄG 5/08
  • ÄGH Saarland, 01.09.2010 - ÄGH 2/09
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 09.07.2008 - 3 U 225/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,62901
OLG Bamberg, 09.07.2008 - 3 U 225/06 (https://dejure.org/2008,62901)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.07.2008 - 3 U 225/06 (https://dejure.org/2008,62901)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 3 U 225/06 (https://dejure.org/2008,62901)
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