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   OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00   

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OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00 (https://dejure.org/2003,5872)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.2003 - 3 U 228/00 (https://dejure.org/2003,5872)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 2003 - 3 U 228/00 (https://dejure.org/2003,5872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenverletzung durch den Vertrieben von aus der EU parallelimportierter und umgepackter Arzneimittel ohne Vorabinformation; Voraussetzungen einer gemeinschaftsrechtlichen Erschöpfung des Markenrechts; Zum Umpacken unter Verwendung überklebter Originalumverpackungen; ...

  • Judicialis

    EG Art. 28; ; EG Art. 30; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 19; ; MarkenRL Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenverletzung bei EU-Parallelimport und Umpacken eines Arzneimittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 339 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00

    Parallelimport von Markenware - Vorabinformation des Markenrechtsinhabers über

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
    Das hat der Senat bereits in seiner inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00, PGmbH ./. k- GmbH pp.) so ausgeführt.

    Wie der Senat in der oben genannten Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) ausgeführt hat, besteht der Schutzzweck der Informationspflicht zwar nicht darin, Parallelimporte zu verhindern, sondern diese soll die Rechte des Markeninhabers schützen; solange dessen Belange aber nicht gewahrt sind, bleibt der Eingriff rechtswidrig.

    An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senat in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH WRP 2001, 549 - ZOCOR).

    Hierdurch soll der Hersteller in die Lage versetzt werden nachzuprüfen, ob die vom EuGH im übrigen aufgestellten Voraussetzungen einer Erschöpfung vorliegen oder nicht (BGH WRP 2001, 549, 551 - ZOCOR).

    In beiden Fällen ist das Feilhalten und Vertreiben solcher Packungen ohne Vorabinformation unbefugt (BGH WRP 2001, 549, 551 - ZOCOR).

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
    Anders als beim Unterlassungsantrag kann der Auskunftsantrag nur verallgemeinert werden, soweit Wiederholungsgefahr gemäß der konkreten Verletzungsform anzunehmen ist, aber nicht, soweit der entsprechende Unterlassungsantrag nur aus dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr begründet sein kann (BGH GRUR 2000, 907 - Filialleiterfehler, GRUR 2001, 849 - Remailing-Angebot).

    Weitere Verstöße, die dem verwirklichten Verletzungsfall bloß ähnlich sind, können nicht über den Auskunftsanspruch auf Grund der ersten Verletzungshandlung ausgeforscht werden (BGH GRUR 1992, 612 - Nicola, GRUR 2000, 907 - Filialleiterfehler).

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
    So handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal, GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band m. w. Nw.).

    Deswegen ist die Auskunft zeitlich ab dem Zeitpunkt zu beschränken, für den eine Verletzungshandlung als geschehen erstmals schlüssig vorgetragen ist (BGH GRUR 1995, 50 Indorektal/Indohexal).

  • BGH, 06.03.2001 - KZR 32/98

    Werbung für Remailing

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
    Anders als beim Unterlassungsantrag kann der Auskunftsantrag nur verallgemeinert werden, soweit Wiederholungsgefahr gemäß der konkreten Verletzungsform anzunehmen ist, aber nicht, soweit der entsprechende Unterlassungsantrag nur aus dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr begründet sein kann (BGH GRUR 2000, 907 - Filialleiterfehler, GRUR 2001, 849 - Remailing-Angebot).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
    So handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal, GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band m. w. Nw.).
  • OLG Hamburg, 24.10.2002 - 3 U 30/02

    Markenrechtsverletzung ; Parallelimport eines Arzneimittels mit markenrechtlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
    Der Senat verkennt nicht, dass in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 2002 (3 U 30/02 - zur Veröffentlichung bestimmt) ein insoweit verallgemeinerter Unterlassungsanspruch mit folgendem Verbotsausspruch als begründet angesehen worden ist:.
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
    Weitere Verstöße, die dem verwirklichten Verletzungsfall bloß ähnlich sind, können nicht über den Auskunftsanspruch auf Grund der ersten Verletzungshandlung ausgeforscht werden (BGH GRUR 1992, 612 - Nicola, GRUR 2000, 907 - Filialleiterfehler).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH WRP 2001, 549 - ZOCOR).
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH WRP 2001, 549 - ZOCOR).
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • EuGH, 23.04.2002 - C-443/99

    Merck, Sharp & Dohme

  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00

    Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch

    Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung (OLG Hamburg, Urt. v. 13. März 2003 - 3 U 228/00; zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt hat, stellt die Rechtsprechung zum rechtmäßigen Alternativverhalten des Arztes, der mit dem Einwand gehört wird, der Patient hätte auch bei ausreichender Information in den Eingriff eingewilligt, keine Parallele dar, weil eine Einwilligung der Klägerin gerade nicht in Betracht kommt.

    An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senat in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) sowie im Urteil vom 13. März 2003 (3 U 228/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.

    Der Senat allerdings in der bereits zitierten Entscheidung (Urteil vom 13. März 2003, 3 U 228/00) hinsichtlich dieser Punkte den dort geltend gemachten Auskunftsanspruch als begründet angesehen.

  • OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01

    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten

    (e) Der Senat hat allerdings in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00).
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03

    Zur Markenverletzung beim EU-Parallelimport

    Der Senat hat in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene zwar einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00).
  • OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00

    Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung

    Der Senat hat in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00).
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