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   OLG Brandenburg, 28.04.1999 - 3 U 232/98   

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https://dejure.org/1999,18534
OLG Brandenburg, 28.04.1999 - 3 U 232/98 (https://dejure.org/1999,18534)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.04.1999 - 3 U 232/98 (https://dejure.org/1999,18534)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. April 1999 - 3 U 232/98 (https://dejure.org/1999,18534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anteilige Prämien aus 1993 und 1994 für eine Gebäudesachversicherung und -Haftpflichtversicherung als umlagefähige Betriebskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 572
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 01.11.1984 - 3 U 143/83

    Übernahme von Nebenkosten bei vermieteten Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.1999 - 3 U 232/98
    Daher muß der Mietvertrag regelmäßig konkrete Aussagen darüber enthalten, welche Nebenkosten umlagefähig sind; es genügt keineswegs, nur die Betriebskostenumlegung als solche zu verabreden (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1984, 20; NJW-RR. 1991, 1.354; OLG Frankfurt a.M. WuM 1985, 91; v. Brunn a.a.O., Rdn. 34 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Wenn und soweit allerdings der Mietvertrag über Geschäftsräume die Terminologie der BetrKV aufgreift, sind deren Regelungen in Ermangelung von Anhaltspunkten für einen abweichenden Parteiwillen bei der nach §§ 133, 157 BGB gebotenen Auslegung unabhängig davon zur Bestimmung der als umlagefähig vereinbarten Betriebskosten heranzuziehen, ob der Mietvertrag darüber hinaus auf die BetrKV verweist oder nicht (BGH, Urt. v. 26.9.2012, XII ZR 112/10, Rn. 13; Senat, Urt. v. 8.6.2000, 10 U 94/99; Beschl. v. 1.12.1011, I-10 U 149/11; OLG Brandenburg, Urt. v. 28.4.1999, 3 U 232/98; OLG Jena, Urt. v. 16.10.2001, 8 U 392/01; OLG Hamburg, Urt. v. 6.2.2002, 4 U 32/00; KG, Beschl. v. 12.7.2007, 12 U 117/06; Günter, WuM 2012, 587, 595 mwN.; Streyl, NZM 2014, 409, 410); dies gilt auch und gerade für die Hauswartkosten im Sinne des § 2 Nr. 14 BetrKV (BGH aaO.).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11

    Pachtvertrag über eine zwangsverwaltete Immobilie: Aktivlegitimation des

    Da von der Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale auszugehen ist, kann dahinstehen, inwieweit schon die ursprüngliche Vereinbarung zu den Nebenkosten in § 4 des Pachtvertrages, obwohl nur einzelne Kostenarten beispielhaft genannt waren, hinreichend bestimmt war (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 28.4.1999 - 3 U 232/98, NZM 2000, 572; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.9.2002 - 10 U 170/01, BeckRS 2005, 07592).
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