Rechtsprechung
   OLG München, 21.12.2016 - 3 U 2405/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,54346
OLG München, 21.12.2016 - 3 U 2405/16 (https://dejure.org/2016,54346)
OLG München, Entscheidung vom 21.12.2016 - 3 U 2405/16 (https://dejure.org/2016,54346)
OLG München, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 3 U 2405/16 (https://dejure.org/2016,54346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,54346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Tierarzt muss vor Operation des Pferdes auf Risiko der Sepsis hinweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die tierärztliche Risikoaufklärung bei der Operation eines Pferdes

  • rabüro.de

    Zur Umfang der Pflicht des Tierarztes zur Risikoaufklärung vor Operation eines Pferdes

  • rewis.io

    Risikoaufklärung vor tierärztlicher Operation eines Pferdes

  • ra.de
  • RA Kotz

    Tierarzthaftung: Aufklärungspflicht bei Pferdeoperationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die tierärztliche Risikoaufklärung bei der Operation eines Pferdes

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 630a
    Anforderungen an die tierärztliche Risikoaufklärung bei der Operation eines Pferdes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 09.10.2003 - 1 U 2308/03

    Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht des Tierarztes gegenüber

    Auszug aus OLG München, 21.12.2016 - 3 U 2405/16
    Das Landgericht vertritt in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG München vom 9.10.2003 (VersR 2005, 1546) die im Ausgangspunkt zutreffende Auffassung, Art und Umfang der tierärztlichen Aufklärungspflicht seien nicht der Aufklärungspflicht im humanmedizinischen Bereich vergleichbar, sondern richteten sich nach den dem Tierarzt erkennbaren Interessen seines Auftraggebers oder nach dessen besonderen Wünschen.
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 39/79

    Pferdeoperation unter Vollnarkose - § 823 BGB, für Art und Umfang der

    Auszug aus OLG München, 21.12.2016 - 3 U 2405/16
    Ausgangspunkt dieser Rechtsauffassung ist wiederum eine Entscheidung des BGH vom 18.3.1980 (NJW 1980, 1904), die der damals schon vertretenen Auffassung, die Aufklärungspflicht in der Veterinärmedizin unterscheide sich von den Aufklärungspflichten im Bereich der Humanmedizin nicht grundsätzlich, entgegengetreten war.
  • BGH, 10.05.2016 - VI ZR 247/15

    Umkehr der Beweislast bei grobem Behandlungsfehler eines Tierarztes

    Auszug aus OLG München, 21.12.2016 - 3 U 2405/16
    Die Klägerin macht geltend, das Landgericht habe - im Widerspruch zur Rechtsauffassung des BGH (Urteil vom 10.5.2016, VI ZR 247/15) - die im Arzthaftungsrecht für die Humanmedizin entwickelten Regeln der Beweislastverteilung zu Unrecht nicht auf den vorliegenden Fall angewendet, zumal den Beklagten ein grober Behandlungsfehler zur Last liege.
  • OLG Dresden, 15.01.2019 - 4 U 1028/18

    Beratungspflichten eines Tierarztes vor der Operation eines Pferdes

    Auch das OLG München, auf dessen Entscheidung vom 21.12.2016 (3 U 2405/16) sich der Kläger beruft, hat aus § 90 a BGB lediglich abgeleitet, dass der ideelle Wert des Tieres den Umfang der Aufklärung beeinflussen kann, wenn ein besonderes ideelles Interesse des Auftraggebers für den Tierarzt erkenntlich wird.

    Die von dem Kläger angeführte Entscheidung des OLG München (Urteil vom 21.12.2016, - 3 U 2405/16 -, juris) betrifft einen anderen Sachverhalt und stellt ausweislich der Entscheidung tragenden Erwägungen (vgl. Rn. 21f) eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung dar.

  • OLG München, 09.01.2020 - 1 U 3011/19

    Sportpferd stirbt nach homöopathischer Spritze: Tierarzt muss 250.000 Euro zahlen

    Art und Umfang der Aufklärungspflicht richten sich im Einzelfall nach den für den Tierarzt erkennbaren Interessen seines Auftraggebers oder nach dessen besonderen Wünschen, wobei auch der materielle oder ideelle Wert des Tieres für den Auftraggeber eine Rolle spielen kann (vgl. BGH, Urt. v. 18.03.1980 - VI ZR 39/79, juris-Rn. 10 f; OLG München, Urt. v. 09.10.2003 - 1 U 2308/03, juris-Rn. 55; v. 21.12.2016 - 3 U 2405/16, juris-Rn. 20).
  • LG München II, 10.01.2019 - 9 O 2194/12

    Tierärztlicher Behandlungsfehler bei homöopathischer und Eigenblutbehandlung

    Dabei kann etwa auch der materielle oder ideelle Wert des Tieres für den Auftraggeber eine Rolle spielen (BGH, Urt. v. 18.03.1980 - VI ZR 39/79; Urt v. 19.01.1982 - VI ZR 281/79; OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2018 - 5 U 26/18, OLG München, Urt. v. 21.12.2016 - 3 U 2405/16).

    Aufgrund der für den Beklagten erkennbaren Interessen und dessen besonderer Wünsche, war der Beklagte vorliegend ausnahmsweise verpflichtet über das unwahrscheinliche Risiko eines anaphylaktischen Schocks aufzuklären, hierbei spielte auch der materielle und ideelle Wert des Pferdes für den Auftraggeber eine Rolle (vgl. BGH, Urt. v. 18.03.1980 - VI ZR 39/79; Urt v. 19.01.1982 - VI ZR 281/79; OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2018 - 5 U 26/18, OLG München, Urt. v. 21.12.2016 - 3 U 2405/16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht