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   OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16   

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https://dejure.org/2018,9754
OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16 (https://dejure.org/2018,9754)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.03.2018 - 3 U 250/16 (https://dejure.org/2018,9754)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. März 2018 - 3 U 250/16 (https://dejure.org/2018,9754)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Plattformverbot bei Nahrungsergänzungsmitteln, Aloe2GO

    Art 101 Abs 1 AEUV, Art 101 Abs 3 AEUV, Art 1 Buchst e EUV 330/2010, Art 2 Abs 1 EUV 330/2010, Art 4 Buchst c EUV 330/2010
    Kartellrechtlicher Unterlassungsanspruch: Einrichtung eines qualitativ selektiven Vertriebssystems für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika und Untersagung des Vertriebs über eine bestimmte Online-Verkaufsplattform

  • damm-legal.de

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika

  • aufrecht.de

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika über ein selektives Vertriebssystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Veräußerung von Produkten über die Internet-Auktionsplattform Ebay innerhalb eines selektiven Vertriebssystems für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika

  • online-und-recht.de

    Anforderungen an selektiven Vertriebssystem bei Warenvertrieb über eBay

  • Betriebs-Berater

    Keine Beschränkung eines selektiven Vertriebssystems auf Luxusgüter

  • kanzlei.biz

    Selektives Vertriebssystem für Nahrungsergänzungsmittel zulässig

  • rewis.io
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Auch für nicht technisch hochwertige Waren und/ oder Luxusgüter kann ein selektives Vertriebssystem zulässig sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Veräußerung von Produkten über die Internet-Auktionsplattform Ebay innerhalb eines selektiven Vertriebssystems für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Qualitativ selektives Vertriebssystem für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch bei Nicht-Luxuswaren dürfen Hersteller Online-Vertrieb bzw Vertrieb bei Amazon, eBay und Co. im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems verbieten

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Drittplattformverbote bei Nicht-Luxusgütern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 750
  • MMR 2018, 687
  • BB 2018, 1473
  • BB 2018, 1744
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Hamburg, 04.11.2016 - 315 O 396/15

    Wettbewerbsrecht: Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems; Statthaftigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16
    Die Klage wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburgs vom 04.11.2016 (Az. 315 O 396/15) abgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 315 O 396/15) vom 04.11.2016 wird unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten bestätigt.

  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16
    Ob eine Behinderung unbillig ist, bestimmt sich nach einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes (BGH, Urt. v. 31.01.2012, KZR 65/10, NJW 2012, 2110, Rn. 29 m.w.N. - Werbeanzeigen).
  • EuG, 12.12.1996 - T-88/92

    Groupement d'achat Édouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16
    Die Verhältnismäßigkeit ist dabei objektiv auch unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen zu prüfen (EuG, Urt. v. 02.12.1996, T-88/92, Slg 1996, II-1961-2039, Rn. 106 - Leclerc).
  • EuGH, 06.12.2017 - C-230/16

    Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16
    Nach dieser Rechtsprechung sind selektive Vertriebssysteme vereinbarer Bestandteil des Wettbewerbs, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden, sofern die Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses zur Wahrung seiner Qualität und zur Gewährleistung seines richtigen Gebrauchs ein solches Vertriebsnetz erfordern und sofern die festgelegten Kriterien schließlich nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (EuGH, a.a.O., Rn. 24, 27 - Metro II; a.a.O., Rn. 15 - L´oreal; Urt. v. 06.12.2017, C-230/16, GRUR 2018, 211, Rn. 24 - Coty; Leitlinien der Europäischen Kommission für vertikale Beschränkungen 2010/C 130/01, Nr. 175; BKartA, Hintergrundpapier, S. 12; OLG Frankfurt, Urt. v. 22.12.2015, 11 U 84/14 (Kart), WRP 2016, 515, juris Rn. 45 - Funktionsrucksäcke).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14

    Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16
    Nach dieser Rechtsprechung sind selektive Vertriebssysteme vereinbarer Bestandteil des Wettbewerbs, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden, sofern die Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses zur Wahrung seiner Qualität und zur Gewährleistung seines richtigen Gebrauchs ein solches Vertriebsnetz erfordern und sofern die festgelegten Kriterien schließlich nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (EuGH, a.a.O., Rn. 24, 27 - Metro II; a.a.O., Rn. 15 - L´oreal; Urt. v. 06.12.2017, C-230/16, GRUR 2018, 211, Rn. 24 - Coty; Leitlinien der Europäischen Kommission für vertikale Beschränkungen 2010/C 130/01, Nr. 175; BKartA, Hintergrundpapier, S. 12; OLG Frankfurt, Urt. v. 22.12.2015, 11 U 84/14 (Kart), WRP 2016, 515, juris Rn. 45 - Funktionsrucksäcke).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-439/09

    Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16
    cc) Zu Recht hat das Landgericht im vorliegenden Zusammenhang auch angenommen, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13.10.2011 (C-439/09, GRUR 2012, 844 - Pierre-Fabre) der Annahme eines zulässigen selektiven Vertriebssystems nicht entgegensteht.
  • EuGH, 23.04.2009 - C-59/08

    DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16
    Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof auch bei einem bestimmten luxuriösen Produktimage die Einrichtung eines qualitativen selektiven Vertriebssystems und die damit verbundenen Beschränkungen hinsichtlich des Vertriebes als gerechtfertigt anerkannt (EuGH, Urteil vom 23. April 2009, C-59/08, WRP 2009, 938, Leitsatz 1 - Copad/Dior).
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16
    b) Der Europäische Gerichtshof hat in seiner "Metro"-Entscheidung erstmalig entschieden und durch nachfolgende Entscheidungen bestätigt, dass die Organisation eines rein qualitativen selektiven Vertriebsnetzes nicht unter das Verbot in Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt (EuGH, Urteil vom 25.10.1977, C 26/76, GRUR Int 1978, 254, Rn. 27 - Metro II; Urteil vom 11. Dezember 1980, 31/80, Rn. 15 - L´oreal).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14

    Zulässigkeit pauschales Internet-Plattformverbot im Selektivvertrieb - Coty II

    Aus dem Vortrag der Beklagten ergibt sich nicht, weshalb eine Beschränkung ihrer Absatzmöglichkeit unbillig sein soll, welche allein daraus resultiert, dass die Klägerin von ihr die Einhaltung eines Plattformverbotes einfordert, welches diskriminierungsfrei angewandt wird und eine kartellrechtlich zulässige Klausel im Rahmen eines kartellrechtlich zulässigen selektiven Vertriebssystems darstellt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 22.3.2018, 3 U 250/16).
  • LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18
    Zwar mögen im selektiven Vertriebssystem andere Grundsätze gelten (OLG Hamburg, BeckRs 2018, 6155 - Aloe2GO).
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