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   OLG Köln, 19.08.2003 - 3 U 26/03   

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https://dejure.org/2003,7319
OLG Köln, 19.08.2003 - 3 U 26/03 (https://dejure.org/2003,7319)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.2003 - 3 U 26/03 (https://dejure.org/2003,7319)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 2003 - 3 U 26/03 (https://dejure.org/2003,7319)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung restlichen Speditionsentgeltes für eine durchgeführte Kommissionierung und den Transport von Waren nach England; Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch wegen Überschreitung der Lieferfrist; Rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine Ausschlussfrist; ...

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; AGBG § 1 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 341 Abs. 3; ; HGB § 352; ; HGB § 353; ; HGB § 459

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB § 242; CMR Art. 30 Abs. 3
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf eine Ausschlussfrist; Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25% des Kontraktwarenwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2003 - 3 U 26/03
    Berücksichtigt man die sehr restriktive Rechtsprechung des BGH zu Vertragsstrafenklauseln in Bauverträgen, wonach eine solche den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt, wenn sie eine Höchstgrenze von 5 % der Auftragssumme bei Terminsüberschreitung vorsieht (vgl. BGH NZ Bau 03, 321 ff. (323 f.); siehe auch BGH NJW 00, 2106 und NZ Bau 02, 385) - so erscheinen im vorliegenden Fall 25 % des Kontraktwarenwerts unangemessen hoch.
  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 131/73

    Berechnung des Beginns einer Kündigungsfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben bei

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2003 - 3 U 26/03
    Die Berufung auf die Ausschlussfrist kann allerdings rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB sein, wenn der Begünstigte darauf hingewirkt hat, dass der Gegner die Frist verstreichen ließ, oder sonst für den Zeitablauf die Verantwortung trägt (vgl. Münchener Kommentar-Roth, BGB 4. Aufl., § 242 Rdnr. 257; Fremuth/Thume, Artikel 9 WA Rdnr. 1; Münchener Kommentar-Basedow, HGB, Transportrecht, Artikel 29 WA Rdnr. 12; BGH NJW 75, 1698 und 83, 516; MDR 79, 384 und WM 91, 1226).
  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 80/90

    Berufung auf Ausschlußfrist gegenüber Anspruch auf Rückzahlung zuviel berechneter

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2003 - 3 U 26/03
    Die Berufung auf die Ausschlussfrist kann allerdings rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB sein, wenn der Begünstigte darauf hingewirkt hat, dass der Gegner die Frist verstreichen ließ, oder sonst für den Zeitablauf die Verantwortung trägt (vgl. Münchener Kommentar-Roth, BGB 4. Aufl., § 242 Rdnr. 257; Fremuth/Thume, Artikel 9 WA Rdnr. 1; Münchener Kommentar-Basedow, HGB, Transportrecht, Artikel 29 WA Rdnr. 12; BGH NJW 75, 1698 und 83, 516; MDR 79, 384 und WM 91, 1226).
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