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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 6/3 U 262/02   

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https://dejure.org/2003,25754
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 6/3 U 262/02 (https://dejure.org/2003,25754)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.03.2003 - L 6/3 U 262/02 (https://dejure.org/2003,25754)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. März 2003 - L 6/3 U 262/02 (https://dejure.org/2003,25754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 581 Abs. 1 Nr. 1 RVO; § 581 Abs. 2 RVO
    Anspruch auf Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls; Voraussetzungen des Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Voraussetzungen einer besonderen beruflichen Betroffenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls; Voraussetzungen des Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Voraussetzungen einer besonderen beruflichen Betroffenheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 16.12.2003 - 3 U 144/03

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Alleinverschulden eines

    Diesen Anscheinsbeweis haben die insoweit beweispflichtigen Beklagten (BGH, MDR 1989, 150 [151]; KG Berlin, KGR 2001, 93 und KGR 1997, 233; OLG Hamm, OLGR 2001 39 [40]; Senatsurteil vom 25.03.2003 [ Az. 3 U 262/02 - 33 -]) nicht entkräften können.

    Dabei kann dahinstehen, ob die Grundsätze des Anscheinsbeweis beim Auffahren (vgl. hierzu BGH, NJW 1987, 1075 [1077]; BGH, MDR 1989, 150 [151]; KG Berlin, KGR 2001, 93 und KGR 1997, 233; OLG Hamm, OLGR 2001 39 [40]; OLG Naumburg, OLGR 2000, 462; Senatsurteile vom 22.10.1998 [Az. 3 U 148/98 - 19 -], vom 14.03.2000 [Az. 4 U 718/99 - 236 -] und vom 25.03.2003 [ Az. 3 U 262/02 - 33 -]; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 4 StVO Rdnrn. 17 und 18 m.w.N.) hier überhaupt anwendbar sind, was angesichts der nur geringfügigen Überdeckung der Fahrzeuge im Zeitpunkt der Kollision fraglich ist.

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