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   OLG Hamm, 29.03.2006 - 3 U 263/05   

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https://dejure.org/2006,7385
OLG Hamm, 29.03.2006 - 3 U 263/05 (https://dejure.org/2006,7385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2006 - 3 U 263/05 (https://dejure.org/2006,7385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2006 - 3 U 263/05 (https://dejure.org/2006,7385)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld sowie Erstattung von Fotokosten und Beratungskosten wegen einer kosmetischen Brustoperation (subpectorale Augmentation mit beidseitiger periareolärer Bruststraffung); Deckung eines schadensverursachenden operativen Eingriffs durch eine ...

  • Judicialis

    ZPO § 447; ; ZPO § 448; ; ZPO § 540 I 1 Zif. 1; ; BGB § 288 I 2; ; BGB § 291; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 840; ; BGB § 847 a.F.

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 831; BGB § 840; BGB § 847
    10 000 Euro Schmerzensgeld bei misslungener Brustkorrektur und unzureichender Risikoaufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzthaftung wegen Aufklärungsversäumnis bei Schönheitsoperation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Auszüge)
  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Arzt muss vor Schönheits-OP alle Risiken schonungslos nennen - Mediziner muss Schmerzensgeld zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1511
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2006 - 3 U 263/05
    Die Beklagten haben den ihnen obliegenden Beweis einer solchen hypothetischen Einwilligung (vgl. BGH, NJW 1994, 2414, 2415; 1991, 1543, 1544; 1990, 2928, 2929) nicht geführt.
  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2006 - 3 U 263/05
    Die Beklagten haben den ihnen obliegenden Beweis einer solchen hypothetischen Einwilligung (vgl. BGH, NJW 1994, 2414, 2415; 1991, 1543, 1544; 1990, 2928, 2929) nicht geführt.
  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 8/90

    Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2006 - 3 U 263/05
    Dem Patienten sind bei kosmetischen Operationen etwaige Risiken deutlich vor Augen zu stellen, damit er genau abwägen kann, ob er einen etwaigen Misserfolg oder sogar bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen will, selbst wenn diese auch nur entfernt als eine Folge des Eingriffs in Betracht kommen (BGH, VersR 1991, 227 f. m.w.N.).
  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2006 - 3 U 263/05
    Die Beklagten haben den ihnen obliegenden Beweis einer solchen hypothetischen Einwilligung (vgl. BGH, NJW 1994, 2414, 2415; 1991, 1543, 1544; 1990, 2928, 2929) nicht geführt.
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2006 - 3 U 263/05
    a) Dem steht nicht der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes entgegen, wonach das vom Gericht zuzuerkennende Gesamtschmerzensgeld alle den Schadensfall prägenden Umstände und insbesondere alle eingetretenen sowie objektiv vorhersehbaren künftigen Verletzungsfolgen abzugelten hat; denn bei einem - wie hier - unbeschränkten Schmerzensgeldverlangen ist für solche möglichen Verletzungsfolgen kein Schmerzensgeld zuzusprechen, die noch nicht eingetreten sind und deren Eintritt objektiv nicht vorhersehbar ist (vgl. BGH, NJW 2004, 1243, 1244 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.1993 - 8 U 280/91

    Schmerzensgeld; Verheiratete Frau; Kosmetische Operation der Brüste; Arzthaftung;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2006 - 3 U 263/05
    An die Aufklärung eines Patienten vor kosmetischem Operationen stellt die ständige höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung - der der Senat folgt - deshalb sehr strenge Anforderungen (BGH, aaO m.w.N.; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 320, 321; OLG Oldenburg, OLGR 2002, 50 ff.).
  • OLG Oldenburg, 30.05.2000 - 5 U 218/99

    Schadensersatz; Schmerzensgeld; Hirnschädigung; Thrombose; Wachkoma; Arzt;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2006 - 3 U 263/05
    An die Aufklärung eines Patienten vor kosmetischem Operationen stellt die ständige höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung - der der Senat folgt - deshalb sehr strenge Anforderungen (BGH, aaO m.w.N.; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 320, 321; OLG Oldenburg, OLGR 2002, 50 ff.).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20

    Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt

    124 Denn es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Patientin Kaxxxx ihre gegenüber dem Zeugen geäußerte - fatalistische - Einstellung auch dann aufrechterhalten hätte, wenn der Angeklagte sie in der rechtlich gebotenen Weise - nämlich besonders eindringlich (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1331) bzw. drastisch und schonungslos (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1511; OLG Bremen VersR 2004, 911, Biermann in Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 385) - über die Risiken und die risikomindernden Alternativen belehrt hätte.

    Zu diesem Zweck hatte der Angeklagte die Patientinnen in angemessener Zeit vor der Operation (vgl. Biermann in Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 385) besonders eindringlich (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1331) bzw. drastisch und schonungslos (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1511; OLG Bremen VersR 2004, 911) über alle Umstände, die für die Beurteilung des mit dem Eingriff verbundenen Risikos von Bedeutung sein konnten, zu informieren.

  • OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über Risiken bei Brustimplantaten; Beschränkung

    Deswegen stellt die Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung des Patienten vor einer kosmetischen Operation (BGH, Urteil vom 6. November 1990 - VI ZR 8/90, juris Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 29. März 2006 - 3 U 263/05, juris Rn. 27; OLG München, Urteil vom 22. April 2010 - 1 U 3807/09, juris Rn. 49; OLG Köln, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 U 57/15, juris Rn. 4).
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