Rechtsprechung
   OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07   

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https://dejure.org/2007,2673
OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07 (https://dejure.org/2007,2673)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02.10.2007 - 3 U 27/07 (https://dejure.org/2007,2673)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 3 U 27/07 (https://dejure.org/2007,2673)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 142 Abs. 2, 27, 13 StGB; § 6 Abs. 3 VVG; §§ 12 Abs. 1, 13 Abs. 1, 7 Abs. 2 AKB

  • bremen.de PDF

    Kaskoversicherung muss Unfallschaden an einem Aston Martin in Höhe von 65.000,00 Euro erstatten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlassen der Unfallstelle als Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung; Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort durch Unterlassen bei Nichthindern des Fahrzeugführers am Verlassen der Unfallstelle durch ...

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3; ; AKB § 7 I Abs. 2; ; AKB § 12 Abs. 1; ; AKB § 13 Abs. 1; ; StGB § 13; ; StGB § 27; ; StGB § 142 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I Abs. 2; AKB § 12 Abs. 1; AKB § 13 Abs. 1; StGB § 13; StGB § 27; StGB § 142 Abs. 2
    Anforderungen an eine zur Leistungsfreiheit führende Aufklärungsobliegenheitsverletzung durch Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers wegen Verletzung der Obliegenheitspflicht durch Beihilfe zur Unfallflucht durch Unterlassen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Kaskoversicherung muss Unfallschaden an einem Aston Martin in Höhe von 65.000,00 Euro erstatten

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unfall und Beihilfe zur Fahrerflucht durch den Beifahrer - Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unfall und Beihilfe zur Fahrerflucht durch den Beifahrer - Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beifahrer, der zugleich Halter des Wagens ist, kann nicht für Unfallflucht des Fahrers verantwortlich gemacht werden - Kaskoversicherung muss Unfallschaden an einem "Aston Martin" in Höhe von 65.000,00 € erstatten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Unfallflucht: Leistungsfreiheit des VR wegen Beihilfe durch Unterlassen des Beifahrers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1692
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 07.08.1981 - 4 Ss (14) 394/81

    Unfallflucht: Pflicht des an der Unfallstelle anwesenden Halters, den Fahrer am

    Auszug aus OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07
    Insbesondere trägt die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW 1981, 2369) die angefochtene Entscheidung nicht.

    Bei dieser Anknüpfung kann sich eine Garantenstellung aber nur dann ergeben, wenn der Unfallverursacher das Fahrzeug als Mittel und Werkzeug zur strafbaren Unfallflucht nutzt und mit dem Fahrzeug des anwesenden Halters flüchtet (so ausdrücklich die in dem angefochtenen Urteil zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369).

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 204/02

    Kfz-Kaskoversicherung: Treuwidrige Berufung auf Leistungsfreiheit wegen

    Auszug aus OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07
    Anderenfalls kann er sich nach Treu und Glauben nicht auf Leistungsfreiheit wegen einer Aufklärungsobliegenheitsverletzung berufen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 607, 608 m.w.N.; OLG Hamm, VersR 1996, 53).
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH stellt das Verlassen der Unfallstelle nur aber auch stets eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird (BGH, NJW-RR 2000, 553, 554; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 7 Rn. 97; Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O., § 7 AKB Rn. 17, jeweils m.w.N.; a.A. wohl OLG Hamm, VersR 1987, 1083).
  • OLG Hamm, 20.05.1986 - 20 W 66/85

    Verlassen des Unfallortes; Verletzung der Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH stellt das Verlassen der Unfallstelle nur aber auch stets eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird (BGH, NJW-RR 2000, 553, 554; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 7 Rn. 97; Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O., § 7 AKB Rn. 17, jeweils m.w.N.; a.A. wohl OLG Hamm, VersR 1987, 1083).
  • OLG Hamm, 08.02.1995 - 20 U 236/94

    Leistungfreiheit; Nachfrage; Offenlassen von Fragen

    Auszug aus OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07
    Anderenfalls kann er sich nach Treu und Glauben nicht auf Leistungsfreiheit wegen einer Aufklärungsobliegenheitsverletzung berufen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 607, 608 m.w.N.; OLG Hamm, VersR 1996, 53).
  • KG, 15.07.2014 - 6 U 197/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Verlassen des

    Auch ist eine Beihilfe durch Unterlassen dann nicht gegeben, wenn sich - wie hier - der Fahrer des Unfallwagens nach dem Unfall zu Fuß vom Unfallort entfernt (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 2.10.2007 - 3 U 27/07 - OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369).
  • OLG Celle, 02.12.2021 - 8 U 58/21

    Höhe des Schadens in der Fahrzeugversicherung bei Feststellung des Fahrzeugwertes

    Soweit sich die Beklagte auf eine ständige Rechtsprechung des Inhalts beruft, dass die unvollständige Beantwortung von Fragen in der Schadenanzeige stets zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führe und im Bereich der Aufklärungspflichtverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalls keine Nachfrageobliegenheit des Versicherers bestehe (a.A. BGH, Urteil vom 14. November 1979 - IV ZR 41/78 , VersR 1980, 159 , juris Rn. 22; OLG Bremen, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 3 U 27/07 , VersR 2007, 1692 , juris Rn. 23; OLG Hamm, Urteil vom 8. Februar 1995 - 20 U 236/94 , VersR 1996, 93 , juris Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 21. Januar 1997 - 9 U 65/96 , VersR 1997, 962 , juris Rn. 13), kann diese Frage im hier zu entscheidenden Einzelfall letztlich offenbleiben.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.11.2007 - 3 U 27/07   

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https://dejure.org/2007,12463
OLG Brandenburg, 14.11.2007 - 3 U 27/07 (https://dejure.org/2007,12463)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2007 - 3 U 27/07 (https://dejure.org/2007,12463)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2007 - 3 U 27/07 (https://dejure.org/2007,12463)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Pachtbestandteile; Wirksames Zustandekommen einer Stundungsvereinbarung über eine Pachtforderung; Merkmal der erforderlichen Anfangswahrscheinlichkeit im Rahmen einer Vernehmung von Amts wegen gemäß § 448 Zivilprozessordnung (ZPO); ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 387; ; BGB § ... 536a Abs. 2; ; BGB § 536a Abs. 2 Satz 1b); ; BGB § 536c Abs. 2; ; BGB § 536c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; BGB § 581 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 141 Abs. 1; ; ZPO § 447; ; ZPO § 448; ; ZPO § 533; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Einwendungen gegen Pachtvertrag - Erforderlichkeit der Mahnung des Vermieters / Verpächters zur Mangelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzug des Vermieters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mängelanzeige - Wer trägt die Beweislast?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Zugang einer Mängelanzeige

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.2001 - XII ZR 142/99

    Anzeigepflicht des Mieters bei Unmöglichkeit des Gebrauchs der Mietsache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2007 - 3 U 27/07
    Darlegungs- und beweisbelastet für die Erfüllung ihrer Anzeigepflicht sind, wie im Termin erörtert, die Beklagten als Mieter (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2001 - XII ZR 142/99, juris Tz. 19 m.w.N.; Schilling, in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 536c Rn. 14).
  • BGH, 05.12.2012 - VIII ZR 74/12

    Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislast des Vermieters für ein Verletzung der

    Während das Oberlandesgericht Brandenburg - dem Urteil des XII. Zivilsenats vom 14. November 2001 (XII ZR 142/99, aaO) folgend - dem Mieter im Rahmen des Ausschlusstatbestands des § 536c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung seiner Anzeigepflicht aufbürdet (Urteil vom 14. November 2007 - 3 U 27/07, juris Rn. 22), hält das Oberlandesgericht Düsseldorf im Einklang mit der Senatsentscheidung vom 17. Dezember 1986 (VIII ZR 279/85, aaO) bei beiden Tatbeständen des § 545 Abs. 2 BGB aF (heute § 536c Abs. 2 BGB) den Vermieter für sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen, also auch für die Verletzung der Anzeigepflicht, für darlegungs- und beweisbelastet (ZMR 2003, 21, 22).
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Rechtsprechung
   SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07   

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https://dejure.org/2008,13713
SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07 (https://dejure.org/2008,13713)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 29.07.2008 - S 3 U 27/07 (https://dejure.org/2008,13713)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - S 3 U 27/07 (https://dejure.org/2008,13713)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung durch eine Berufsgenossenschaft bei einer nicht i.R. einer versicherten Tätigkeit eingetretenen Verletzung

  • hessen.de

    Snowmobil-Fahrt in Lappland nicht unfallversichert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Snowmobil-Fahrt in Lappland

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfälle und Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Snowmobil-Fahrt in Lappland nicht unfallversichert - Belohnungsreise stellt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07
    Die Veranstaltung muss deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens - bei Großbetrieben mindestens allen Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen werden (s u. a. BSGE 1, 179, 182; 17, 280, 281 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21, 40; § 539 Nr. 54; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, 12. Aufl., § 8 RdNr. 118 ff m. w. N.).

    Es reicht nicht aus, dass allen Beschäftigten einer ausgewählten Gruppe die Teilnahme an einer für sie und nicht für alle Beschäftigten des Unternehmens oder Unternehmensteils ausgerichteten Veranstaltung offen steht (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).

    Ebenso wie die Pflege gesellschaftlicher Beziehungen, auch wenn sie für das Unternehmen wertvoll ist, nicht schon deshalb unter Versicherungsschutz steht, ist die Pflege der persönlichen Beziehungen zur Unternehmensleitung und unter den Beschäftigten trotz günstiger Auswirkungen auf die Arbeit im Unternehmen außerhalb der in den Versicherungsschutz einbezogenen Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).

    Auch wenn es sich bei der Teilnehmergruppe vorliegend nicht - wie in den vom BSG in den Jahren 1994 (BSG vom 25.08.1994, SozR 3-2200 § 548 Nr. 21), 1995 (BSG vom 16.03.1995, NJW 1995, 3340-3342) und 1996 (BSG vom 14.11.1996, Die Beiträge 1997, 178-184) klar abgelehnten Arbeitsunfällen - um eine strenge Auswahl der "Besten" oder "Gewinner" des Geschäftsjahres handelte, so stand die Lapplandreise nach den eindeutigen Angaben der Arbeitgeberin der Klägerin weder den Auszubildenden in den ersten beiden Ausbildungsjahren noch Mitarbeitern zu, die noch keine 6 Monate dem Betrieb angehörten.

    Es steht jedem Unternehmen zwar frei, seine Mitarbeiter durch derartige Veranstaltungen zu höheren Leistungen anzuspornen oder stärker an das Unternehmen zu binden; das Unternehmen hat es jedoch nicht in der Hand, den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz auf sonst unversicherte Tatbestände auszuweiten, und zwar auch dann nicht, wenn hierdurch die persönliche Verbundenheit einer Gruppe von Beschäftigten mit dem Betrieb gestärkt würde (so schon BSG vom 25.08.1994, a. a. O.).

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
    Auszug aus SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07
    Die Veranstaltung ist von der Autorität der Unternehmensleitung auch zu einer Zeit getragen, in der sie nicht selbst anwesend ist, z. B. der Betriebsrat die Veranstaltung leitet und dabei zugleich für das Unternehmen handelt (BSGE 7, 249, 253).

    Zwar ist ein Teilnahmezwang unserer heutigen Rechtsordnung fremd (BSGE a. a. O.; 7, 249, 252; BSG SozR Nr. 24 zu § 548 RVO), jedoch wird eine bestimmte Mindestbeteiligung zu fordern sein, um noch tatsächlich von einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ausgehen zu können, die den beabsichtigten Zweck erreichen kann (BSGE 7, 249, 252).

    Das BSG hat eine Teilnahme von drei bis fünfzehn Personen, am Unfalltag drei Personen, von 150 Betriebsangehörigen als eindeutiges Missverhältnis bezeichnet (BSG SozR Nr. 25 zu § 542 RVO aF), bei einer Beteiligungsquote von 26, 5 bzw. 40 v. H. hatte es keine Bedenken gegen eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung (BSGE 7, 249, 252 f bzw. SozR Nr. 24 zu § 548 RVO).

    Ebenso ist der Zeitpunkt der Gemeinschaftsveranstaltung für den Versicherungsschutz unerheblich, sie kann deshalb auch, wie im vorliegenden Fall, außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit an einem verlängerten Wochenende stattfinden (BSGE 7, 249, 253).

    Eine Beteiligung von 124 Mitarbeitern bei 183 geladenen Personen ist - ohne auf eine bestimmte Mindestbeteiligungsquote abzustellen - in jedem Fall ausreichend (vgl. auch BSGE 7, 249, 252 f. bzw. SozR Nr. 24 zu § 548 RVO).

  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 15/60
    Auszug aus SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07
    Die Veranstaltung muss deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens - bei Großbetrieben mindestens allen Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen werden (s u. a. BSGE 1, 179, 182; 17, 280, 281 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21, 40; § 539 Nr. 54; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, 12. Aufl., § 8 RdNr. 118 ff m. w. N.).

    Stehen Freizeit, Unterhaltung oder Erholung im Vordergrund, fehlt es an einem wesentlichen betrieblichen Zusammenhang (BSGE 17, 280, 282 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO aF; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21 m. w. N.).

    Das Interesse der Unternehmensleitung, dass sich aus solchen Veranstaltungen wahrscheinlich auch eine Motivation zu Leistungssteigerungen ergibt, reicht nicht aus, für solche Betätigungen den rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit herzustellen (s. BSGE 17, 280, 282).

  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes -

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07
    Stehen Freizeit, Unterhaltung oder Erholung im Vordergrund, fehlt es an einem wesentlichen betrieblichen Zusammenhang (BSGE 17, 280, 282 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO aF; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21 m. w. N.).

    Es steht jedem Unternehmen zwar frei, seine Mitarbeiter z. B. durch "Incentive-Reisen" zu höheren Leistungen anzuspornen; das Unternehmen hat es jedoch nicht in der Hand, den gesetzlichen UV-Schutz auf sonst unversicherte Tatbestände auszuweiten, und zwar auch dann nicht, wenn hierdurch die persönliche Verbundenheit einer Gruppe von Beschäftigten mit dem Unternehmen gestärkt würde (s. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21).

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 25/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen mit

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07
    Dies werden oft Verrichtungen sein, die sonst mit der betrieblichen Tätigkeit nicht im unmittelbaren, inneren Zusammenhang stehen, z. B. Tanzen beim Betriebsfest, Spazieren gehen und Baden beim Betriebsausflug, Spiele, Theateraufführungen, Chorgesang, nicht aber rein persönlich motivierte Reitvorführungen (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 40).

    Allein wenn eine derartige Vorführung zur Unterhaltung oder Belustigung aller übrigen Teilnehmer als Teil der Gemeinschaftsveranstaltung vorgesehen oder üblich war, kann sie als der Gemeinschaftspflege dienend in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehend beurteilt werden (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 40).

  • BSG, 16.03.1995 - 2 RU 17/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Incentive-Reise

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07
    Auch wenn es sich bei der Teilnehmergruppe vorliegend nicht - wie in den vom BSG in den Jahren 1994 (BSG vom 25.08.1994, SozR 3-2200 § 548 Nr. 21), 1995 (BSG vom 16.03.1995, NJW 1995, 3340-3342) und 1996 (BSG vom 14.11.1996, Die Beiträge 1997, 178-184) klar abgelehnten Arbeitsunfällen - um eine strenge Auswahl der "Besten" oder "Gewinner" des Geschäftsjahres handelte, so stand die Lapplandreise nach den eindeutigen Angaben der Arbeitgeberin der Klägerin weder den Auszubildenden in den ersten beiden Ausbildungsjahren noch Mitarbeitern zu, die noch keine 6 Monate dem Betrieb angehörten.
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (so schon BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R

    Unfallversicherungsschutz bei einer Betriebsratsfeier

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07
    Veranstalter - im Auftrag der Unternehmensleitung - kann auch der Betriebsrat (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 54) oder eine Gruppe bzw. einzelne Beschäftigte des Unternehmens sein.
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07
    Für die Beurteilung, ob eine Veranstaltung diese Voraussetzungen erfüllt, ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der von Folgendem auszugehen ist (vgl. BSG vom 09.12.2003, NZS 2004, 599-602):.
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (so schon BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

  • BSG, 28.08.1968 - 2 RU 68/68
  • BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
  • BSG, 26.04.1977 - 8 RU 2/77

    Unfallversicherungsschutz - Gemeinschaftsveranstaltung - Kleinbetrieb - Teilnahme

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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 16.02.2010 - L 3 U 27/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21194
LSG Hamburg, 16.02.2010 - L 3 U 27/07 (https://dejure.org/2010,21194)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2010 - L 3 U 27/07 (https://dejure.org/2010,21194)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - L 3 U 27/07 (https://dejure.org/2010,21194)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.02.2010 - L 3 U 27/07
    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersätzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - und - B 2 U 40/05 R-, zitiert nach juris).

    Jedoch gibt es im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexen Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, aaO).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.02.2010 - L 3 U 27/07
    Nach der im Sozialrecht anzuwendenden Theorie der wesentlichen Bedingung werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.02.2010 - L 3 U 27/07
    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersätzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - und - B 2 U 40/05 R-, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 14 U 237/16
    Einen rechtlich wesentlichen Zusammenhang zwischen einem Unfallereignis und einem Gesundheitserstschaden in Form eines Muskelfaserrisses haben zudem das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 6. Juni 2007 - Az.: L 17 U 47/05 - Lossprinten zum Erlaufen eines Stoppballs beim versicherten Betriebssport-Tennis), das Landessozialgericht Berlin (Urteil vom 23. März 2004 - Az.: L 2 U 52/03 - Muskelfaserriss beim Betreten der Treppe eines Geschäfts), das Landessozialgericht Hamburg (Urteil vom 16. Februar 2010 - Az.: L 3 U 27/07 - Muskelfaserriss beim Einsteigen in ein Flugzeug - zitiert jeweils nach juris) anerkannt.
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Rechtsprechung
   SG Marburg, 20.06.2008 - S 3 U 27/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,67708
SG Marburg, 20.06.2008 - S 3 U 27/07 (https://dejure.org/2008,67708)
SG Marburg, Entscheidung vom 20.06.2008 - S 3 U 27/07 (https://dejure.org/2008,67708)
SG Marburg, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - S 3 U 27/07 (https://dejure.org/2008,67708)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.11.2007 - 3 U 27/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,62701
OLG Oldenburg, 16.11.2007 - 3 U 27/07 (https://dejure.org/2007,62701)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.11.2007 - 3 U 27/07 (https://dejure.org/2007,62701)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. November 2007 - 3 U 27/07 (https://dejure.org/2007,62701)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Sicherheitsvorschriften in der Leitungswasserversicherung

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