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   OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06   

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https://dejure.org/2007,37488
OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06 (https://dejure.org/2007,37488)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.05.2007 - 3 U 271/06 (https://dejure.org/2007,37488)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 3 U 271/06 (https://dejure.org/2007,37488)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
    Auch wenn der Beklagte den Kreditvertrag am 27. November 1997 bei sich zu Hause unterzeichnet hat, ist er hierdurch nicht in eine Lage gebracht worden, in der er in seiner Entschließungsfreiheit, den ihm angebotenen Vertrag zu schließen, oder davon Abstand zu nehmen, beeinträchtigt war (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05 , Umdruck Seite 7 Rn. 14).

    Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls ( BGH Urt.v. 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05 , Umdruck S. 7 Rn. 14).

    Die Rechtslage ist bei einem verbundenen Geschäft i.S.v. § 9 VerbrKrG nicht anders zu beurteilen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05 , Umdruck S. 11 f., Rn. 19 f.).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
    (aa) Der Verbraucher kann im Rahmen des § 9 Abs. 3 VerbrKrG Ansprüche gegen Gründungsgesellschafter, Fondsinitiatoren, maßgebliche Betreiber, Manager und Prospektherausgeber dem Partner des verbundenen Geschäfts nicht entgegenhalten ( BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05 , WM 2006, 1066, 1070; zuletzt Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05 , Umdruck S. 12 Rn. 22).

    Aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich auch, dass der Darlehensnehmer im Falle des verbundenen Geschäfts und einer arglistigen Täuschung durch den Vermittler der Fondsbeteiligung auch den Darlehensvertrag gem. § 123 BGB anfechten kann, wenn die Täuschung auch für dessen Abschluss kausal war ( BGH, Urt.v. 25. April 2006 - XI ZR 106/05 , Umdruck S. 16 Rn. 29).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
    Dementsprechend hat auch der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Bezug auf die oben genannte Entscheidung des II. Zivilsenats - obiter dictum - angemerkt, es sei zweifelhaft, dass § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG einen Zusatz zu der Widerrufsbelehrung verbieten solle, der zutreffend auf die Widerrufserstreckung im Falle eines verbundenen Geschäfts hinweise ( BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04 , Umdruck S. 17).

    Eine wirtschaftliche Einheit im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG wird unwiderleglich vermutet, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus die Bank um Finanzierung seines Anlagegeschäfts ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereiterklärt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04 , Umdruck Rn. 14).

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
    einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken ( BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - I ZR 55/00 , NJW 2002, 3369 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 16).

    Das sieht nunmehr § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB ausdrücklich vor (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002, a.a.O., Rn. 16).

  • EuGH, 22.04.1999 - C-423/97

    Travel Vac

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
    Nichts anderes ergibt sich auch aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (= EuGH) vom 25. Oktober 2005 (C-229/04 "Crailsheimer Volksbank", hier zitiert nach Juris) oder 22. April 1999 ( C-423/97 , abgedruckt u.a. in EuZW 1999, 377 ff. [EuGH 22.04.1999 - C 423/97] ).

    Der EuGH befasst sich in diesen Entscheidungen nur mit den Fragen, ob die Anwendung von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 85/577/EWG eine Beeinflussung oder Manipulation der Verbraucher durch den Gewerbetreibenden voraussetzt ( EuZW 1999, 377, 379 [EuGH 22.04.1999 - C 423/97] ) bzw. ob es darauf ankommt, dass der Gewerbetreibende (etwa die Bank) weiß, dass das Geschäft in einer Haustürsituation abgeschlossen wurde (EuGH, Urt.v. 25. Oktober 2005, hier zitiert nach Juris Rn. 41 ff.).

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
    Ein solcher Vertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind ( BGH, Urteil vom 11. September 2003 - III ZR 381/02 , NJW-RR 2003, 1690).
  • BGH, 12.05.2005 - III ZR 413/04

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages mit einem Anlageberater

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
    Fehlende Sachkunde muss der Anlagevermittler dem Vertragspartner dabei offen legen ( BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - III ZR 413/04 , ZIP 2005, 1082 ff. - hier zitiert nach Juris Rn. 13).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
    Bei Anlagemodellen wie dem Vorliegenden ist der Prospekt grundsätzlich sogar die wichtigste Informationsquelle ( BGHZ 158, 110, 120 f. hier zitiert nach Juris Rn. 37).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
    Zwar hat der - zwischenzeitlich nicht mehr für die kreditfinanzierten Fondsimmobilien zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eine Belehrung mit einer entsprechenden Formulierung für unwirksam gehalten ( BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 385/02 , WM 2004, 1527, 1528, hier zitiert nach Juris Rn. 15).
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
    Die Aushändigung des Verkaufsprospekts ist eines von mehreren Mitteln, die dem Aufklärungspflichtigen helfen, sich seiner Pflicht zur Information zu entledigen ( BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - III ZR 205/05 , Umdruck Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 23.11.2004 - 6 U 82/03

    Widerruf einer Willenserklärung nach dem Haustürgeschäftewiderrufsgesetz bei

  • BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05

    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung;

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts

  • OLG Hamm, 20.02.2008 - 31 U 51/07

    Zur Anrechnung gezogener Steuervorteile im Rahmen des Vorteilsausgleichs bei der

    Soweit die Beklagte im Einklang mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 02.05.2007 (Az.: 3 U 271/06, S. 12 f der Urteilsausfertigung) meint, die Belehrung führe im Ergebnis zu einer Begünstigung des Verbrauchers, lässt dies die Unrichtigkeit der erteilten Belehrung nach damals geltendem Recht nicht entfallen.

    In jedem Fall fehlt es an einem Verschulden der Beklagten, weil die Frage der Ordnungsgemäßheit der von der Beklagten verwendeten Widerrufsbelehrung höchstrichterlich noch nicht geklärt ist und das OLG Celle (Urteil vom 02.05.2007 3 U 271/06) diese bejaht.

    Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 02.05.2007(3 U 271/06) die Formulierung in der Widerrufsbelehrung der Beklagten, dass der Lauf der Frist erst mit Aushändigung der Belehrung, nicht jedoch vor Erhalt einer gegengezeichneten Ausfertigung des Darlehensvertrages beginne, für gesetzeskonform erachtet.

  • OLG Hamm, 18.06.2008 - 31 U 313/06

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Angabe des Gesamtbetrags in einem Kreditvertrag;

    Soweit die Beklagte im Einklang mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 02.05.2007 (Az.: 3 U 271/06, S. 12 f der Urteilsausfertigung) meint, die Belehrung führe im Ergebnis zu einer Begünstigung des Verbrauchers, lässt dies die Unrichtigkeit der erteilten Belehrung nach damals geltendem Recht nicht entfallen.

    Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 02.05.2007(3 U 271/06) die Formulierung in der Widerrufsbelehrung der Beklagten, dass der Lauf der Frist erst mit Aushändigung der Belehrung, nicht jedoch vor Erhalt einer gegengezeichneten Ausfertigung des Darlehensvertrages beginne, für gesetzeskonform erachtet.

  • OLG Hamm, 07.01.2008 - 31 U 391/06

    Widerruf eines darlehensfinanzierten Fondsbeitritts nach dem HWiG - Ausnutzung

    Soweit die Beklagte ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 02.05.2007 (Az.: 3 U 271/06, S. 12 f. UA) vorlegt, in welchem dieses die Auffassung vertritt, die Belehrung führe im Ergebnis lediglich zu einer Begünstigung des Verbrauchers, lässt dies die Unrichtigkeit der erteilten Belehrung nach damals geltendem Recht gleichfalls nicht entfallen.

    Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 02.05.2007, Az.: 3 U 271/06, die Formulierung in der Widerrufsbelehrung der Beklagten, dass der Lauf der Frist erst mit Aushändigung der Belehrung, nicht jedoch vor Erhalt einer gegengezeichneten Ausfertigung des Darlehensvertrages beginne, für gesetzeskonform erachtet.

  • OLG Hamm, 12.12.2007 - 31 U 359/06

    Widerruf eines Darlehensvertrages zum Erwerb von Fondsanteilen nach dem HWiG -

    Soweit die Beklagte im Einklang mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 02.05.2007 (Az.: 3 U 271/06, S. 12 f. UA) meint, die Belehrung führe im Ergebnis zu einer Begünstigung des Verbrauchers, lässt dies die Unrichtigkeit der erteilten Belehrung nach damals geltendem Recht nicht entfallen.

    Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 02.05.2007, Az.: 3 U 271/06, die Formulierung in der Widerrufsbelehrung der Beklagten, dass der Lauf der Frist erst mit Aushändigung der Belehrung, nicht jedoch vor Erhalt einer gegengezeichneten Ausfertigung des Darlehensvertrages beginne, für gesetzeskonform erachtet.

  • OLG Karlsruhe, 28.09.2007 - 4 U 70/06

    Darlehensvertrag in einer Haustürsituation: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    fff) Das OLG Celle (Urteil vom 02.05.2007 - 3 U 271/06 -) hat zu einer gleichlautenden Formulierung hinsichtlich des Fristbeginns in einer Widerrufsbelehrung eine abweichende Rechtsauffassung vertreten.
  • KG, 09.11.2007 - 13 U 27/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Wirksamkeit einer

    Im Gegenteil liegen zahlreiche Entscheidungen vor, die einen Zusatz mit der hier in Rede stehenden Formulierung für zulässig halten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. Mai 2007 - 3 U 271/06 -, sowie bereits Urteil vom 9. August 2006 - 3 U 112/06 - OLGR 2007, 143; Kammergericht, Urteil vom 24. August 2007 - 3 U 27/06 - Urteil vom 24. April 2007 - 4 U 45/06 - Urteil vom 6. Juni 2007 - 24 U 5/07; OLG Stuttgart, Hinweisverfügung vom 2. Mai 2007 - 6 U 95/07; zuvor bereits OLG Stuttgart OLGR 2004, 202).
  • SG Koblenz, 04.05.2009 - S 7 U 266/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kostenprivileg gem § 183 SGG

    Auch das LSG Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil vom 17.04.2007 - L 3 U 271/06 festgestellt, dass für eine einschränkende Auslegung des § 183 Satz 1 SGG kein Bedürfnis bestehe.
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