Rechtsprechung
OLG Hamburg, 03.04.2008 - 3 U 282/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Unter falschem Namen - Das Herantreten an Mitarbeiter eines Mitbewerbers unter falschenNamen und das dabei erfolgende Fragen nach Informationen über Preise neuer Geräte undnach weiteren Einzelheiten stellt nicht in jedem Fall einen Wettbewerbsverstoß dar.
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs hinsichtlich des Herantretens im falschen Namen unter Vorspiegelung einer Erwerbsabsicht; Möglichkeit der Einordnung des Herantretens unter falschem Namen als Wettbewerbsverstoß; Anforderungen an den ...
- kanzlei.biz
Produktnachfragen eines Wettbewerbers unter falschem Namen
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 1; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 17; ; ZPO § 253
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Bestimmtheit des Unterlassungsantrags in Wettbewerbssachen - telefonische Kontaktaufnahme im falschen Namen ist nicht zwingend wettbewerbswidrig - Kein grundsätzlicher Verstoß gegen §§ 3 , 4 Nr. 1 UWG durch Handeln unter fremden Namen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wb-law.de (Kurzinformation)
Produktanfragen bei Konkurrenten unter falschem Namen müssen nicht immer rechtswidrig sein
- dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)
Produktanfragen unter falschem Namen durch Mitbewerber nicht immer rechtswidrig
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Produktanfragen bei Konkurrenten unter falschem Namen müssen nicht immer rechtswidrig sein
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Produktanfragen unter falschem Namen durch Mitbewerber nicht immer rechtswidrig
Besprechungen u.ä.
- dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)
Produktanfragen unter falschem Namen durch Mitbewerber nicht immer rechtswidrig
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.11.2006 - 312 O 281/06
- OLG Hamburg, 03.04.2008 - 3 U 282/06
Papierfundstellen
- MMR 2008, 855 (Ls.)
- MIR 2008, Dok. 269
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59
Gründerbildnis
Auszug aus OLG Hamburg, 03.04.2008 - 3 U 282/06
Eine solche Verbotsbestimmung wird daher von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Recht als zu unbestimmt angesehen und führt zur Unzulässigkeit des Unterlassungsantrages (vgl. für das "Eindruckerwecken": BGH GRUR 1962, 310 - Gründerbildnis). - BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02
Ansprechen in der Öffentlichkeit II
Auszug aus OLG Hamburg, 03.04.2008 - 3 U 282/06
Ein Unterlassungsanspruch ist unbegründet, wenn er - wie im Klageantrag zu 1.) geschehen - durch die Verallgemeinerung auch wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Verhaltensweisen einbezieht (BGH GRUR 2005, 443 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II m. w. Nw.). - OLG Saarbrücken, 02.08.2000 - 1 U 1086/99
Preisspionage durch Testkäufe
Auszug aus OLG Hamburg, 03.04.2008 - 3 U 282/06
(c) Der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des OLG Saarbrücken (GRUR 2001, 175) zu § 1 UWG a. F. ist das Schrifttum zu Recht nicht gefolgt. - BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03
Prostitutionswerbung und Jugendschutz
Auszug aus OLG Hamburg, 03.04.2008 - 3 U 282/06
Das setzt aber voraus, dass das angegriffene Verhalten mit einem den Beispielstatbeständen des § 4 UWG entsprechendem Unwertgehalt den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel zuwiderläuft (BGH GRUR 2006, 1042 - Kontaktanzeigen m. w. Nw.). - BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04
Regenwaldprojekt II
Auszug aus OLG Hamburg, 03.04.2008 - 3 U 282/06
Diese speziellen Regelungen würden bei einer aus § 4 Nr. 1 UWG hergeleiteten allgemeinen Informationspflicht unterlaufen (BGH GRUR 2007, 251 - Regenwaldprojekt II m. w. Nw.).