Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.12.2013 - 3 U 29/13   

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https://dejure.org/2013,40775
OLG Schleswig, 10.12.2013 - 3 U 29/13 (https://dejure.org/2013,40775)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.12.2013 - 3 U 29/13 (https://dejure.org/2013,40775)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 3 U 29/13 (https://dejure.org/2013,40775)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 516 Abs 1 BGB, § 2325 Abs 1 BGB
    Pflichtteilsergänzung: Voraussetzung für das Vorliegen einer unbenannten Zuwendung des alleinverdienenden Ehepartners beim gemeinsamen Kauf eines Eigenheims; Rückgriff auf den Halbteilungsgrundsatz des Zugewinnausgleichs; Verzugseintritt im Falle eines betragsmäßig ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs durch einen Ehepartner allein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 516, 2325 BGB
    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs durch einen Ehepartner allein

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei alleiniger Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alleinfinanzierung einer Immobilie kann unbenannte Zuwendung an nichtverdienenden Ehepartner darstellen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alleinfinanzierung einer Immobilie kann unbenannte Zuwendung an nichtverdienenden Ehepartner darstellen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsrecht - gemeinsamer Grundstückskauf bei Alleinfinanzierung durch den verdienenden Ehegatten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schenkung des Erblassers an die Ehefrau? Pflichtteilsergänzungsanspruch!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzungspflichtige Schenkung bei Finanzierung eines gemeinsamen Hauserwerbs durch einen Ehepartner allein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Pflichtteil wird immer gefährlicher

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Finanzierung des Familienheims durch einen Ehepartner löst Pflichtteilsanspruch aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schenkung im Sinne von § 2325 BGB

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsrecht - gemeinsamer Grundstückskauf bei Alleinfinanzierung durch den verdienenden Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1740
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 3 U 29/13
    Indes hat der BGH in dem grundliegenden Urteil vom 27. November 1991, IV ZR 164/90, NJW 1992, 564 ff, entschieden, dass die sogenannte unbenannte Zuwendung unter Ehegatten im Erbrecht trotz Fehlens des subjektiven Elementes grundsätzlich wie eine Schenkung zu behandeln ist, sie also insbesondere auch der Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB nicht entzogen ist.

    Insoweit sei zu berücksichtigen, dass Erwerb und Abbezahlung des Eigenheimes ein wichtiger Teil der gemeinsamen ehelichen Lebensleistung sei und dieser Teil dann auch später den etwaigen Ansprüchen der Kinder aus § 2325 BGB standhalten müsse (etwa Langenfeld, NJW 1994, 2133, 2135; Klingelhöffer, NJW 1993, 1097, 1100; Worm, RNotZ 2003, 535, 541; Morhard, NJW 1987, 1734; Kues, FamRZ 1992, 924, 925 f).

    Betrachtet man die oben aufgezeigte, vielfach diskutierte Fallgruppe, wo Eheleute gemeinsam Miteigentum am Familiengrundstück erwerben und die Kaufpreis- sowie Finanzierungskosten in der Folge ausschließlich von dem alleinverdienenden Ehemann aufgebracht werden, so geht die Literatur in solchen Fällen durchweg davon aus, dass die Zuwendung des Ehemannes in der auf die Ehefrau eingetragenen Miteigentumshälfte besteht (so Riedel in Damrau a.a.O., § 2325 Rn. 59; Kues in FamRZ 1992, 924 f; Jäger spricht in DNotZ 1991, 431 f von einer gegenständlichen Zuwendung, die in der Verschaffung von Eigentum am Familienheim-Grundstück zum hälftigen Miteigentum durch alleinige Übernahme der Kaufpreiszahlung liege; vgl. ähnlich auch Worm, RNotZ 2003, 535, 541; Klingelhöffer NJW 1993, 1097, 1100; Pawlytta a.a.O., Rn. 53, 55).

  • OLG Schleswig, 16.02.2010 - 3 U 39/09

    Behandlung einer unbenannten ehebedingten Zuwendung im Rahmen der

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 3 U 29/13
    Auch unter Berücksichtigung der Senatsentscheidung vom 16. Februar 2010 in ZEV 2010, 369 unterliege die Beklagte erkennbar irrigen Vorstellungen von mitarbeitenden Ehefrauen.

    Was die Zuwendung mit dem Zweck des Aufbaus einer angemessenen Altersvorsorge angeht, hat gerade der Senat (in ZEV 2010, 369 ff; Besprechung dieser Entscheidung etwa von Herrler in MittBayNot 2011, 150 ff) ausgeführt, dass eine solche Zuwendung selbst dann nicht ergänzungspflichtig ist, wenn sie unterhaltsrechtlich nicht geschuldet wird.

  • OLG Bamberg, 20.11.1996 - 7 UF 95/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 3 U 29/13
    Es ist anerkannt, dass im Falle eines Pflichtteilsanspruches auch ein betragsmäßig unbestimmter Anspruch, wenn er im Wege einer sogenannten Stufenmahnung geltend gemacht wird, ausreicht, um Verzug zu begründen (BGHZ 80, 277 Leitsatz 1; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 1367; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl. 2013, § 286 Rn. 19).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 3 U 29/13
    Indes trägt die Rechtsprechung häufig bestehenden Beweisschwierigkeiten des Pflichtteilsberechtigten in diesem Bereich dadurch Rechnung, dass es zunächst Sache des über die erforderlichen Kenntnisse verfügenden Anspruchsgegners ist, die für die Begründung der Gegenleistung maßgeblichen Tatsachen im Wege des substantiierten Bestreitens der Unentgeltlichkeit vorzutragen (BGH NJW-RR 1996, 705 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 22.06.2016 - 17 U 360/16
    Ehebedingte Zuwendungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (regelmäßig) als Schenkung im Rahmen des § 2325 BGB zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 27.11.1991 - IV ZR 164/90 - BGHZ 116, 167; ferner OLG Schleswig FamRZ 2014, 1740).
  • LG Konstanz, 30.08.2016 - Me 4 O 453/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Abkömmlings: Auszahlung einer

    Eine ergänzungspflichtige unbenannte Zuwendung liegt demgemäß dann nicht vor, wenn die Zuwendung sich im konkreten Fall als - auch nachträgliche - Vergütung für langjährige Dienste darstellt, wenn sie unterhaltsrechtlich geschuldet ist, oder der angemessenen Alterssicherung dient, oder wenn im Einzelfall eine adäquate Gegenleistung festgestellt werden kann (Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 10.12.2013, 3 U 29/13).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,68236
LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13 (https://dejure.org/2017,68236)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2017 - L 3 U 29/13 (https://dejure.org/2017,68236)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2017 - L 3 U 29/13 (https://dejure.org/2017,68236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Berufungsgericht -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    § 160 Abs. 2 SGB VII trifft nach der Rechtsprechung des BSG eine Sonderregelung (BSG v. 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R in juris, Rn. 23f.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG handelt es sich bei dieser Norm um eine Spezialregelung zu den §§ 44 f SGB X. Danach trifft § 160 Abs. 2 SGB VII eine von § 44 SGB X abweichende Regelung, wenn der Unternehmer seinen Mitteilungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder unrichtig bzw. unvollständig nachgekommen ist (BSG v. 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R in juris, Rn. 23f.).

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    Sie sollen einerseits Beitragsausfälle verhindern helfen, andererseits die Versicherungsträger davor bewahren, dass aus der Annahme von Beiträgen für nicht versicherungspflichtige Personen Leistungsansprüche entstehen (BSG v. 29.07.2003 - B 12 Al 1/02 R in juris).

    Eine materielle Bindungswirkung kann sich lediglich dann und insoweit ergeben, als Versicherungs- und/oder Beitragspflicht (und Beitragshöhe) im Rahmen der Prüfung personenbezogen für bestimmte Zeiträume durch gesonderten Verwaltungsakt festgestellt wurden (BSG, Beschluss vom 17. März 2017 - B 12 R 44/16 B -, juris BSG v. 29.07.2003 - B 12 Al 1/02 R in juris).

  • BSG, 17.03.2017 - B 12 R 44/16 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Gesellschafter-Geschäftsführer;

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    So ist ohne Belang, dass es bei Betriebsprüfungen zunächst keine Beanstandungen gab, sich später jedoch herausstellte, dass die Versicherungs- und/oder Beitragspflicht von Mitarbeitern vom geprüften Arbeitgeber schon im Prüfzeitraum unzutreffend beurteilt wurden, dieses im Rahmen der Betriebsprüfung aber nicht aufgefallen war (BSG, Beschluss vom 17. März 2017 - B 12 R 44/16 B -, juris).

    Eine materielle Bindungswirkung kann sich lediglich dann und insoweit ergeben, als Versicherungs- und/oder Beitragspflicht (und Beitragshöhe) im Rahmen der Prüfung personenbezogen für bestimmte Zeiträume durch gesonderten Verwaltungsakt festgestellt wurden (BSG, Beschluss vom 17. März 2017 - B 12 R 44/16 B -, juris BSG v. 29.07.2003 - B 12 Al 1/02 R in juris).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    Derartige Betriebsprüfungen bezwecken nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen bzw. zu entlasten (BSG vom 17.04.2004 - B 12 KR 10/02 R, BSG vom 30.11.1978 - B 12 RG 6/76, jeweils in juris).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    Soweit sich das versicherte Unternehmen zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts eines Dritten bedient, haftet es uneingeschränkt - wie im Zivilrecht - für ein Verschulden des so genannten Erfüllungsgehilfen (Anwendung der aus § 166 Abs. 1 und § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches folgenden allgemeinen Rechtsgedanken im Sozialrecht (vgl. BSG v. 22.10.1968 - 9 RV 418/65 in SozR Nr. 24 zu § 47 VerwVG; v. 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R in SozR 4-1500 § 95 Nr. 1)).
  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R

    Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    Voraussetzung hierfür sind eine Pflichtverletzung, die dem Sozialversicherungsträger zuzurechnen ist, ein hieraus folgender sozialrechtlicher Nachteil oder Schaden beim Berechtigten und die Vornahme einer Amtshandlung zur Wiederherstellung des Zustands, der ohne die Pflichtverletzung bestanden hätte (BSG v. 03.04.2014 - B 5 KR 5/13 R unter Verweis auf BSG vom 02.02.2006 - B 10 EG 9/05, jeweils in juris).
  • BSG, 22.10.1968 - 9 RV 418/65

    Haftung eines Leistungsempfängers für seinen Vertreter im Verwaltungsrecht -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    Soweit sich das versicherte Unternehmen zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts eines Dritten bedient, haftet es uneingeschränkt - wie im Zivilrecht - für ein Verschulden des so genannten Erfüllungsgehilfen (Anwendung der aus § 166 Abs. 1 und § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches folgenden allgemeinen Rechtsgedanken im Sozialrecht (vgl. BSG v. 22.10.1968 - 9 RV 418/65 in SozR Nr. 24 zu § 47 VerwVG; v. 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R in SozR 4-1500 § 95 Nr. 1)).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2013 - L 5 KR 5/13

    Direktversicherungsauszahlungen und freiwillige Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    Voraussetzung hierfür sind eine Pflichtverletzung, die dem Sozialversicherungsträger zuzurechnen ist, ein hieraus folgender sozialrechtlicher Nachteil oder Schaden beim Berechtigten und die Vornahme einer Amtshandlung zur Wiederherstellung des Zustands, der ohne die Pflichtverletzung bestanden hätte (BSG v. 03.04.2014 - B 5 KR 5/13 R unter Verweis auf BSG vom 02.02.2006 - B 10 EG 9/05, jeweils in juris).
  • LSG Hamburg, 07.07.2021 - L 2 U 22/20

    Kriterien der gefahrtariflichen Veranlagung eines Unternehmens

    Nur in den nicht von § 160 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VII erfassten Tatbeständen kommt § 160 Abs. 3 SGB VII zur Anwendung und es ist auf die allgemeinen Regelungen der §§ 44 ff. SGB X zurückzugreifen (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 54/02 R; Landessozialgericht (LSG) Hamburg, Urteil vom 15. August 2017 - L 3 U 29/13, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.03.2013 - 3 U 29/13   

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https://dejure.org/2013,80448
OLG Schleswig, 10.03.2013 - 3 U 29/13 (https://dejure.org/2013,80448)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.03.2013 - 3 U 29/13 (https://dejure.org/2013,80448)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. März 2013 - 3 U 29/13 (https://dejure.org/2013,80448)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 29/13   

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https://dejure.org/2017,96534
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 29/13 (https://dejure.org/2017,96534)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.09.2017 - L 3 U 29/13 (https://dejure.org/2017,96534)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. September 2017 - L 3 U 29/13 (https://dejure.org/2017,96534)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 29/13
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit (nicht allerdings die bloße Möglichkeit), die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 29/13
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 11.03.2014 - S 3 U 29/13   

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https://dejure.org/2014,108865
SG Lüneburg, 11.03.2014 - S 3 U 29/13 (https://dejure.org/2014,108865)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 11.03.2014 - S 3 U 29/13 (https://dejure.org/2014,108865)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 11. März 2014 - S 3 U 29/13 (https://dejure.org/2014,108865)
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