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   OLG Stuttgart, 14.04.2010 - 3 U 3/10   

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https://dejure.org/2010,17896
OLG Stuttgart, 14.04.2010 - 3 U 3/10 (https://dejure.org/2010,17896)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.04.2010 - 3 U 3/10 (https://dejure.org/2010,17896)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. April 2010 - 3 U 3/10 (https://dejure.org/2010,17896)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Haftungsverteilung bei Spurwechsel vor Verengung im Reißverschlussverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 28.11.1995 - 3 U 31/95

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein links auf die Überholspur der Autobahn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2010 - 3 U 3/10
    Nach der Rechtsprechung ist ein gegen den Auffahrenden (hier den Beklagten Ziff. 1) sprechender Erstanschein dann ausgeräumt, wenn der Vordermann (hier der Zeuge H...) in zeitlich und örtlich nahem Zusammenhang mit dem Unfall einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen hat (KG VersR 1997, 253 ; OLG Hamm VersR 1992, 624 ).

    aa) Ist - wie hier - ein zeitlich und örtlicher naher Zusammenhang zwischen einem Auffahrunfall und einem vorausgegangenen Fahrspurwechsel zu bejahen, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für eine unfallursächliche Missachtung der sich aus § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO ergebenden gesteigerten Sorgfaltspflichten durch den vorausfahrenden Spurwechsler (OLG Bremen VersR 1997, 253 ; KG VersR 2006, 563 ; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 7 StVO Rn. 17 m. w. Nachw.).

  • KG, 30.05.2005 - 12 U 82/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zweier Lkw auf Betriebsgelände

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2010 - 3 U 3/10
    aa) Ist - wie hier - ein zeitlich und örtlicher naher Zusammenhang zwischen einem Auffahrunfall und einem vorausgegangenen Fahrspurwechsel zu bejahen, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für eine unfallursächliche Missachtung der sich aus § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO ergebenden gesteigerten Sorgfaltspflichten durch den vorausfahrenden Spurwechsler (OLG Bremen VersR 1997, 253 ; KG VersR 2006, 563 ; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 7 StVO Rn. 17 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 24.04.1990 - 27 U 18/90

    Haftungsverteilung bei Kollision bei einem Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2010 - 3 U 3/10
    Nach der Rechtsprechung ist ein gegen den Auffahrenden (hier den Beklagten Ziff. 1) sprechender Erstanschein dann ausgeräumt, wenn der Vordermann (hier der Zeuge H...) in zeitlich und örtlich nahem Zusammenhang mit dem Unfall einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen hat (KG VersR 1997, 253 ; OLG Hamm VersR 1992, 624 ).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1995 - 4 U 244/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Lkw auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2010 - 3 U 3/10
    cc) Eine andere Betrachtungsweise ist durch die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung (OLG München, VersR 1968, 1148 und OLG Karlsruhe DAR 1996, 287 ) nicht geboten.
  • BGH, 13.04.1970 - III ZR 75/69

    Grundsatzentscheidung zum Streitwert in der Unfallregulierung und zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2010 - 3 U 3/10
    Darauf, was aus der Sicht des Geschädigten vorgerichtlich in vertretbarer Weise geltend gemacht werden durfte, kann im Rahmen von § 249 BGB nach h. M. nicht abgestellt werden, sondern allein auf den Grad des Obsiegens bzw. Unterliegens (so schon BGH NJW 1970, 1122 ; OLG Saarbrücken Schaden-Praxis 2005, 50).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trage, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes zulasse, wenn feststehe, dass beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen sei, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (vgl. etwa OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 82, 83; KG, DAR 2005, 157; KG, NZV 2006, 374, 375; KG, NZV 2008, 198, 199; OLG München, Urteil vom 4. September 2009 - 10 U 3291/09, juris, Rn. 21; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, Urteil vom 14. April 2010 - 3 U 3/10, juris Rn. 14; AG Hamburg, Urteil vom 30. Oktober 2006 - 644 C 249/06, juris Rn. 30 ff.).
  • LG Verden, 15.10.2019 - 5 O 139/18

    Verkehrsunfall - Auffahrunfall nach einem Spurwechsel des Vorausfahrenden

    26 Ist nämlich - wie hier - ein zeitlich und örtlich naher Zusammenhang zwischen einem Auffahrunfall und einem Spurwechsel zu bejahen, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine unfallursächliche Missachtung der sich aus § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO ergebenden gesteigerten Sorgfaltspflichten durch den Spurwechsler (OLG Stuttgart, Urteil vom 14.04.2010 - 3 U 3/10, BeckRS 2010, 12884).

    30 Obgleich bei Unfällen, die im Zusammenhang mit einem Spurwechsel aufgrund einer Fahrbahnverengung entstehen, häufig von einem vollen Verschulden des Spurwechslers für entstandene Unfallschäden ausgegangen wird (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 28.11.1995 - 3 U 31/95, BeckRS 2008, 15613; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.04.2010 - 3 U 3/10, BeckRS 2010, 12884, jeweils m.w.N.), ist im vorliegenden Fall die schon aufgrund des Ausmaßes und des Gewichts erhöhte Betriebsgefahr der Sattelzugmaschine der Beklagten zu berücksichtigen.

  • AG Duisburg, 26.06.2012 - 35 C 2962/11

    Beweisführung hinsichtlich der Verursachungsbeiträge bei einem Auffahrunfall

    Ein gegen den Auffahrenden (hier: der Beklagte zu 1.) sprechender Erstanschein ist ausgeräumt, wenn der Vordermann (hier: der Kläger) in zeitlich und örtlich nahem Zusammenhang mit dem Unfall einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen hat (OLG Stuttgart Urt. 14.4.2010 - 3 U 3/10; zitiert nach Juris; KG Berlin NJW-RR 2011, 28).
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