Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.09.2007 - 3 U 30/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4379
OLG Hamburg, 20.09.2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,4379)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,4379)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,4379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zusatzkosten für Gepäckstück bei einer Flugreise mit "ab"-Preis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Werbung für Flugreisen mit einem sog. "ab-Preis" unter Nennung des Zielflughafens und mit der Angabe "incl. Steuern & Gebühren"; Notwendigkeit zur Erteilung eines aufklärenden Hinweises hinsichtlich der Entstehung zusätzlicher ...

  • reise-recht-wiki.de

    Flugpreiswerbung und Gepäckgebühren

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf Gepäckzuschlag muss hingewiesen werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung für Billigflüge

  • aslaw.de (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

Besprechungen u.ä.

  • aslaw.de (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 118/08

    Irreführende Werbung: Bewerbung von Flugreisen mit Preisen ohne Hinweis auf die

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit Urteil vom 20. September 2007, Az. 3 U 30/07, zurückgewiesen (Anlage K 4).

    Entgegen der durch das Hanseatische Oberlandesgericht im Urteil vom 20. September 2007, Az. 3 U 30/07, (Anlage K 4) vertretenen Auffassung sei der ausgewiesene "ab"-Preis so tatsächlich buchbar, da es sich bei den Gepäckgebühren nicht um eine Nebenleistung handele, die auf jeden Fall und ohne Wahlmöglichkeit des Kunden anfalle, sondern um eine fakultative Zusatzleistung, die nicht Teil des einheitlichen Leistungsangebots sei.

  • LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17

    Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Übersendung einer

    Dies widerspräche jedoch dem allgemeinen Grundsatz, dass eine allgemeine Pflicht des Gläubigers zur Marktbeobachtung nicht besteht (OLG Hamburg WRP 2008, 149, 150 - Gepäckgebühr; OLG Köln GRUR-RR 2003, 187 - Weinbrandpraline).
  • LG Mannheim, 29.11.2007 - 23 O 75/07

    Fitness ohne Dusche

    Eine gesonderte Verkehrsvorstellung hinsichtlich Discountanbietern hat sich jedenfalls noch nicht herausgebildet und bei der überwiegenden Mehrheit der Verbraucher durchgesetzt (vgl. für den vergleichbaren Fall der Billigflieger das von der Klägerin vorgelegte Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 20.9.2007 3 U 30/07 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.07.2009 - 3 U 30/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20003
OLG Bremen, 06.07.2009 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2009,20003)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.07.2009 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2009,20003)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2009,20003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,20003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit eines Antrags auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz; Zurückverweisung bei erstmaliger Entscheidung des Berufungsgerichts über einen Hilfsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2009, 1066 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.10.2007 - 3 U 30/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,41325
OLG Schleswig, 09.10.2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,41325)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.10.2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,41325)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,41325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,41325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • RA Kotz

    Motorschaden - Beweislast für Ursache

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Gewährleistung oder Garantie mit Eigenbeteiligung?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.10.2007 - 3 U 30/07
    Zunächst sei fraglich, ob überhaupt ein Sachmangel vorliege, weil der Verkäufer nicht für normalen Verschleiß hafte, das Kompressorrad eines Turboladers aber einem ständigen Verschleiß unterliege, wie der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall bei einem schlagartigen Defekt eines Dichtungsringes im Turboladerfall entschieden habe (BGH, Urteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05 -).

    Macht der Käufer unter Berufung auf das Vorliegen eines Sachmangels nach § 434 BGB Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegen genommen hat, trifft ihn auch nach neuem Schuldrecht die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (BGH NJW 2004, 2299, 2300 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 2005, 3490, 3491; BGH NJW 2006, 434, 435).

    Das folgt aus § 363 BGB, wonach der Gläubiger, der eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen hat, die Beweislast hat, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung geltend lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei (BGH NJW 2006, 434, 435).

    Die Vorschrift setzt vielmehr einen binnen 6 Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und enthält eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass dieser Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag (BGH NJW 2004, 2299, 2300; BHG NJW 2005, 3490 unter B II. 1 bb [1]; BGH NJW 2006, 434, 436).

    Zum anderen bestand aber auch die Möglichkeit, dass ein schlagartiger Defekt eines Dichtungsringes, einem normalen Verschleißteil, für den Ausfall des Turboladers ursächlich war, was keinen Sachmangel dargestellt hätte (NJW 2006, 434, 435).

    Wie in dem schon erwähnten Turboladerfall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte (NJW 2006, 434, 435), geht die Unaufklärbarkeit, welche von dem Sachverständigen in Betracht gezogenen Ursachen den Turboladerdefekt nach sich gezogen hat, zu Lasten des Käufers.

  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.10.2007 - 3 U 30/07
    Die Auffassung des Landgerichts widerspreche der Entscheidung BGH NJW 2005, 3490, in der es heiße, dass die Vermutung, dass ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen habe, nicht schon dann mit der Art des Mangels unvereinbar sei, wenn der Mangel typischerweise jederzeit auftreten könne und deshalb keinen hinreichend sicheren Rückschluss darauf zulasse, dass er schon bei Gefahrübergang vorhanden gewesen sei.

    Macht der Käufer unter Berufung auf das Vorliegen eines Sachmangels nach § 434 BGB Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegen genommen hat, trifft ihn auch nach neuem Schuldrecht die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (BGH NJW 2004, 2299, 2300 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 2005, 3490, 3491; BGH NJW 2006, 434, 435).

    Die Vorschrift setzt vielmehr einen binnen 6 Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und enthält eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass dieser Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag (BGH NJW 2004, 2299, 2300; BHG NJW 2005, 3490 unter B II. 1 bb [1]; BGH NJW 2006, 434, 436).

    Durch eine derartige Einengung der Beweislastumkehr würde der mit der Regel intendierte Verbraucherschutz weitgehend ausgehöhlt." (BGH NJW 2005, 3490, 3492; ebenso BGH NJW 2006, 1195, 1196).

    Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof die Anwendbarkeit der verbraucherschützenden Vermutungsregel des § 476 BGB sogar für solche Sachmängel bejaht, die auf äußere Krafteinwirkung zurückzuführen sind (schadhafte Felge; Verformung und Lackbeschädigung am Rand des Kotflügels), es sei denn, dass diese äußeren Beschädigungen derart erheblich sind, dass sie auch einem fachlich nicht versierten Käufer hätten auffallen müssen (BGH NJW 2005, 3490, 3492).

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.10.2007 - 3 U 30/07
    Macht der Käufer unter Berufung auf das Vorliegen eines Sachmangels nach § 434 BGB Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegen genommen hat, trifft ihn auch nach neuem Schuldrecht die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (BGH NJW 2004, 2299, 2300 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 2005, 3490, 3491; BGH NJW 2006, 434, 435).

    Die Vorschrift setzt vielmehr einen binnen 6 Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und enthält eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass dieser Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag (BGH NJW 2004, 2299, 2300; BHG NJW 2005, 3490 unter B II. 1 bb [1]; BGH NJW 2006, 434, 436).

    Dann aber liegt ein Sachmangel nur vor, wenn der infolge des Bruches des Turboladers eingetretene Motorschaden auf eine bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhandene, in der Beschaffenheit des Fahrzeuges begründete Ursache zurückzuführen ist (BGH NJW 2004, 2299, 2300 im Zahnriemenfall für einen unstreitig erst nach Übergabe eingetretenen Motorschaden).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof im Zahnriemenfall entschieden, dass bei einem nach Übergabe infolge Lockerung eines Zahnriemens eingetretenen Motorschaden ein Sachmangel nicht bewiesen sei, wenn der Sachverständige einen Fahrfehler als Ursache für die Lockerung des Zahnriemens nicht hat ausschließen können, weil er es einerseits für möglich gehalten habe, dass sie auf einen Materialfehler und unangemessenen Verschleiß zurückzuführen sei, als eine alternative mögliche Ursache für die Lockerung des Zahnriemens aber das Einlegen eines kleineren Ganges bei hoher Motordrehzahl und damit einen Fahrfehler als denkbare Ursache benannt habe (NJW 2004, 2299, 2300/2301).

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.10.2007 - 3 U 30/07
    Durch eine derartige Einengung der Beweislastumkehr würde der mit der Regel intendierte Verbraucherschutz weitgehend ausgehöhlt." (BGH NJW 2005, 3490, 3492; ebenso BGH NJW 2006, 1195, 1196).

    Sie liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen (BGH NJW 2006, 1195, 1197).

    Dass ihm unter Umständen Gewährleistungsansprüche gegenüber der Verkäuferin zustehen konnten, ist zumindest, wenn die Übergabe - wie hier - weniger als 6 Monate zurückliegt und dem Käufer deshalb die Vermutungsregelung des § 476 BGB zugute kommen kann, nicht so fern liegend, dass der Käufer damit nicht zu rechnen brauchte (BGH NJW 2006, 1195, 1197).

  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 259/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei beschädigter Zylinderkopfdichtung und

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.10.2007 - 3 U 30/07
    Die Vermutungsregelung des § 476 BGB findet zugunsten des Verbrauchers bei einem innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe an den Käufer zutage getretenen Mangel selbst dann Anwendung, wenn die dafür als ursächlich in Betracht kommenden Umstände auf einen Fahr- oder Bedienungsfehler des Käufers zurückzuführen sein können, ebenso gut aber auch bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer aufgetreten sein können (BGH NJW 2007, 2621, 2622 für einen 4 Wochen nach Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer in einer Werkstatt bei Demontage des Zylinderkopfes festgestellten Defekt der Zylinderkopfdichtung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 19.12.2007 - 3 U 30/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22979
OLG Bremen, 19.12.2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,22979)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.12.2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,22979)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,22979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.06.1999 - 28 W 3063/99
    Auszug aus OLG Bremen, 19.12.2007 - 3 U 30/07
    In derartigen Fällen ist der betreffende Richter aber verpflichtet, die Umstände dieses persönlichen Verhältnisses den Parteien mitzuteilen (vgl. hierzu KG in NJW-RR 2000, 1164 [KG Berlin 11.06.1999 - 28 W 3063/99] ).
  • LG Freiburg, 20.11.2015 - 5 O 140/15

    Besorgnis der Befangenheit: Persönliche Beziehung des Richters zu dem

    Hierzu gehören insbesondere private Gespräche über den Gegenstand des Rechtsstreits (KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165), die unterbliebene oder verspätete Offenlegung der persönlichen Beziehung (KG, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2008, 175 f.; OLG München, NJW 2014, 3042, 3043) oder ein eigenes Mandatsverhältnis (KG, NJW-RR 2014, 572, 573), nicht aber die abstrakte Erörterung einer den Rechtsstreit betreffenden Rechtsfrage (OLG Koblenz, NJOZ 2003, 3552), die langjährige Zusammenarbeit im Vorstand eines Vereins (OLG Frankfurt, OLGR 2003, 217, 218), eine frühere Tätigkeit des Richters als Stationsreferendar und das daraus resultierende Duz-Verhältnis (BGH, NJW-RR 2007, 776, 777) oder der Umstand, dass der ehemalige Vorsitzende des erkennenden Senats zu den vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer Partei gehört (BGH, NJW 2011, 1358, 1359 f.).
  • AG Dresden, 27.07.2015 - 142 C 6444/14

    Besorgnis der Befangenheit, Ehe Richter/Büroangestellter

    Soweit in der Rechtsprechung für den Fall einer Ehe oder eines anderen engen verwandtschaftlichen Verhältnisses des Richters mit einem Mitglied der Sozietät eines Prozessbevollmächtigten verschiedentlich die Auffassung vertreten wurde, allein hieraus könne die Besorgnis der Befangenheit nicht hergeleitet werden, weil diese Konfliktlage andernfalls einem absoluten Ausschließungsgrund nach § 41 ZPO nahekäme (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.08.1995, 9 W 78/95, zitiert nach juris, Tn. 5; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2005, 14 U 133/04, OLGR 2005, 406, offengelassen: KG Berlin, Beschluss vom 11.06.1999, 28 W 3063/99, zitiert nach juris, Tn. 3 ff. und OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2007, MDR 2008, 283), ist dem die obergerichtliche Rechtsprechung schon bisher verbreitet nicht gefolgt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16.05.2000, 16 W 1000/00 [richtig: 16 W 100/00 - d. Red.] , zitiert nach juris, OLG Jena, Urteil vom 25.08.1999, 2 U 755/99, MDR 2000, 540, SächsOVG, Beschluss vom 01.08.2000, 1 B 58/99, zitiert nach juris, Tn. 6 f., LSG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998, aaO.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.07.2002, L 4 B 220/02 SF, zitiert nach juris, Tn. 9, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.01.2012, L 8 SO 27/10 B ER, zitiert nach juris, Tn. 3).
  • OVG Bremen, 12.05.2015 - 2 B 40/15

    Verpflichtung eines Rechtsmittelrichters zur Anzeige der nichtehelichen

    Hier ergibt die Wertung aber, dass für einen ruhig und vernünftig denkenden Verfahrensbeteiligten Anlass bestand, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln, weil ein nicht unbedeutendes persönliches Verhältnis nicht offen gelegt wurde (vgl. auch: OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2007 - 3 U 30/07 - BeckRS 2008, 00384).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.11.2007 - I-3 U 30/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,74567
OLG Hamm, 05.11.2007 - I-3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,74567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2007 - I-3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,74567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2007 - I-3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,74567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,74567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 U 30/07
    Zudem hat das Landgericht dem prozessualen Grundsatz des Arzthaftungsrechtes nicht ausreichend Rechnung getragen, dass an die Substantiierungspflicht des klagenden Patienten nur maßvolle und verständige Anforderungen zu stellen sind, weil ihm regelmäßig das nötige Fachwissen zur Erfassung und Darstellung des Prozessstoffes fehlt (BGH, NJW 2004, 2825, 2827).
  • LG Hagen, 07.12.2006 - 6 O 7/06

    Schmerzensgeldanspruch wegen einer Verschreibung des Schmerzmittels "Vioxx Dolor

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 U 30/07
    das am 07.12.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen - 6 O 7/06 - abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn ein der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld nebst Zinsen in gesetzlicher Höhe seit Klagezustellung zu zahlen, 2.
  • OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 19/03

    Übernahme eigener Pflichten von einem durch eine Überweisung hinzugezogenen Arzt

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 U 30/07
    Die fehlende Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen begründet einen Verstoß gegen Grundprinzipien des Zivilprozesses und speziell des Arzthaftungsprozesses und stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senates einen wesentlichen Mangel des Verfahrens dar (vgl. mit jeweils weiteren Nachweisen die Senatsurteile vom 13.11.2002 [3 U 159/02] und 04.08.2003 [3 U 19/03]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Magdeburg, 10.03.2009 - S 3 U 30/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,60239
SG Magdeburg, 10.03.2009 - S 3 U 30/07 (https://dejure.org/2009,60239)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 10.03.2009 - S 3 U 30/07 (https://dejure.org/2009,60239)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 10. März 2009 - S 3 U 30/07 (https://dejure.org/2009,60239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,60239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht