Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.09.2009

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1774
OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09 (https://dejure.org/2009,1774)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.07.2009 - 3 U 30/09 (https://dejure.org/2009,1774)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 3 U 30/09 (https://dejure.org/2009,1774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur Schadenseinschätzung

  • verkehrslexikon.de

    Schwacke-Liste als Schätzgrundlage für die Feststellung des Normaltarifs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels als Schätzungsgrundlage

  • Judicialis

    BGB § 249; ; ZPO § 287

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254
    Schwacke-Mietpreisspiegel ist grundsätzlich eine geeignete Schätzungsgrundlage

  • captain-huk.de

    Berufung der Helvetia Versicherung gegen die Verurteilung durch das AG Calw zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten zurückgewiesen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; ZPO § 287
    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels als Schätzungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schätzung von Mietwagenkosten und der Schwacke-Mietpreisspiegel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Schwacke-Mietpreisspiegel" weiterhin geeignete Schätzungsgrundlage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1540
  • NZV 2009, 563
  • VersR 2009, 1680
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGH NJW 2006, 1506; BGH NJW 2007, 1122; BGH NJW 2008, 1519).

    Der Geschädigte verstößt allerdings noch nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem "Normaltarif" teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen u.ä.) einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (BGH NJW 2007, 1122; BGH NJW 2006, 1506).

    Dabei kommt es insbesondere hinsichtlich der Erkennbarkeit der Tarifunterschiede für den Geschädigten darauf an, ob ein vernünftig und wirtschaftlich denkender Geschädigter unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots zu einer Nachfrage nach einem günstigeren Tarif gehalten ist, ferner kann eine Rolle spielen, wie schnell der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug benötigt (BGH NJW 2006, 1506).

    Es kommt daher nicht auf die konkrete Kalkulation der Vermieterin des Ersatzwagens an (BGH NJW 2007, 2916; NJW 2006, 1506).

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
    Für den Fall, dass spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein einen Aufschlag rechtfertigen, kann nach der Rechtsprechung ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif" in Ansatz gebracht werden (BGH NJW 2008, 2910; BGH NJW 2007, 2916).

    Einen Aufschlag von 15 % hat der BGH nicht beanstandet (NJW 2008, 2910).

    Außerdem sind Einwendungen gegen die Grundlagen der Schadensbemessung nur dann erheblich, wenn sie auf den konkreten Fall bezogen sind, d.h. es müssen konkrete Tatsachen aufgezeigt werden, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall tatsächlich auswirken (BGH NJW 2008, 2910; BGH NJW 2008, 1519).

  • BGH, 26.06.2007 - VI ZR 163/06

    Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Beschaffung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
    Ebenso kann diese Frage offen bleiben, wenn zur Überzeugung des Tatrichters feststeht, dass dem Geschädigten die Anmietung zum "Normaltarif" nach den konkreten Umständen nicht zugänglich gewesen ist, denn der Geschädigte kann in einem solchen Fall einen den "Normaltarif" übersteigenden Betrag im Hinblick auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung auch dann verlangen, wenn die Erhöhung nicht durch unfallspezifische Kostenfaktoren gerechtfertigt wäre (BGH NJW 2007, 2916; BGH NJW 2007, 3782).

    Es kommt daher nicht auf die konkrete Kalkulation der Vermieterin des Ersatzwagens an (BGH NJW 2007, 2916; NJW 2006, 1506).

    Für den Fall, dass spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein einen Aufschlag rechtfertigen, kann nach der Rechtsprechung ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif" in Ansatz gebracht werden (BGH NJW 2008, 2910; BGH NJW 2007, 2916).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGH NJW 2006, 1506; BGH NJW 2007, 1122; BGH NJW 2008, 1519).

    Außerdem sind Einwendungen gegen die Grundlagen der Schadensbemessung nur dann erheblich, wenn sie auf den konkreten Fall bezogen sind, d.h. es müssen konkrete Tatsachen aufgezeigt werden, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall tatsächlich auswirken (BGH NJW 2008, 2910; BGH NJW 2008, 1519).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
    Anders liegt es in den Fällen, in denen die Inanspruchnahme eines Unfallersatztarifes grundsätzlich gerechtfertigt erscheint und durch einen Aufschlag zum Normaltarif geschätzt werden kann; hier trägt der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast, wenn er geltend macht, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umständen ohne weiteres zugänglich gewesen sei (BGH NJW 2009, 58).

    Der BGH hat trotz der Bedenken, die gegen die Zuverlässigkeit dieses Mietpreisspiegels vor allem unter Hinweis des "Mietpreisspiegels Mietwagen Deutschland 2008" des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation erhoben wurden (vgl. OLG München DAR 2009, 36; OLG Köln DAR 2009, 33; Buller, NJW-Spezial 2008, 169; Reitenspiess, DAR 2007, 345), daran festgehalten, dass das gewichtete Mittel nach der eurotaxschwacke-Liste weiterhin in der Rechtsprechung als Schätzungsgrundlage für den Normaltarif Verwendung finden kann (BGH NJW 2009, 58; zustimmend OLG Köln, Urt. v. 03.03.2009 - 24 U 6/08, zitiert nach juris).

  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
    Ebenso kann diese Frage offen bleiben, wenn zur Überzeugung des Tatrichters feststeht, dass dem Geschädigten die Anmietung zum "Normaltarif" nach den konkreten Umständen nicht zugänglich gewesen ist, denn der Geschädigte kann in einem solchen Fall einen den "Normaltarif" übersteigenden Betrag im Hinblick auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung auch dann verlangen, wenn die Erhöhung nicht durch unfallspezifische Kostenfaktoren gerechtfertigt wäre (BGH NJW 2007, 2916; BGH NJW 2007, 3782).

    Regelmäßig kann in Ausübung des bestehenden tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der "Normaltarif" auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten geschätzt werden (BGH NJW 2007, 3782; BGH VersR 2006, 1425).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGH NJW 2006, 1506; BGH NJW 2007, 1122; BGH NJW 2008, 1519).

    Der Geschädigte verstößt allerdings noch nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem "Normaltarif" teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen u.ä.) einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (BGH NJW 2007, 1122; BGH NJW 2006, 1506).

  • OLG Köln, 03.03.2009 - 24 U 6/08

    Richterliche Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
    Der BGH hat trotz der Bedenken, die gegen die Zuverlässigkeit dieses Mietpreisspiegels vor allem unter Hinweis des "Mietpreisspiegels Mietwagen Deutschland 2008" des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation erhoben wurden (vgl. OLG München DAR 2009, 36; OLG Köln DAR 2009, 33; Buller, NJW-Spezial 2008, 169; Reitenspiess, DAR 2007, 345), daran festgehalten, dass das gewichtete Mittel nach der eurotaxschwacke-Liste weiterhin in der Rechtsprechung als Schätzungsgrundlage für den Normaltarif Verwendung finden kann (BGH NJW 2009, 58; zustimmend OLG Köln, Urt. v. 03.03.2009 - 24 U 6/08, zitiert nach juris).
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
    Der BGH hat trotz der Bedenken, die gegen die Zuverlässigkeit dieses Mietpreisspiegels vor allem unter Hinweis des "Mietpreisspiegels Mietwagen Deutschland 2008" des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation erhoben wurden (vgl. OLG München DAR 2009, 36; OLG Köln DAR 2009, 33; Buller, NJW-Spezial 2008, 169; Reitenspiess, DAR 2007, 345), daran festgehalten, dass das gewichtete Mittel nach der eurotaxschwacke-Liste weiterhin in der Rechtsprechung als Schätzungsgrundlage für den Normaltarif Verwendung finden kann (BGH NJW 2009, 58; zustimmend OLG Köln, Urt. v. 03.03.2009 - 24 U 6/08, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
    Der BGH hat trotz der Bedenken, die gegen die Zuverlässigkeit dieses Mietpreisspiegels vor allem unter Hinweis des "Mietpreisspiegels Mietwagen Deutschland 2008" des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation erhoben wurden (vgl. OLG München DAR 2009, 36; OLG Köln DAR 2009, 33; Buller, NJW-Spezial 2008, 169; Reitenspiess, DAR 2007, 345), daran festgehalten, dass das gewichtete Mittel nach der eurotaxschwacke-Liste weiterhin in der Rechtsprechung als Schätzungsgrundlage für den Normaltarif Verwendung finden kann (BGH NJW 2009, 58; zustimmend OLG Köln, Urt. v. 03.03.2009 - 24 U 6/08, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06

    Ermittlung angemessener Mietwagenkosten

  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92

    Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten ohne Abzug für ersparte Eigenkosten;

  • LG Frankfurt/Main, 16.02.1994 - 1 S 327/93
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Diese Auffassung entspricht einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum im Vordringen befindlichen Meinung (vgl. OLG Celle, VersR 1994, 741 f.; NJW-RR 2012, 802, 805; OLG Nürnberg, r+s 1994, 456, 457; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 1995, 3, 5; 1995, 175, 176; OLG Hamm, VersR 1999, 769; SP 2000, 384; OLG Stuttgart, VersR 2009, 1680, 1682; Erman/Ebert, BGB, 13. Aufl., § 249 Rn. 106; MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 249 Rn. 441; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 249 Rn. 36; Buschbell/Buschbell, MAH Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl., § 24 Rn. 91; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 3 Rn. 91; Notthoff, VersR 1995, 1015, 1017).
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Ein substantiierter Vortrag erfordert nach Auffassung des Senats die konkrete Darstellung anhand von Bezugsfällen der Abrechnungspraxis von mindestens 10% der Schadensgutachter des relevanten Bezirks über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor Rechnungsstellung des streitigen Gutachtens (vgl. für einen vergleichbaren Fall von Substantiierungslast bei Einwendungen gegen die "Schwacke-Liste" BGH VersR 2006, 986 [987], st. Rspr., zuletzt VersR 2010, 1054 [1055]; 2011, 643 f. und NJW 2011, 1947; Senat, Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 2237/06 = DAR 2006, 692; OLG Stuttgart DAR 2009, 650 und NZV 2011, 556 ff.; OLG Köln NZV 2009, 447; SVR 2009, 384).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Demgemäß wird in der Rechtsprechung nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Listen teils der Anwendung der Schwacke-Liste (vgl. etwa OLG Dresden, SP 2010, 17; OLG Karlsruhe, NZV 2010, 472 f.; OLG Köln (5. ZS), NZV 2010, 614, 615; OLG Köln (24. ZS), NZV 2009, 447, 448; OLG Köln (15. ZS), NZV 2010, 144 ff.; OLG Köln (2. ZS), Mietwagen Rechtswissen 2010, Nr. 1, 15 f.; OLG Köln (13. ZS), Beschluss vom 20. April 2009 - 13 U 6/09, juris; OLG Stuttgart, VersR 2009, 1680, 1681 f.) und teils dem Fraunhofer-Mietpreisspiegel (vgl. etwa OLG Köln (6. ZS), SVR 2008, 469, 470 und NZV 2009, 600; OLG Bamberg, SP 2009, 330; OLG München, DAR 2009, 36, 37; HansOLG Hamburg, NZV 2009, 394, 395; OLG Frankfurt, SP 2010, 401; KG, aaO, 642 f.) der Vorzug eingeräumt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.09.2009 - I-3 U 30/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,78038
OLG Hamm, 14.09.2009 - I-3 U 30/09 (https://dejure.org/2009,78038)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2009 - I-3 U 30/09 (https://dejure.org/2009,78038)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2009 - I-3 U 30/09 (https://dejure.org/2009,78038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,78038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr dahin entschieden, dass der Patient gegenüber Arzt und Krankenhaus (auch außerhalb eines Rechtsstreites) Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Behandlungsunterlagen hat, welche ihm (nur) "regelmäßig auf Wunsch in Form von eigener Einsicht im Rahmen eines Arztgespräches" zu gewähren ist; dem Patienten sollen - so der Bundesgerichtshof - auf sein ausdrückliches Verlangen die Aufzeichnungen auch zum selbständigen Studium überlassen werden, wobei an die Stelle der Originale auch auf Kosten des Patienten zu fertigende Ablichtungen treten mögen (BGH, NJW 1983, 328 ff.).

    So darf schon nach der genannten BGH-Rechtsprechung (NJW 1983, 328 f.; aufgegriffen vom Senat in 3 U 56/09 - B.v. 25.05.2009) der Patient "selbstverständlich" seine Einsichtsrechte bzgl. der Behandlungsunterlagen nicht rechtsmissbräuchlich ausüben; auch hat er diesbezüglich auf einen geordneten Krankenhausablauf Rücksicht zu nehmen.

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Die Beteiligung des Patienten an dem ärztlich-therapeutischen Entscheidungsprozess ist zur Wahrung seines Selbstbestimmungsrechtes nur in dem Umfang erforderlich, der durch sein Interesse als medizinischer Laie daran bestimmt wird, die für sein weiteres Patientenschicksal wesentlichen medizinischen Fakten zu erhalten (BGH, VersR 1988, 179 f.).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Die Wahl der Behandlungsmethode ist nach ständiger Rechtsprechung primär Sache des behandelnden Arztes; eine ärztliche Pflicht zur Unterrichtung über Behandlungsalternativen besteht zur Ermöglichung einer selbstbestimmten Behandlungseinwilligung des Patienten nur dann , wenn es in seinem Falle mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die (wesentlich) unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben , so dass für den entsprechend aufgeklärten Patienten als medizinischen Laien eine echte Wahlmöglichkeit besteht, auf welchen Behandlungsweg und welche Risiken er sich einlassen will (BGH, VersR 2006, 1073 f.; VersR 2005, 836; VersR 1988, 190 f.; weitere Nachweise bei Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rdnr. 381).
  • OLG München, 16.11.2006 - 1 W 2713/06

    Eidesstattliche Versicherung der Authentität und Vollständigkeit vorgelegter

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Auch das OLG München (MedR 2007, 47, 48) hat einen Anspruch auf Bereithaltung von Kopien der Krankenunterlagen gegen Kostenerstattung angenommen.
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Die Wahl der Behandlungsmethode ist nach ständiger Rechtsprechung primär Sache des behandelnden Arztes; eine ärztliche Pflicht zur Unterrichtung über Behandlungsalternativen besteht zur Ermöglichung einer selbstbestimmten Behandlungseinwilligung des Patienten nur dann , wenn es in seinem Falle mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die (wesentlich) unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben , so dass für den entsprechend aufgeklärten Patienten als medizinischen Laien eine echte Wahlmöglichkeit besteht, auf welchen Behandlungsweg und welche Risiken er sich einlassen will (BGH, VersR 2006, 1073 f.; VersR 2005, 836; VersR 1988, 190 f.; weitere Nachweise bei Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rdnr. 381).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Aufzuklären ist nur insoweit, als der Patient über die etwaige Anwendung von Alternativen sinnvoller Weise mitentscheiden kann (vgl. etwa : BGH, NJW 1986, 780; OLG Nürnberg, VersR 2003, 1445).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Die Wahl der Behandlungsmethode ist nach ständiger Rechtsprechung primär Sache des behandelnden Arztes; eine ärztliche Pflicht zur Unterrichtung über Behandlungsalternativen besteht zur Ermöglichung einer selbstbestimmten Behandlungseinwilligung des Patienten nur dann , wenn es in seinem Falle mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die (wesentlich) unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben , so dass für den entsprechend aufgeklärten Patienten als medizinischen Laien eine echte Wahlmöglichkeit besteht, auf welchen Behandlungsweg und welche Risiken er sich einlassen will (BGH, VersR 2006, 1073 f.; VersR 2005, 836; VersR 1988, 190 f.; weitere Nachweise bei Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rdnr. 381).
  • LG München I, 19.11.2008 - 9 O 5324/08

    Einsicht von Urkunden: Angemessene Vergütung für Fertigung der Kopie einer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Entsprechend hat kürzlich etwa das Landgericht München (GesR 2009, 201 f.) entschieden, dass dem im Persönlichkeitsrecht des Patienten fußenden Anspruch auf Einsicht in die eigenen Krankenunterlagen dadurch genügt werden kann, dass ihm vollständige Kopien der Krankenakten zur Verfügung gestellt werden, wozu eine Verpflichtung jedoch erst bei Erstattung der dafür anfallenden Kosten bestehe.
  • OLG Hamm, 30.08.2006 - 3 W 38/06

    Anwendung des § 299 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    zur Fertigung von Kopien bislang nicht genutzt (vgl. zur insoweit gegebenen Einsichtsmöglichkeit nach §§ 134 11, 142 ZPO : OLG Hamm, GesR 2006, 569 f.).
  • LG Arnsberg, 09.12.2014 - 5 O 27/13
    Eine Verpflichtung zur Verfügungstellung von Kopien der Krankenakten besteht erst bei Erstattung der dafür anfallenden Kosten (OLG Hamm, Urteil vom 14.9.2009, 3 U 30/09; OLG München, MedR 2007, 47, 48).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht