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   OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 41/06   

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OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 41/06 (https://dejure.org/2006,5905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.10.2006 - 3 U 41/06 (https://dejure.org/2006,5905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 3 U 41/06 (https://dejure.org/2006,5905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Notwegerente; Voraussetzungen einer Wegenotlage des betroffenen Grundstücks; Annahme eines gewohnheitsrechtlich verfestigten Überwegungsrechts

  • Judicialis

    BGB § 917

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 917
    Keine Notwegerente bei historisch begründetem Wegerecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überwegungsrecht aufgrund Gewohnheitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein gewohnheitsrechtliches Wegerecht schließt das Bestehen eines Notwegerechts aus! (IMR 2007, 1083)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 457
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 01.04.1911 - VI 324/10

    Observanz, betr. das Bestreuen der Bürgersteige bei Glatteis.

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 41/06
    Ein Gewohnheitsrecht ist dann anzunehmen, wenn innerhalb eines autonomen Verbandes, nämlich innerhalb eines engeren Kreises von Betroffenen eine langdauernde, gleichmäßige, tatsächliche Übung besteht, die von der Überzeugung getragen wird, zu dem Verhalten rechtlich verpflichtet zu sein (RGZ 76, 113; Rinke in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, S. 104).
  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

    Zwar wird in der Rechtsprechung vereinzelt die Ansicht vertreten, dass die lang andauernde Nutzung eines über ein Privatgrundstück führenden Weges als Zuweg zwischen der öffentlichen Straße und einem Hinterliegergrundstück zur Bildung eines örtlich geltenden Gewohnheitsrechts führen könne, das objektives Recht darstelle und an das die Anwohner gebunden seien (vgl. OLGR Schleswig 2006, 894, 895; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. September 2014 - 12 U 81/14, juris Rn. 50).
  • OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 81/14

    Notwegerecht: Voraussetzungen der Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers

    Ein Gewohnheitsrecht ist dann anzunehmen, wenn innerhalb eines autonomen Verbandes, nämlich innerhalb eines engeren Kreises von Betroffenen, eine lang dauernde, gleichmäßige, tatsächliche Übung besteht, die von der Überzeugung getragen wird, zu dem Verhalten rechtlich verpflichtet zu sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, MDR 2007, 457 Rn. 25 m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.06.2018 - 16 U 149/17

    Wegerecht über ein Betriebsgelände

    Vorausgesetzt wird hierfür eine lang andauernde tatsächliche Übung sowie die Überzeugung der beteiligten Verkehrskreise, durch die Einhaltung dieser Übung bestehendes Recht zu befolgen (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, NJW 2009, 1469, Rdnr. 62, zitiert nach beck-online; BGH, Urteil vom 21.11.2008, V ZR 35/08, Rdnr. 12, zitiert nach juris, NJW-RR 2009, 311 = NZM 2009, 175; BGH, Urteil vom 16.02.2001, V ZR 422/99, Rdnr. 13, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2014, 12 U 81/14, Rdnr. 50, zitiert nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 24.10.2006, 3 U 41/06, Rdnr. 25, zitiert nach juris = MDR 2007, 457; Palandt-Grüneberg, BGB, 77. Auflage 2018, Einl. Rdnr. 22).

    Unter diesen Voraussetzungen wird Gewohnheitsrecht auch im privaten und öffentlichen Wegerecht zur Begründung von historisch entstandenen Überwegungsrechten anerkannt (vgl. z.B. OLG München, Urteil vom 17.12.2014, 3 U 1362/14, Rdnr. 33, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2014, 12 U 81/14, Rdnr. 50, zitiert nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 24.10.2006, 3 U 41/06, Rdnr. 25, zitiert nach juris = MDR 2007, 457; BeckOK BGB Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Fritzsche, Stand 01.11.2017, § 917 Rdnr. 45; MüKo/BGB-Brückner, 7. Auflage 2017, § 917 Rdnr. 59).

  • OLG Oldenburg, 11.02.2008 - 15 U 55/07

    Benutzung des Randstreifens eines Kanals ohne Vorliegen der Voraussetzungen für

    Denn schon die übereinstimmende Rechtsüberzeugung der beteiligten Verkehrskreise (hier: die der Inwieken-Anlieger) vermag ein Gewohnheitsrecht zu begründen, vgl. dazu auch OLG Schleswig MDR 2007, 457.
  • OLG Köln, 16.04.2018 - 16 U 149/17

    Auf Gewohnheitsrecht beruhendes Wegerecht

    Unter diesen Voraussetzungen wird Gewohnheitsrecht auch im privaten und öffentlichen Wegerecht zur Begründung von historisch entstandenen Überwegungsrechten anerkannt (vgl. z.B. OLG München, Urteil vom 17.12.2014, 3 U 1362/14, Rdnr. 33, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2014, 12 U 81/14, Rdnr. 50, zitiert nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 24.10.2006, 3 U 41/06, Rdnr. 25, zitiert nach juris = MDR 2007, 457; BeckOK BGB Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Fritzsche, Stand 01.11.2017, § 917 Rdnr. 45; MüKo/BGB-Brückner, 7. Auflage 2017, § 917 Rdnr. 59).
  • OLG Celle, 26.08.2009 - 3 U 58/09

    Aufklärungspflichten des Notars bei Beurkundung eines Kaufvertrages über ein mit

    Zwar hat das Schleswig Holsteinische Oberlandesgericht in einer Entscheidung (Urteil vom 24. Oktober 2006 - 3 U 41/06) einen möglichen Anspruch auf ein Überwegungsrecht durch Gewohnheitsrecht angenommen, diesen indessen gleichfalls als entgeltlich i. S. v. § 917 Abs. 2 BGB angesehen.
  • LG Aachen, 11.10.2017 - 11 O 157/17
    Wird ein bestimmter Weg über ein Privatgrundstück mithin seit langer Zeit als Zuwegung zwischen der öffentlichen H-Straße und einem Hinterliegergrundstück benutzt, dann kann das zur Bildung eines örtlich geltenden Gewohnheitsrechts führen, das objektives Recht darstellt und an das die Anwohner gebunden sind (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 3 U 41/06 -, Rn. 25, juris).
  • LG Saarbrücken, 26.07.2013 - 5 S 200/12

    Grundstücksnutzung durch Dritte: Voraussetzungen eines so genannten

    Werde ein Weg über ein Privatgrundstück über einen längeren Zeitraum als Zugang zwischen der öffentlichen Straße und einem Hinterliegergrundstück benutzt, dann könne dies zur Bildung eines örtlich geltenden Gewohnheitsrechts führen, das objektives Recht darstelle und an das die Anwohner gebunden seien (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24.10.2006 - 3 U 41/06 -Juris Rn. 25).

    Wenn innerhalb eines engeren Kreises von Betroffenen eine lang andauernde, gleichmäßige, tatsächliche Übung besteht, die von der Überzeugung getragen wird, zu dem Verhalten rechtlich verpflichtet zu sein, wird ein - örtlich beschränktes - Gewohnheitsrecht auf Nutzung dieses Grundstücks durch Dritte anerkannt (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG MDR 2007, 457-458, juris Rn. 25; RGZ 76, 113).

  • LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14
    Ein Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine Nutzung ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm bzw. als rechtliche Verpflichtung angenommen wird (BVerfGE 34, 293, 303; BGH V ZR 35/08, Juris, Rn. 5; OLG München 3 U 1362/14, Juris, Rn. 33; OLG Schleswig 3 U 41/06; Juris, Rn. 25).
  • OLG Rostock, 28.10.2022 - 3 U 13/21

    Notwegerecht bei in einer privaten Ringstraße "gefangenem" Reihenhaus

    Ein Gewohnheitsrecht kann zwar dann anzunehmen sein, wenn innerhalb eines autonomen Verbandes, nämlich innerhalb eines engeren Kreises von Betroffenen eine langdauernde, gleichmäßige, tatsächliche Übung besteht, die von der Überzeugung getragen wird, zu dem Verhalten rechtlich verpflichtet zu sein (OLG Schleswig, Urt. v. 24.10.2006, 3 U 41/06, MDR 2007, 457).
  • LG Köln, 09.12.2010 - 14 O 310/10

    Bewilligung der Eintragung eines Gehrechts und Fahrrechts zulasten eines

  • LG Aachen, 24.01.2020 - 8 O 165/19
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   OLG Brandenburg, 20.09.2006 - 3 U 41/06   

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