Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 14.05.2009 - 3 U 418/09   

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https://dejure.org/2009,25345
OLG Nürnberg, 14.05.2009 - 3 U 418/09 (https://dejure.org/2009,25345)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.05.2009 - 3 U 418/09 (https://dejure.org/2009,25345)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 3 U 418/09 (https://dejure.org/2009,25345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    § 14 Abs. 3 MarkenG, § 12 BGB
    Das Markenrecht geht dem Namensrecht vor / Zum markenmäßigen Gebrauch einer Domain

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß und Markenrechtsverletzung im Internet: Unterlassungsanspruch eines Markeninhabers gegen einen Domainhändler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Markenrechtsverletzung beim Verkauf von Domains aus veraltetem Listenbestand

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung eines Domain-Händlers mit veraltetem Listenbestand keine Markenrechtsverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 768
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Braunschweig, 05.08.1997 - 9 O 188/97

    Deta.com

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2009 - 3 U 418/09
    Auch der Fall "d ..." (Landgericht Braunschweig, CR 1998, 364) ist nicht vergleichbar, da dort die Domain schon unter Verletzung der Rechte der dortigen Klägerin rechtswidrig reserviert wurde, um sie zu veräußern.
  • LG Hamburg, 30.06.2000 - 416 O 91/00

    "lastminute.com"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2009 - 3 U 418/09
    5 Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg (CR 2000, 617; CR 1999, 48) ist insoweit nicht einschlägig.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.01.2009 - 3 O 5509/08

    Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß im Internet bei Domainhandel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2009 - 3 U 418/09
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.01.2009, Az. 3 O 5509/08, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern.
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 82/14

    Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens

    Allein ein Kaufangebot stellt keine Benutzung des Domainnamens für Waren oder Dienstleistungen im Sinne des Art. 9 Abs. 1 GMV und Art. 9 Abs. 2 Buchst. b UMV sowie § 14 Abs. 2 MarkenG und damit kein geschäftliches Handeln unter dem Domainnamen dar (BGH, GRUR 2009, 685 Rn. 30 - ahd.de; OLG Nürnberg, MMR 2009, 768 f.; Bettinger in Bettinger aaO Rn. DE 145; Ingerl/Rohnke aaO Nach § 15 Rn. 112, 116; Ubber, WRP 1997, 497, 504).
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