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   OLG Celle, 05.10.2012 - 3 U 42/12   

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OLG Celle, 05.10.2012 - 3 U 42/12 (https://dejure.org/2012,61714)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.10.2012 - 3 U 42/12 (https://dejure.org/2012,61714)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Oktober 2012 - 3 U 42/12 (https://dejure.org/2012,61714)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 07.06.2013 - V ZR 10/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete

    bb) Nach anderer Auffassung (OLG Celle, Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 U 42/12, unveröffentlicht; die Gründe sind auszugsweise wiedergegeben im Aufsatz von Herrler, notar 2013, 71, 80 f.; Herrler/Suttmann, DNotZ 2010, 883, 891, Müller/Klühs, RNotZ 2013, 81, 89; Thode, ZNotP 2005, 162, 165) sind dagegen auch die widerrufliche Angebote betreffenden Fortgeltungsklauseln an § 308 Nr. 1 BGB zu messen.

    Die Widerrufsmöglichkeit ändere daran nichts, da sie ein aktives Tätigwerden des Anbietenden voraussetze und den Kunden überdies - angesichts der Bestimmung in § 152 Satz 1 BGB - nicht davor schütze, dass sein Widerruf eventuell zu spät komme (OLG Celle, Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 U 42/12, aaO; Thode, ZNotP 2005, 162, 165).

  • BGH, 21.01.2016 - III ZR 159/15

    Haftung des Urkundsnotars: Belehrungspflichten gegenüber dem

    Insoweit vermöge sich der Senat nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 U 42/12, juris Rn. 64) anzuschließen, wonach es auf der Hand gelegen habe, dass eine Regelung, nach der die Annahmefähigkeit eines nach Ablauf der Antragsfrist erloschenen Angebots bis zu einem ausdrücklichen Widerruf habe bestehen bleiben sollen, mit den Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar sei und die Wirksamkeit einer entsprechenden Vertragsklausel höchst zweifelhaft gewesen sei.

    Dem Beklagten oblag es, den Kläger über diese veränderte Sachlage zu informieren, um die weitere Vorgehensweise - etwa die Beurkundung eines erneuten Angebots des Klägers oder eine Abstandnahme vom Vertragsschluss - zu klären (vgl. OLG Celle, Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 U 42/12, juris Rn. 61).

  • BGH, 21.01.2016 - III ZR 160/15

    Notarhaftung bei Grundstücksgeschäft: Amtspflichtverletzung durch fehlenden

    Insoweit vermöge sich der Senat nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 U 42/12, juris Rn. 64) anzuschließen, wonach es auf der Hand gelegen habe, dass eine Regelung, nach der die Annahmefähigkeit eines nach Ablauf der Antragsfrist erloschenen Angebots bis zu einem ausdrücklichen Widerruf habe bestehen bleiben sollen, mit den Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar sei und die Wirksamkeit einer entsprechenden Vertragsklausel höchst zweifelhaft gewesen sei.

    Dem Beklagten oblag es, die Klägerin über diese veränderte Sachlage zu informieren, um die weitere Vorgehensweise - etwa die Beurkundung eines erneuten Angebots der Klägerin oder eine Abstandnahme vom Vertragsschluss - zu klären (vgl. OLG Celle, Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 U 42/12, juris Rn. 61).

  • KG, 14.08.2015 - 9 U 74/14

    Notarhaftung: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Bindungsfrist an ein

    Soweit das OLG Celle zu dem Ergebnis gelangt, dem Notar hätten sich Zweifel bereits "aufdrängen müssen" (OLG Celle, Urteil vom 05. Oktober 2012 - 3 U 42/12 -, Rn. 63, juris), leitet es seine Wertung aus Entscheidungen aus Autoverkauf und Darlehensvertrag her, welche nicht auf diejenige Wertung bei einem Wohnungskaufvertrag übertragbar ist.

    Insbesondere ist keine Abweichung von der von dem Kläger zitierten Entscheidung des OLG Celle vom 5. Oktober 2012 zu 3 U 42/12 zu befürchten: Anders als in dem der dortigen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt ist vorliegend ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, da die Annahmefrist gerade noch nicht abgelaufen war.

  • OLG Dresden, 30.03.2015 - 17 U 1717/14

    Notarhaftung - zwischen Pflichtverletzung und Schaden kein Ursachenzusammenhang

    Unter Hinweis auf jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und das durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftig gewordene Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 05.10.2012 - 3 U 42/12 (juris) meinen die Kläger, die Beklagte habe mit der Beurkundung der Annahme gegen ihre auch ihnen gegenüber obliegenden Amtspflichten verstoßen.

    Mit dieser Sichtweise liegt der Senat auf einer Linie mit den beiden den Parteien bekannten Urteilen des Oberlandesgerichts Celle vom 05.10.2012 - 3 U 42/12 und vom 19.12.2012 - 3 U 102/12 zu Konstellationen der vorliegenden Art. Auch Schick (ZNotP 2013, 362 ff.), der beim Bundesgerichtshof dem für Notarhaftungssachen zuständigen III. Zivilsenat vorsitzt, hat die unveränderte Gültigkeit der bisherigen Rechtsprechung bekräftigt.

  • OLG Naumburg, 29.04.2015 - 5 U 7/15

    Notarhaftung: Fehlender Hinweis auf mögliche Unwirksamkeit eines Kaufangebots

    Insoweit vermag sich der Senat auch nicht der Auffassung des OLG Celle anzuschließen, wonach es "auf der Hand gelegen" habe, dass eine Regelung, nach der "die Annahmefähigkeit eines nach Ablauf der Antragsfrist erloschenen Angebots bis zu einem ausdrücklichen Widerruf bestehen bleiben sollte, mit den Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar sein konnte und die Wirksamkeit einer entsprechenden Vertragsklausel mithin höchst zweifelhaft" gewesen sei (Urt. v. 05. Oktober 2012, 3 U 42/12, Rn. 64, zitiert nach juris).
  • OLG München, 05.02.2015 - 1 U 3768/14

    Schadensersatz im Rahmen der Notarhaftung

    Sämtliche Entscheidungen, auf die sich der Kläger stützt, betreffen Fälle, in denen entweder ein Verstoß gegen § 17 BeurkG bejaht wurde (so z. B. das LG Berlin vom 12.06.2014, Az. 84 I 44/13; BGH vom 07.02.2013, III ZR 121/12) oder ein Vertrag wegen des Erlöschens der Bindungswirkung des Angebots gar nicht zustande gekommen ist (OLG Celle vom 05.10.2012, Az. 3 U 42/12).
  • LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2127/13

    Notarhaftung: Verschulden bei Verwendung einer unbefristeten Fortgeltungsklausel

    Die Kammer folgt in diesem Punkt nicht der Argumentation in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 05.10.2012 (3 U 42/12, zitiert nach Juris, Rn. 64), dass es auf der Hand liegen soll, dass eine Regelung, wonach die Annahmefähigkeit eines nach Ablauf der Antragsfrist erlöschenden Angebots bis zu einem ausdrücklichen Widerruf bestehen bleiben soll mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar ist und sich dem Notar Zweifel an der Wirksamkeit der Klausel hätten aufdrängen müssen.
  • LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2290/13

    Haftung des Notars auf Schadensersatz wegen behaupteter Amtspflichtverletzung

    Die Kammer folgt in diesem Punkt nicht der Argumentation in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 05.10.2012 (3 U 42/12, zitiert nach Juris, Rn. 64), dass es auf der Hand liegen soll, dass eine Regelung, wonach die Annahmefähigkeit eines nach Ablauf der Antragsfrist erlöschenden Angebots bis zu einem ausdrücklichen Widerruf bestehen bleiben soll mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar ist und sich dem Notar Zweifel an der Wirksamkeit der Klausel hätten aufdrängen müssen.
  • LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2328/13

    Notarhaftung: Verschulden bei Verwendung einer unbefristeten Fortgeltungsklausel

    Die Kammer folgt in diesem Punkt nicht der Argumentation in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 05.10.2012 (3 U 42/12, zitiert nach Juris, Rn. 64), dass es auf der Hand liegen soll, dass eine Regelung, wonach die Annahmefähigkeit eines nach Ablauf der Antragsfrist erlöschenden Angebots bis zu einem ausdrücklichen Widerruf bestehen bleiben soll mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar ist und sich dem Notar Zweifel an der Wirksamkeit der Klausel hätten aufdrängen müssen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2012 - L 9 U 123/12
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