Weitere Entscheidung unten: SG Lüneburg, 23.03.2011

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 3 U 43/07   

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OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 3 U 43/07 (https://dejure.org/2009,28428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.03.2009 - 3 U 43/07 (https://dejure.org/2009,28428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. März 2009 - 3 U 43/07 (https://dejure.org/2009,28428)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherungsabtretung bzgl. der Erlöse für Kurleistungen i.R.d. Vertretungsmacht von den handelnden Organen und Erteilung der satzungsgemäßen Zustimmung; Ersatzabsonderungsrecht analog § 48 Insolvenzordnung (InsO) an den Beträgen und Ausschluss einer ...

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  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98

    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 3 U 43/07
    Die Klägerin hätte als Sicherungszessionarin von ihrem Recht zum Widerruf der Einziehungsbefugnis Gebrauch machen können (BGHZ 144, 192, 199 f).

    Die Einzugsermächtigung endet auch weder mit Eingang des Insolvenzantrags noch mit der Anordnung vorläufiger gerichtlicher Maßnahmen nach § 21 InsO automatisch (BGHZ 144, 192, 198; MünchKomm-lnsO/Ganter, § 51 Rn. 181; Uhlenbruck § 21 Rdn 38).

    Deshalb bleibt der vorläufige Verwalter im Verhältnis zur Zessionarin grundsätzlich so lange berechtigt, zur Sicherheit abgetretene Forderungen einziehen, als der Schuldner eine nicht widerrufene Einziehungsermächtigung besitzt (vgl. Uhlenbruck, a.a.O., § 21 Rdn 38; BGHZ 144, 192).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 154/03

    Anfechtbarkeit der Weiterleitung eines sicherungsabgetretenen Betrages an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 3 U 43/07
    Ein Verstoß gegen schuldrechtliche Bindungen macht den Schuldner grundsätzlich nicht zu einem Nichtberechtigten und begründet deshalb auch kein Ersatzabsonderungsrecht (BGH ZIP 2006, 961 = NZI 2006, 700 ff; MünchKomm-Ganter, a.a.O., § 48 Rdn 29 a: betreffend die schuldrechtliche Verpflichtung des Vorbehaltskäufers, dem Verkäufer den Anspruch aus dem Weiterverkauf abzutreten; vor §§ 49-52, Rdn 171).

    Dieses schließt eine Gläubigerbenachteiligung aus (BGH ZIP 2006, 959, 961 [BGH 19.01.2006 - IX ZR 154/03]).

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 3 U 43/07
    Allerdings bedarf die Abtretung von ärztlichen Honoraransprüchen grundsätzlich der Einwilligung der Patienten in die Weitergabe patientenbezogener Informationen (BGH NJW 1991, 2955 [BGH 10.07.1991 - VIII ZR 296/90]; OLG Karlsruhe OLGR 99, 85).

    Die Nichtigkeit folgt daher schon aus dem verbotswidrigen Inhalt des Vertrages (BGH NJW 1991, 2955 [BGH 10.07.1991 - VIII ZR 296/90]).

  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 185/04

    Benachteiligung der Gläubiger durch Weiterleitung der Erlöse aus der Einziehung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 3 U 43/07
    Weitere Voraussetzung dafür, dass an die Stelle des durch Einziehung erloschenen Absonderungsrechts der Klägerin ein Ersatzabsonderungsrecht getreten ist, ist somit, wie das Landgericht auch erkannt hat, ein unberechtigter Forderungseinzug seitens des Schuldners oder des vorläufigen Insolvenzverwalters (BGH ZIP 2006, 1009, 1011 [BGH 06.04.2006 - IX ZR 185/04]).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 3 U 43/07
    Zugleich erlosch auch das daran bestehende Absonderungsrecht (BGH ZIP 2002, 2182, 2183 [BGH 01.10.2002 - IX ZR 360/99]; MünchKomm-lnsO/Kirchhof, § 129 Rn. 142, S. 475 oben).
  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 12/93

    Wirksamkeit der ohne Zustimmung des Mandanten vorgenommenen Abtretung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 3 U 43/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch die Vereinbarung einer Sicherungszession von Forderungen, deren Geltendmachung gemäß § 203 StGB geschützte Informationen erfordert, dahin auszulegen, dass die Parteien des Abtretungsvertrages mit der ausdrücklichen Vereinbarung, dass dem Zedenten die Einziehungsbefugnis verbleibt, gleichzeitig stillschweigend § 402 BGB abbedungen haben (BGH NJW 1993, 2795, 2796 f [BGH 08.07.1993 - IX ZR 12/93]ür den Fall einer Sicherungszession anwaltlicher Honorarforderungen; zustimmend wohl MünchKomm/Cierniak, a.a.O., Fußn. 86; a. A. Schünemann, a.a.O., § 203 Rdn 111).
  • OLG Oldenburg, 10.06.1982 - 2 Ws 204/82

    Aussageverweigerungsrecht; Zufällig erlangtes Wissen; Arzt-Patientenverhältnis;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 3 U 43/07
    Der rechtsgeschäftlich für eine Klinikeinrichtung handelnde nichtärztliche Leiter ist jedoch als Gehilfe des Arztes i.S.d. § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB anzusehen und unterliegt deshalb ebenso wie dieser der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB (vgl. OLG Oldenburg NJW 1982, 2615, [OLG Oldenburg 10.06.1982 - 2 Ws 204/82] betreffend den nicht ärztlichen Verwaltungsdirektor eines Krankenhauses als Gehilfen des Arztes im Sinne von § 53 StPO und damit zeugnisverweigerungsberechtigt).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 3 U 43/07
    Der Entstehung eines Ersatzabsonderungsrechts steht zunächst nach der Ausweitung, die die Ersatzaussonderung gemäß § 48 InsO gegenüber dem unter der Konkursordnung geltenden Recht (§ 46 Satz 2 KO) erfahren hat, nicht entgegen, dass die Gegenleistung für das durch eine Schuldnerhandlung vereitelte Recht bereits vor Insolvenzeröffnung in das Schuldnervermögen gelangt ist (BGH, Urt. v. 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, WM 2004, 295, 297), sofern sie dort noch unterscheidbar vorhanden ist.
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 3 U 43/07
    Das Gleiche gilt, wenn der Sicherungsgeber die sicherungshalber abgetretene Forderung unberechtigt einzieht (BGH ZIP 1998, 793, 797 [BGH 19.03.1998 - IX ZR 22/97]).
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