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   OLG Koblenz, 26.02.2002 - 3 U 498/01   

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https://dejure.org/2002,3891
OLG Koblenz, 26.02.2002 - 3 U 498/01 (https://dejure.org/2002,3891)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.02.2002 - 3 U 498/01 (https://dejure.org/2002,3891)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 3 U 498/01 (https://dejure.org/2002,3891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werkvertrag; Mangel; Bauvertrag; Schlüsselfertige Erstellung; Gewährleistung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 633; ; BGB § 633 Abs. 3; ; BGB § 288; ; BGB § 291 a.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelhaftigkeit des Werks bei fehlender direkte Verbindung einer Wohnung bzw. eines Hauses zum öffentlichen Wassernetz ohne dingliche Absicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Anschluss an öffentliche Wasserversorgung: erheblicher Mangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf Wasseranschluß?

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Kein selbstständiger Anschluss an die Wasserversorgung - Sachmangel im Bauträgerkaufvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anschluss an das Wasserversorgungsnetz nur über Nachbarhaus: Mangel? (IBR 2002, 547)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 721
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 266/84

    Abrechnung von Zinsen bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2002 - 3 U 498/01
    Der mit der Anschlussberufung geltendgemachte Zinsanspruch hat seine Grundlage in den §§ 288 291 BGB a. F. (BGH NJW 1985, 2325/2326 = MDR 1985, 924).
  • OLG Koblenz, 22.02.1995 - 7 U 141/94

    AGB des Auftragnehmers zur Verwendung nicht üblicher Stoffe oder Bauteile

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2002 - 3 U 498/01
    Maßgebend sind dabei die "normalerweise zu erwartende Qualität" (OLG Koblenz, BauR 1995, 554), die " üblichen Erwartungen an die Beschaffenheit der Bauleistung" bzw. "wie das Werk im Allgemeinen beschaffen sein muss, damit es den Ansprüchen eines Durchschnittsbauherrn genügt" (Siegburg a.a.O).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 256/93

    Begriff der schlüsselfertigen Herstellung; Erstattung der Mehrwertsteuer bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2002 - 3 U 498/01
    Zur schlüsselfertigen Erstellung eines Gebäudes gehört alles, was Voraussetzung für dessen ordnungsgemäße und vollständige Nutzung ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 532).
  • OLG Oldenburg, 06.10.1999 - 2 U 148/99

    Mangel an einem Bauwerk durch Arbeiten zur Errichtung eines neuen Bauwerks;

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2002 - 3 U 498/01
    Mangels dinglicher Absicherung ist der künftige Gebrauch der Wohnungseigentumsanlage mit einer Ungewissheit behaftet, die die Tauglichkeit des Objekts zum gewöhnliche Gebrauch mindert (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 545).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2013 - 21 U 125/12

    Abwasserentsorgung über das Nachbargrundstück: Abführung mangelhaft?

    Im Rahmen eines Bauträgervertrages kann der Erwerber einer (schlüsselfertig zu erstellenden) Wohnung oder eines Hauses bei Fehlen anderslautender vertraglicher Bestimmungen und sonstiger gegenteiliger Anhaltspunkte grundsätzlich davon ausgehen, dass vom Bauträger der Anschluss des Grundstücks an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere diejenigen, hinsichtlich derer - wie bei der Wasser- und Abwasserversorgung - ein Anschluss- und Benutzungszwang nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften besteht, unmittelbar an dieses Netz vorgenommen wird und die Leitungen nicht noch über das Grundeigentum privater Nachbarn geführt werden (Abgrenzung zu OLG München, NZBau 2006, 578 u.OLG Koblenz, BauR 2003, 721ff).

    Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte kann der Erwerber einer Wohnung oder eines Hauses ohnehin grundsätzlich davon ausgehen, dass der Anschluss des Grundstücks an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere diejenigen, hinsichtlich denen - wie bei der Wasser- und Abwasserversorgung - ein Anschluss- und Benutzungszwang nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften besteht, unmittelbar an dieses Netz erfolgt und die Leitungen nicht noch über das Grundeigentum privater Nachbarn geführt werden (vgl. OLG Koblenz, BauR 2003, 721 ff., zitiert nach juris).

    Die Entscheidung des OLG Koblenz (BauR 2003, 721 ff., zit. nach juris) hatte eine über ein Nachbargrundstück führende Frischwasserzuleitung zum Gegenstand.

  • OLG Köln, 26.11.2014 - 11 U 103/14

    Pflicht des Generalunternehmers zur Tragung der Kosten des Anschlusses eines

    Das gilt selbst dann, wenn die Wasserversorgung über ein Nachbargrundstück erfolgen muss und hierzu die Bestellung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit erforderlich wird (OLG Koblenz BauR 2003, 721).
  • KG, 19.02.2008 - 21 U 202/05

    Kauf- und Bauvertrag über eines von 30 Doppelhäusern: Sammelableitung für

    Ist eine konkrete Vereinbarung nicht getroffen worden, so kommt es darauf an, was bei Werken gleicher Art üblich ist und was der Besteller nach den Umständen, insbesondere der Art des Werkes erwarten darf (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage 2004, &. Teil, Rn. 32, OLG Koblenz BauR 2003, 721, 722).
  • OLG München, 17.05.2005 - 9 U 1777/03

    Dienstbarkeiten bei Leitungsführung über Nachbargrundstück

    Daraus ergibt sich zugleich die Verpflichtung, die Anschlüsse so zu errichten, dass eine ungestörte Nutzung möglich ist, sei es dadurch dass die Leitungen nur über das eigene Grundstück des Käufers zum Straßengrund verlaufen, oder dadurch, dass über fremde Grundstücke verlaufende Leitungen durch Grunddienstbarkeiten rechtlich abgesichert sind (OLG Koblenz BauR 2003, 721).
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