Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 06.07.2006

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   LSG Bayern, 29.04.2008 - L 3 U 51/06   

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https://dejure.org/2008,24860
LSG Bayern, 29.04.2008 - L 3 U 51/06 (https://dejure.org/2008,24860)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.04.2008 - L 3 U 51/06 (https://dejure.org/2008,24860)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. April 2008 - L 3 U 51/06 (https://dejure.org/2008,24860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - äußeres Ereignis - immanente Unfreiwilligkeit der schädigenden Einwirkung - besondere Kraftanstrengung - haftungsbegründende Kausalität - Achillessehnenruptur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Äußeres Ereignis als Abgrenzungsmerkmal zu Gesundheitsschäden aufgrund von innerer Ursachen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Unfallbegriff - von außen einwirkendes Ereignis - Anschieben eines Servicewagens - gegenwirkende Kraft - Unfreiwilligkeit der Einwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2008 - L 3 U 51/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R liege ein Arbeitsunfall vor.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts genügt entgegen der Auffassung des SG bereits die Kraft, die zum (An-)Schieben des schweren Servicewagens erforderlich war, als äußeres Ereignis im Sinne des Unfallbegriffes der gesetzlichen Unfallversicherung (Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R).

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2008 - L 3 U 51/06
    Ist also eine innere Ursache oder eine Selbstschädigung nicht feststellbar, liegt ein Arbeitsunfall vor (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 35, Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 RU 24/83 - sowie zum Dienstunfall: BVerwGE 17, 59, 61 f).
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 24/83

    Arbeitsunfall im Sinne des § 548 Abs. 1 S. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2008 - L 3 U 51/06
    Ist also eine innere Ursache oder eine Selbstschädigung nicht feststellbar, liegt ein Arbeitsunfall vor (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 35, Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 RU 24/83 - sowie zum Dienstunfall: BVerwGE 17, 59, 61 f).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2008 - L 3 U 51/06
    Die dem Begriff des Unfalls immanente Unfreiwilligkeit der Einwirkung bei dem, den das Geschehen betrifft - ein geplantes, willentliches Herbeiführen einer Einwirkung widerspricht dem Begriff des Unfalls (BSGE 61, 113, 115 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6 S.20) - ist im zu entscheidenden Rechtsstreit ebenfalls anzunehmen.
  • LSG Bayern, 12.04.2011 - L 17 U 480/08

    Zum Vorliegen eines geeigneten Unfallmechanismus beim Schieben eines Baumstamms,

    Schließlich habe das Bayer. Landessozialgericht (BayLSG) in seinem Urteil vom 29.04.2008 (Az. L 3 U 51/06) selbst bei einem Anschieben eines schweren Servicewagens die hierdurch verursache Achillessehnenruptur als Arbeitsunfall anerkannt und sich zur Begründung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) berufen, wonach z.B. die beim Anheben eines Steins erforderlichen Kräfte als von außen wirkend zu qualifizierend seien (BSG, Urteil vom 12.04.2005, Az. B 2 U 27/04 R).

    So hat das BayLSG die Kraft, die zum (An-)Schieben eines schweren Service-Wagens (ca. 1.100 kg) erforderlich ist, als äußeres Ereignis im Sinne des Unfallbegriffs der gesetzlichen Unfallversicherung bewertet (BayLSG, Urteil vom 29.04.2008, L 3 U 51/06, juris Rn 16).

    Ebenso wenig vermag der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des 3.Senats des BayLSG vom 29.04.2008 (L 3 U 51/06) im vorliegenden Fall die Annahme eines geeigneten Unfallgeschehens zu rechtfertigen.

  • LSG Hamburg, 19.06.2019 - L 2 U 5/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    In der Sache trägt der Kläger unter Berufung auf ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 29. April 2008 (L 3 U 51/06, UV-Recht Aktuell 2008, 1233) vor, es habe eines sogenannten Störfaktors gar nicht bedurft.

    Das vom Kläger angeführte Urteil des Bayerischen LSG vom 29. April 2008 (L 3 U 51/06, a.a.O.) sowie dasjenige des LSG Sachsen-Anhalt vom 16. November 2017 (L 6 U 64/16, juris) widersprechen dem zum einen nur vordergründig, denn trotz zum Teil anderslautender bzw. missverständlicher Passagen gehen doch beide vom Vorliegen eines Störfaktors aus ("ruckartige Bewegung" bzw. "unkoordinierte Krafteinwirkung"), zum anderen wird entgegen den oben dargestellten Grundsätzen nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat nach eigener Überzeugungsbildung ebenfalls in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, davon ausgegangen, dass der Unfallversicherungsträger das Risiko der Nichtfeststellbarkeit erheblicher Vorschäden und sogar - so das LSG Sachsen-Anhalt - des konkreten Unfallhergangs zu tragen habe.

  • SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10

    Einschränkung des Unfallbegriffs

    Falls der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in älteren Entscheidungen im Verständnis des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteile vom 14. November 1984 - 9b RU 73/83; 17. Oktober 1990 - 2 RU 43/90 in diesem Verständnis Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. April 2008 - L 3 U 51/06; alle kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de) etwas anderes entnommen werden könnte, ist dem Gericht für diese Auffassung eine Begründung nicht ersichtlich.

    Falls zur Begründung des Unfalls auf die unerwartete Verletzung abgestellt wird (zum Beispiel Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. April 2008 - L 3 U 51/06), welche nicht gewollt wurde, liegt ein Zirkelschluss vor, der das Gericht nicht überzeugt.

  • SG Hamburg, 08.11.2018 - S 40 U 232/16
    In der Sache trägt der Kläger unter Berufung auf ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 29. April 2008 (L 3 U 51/06, UV-Recht Aktuell 2008, 1233) vor, es habe eines sogenannten Störfaktors gar nicht bedurft.

    Das vom Kläger angeführte Urteil des Bayerischen LSG vom 29. April 2008 (L 3 U 51/06, a.a.O.) sowie dasjenige des LSG Sachsen-Anhalt vom 16. November 2017 (L 6 U 64/16, juris) widersprechen dem zum einen nur vordergründig, denn trotz zum Teil anderslautender bzw. missverständlicher Passagen gehen doch beide vom Vorliegen eines Störfaktors aus ("ruckartige Bewegung" bzw. "unkoordinierte Krafteinwirkung"), zum anderen wird entgegen den oben dargestellten Grundsätzen nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat nach eigener Überzeugungsbildung ebenfalls in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, davon ausgegangen, dass der Unfallversicherungsträger das Risiko der Nichtfeststellbarkeit erheblicher Vorschäden und sogar - so das LSG Sachsen-Anhalt - des konkreten Unfallhergangs zu tragen habe.

  • LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10

    Ob das mehrmalige schnelle Aufstehen und Hinknien bei einer Schießübung, nach der

    Diese Auslegung des BSG, die in erstinstanzlichen Entscheidungen mit nicht von der Hand zu weisenden und ausführlich begründeten Argumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. z.B. Sozialgericht - SG - Augsburg, Urteil vom 07.11.2005, Az: S 5 U 184/04), ist gleichwohl weiter aufrecht erhalten worden, so dass letztlich davon auszugehen ist, dass in der unfallversicherungsrechtlichen Rechtsprechung von einem Unfall im Rechtssinne schon dann ausgegangen werden muss, wenn ein gewolltes Handeln zu einer ungewollten Einwirkung führt (vgl. Bayer. Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 29.04.2008, Az.: L 3 U 51/06).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.07.2006 - 3 U 51/06   

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https://dejure.org/2006,6719
OLG Hamburg, 06.07.2006 - 3 U 51/06 (https://dejure.org/2006,6719)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.07.2006 - 3 U 51/06 (https://dejure.org/2006,6719)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 3 U 51/06 (https://dejure.org/2006,6719)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • markenmagazin:recht

    § 2 UWG; § 4 UWG
    Spielzeugautorennbahn

  • Telemedicus

    Presseerklärung eines Mitbewerbers

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbswidriger Äußerungen eines Mitbewerbers; Wettbewerbswidrigkeit von belastenden und geschäftsschädigenden Tatsachenbehauptungen über einen Mitbewerber; Nichterweislichkeit der Wahrheit der Tatsachenbehauptung; Behauptung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 97 (Ls.)
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