Rechtsprechung
OLG München, 28.02.2001 - 3 U 5169/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unzulässige Klausel; Klauselverbot; Pachtvertrag; Außerordentliche Kündigung; Pachtnebenkosten; Unzumutbares Pachtverhältnis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verwirkung der Befugnis zur fristlosen Kündigung durch Zeitablauf; Kündigung nach Abmahnung wegen wiederholt verspäteter Pachtnebenkostenvorauszahlungen; Kündigung wegen nicht gezahlten Nebenkostennachzahlungsbetrages
- Judicialis
BGB § 554 a; ; BGB § 174; ; BGB § 554; ; AGBG § 9; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pachtvertrag - formularmäßige Rechtswahrung - Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung - verspätete Pachtzahlungen - Abmahnung - Abzüge von Nebenkostennachzahlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Mieter kann Sonderkündigungsrecht verwirken
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 07.09.2000 - 7 O 1046/00
- OLG München, 22.02.2001 - 3 U 5169/00
- OLG München, 28.02.2001 - 3 U 5169/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 631
- MDR 2001, 745
- ZMR 2001, 535
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Paderborn, 05.12.1991 - 5 S 237/91
Auszug aus OLG München, 28.02.2001 - 3 U 5169/00
Es muß sich jedoch um eine wiederholte verspätete Mietzahlung handeln und es ist eine Abmahnung erforderlich (vgl. Schmid/Wetekamp a. a. O. unter Hinweis auf LG Paderborn, WuM 1992, 191). - BGH, 23.09.1987 - VIII ZR 265/86
Nachträgliche Beseitigung von Kündigungsgründen durch Ausgleich von …
Auszug aus OLG München, 28.02.2001 - 3 U 5169/00
Es ist allgemein anerkannt, daß das Kündigungsrecht nach § 554 a BGB verwirkt wird, wenn es über längere Zeit hinweg nicht ausgeübt wird (vgl. BGH, WuM 1988, 125;… Schmid/Wetekamp, Miete und Mietprozeß, 2. Aufl., Kapitel 14 Rn. 541 a). - OLG Koblenz, 26.07.1984 - 4 W RE 386/84
Fristlose Kündigung; Kündigung; Vermieter; Verzug; Nebenkosten
Auszug aus OLG München, 28.02.2001 - 3 U 5169/00
Es ist auch nicht vorgetragen, daß unter Heranziehung der Nebenkostenabrechnung 1999 ein Mietrückstand in Höhe des von § 554 BGB geforderten Betrages entstanden wäre Es kann deshalb dahinstehen, ob der Auffassung des OLG Koblenz (ZMR 1984, 351) zu folgen ist, wonach Nachforderungen aus einer Nebenkostenabrechnung nicht Mietzins im Sinne von § 554 BGB sind.
- LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16
Wohnraummiete: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs; …
Auf die bereits titulierten abgerechneten Betriebskosten aus vorherigen Zeiträumen (vgl. Vollstreckungsbescheid vom 03.12.2014) kann die fristlose Kündigung ebenfalls nicht gestützt werden, da eine außerordentliche Kündigung nicht auf Vorfälle gestützt werden kann, die zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung mehr als ein halbes Jahr zurückliegen (OLG München, Urteil vom 28.02.2001 - 3 U 5169/00 -, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 23.11.2010 - 10 U 73/10 Die Kündigung muss jedoch binnen angemessener Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund erklärt werden, vgl. § 314 III BGB ( Staudinger-Emmerich, BGB 2006, § 543 Rn 93 ); insofern ist allgemein anerkannt, dass das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund verwirkt wird, wenn es über längere Zeit hinweg nicht ausgeübt wird ( OLG München NJW-RR 2002, 631;… Palandt-Weidenkaff, a.a.O., § 543 Rn 45 ).
Rechtsprechung
OLG München, 22.02.2001 - 3 U 5169/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 07.09.2000 - 7 O 1046/00
- OLG München, 22.02.2001 - 3 U 5169/00
- OLG München, 28.02.2001 - 3 U 5169/00