Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 19.05.2015 - 3 U 578/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- webshoprecht.de
Zur erforderlichen Angabe der Überführungskosten im Autohandel
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zwangskosten für Überführung von Pkw und COC-Papiere müssen im Gesamtpreis angegeben werden
- IWW
- online-und-recht.de
Überführungskosten für PKW müssen mit in den Endpreis eingerechnet werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kfz - Überführungskosten gehören in den Gesamtpreis
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Preiswerbung für Kfz - Überführungskosten und solche für COC-Papiere gehören in den Gesamtpreis
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Neuwagen-Überführungskosten müssen in Endpreis eingerechnet werden
- vogel.de (Kurzinformation)
Preisangaben nur mit Überführungskosten - Händler müssen dem Käufer den Endpreis mitteilen
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 29.01.2015 - 3 HKO 88/15
- OLG Nürnberg, 19.05.2015 - 3 U 578/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie und der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.05.2015 - 3 U 578/15
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (EuGH-Vorlagebeschluss vom 18.09.2014, Az.: I ZR 201/12, GRUR Int. 2014, 1155), der auch der Senat folgt, muss ein Kfz-Einzelhändler bei der Werbung für Kraftfahrzeuge grundsätzlich auch die Kosten der Überführung der Fahrzeuge vom Hersteller zum Händler in den Endpreis aufnehmen, weil der Verkehr solche Nebenkosten nicht als zusätzliche Frachtkosten, sondern als Bestandteil des Endpreises auffasst.