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   OLG Hamm, 07.09.2016 - 3 U 6/16   

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https://dejure.org/2016,35644
OLG Hamm, 07.09.2016 - 3 U 6/16 (https://dejure.org/2016,35644)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.09.2016 - 3 U 6/16 (https://dejure.org/2016,35644)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. September 2016 - 3 U 6/16 (https://dejure.org/2016,35644)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    TPG § 8
    Wirksame Einwilligung des Organspenders auch bei Verstoß gegen die formellen Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 TPG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TPG § 8
    Nierentransplantation; Transplantationsgesetz; Lebendnierenspende; Organentnahme; hypothetische Einwilligung

  • rechtsportal.de

    TPG § 8
    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung des Verfahrens gem. § 8 Abs. 2 TPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Organentnahme zur Nierenlebendspende trotz Verfahrensmängel nach dem Transplantationsgesetz nicht rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Organentnahme zur Nierenlebendspende trotz Verfahrensmängel nach dem Transplantationsgesetz nicht rechtswidrig

  • versr.de (Kurzinformation)

    Organentnahme zur Nierenlebendspende trotz Verfahrensmängel nach dem Transplantationsgesetz nicht rechtswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsansprüche in Zusammenhang mit einer getätigten Lebendnierenspende

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Organentnahme zur Nierenlebendspende trotz Verfahrensmängel nach dem Transplantationsgesetz nicht rechtswidrig

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 99 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Hypothetische Einwilligung in eine Organentnahme bei einer Lebendnierenspende

Sonstiges

  • nierenlebendspende.com PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Gerichte verkennen Komplexität der Nierenlebendspende

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1572
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Düsseldorf, 16.08.2012 - 3 O 388/10

    Schadensersatzanspruch eines Patienten und Zahlung von Schmerzensgeld wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2016 - 3 U 6/16
    Allerdings gehe das Landgericht hier ohne Auseinandersetzung mit der gegenläufigen, von der Klägerin zitierten Entscheidung des LG Düsseldorf (Urteil vom 16.08.2012 - 3 O 388/10) davon aus, dass nicht bereits die unzweifelhafte Nichteinhaltung der vom TPG vorgesehenen und bewusst streng gehaltenen formellen Voraussetzungen der Aufklärung zu deren Unwirksamkeit und damit auch der der Einwilligung führe.

    Allerdings führt ein Verstoß gegen die formellen Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 TPG entgegen der Auffassung des LG Düsseldorf (Urteil vom 16.08.2012 - 3 O 388/10) nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit des Eingriffs bzw. der Unwirksamkeit der Einwilligung des Organspenders in die Organentnahme, wie dies das OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 25.08.2016(8 U 115/12) überzeugend dargestellt hat.

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 8 U 115/12

    Anforderungen an die Risikoaufklärung des Spenders vor einer Organspende

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2016 - 3 U 6/16
    Allerdings führt ein Verstoß gegen die formellen Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 TPG entgegen der Auffassung des LG Düsseldorf (Urteil vom 16.08.2012 - 3 O 388/10) nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit des Eingriffs bzw. der Unwirksamkeit der Einwilligung des Organspenders in die Organentnahme, wie dies das OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 25.08.2016(8 U 115/12) überzeugend dargestellt hat.
  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04

    Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2016 - 3 U 6/16
    Es genügt die plausible Behauptung der Klägerin, dass sie in ihrer damaligen persönlichen Situation im Fall einer hinreichenden Aufklärung über die oben genannten Risiken von der Organspende abgesehen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.2006 - VI ZR 279/04; Staudinger/Hager, BGB-Komm., Std. 2009, § 823 Rnr. I 121).
  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 495/16

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2016, 1572 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren noch relevant, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 05.07.2017 - 3 U 172/16

    Nierenlebendspende; Organspende; Aufklärung; hypothetische Einwilligung

    Ein Verstoß gegen die formellen Aufklärungsanforderungen aus § 8 Abs. 2 Sätze 3-5 TPG führt nicht ohne Weiteres zur Unwirksamkeit der Einwilligung des Spenders in die Organlebendspende (Festhaltung OLG Hamm, Urt. v. 07.09.2016 - 3 U 6/16).

    Der Einwand der hypothetischen Einwilligung ist auch im Bereich der Organlebendspende beachtlich (Festhaltung OLG Hamm, Urt. v. 07.09.2016 - 3 U 6/16).

    Entgegen der im Verfahren OLG Hamm 3 U 6/16 vom Senat vertretenen Auffassung führten die Verstöße zur Unwirksamkeit der Aufklärung und der Einwilligung.

    Ob der Beklagte zu 2. nach dem Gesagten hinreichend unbeteiligt i.S.d. Gesetzes war, kann letztlich dahinstehen, da ein Verstoß nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Einwilligung des Klägers in die Nierenspende führen würde, vgl. Senat VersR 2016, 1572; OLG Düsseldorf VersR 2016, 1567.

    bb) Dahinstehen kann im vorliegenden Fall, ob und mit welchem Inhalt eine Darlegungslast des Spenders besteht, wenn der Einwand der hypothetischen Einwilligung erhoben wird, insbesondere ob es dem Spender obliegt, einen Entscheidungskonflikt oder Ähnliches plausibel darzulegen (vgl. dazu Senat VersR 2016, 1572).

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